Immer mehr Politiker sprechen sich dafür aus, dass Ungeimpfte auch mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis von Teilen des öffentlichen Leben ausgeschlossen werden könnten. Doch die Maßnahme ist höchst fraglich - das zeigt auch ein Gutachten aus dem Bundestag, das TE vorliegt.
IMAGO / Political-Moments
Die sogenannte 2G-Regel wird aktuell heiß diskutiert – dieser zufolge sollen Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Testergebnis nicht mehr an bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen dürfen. Aufgebracht wurde die Idee in einem Maßnahmenpapier der Bundesregierung von Anfang August (TE berichtete). Bundeskanzlerin Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder versuchten, eine entsprechende Regelung dann auch auf der Ministerpräsidenten-Runde vor gut zwei Wochen durchzusetzen.
Bundesweit kamen die zwei Scharfmacher damit zunächst nicht durch, doch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher führt die Regel jetzt in Hamburg optional ein. Andere Bundesländer könnten folgen – und auch der Bund dürfte den Versuch bald wieder starten.
Zwar wird keine abschließende Bewertung der Verfassungsmäßigkeit vorgenommen, insbesondere die notwendige Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme wird aber bezweifelt. „Sollten jegliche Veranstaltungen sowie die ganze Innengastronomie von einer sogenannten 2G-Regelung erfasst sein, wird es ungeimpften Personen in erheblichem Maße erschwert, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen“ heißt es. Die Einschränkungen dürften angesichts der „Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigung bedürfen.“



Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein