Ehe für Alle (EfA) und der Wahlkampf – Gewissensentscheidung oder genialer Coup?

Sollte die Union tatsächlich – wie von Merkel scheinbar impliziert – mehrheitlich für EfA stimmen, wäre dies ein eklatanter Vertrauensbruch den Unionswählern gegenüber. Ihnen hat die Union verbindlich zugesagt, dass es EfA mit ihr zumindest bis 2017 nicht gibt.

Was muss es dieser Republik gut gehen! Als gäbe es nicht Massenzuwanderung, Demographieknick und unbezahlbare Renten, marode Bundeswehr und islamische Unterwanderung, streiten sich die deutschen Parteien, unterstützt von ihren medialen Heerscharen, um ein Thema, das, ginge es nach dem Bundesverfassungsgericht, überhaupt keines sein könnte.

EfA für die Linke

„Ehe für Alle“ ist das Schlagwort – wir werden es hier künftig der Einfachheit halber mit „EfA“ abkürzen.

Erst setzten es die erodierenden Grünen auf Platz Eins ihrer Forderungen einer möglichen, künftigen Regierungszusammenarbeit  – noch vor Weltklimarettung und anderen, klassischen Themen der selbsternannten Weltmenschheitspartei. Es folgte die FDP, deren Chef Christian Lindner sich nun ebenfalls genötigt sah, EfA zur Grundbedingung einer künftigen Regierungszusammenarbeit zu machen.

Das konnte nun die SPD nicht länger dulden. Bereits in ihr Wahlprogramm des Jahres 2013 hatte sie hineingeschrieben:

„Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen und diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen.“

Nun ist „öffnen“ nicht gleichbedeutend mit EfA – in klassisch-sozialdemokratischer Schwammigkeit hatten die Sozialdemokraten EfA zwar angedeutet, aber dann doch ungewöhnlich konkret ihr genaues Ziel auf Adoptions- und Steuerrecht beschränkt. Das wiederum sind zwei Aspekte, die bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft – seit 2002 gesetzlich verankert – durchaus diskutiert und bei guten Gründen ergänzt werden können.

Was für ein trostloses Bild
Koalitionsbedingung "Ehe für alle"
Tatsächlich allerdings geht es den Protagonisten von EfA heute nicht mehr um einige Rechtserweiterungen der ohnehin schon weitgehend gleichgestellten Lebenspartnerschaft – es geht um einen weiteren Angriff auf die Grundfesten der europäischen Zivilisation. Man mag sich trefflich darüber streiten, ob es überhaupt die Aufgabe des Staates sein kann und muss, sich in eine Beziehung einzumischen, die letztlich lediglich die beiden unmittelbar Betroffenen etwas angeht. Doch als 1949 mehr oder weniger kluge Menschen auf den Trümmern des untergegangenen Reichs etwas Neues schaffen wollten, dachten sie auch in die Zukunft – und es war ihnen bewusst, dass die Zukunft eines Volkes maßgeblich davon abhängt, ob es rein materiell an Bevölkerungszahl existent ist. Also schrieben sie in die Grundrechte ihres verfassungsgleichen Gesetzes hinein, dass die „Ehe“ unter dem besonderen Schutz des Staates stehen solle, und die aus ihrer Sicht zwingend dazu gehörende Mutter einen „Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ habe. De facto war dieser Artikel 6 des Grundgesetzes also ein Paragraph, der die Reproduktion des Volkes sicherstellen sollte.

Volk – das nur zur Erläuterungen – war seinerzeit noch ein „deutsches“. So festgeschrieben, wenn auch nicht konkret definiert, bereits in der damaligen Präambel und fast schon erstaunlicherweise dort immer noch als solches anzutreffen, auch wenn es ernstzunehmende Bestrebungen gibt, es abzuschaffen.

Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau

Für die Schöpfer des Grundgesetzes war die Situation klar. In der christlich-europäischen Tradition stehend, konnte „Ehe“ für sie nur die auf lebenslange Dauer geplante Verbindung von Mann und Frau sein – geschlossen einerseits, um füreinander da zu sein, mehr noch aber orientiert darauf, für das Volk Kinder zeugen zu lassen, die als künftige Steuer- und Rentenzahler die längerfristige Funktionsfähigkeit des Staates der Deutschen sicherstellen sollten. Und so war diese „bürgerliche Ehe“ zwangsläufig all jenen ein Dorn im Auge, die im Gefolge der Scheinprogressivität der 68er alles bürgerlich-konservativ „Völkische“ verdammen und abschaffen wollten.

Da traf es sich gut, dass sich in der Gesellschaft hinsichtlich homosexueller Lebensgestaltung eine neue Auffassung durchsetzte. Galten Schwule und Lesben lange Zeit als „Kranke“, die sich – basierend auch auf entsprechenden Vorgaben des Bibelwerks – einer widernatürlichen „Abartigkeit“ hingaben, erkannte man dank medizinisch-psychologischem Fortschritt, dass auch Homosexualität eine weder abartige noch kranke sexuelle Ausrichtung bedeute. Durch die langjährige Stigmatisierung schon im vorigen und vorvorigen Jahrhundert oftmals in kreative, gesellschaftsrandständige Betätigungsfelder gedrängt, fanden sie sich insbesondere in der Künstlerszene, wo sie in den 80ern des vergangenen Jahrhunderts weltweit Furore machten, ebenso wie in der Politik. Dort allerdings eher „undercover“, denn sie fürchteten, wie der homosexuelle Hamburger Bürgermeister Ole von Beust später bekannte, noch bis in das 21. Jahrhundert darum, ihre Politikkarriere beenden zu müssen, wenn ihre sexuelle Ausrichtung bekannt würde – und verkannten dabei, dass ihre Sexualität auch den heterosexuellen Mitstreitern niemals verborgen geblieben war, doch schon längst keine befürchtete Relevanz mehr hatte.

Dennoch wurde EfA als angebliches Merkmal einer absoluten Gleichbehandlung des Ungleichen zum Schlagwort vor allem jener, die mit der Unterminierung des bürgerlichen Ehebegriffs einen aus ihrer Sicht weiteren Zopf des verhassten Bürgertums zu Grabe tragen wollten. Die christlichen Kirchen, als Gralshüter des Bibelwortes eigentlich gefordert, ihre Auffassung von Ehe als Sakrament vehement zu verteidigen, gerieten zunehmend mehr in die Defensive. Die von den Spätrevolutionären gekaperten evangelischen Gemeinden schwenkten in der Regel schnell um und gaben den christlichen Ehebegriff auf. Nur die Katholische Kirche zuckte gelegentlich noch etwas, fand sich aber gefühlt auf verlorenem Posten und angesichts der Homosexualität und Pädophilie in den eigenen Reihen ohnehin in einer wenig erfolgversprechenden Position, um die Bedeutung des Ehesakraments glaubwürdig vermitteln zu können.

Die GroKo ist tot

Nun soll es also so weit sein. EfA soll den christlichen Ehebegriff ersetzen – und jene Gutgläubigen, die sich darüber amüsieren, dass die vorgeblich Progressiven damit nun abschließend ihre konservative Wertauffassung zum Gesetz machen, verkennen, dass es eben nicht darum geht, bürgerlich zu werden, sondern einen weiteren bürgerlichen Wertebegriff zu vernichten.

Doch all das ist nur nebensächlich, denn das Schauspiel, welches wir gegenwärtig erleben, hat nur noch wenig mit Grundüberzeugungen und Wertewandel zu tun – aktuell geht es ausschließlich nur noch um wahltaktische Spielchen.

Die SPD, deren abgestürzter Messias verzweifelt um sich schlägt, um mit Vorwürfen eines „Anschlag auf die Demokratie“ der unkaputtbar erscheinenden Angela Merkel zu schaden (und dabei völlig übersieht, dass allein schon die Präsentation eines „Kanzlerkandidaten“ ein Anschlag auf die Parlamentarische Demokratie ist, weil sie dem Wähler vorgaukelt, er – und nicht das gewählte Parlament – sei für die Wahl des künftigen Regierungschefs zuständig), sah nun in EfA einen unaufhaltsamen Zug, an dessen viel Dampf erzeugende Spitze sie sich zu setzen gedachte. Und so beendete sie faktisch auf die Schnelle die Große Koalition mit „den Schwarzen“, indem sie einen Gesetzentwurf des seinerzeit rot-grün dominierten Bundesrates zur parlamentarischen Abstimmung stellen wollte und dabei die Interessen der Union schlichtweg nicht mehr zur Kenntnis nahm.

Halten wir also fest: Die GroKo ist in der 26. Kalenderwoche des Jahres 2017 von der SPD zu Grabe getragen worden.

EfA für alle kommt und sie kommt mit Macht

Lohnt sich dieser Vertragsbruch nun tatsächlich? Halten wir weiterhin fest:

„EfA für alle kommt und sie kommt mit Macht!“

So formulierte es triumphierend der Chefdisziplinator der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann. Er hat recht zumindest mit dem ersten Teil seines Getwitters – denn wenn die SPD-Abgeordneten einheitlich für EfA stimmen und die Oppositionsfraktionen von Grünen und Kommunisten ebenso verfahren, wird die gegenwärtig noch bestehende Mehrheit auf den linken Sitzen des Bundestages den Bundesratsentwurf zum vorläufigen Gesetz machen.

Im Politik-Sandkasten
Merkel: Freibier für alle
Den Stein ins Rollen hat allerdings – und insofern ist der Koalitionsbruch der Sozialdemokraten verständlich – Angela Merkel als Bundeskanzler unserer Republik gebracht. In einem Plausch mit der Frauenzeitschrift Brigitte stellte sie zu dem umstrittenen Thema fest, dass es sich dabei um eine „Gewissenangelegenheit“ handele – und es deshalb auch den Unionsabgeordneten freistehe, in dieser Frage ausnahmsweise einmal das zu tun, was sie laut Grundgesetz eigentlich immer tun sollten: Nicht auf irgendwelche Anordnungen von Regierung, Partei oder Fraktionsführung zu hören, sondern jede Abstimmung im Parlament ausschließlich danach zu treffen, was sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Notabene: Für die deutsche Politik wurde deshalb schon vor geraumer Zeit jene feine Unterscheidung durchgesetzt, wonach so ziemlich alle Bundestagsentscheide eben nicht nach dem Gewissen, sondern nach Auftrag zu entscheiden sind – und nur die politische Führung darüber zu bestimmen hat, welche Angelegenheit vom nicht mehr unabhängigen Abgeordneten als „Gewissensentscheidung“ betrachtet werden darf.

Merkel also – so wurde ihre wohlgesetzte Randnotiz  von den EfA-Anhängern der meinungsmachenden Medien umgehend übersetzt – habe sich nun ebenfalls für EfA ausgesprochen – und indirekt ihre Fraktion aufgefordert, diesem zu entsprechen. Denn „das Gewissen“ – darin waren sich fast alle einig, könne ja nur für ein Ende der vorgeblichen Ungleichbehandlung entscheiden.

Die SPD ausgetrickst?

Die SPD nahm den von Merkel auf den Elfmeterpunkt gelegten Ball gierig auf und war nicht mehr zu halten. Und sie bemerkte dabei überhaupt nicht, dass Merkel sie schon wieder ausgetrickst hatte. Denn für den Tag nach ihrem scheinbaren Brigitte-Lapsus hatte SPD-Möchtegernkanzler Schulz zu einer Superpower-Pressekonferenz geladen. Alle derzeit noch amtierenden SPD-Bundesminister sollten Seit‘ an Seit‘ vor die Presse treten, um mit der Inbrunst der Macher die unermesslichen Erfolge der SPD-Regierungsbeteiligung zu feiern. Alle Medien sollten dieses Feuerwerk der von der Sozialdemokratie gefundenen Superstars ganz groß bringen – doch Dank real angewandtem Merkelismus drehte sich alles nur noch um EfA.

Also nur ein pfiffiger Schachzug der Matrone auf dem Kanzlerstuhl? Nicht ganz. Denn in ihren eigenen Reihen sorgte der vorgebliche EfA-Umfaller für alles andere als helle Begeisterung.

Noch in ihrem „Regierungsprogramm 2013-17“ hatten die Unionsparteien festgeschrieben:

„“Wir bekennen uns zum Verfassungsgebot der besonderen Förderung von Ehe und Familie. Die Diskriminierung anderer Formen der Partnerschaft, auch gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, lehnen wir ab.“

Damit stand für jeden, der des Lesens mächtig ist, fest: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist eine „andere Form der Partnerschaft“ als Ehe und Familie. Und als solche ist sie zwar nicht zu diskriminieren, steht aber eindeutig nicht unter dem Schutz des Artikel 6 GG.

Sollte die Union nun tatsächlich – wie von Merkel scheinbar impliziert – mehrheitlich für EfA stimmen, dann wäre dieses nicht weniger als ein eklatanter Vertrauensbruch den Unionswählern gegenüber. Denn denen wurde dereinst verbindlich zugesagt, dass es EfA mit Union zumindest bis 2017 nicht geben werde.

Sozialdemokratische Vorführeffekte

Um dieses Dilemma wissend und fest darauf vertrauend, dass EfA ein Herzenswunsch fast aller deutschen Staatbürger ist, forderte SPD-Vortänzer Oppermann zwecks Vorführeffekt nun auch noch die namentliche Abstimmung bei der eiligst anberaumten Bundestagsdebatte. Sein Kalkül: Den so gern progressiven Deutschen vor Augen führen, wie viele unbelehrbare Reaktionäre bei der Union immer noch anzutreffen sind. Allerdings kann man das auch anders sehen – zumindest frühere Unionswähler können anhand einer namentlichen Abstimmung feststellen, welcher der Abgeordneten sich an das dem Wähler präsentierte Wahlprogramm gebunden fühlt – und welchem Wahlprogramme letztlich nur lästige Wählertäuschung sind. Und insofern ist Oppermann hier nun einmal ausdrücklich zuzustimmen – die namentliche Abstimmung wird die Spreu vom Weizen trennen.

Den Boden des Grundgesetzes verlassen

Die Abstimmung wird gleichzeitig deutlich machen, welche unserer Abgeordneten noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen – und welche sich davon gelöst haben. Denn ganz so einfach, wie dem naiven Volk gerade vorgemacht wird, ist es mit EfA dann doch nicht.

Als seinerzeit heiß darum gerungen wurde, ob die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft überhaupt zulässig sei, trat nach entsprechender Anrufung das oberste deutsche Gericht auf den Plan. In einem umfänglichen Urteil stellten die Verfassungsrichter fest: Ja, die Lebenspartnerschaft ist zulässig. Gleichzeitig aber befanden sie auch: Zulässig ist diese Lebenspartnerschaft nur und ausschließlich deshalb, weil sie ausdrückliche keine Ehe ist. Wörtlich liest sich das wie folgt:

„Jeder ehefähigen Person steht auch nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG der Weg in die Ehe offen. Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt (vgl. BVerfGE 10, 59 <66>) und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit bezieht. Gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt auch nach dem LPartDisBG die Ehe verschlossen. Ihnen wird für eine dauerhafte Bindung als Rechtsinstitut allein die eingetragene Lebenspartnerschaft eröffnet.“  (aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.07.2002 zum Az. 1 BvF 1/01, veröffentlicht BVerfGE 105, 313 ff.).

Dort steht unmissverständlich, dass homosexuelle Partnerschaften niemals „Ehe“ sein können – und folgerichtig auch niemals unter den Schutz des Artikels 6 GG fallen werden. Und so könnte sich „EfA“ zumindest dann, wenn die zwangsläufig nach einem Bundestagsentscheid zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches anzurufenden Verfassungsrichter nicht die gesamte frühere Rechtsprechung ihres Hauses auf den Kopf stellen und damit Verfassungsgerichtsentscheide auf den Status zeitaktueller Betrachtungsurteile reduzieren wollen, sogar zum Boomerang werden.

Bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner Auffassung von 1966 und 2002 treu, dann muss eine uneingeschränkte Gleichstellung von homosexueller Partnerschaft mit heterosexueller Ehe zwangsläufig bedeuten, dass nun die homosexuelle Lebenspartnerschaft ausdrücklich nicht mehr gesetzlich zulässig ist. Denn – so die unmissverständliche Aussage des BVerfG – das war sie nur, solange sie eben nicht den Anspruch auf das verfassungsgeschützte Institut der Ehe erhob.

Es könnte also gut sein, dass der Hyperaktionismus, den die Parteien von Kommunisten über grün-soziale bis hin zur FDP derzeit an den Tag legen, am Ende sogar die gleichgeschlechtliche Partnerschaft aushebeln wird. Zumindest dann, wenn die Verfassungsrichter von heute nicht die Verfassungsrichter von gestern zu Idioten erklären wollen.

Der Bundespräsident hat das Wort

Und noch eine andere Hürde könnte den EfA-Zug ins Stocken bringen. Üblicherweise müssen Gesetze des Deutschen Bundestages vom Bundespräsidenten abgezeichnet werden, bevor sie in Kraft treten. Nun ist der amtierende Sozialdemokrat Steinmeier zwar nicht dafür bekannt, überparteilich zu agieren. Und selbstverständlich wird er ein großes Interesse daran haben, seinem Genossen Schulz vor der Wahl einen gut gezielten Pass zuzuspielen. Doch es ist durchaus nicht auszuschließen, dass die dortigen Juristen, die die Gesetzesvorlagen zu prüfen haben, eingedenk des BVerfG-Urteils dazu kommen, ihrem Präsidenten von der Gegenzeichnung abzuraten. Dann allerdings hätte der stockende Schulzzug einmal mehr Sand auf die Bremsen geschüttet statt Kohle (Pardon: Windkrafträder) nachzulegen.

Deshalb ist gut vorstellbar, dass EfA nun erst einmal ganz groß gefeiert wird – und dann das Inkrafttreten des Gesetzes auf Eis liegt. Die Sozialdemokraten könnten damit halbwegs gut leben – denn solange das Gesetz nicht eingefangen wird, können sie es als großen Erfolg feiern. Und Merkel könnte damit auch gut leben. Denn es wäre ihr einmal mehr gelungen, ein zum medialen Kassenschlager werdendes Thema im Handstreich mit sozialdemokratischer Unterstützung abzuwehren.

Bis dahin allerdings gilt, sollte die Union mehrheitlich für EfA stimmen, die aus Mainstreamsicht unfassbare Feststellung, dass ausgerechnet die ständig eines fragwürdigen Verhältnisses zum Grundgesetz geziehene AfD die einzige deutsche Partei mit Bundestagschancen ist, die noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Zumindest dann, wenn dieser Boden jene Feststellungen der Verfassungsrichter von 2002 ist. Denn die AfD spricht sich ohne jedes Wenn und Aber gegen EfA aus.

In allem Weiteren könnte man geneigt sein, sich zu EfA der Feststellung des Bundesvorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, anzuschließen. Der befand recht deutlich:

 „Heiratet von mir aus Eure Nachtischlampen, aber löst endlich die wahren Probleme unseres Landes!“

Dem wäre nichts hinzuzufügen, außer, dass das Ergebnis mit den Nachttischlampen nicht als Ehe im Sinne des Grundgesetzes zu verstehen ist.

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Kommentare ( 35 )

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markus marahrens
7 Jahre her

Ihr Wort in Manitus Gehörgang, können wir aber vergessen. Die Heimsuchung in Form der Merkelkratur wird dem deutschen Volk noch mindestens 4 lange weite Jahre erhalten bleiben.

Ivan De Grisogono
7 Jahre her

Und die verlogene Moderatorin sagt heute sie hat dagegen gestimmt! Armes Deutschland. Wann werden die Steuerzahler Mund aufmachen?

F.Peter
7 Jahre her

Der Satz mit den Steinen stammt aber von unserem Herrn Goethe!

Frau Rauscher
7 Jahre her

Das sind leider keine Kinder, welche wir geschenkt bekommen, sondern junge unterentwickelte Männer, welche zudem auch keine Frauen haben um eben diese gewünschten Kinder auf die Welt zu setzen.

Franz Horste
7 Jahre her

Im Prinzip kann es jedem gleich sein, wer mit wem, ob Männlein oder Frauchen, ob homo oder hetero, ob verpartnert oder verheiratet! Schwule sind meistens eh nicht mongam unterwegs, folglich haben sie kein Interesse an Heirat. Außerdem braucht niemand so zu tun als würde es sich bei Schwulen und Lesben um die halbe Bevölkerung halten. Ein schwindend kleiner Bruchteil ist hiervon betroffen. Erstens hat Merkel hier wieder ein Thema an sich gerissen, um kurz vor den Wahlen noch ein paar einzelne Stimmen einzufangen und um von den echten Problemen abzulenken, die Grün-LInken haben diese eh nicht verstanden. Wenn bei der… Mehr

Bernd Schreller
7 Jahre her

Es muss natürlich heißen „um sich alle Koalitionsmoeglichkeiten offen zu halten“

Erwin2016
7 Jahre her

das ganze Leben ist ein Quiz und wir sind nur die Kandidaten.

Eugen Karl
7 Jahre her

CDU-FDP ist auch nicht das Hirngespinst Merkels, das wäre ihr eher ein Graus; sie will die Grünen, um die FDP einzuhegen.

mc6206a
7 Jahre her

Genau.

Tom
7 Jahre her

Völlige Übereinstimmung, nur bezogen auf denjenigen, der es ist – warum ist das eine krank und das andere eine „normale sexuelle Orientierung“? Das ist rein gesellschaftlich. Tja, und damit sind wir ja genau beim Thema. Denn wird das nicht durch die Entwicklungen insbesondere durch die Zugewanderten bereits untergraben und auch die Ehe mit Minderjährigen entsprechend akzeptiert und forciert in der Politik? Das ist ja genau mein Vorwurf: es muss endlich eine Grenze gezogen werden. Und diese Grenze sollte auch bei Homosexuellen da beginnen, wo es um Kinder geht. Ich schlage einmal vor, bei Google „Trauma Scheidungskinder“ einzugeben. Es ist schon… Mehr