„HateAid unterstützt mit staatlichen Mitteln die, die ohne Weiteres selbst zahlen könnten.“ Wegen dieses Satzes geht die HateAid nun juristisch gegen den Leipziger Jura-Professor Tim Drygala vor.
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Die stille Zensur in Deutschland hat einen perfiden Trick: Mittels teurer Verfahren zum Äußerungsrecht wird das Sagbare eingeschränkt, bis nichts weiter bleibt als das Huldigen der Mächtigen. Das neueste Opfer dieser Masche ist der Leipziger Jura-Professor Tim Drygala.
HateAid will ihm die Meinungsäußerung verbieten. Selbst, wenn er gewinnt: Freie Meinung braucht in Deutschland tiefe Taschen. Vor allem dann, wenn sie aus konservativer oder liberaler Seite kommt. Links zahlen Stiftungen und Staats-NGOs die Verfahren – rechts und liberal der eigene Geldbeutel.
Der renommierte Medienanwalt Markus Haintz konnte in einem Verfahren gegen Luisa Neubauer / HateAid gewinnen. Tichys Einblick berichtete:
Neubauer klagt gerne und viel: weil sie das Risiko eines Verfahrens nicht selber tragen muss. Die Kosten für gewonnene wie verlorene Prozesse trägt die Promischutzagentur HateAid. In diesem Fall musste HateAid der Gegenseite 5.000 Euro Prozesskostenerstattung überweisen.
Drygala kommentiert daraufhin öffentlich: „HateAid unterstützt mit staatlichen Mitteln die, die ohne Weiteres selbst zahlen könnten.“
Anlass für HateAid, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu schicken. Darin erwidern die Anwälte von HateAid: „Ihre Behauptung ist falsch. Die öffentlichen Fördermittel, die unsere Mandantin erhält, finanzieren die psychosoziale Beratung von Menschen, die digitale Gewalt erleben, sowie die Aufklärungs- und Awarenessarbeit über digitale Gewalt. Die von unserer Mandantin angebotene Prozesskostenfinanzierung ist jedoch vollkommen unabhängig von öffentlichen Mitteln; entsprechende Unterstützung wird ausschließlich durch Spenden und private Förderungen gewährleistet.“
Wenn der Professor nicht Folge leistet, werden im Schreiben „gerichtliche Schritte“ angedroht. Zu diesen kommt es nun, denn Drygala ließ die Unterlassungserklärung unbeantwortet.
Mutige Behauptung
Entscheidend ist, was die Anwälte von HateAid verbieten wollen: nicht die Formulierung „HateAid unterstützt … die, die ohne Weiteres selbst zahlen könnten“. Denn die Mandanten von HateAid sind oft mit tiefen Taschen ausgestattete Politiker und Prominente: Sawsan Chebli, Claudia Roth in ihrer Zeit als Staatsministerin, Renate Künast, Luisa Neubauer. Tatsächlich finanzierte HateAid 2024 (neuere Zahlen liegen nicht vor) nur 143 Strafanzeigen und 49 Zivilklagen.
Doch ganz so einfach ist das nicht. Erstens ist HateAid als gGmbH, also als gemeinwohlorientiertes Unternehmen mit beschränkter Haftung, organisiert. Damit erfährt das Unternehmen Steuervergünstigungen, die normale Unternehmen nicht erhalten. In der Bilanz des Jahres 2024 (spätere liegen noch nicht vor) ist es daher kein Zufall, dass HateAid zwar Erträge von mehr als 5 Millionen Euro ausweist – aber negative Aufwendungen für Steuern.
HateAid möchte suggerieren, dass es das Geld, das der Steuerzahler zur Verfügung stellt, in eigenen Töpfen aufbewahrt und dass der restliche Geschäftsbetrieb HateAids keinerlei Vorteile aus diesen Töpfen genießt.
HateAid beschäftigte im vergangenen Jahr 54 Mitarbeiter, erwarb 2024 Immobilien im Wert von mehr als 700.000 Euro und führt eine überschaubare Zahl von Prozessen. Aus den Erträgen dieser 49 Zivilprozesse, die HateAid führte und nur in manchen Fällen gewann, lässt sich der Kostenapparat HateAid nicht bezahlen – und schon gar nicht die Investition in eine Immobilie (ein Immobilienkredit lässt sich in der Bilanz nebenbei nicht finden; sie ist also aus Eigenmitteln finanziert).
Prozesse sind immer ein Verlustgeschäft: Der Sieger kann vom Verlierer zwar eine Kostenerstattung verlangen aber die gesetzlich erlaubten Erstattungen liegen weit unter den Kosten, die ein Rechtsanwalt wirklich in Rechnung stellt. Trotzdem hat Tichys Einblick nach den Nettogewinnen durch Prozesse bei HateAid angefragt – eine Antwort auf diese und andere Presseanfragen von Tichys Einblick blieb aus. Das Schweigen der sonst so redseligen HateAid ist laut.
Insgesamt machte HateAid 2024 fast eine Million Euro Gewinn, erwirtschaftete aber laut eigenen Angaben nur 212.000 Euro Einnahmen durch Prozesskostengewinne, zugewiesene Geldauflagen und Bildungsangebote.
Die Verwaltung, der Vertrieb und der Gewinn, insgesamt 1,4 Millionen Euro: All das müsste durch Spenden (1,2 Millionen) finanziert werden. Personalkosten für die Mitarbeiter, die HateAid für seine Bildungsangebote, seine Prozessfinanzierung und Ähnliches unterhält, sind damit noch lange nicht finanziert.
Förderungen privater Träger (3 Millionen) und öffentliche Förderung, das heißt Steuern (1,2 Millionen), erhält HateAid auch. Aber dieses Geld ist zweckgebunden. Hier gilt eigentlich: Geld kommt rein, Geld geht für den geförderten Zweck raus. Aber ein aufgeblähter Kosten- und Verwaltungsapparat, Liegenschaften und Weiteres lassen sich durch Fördermittel querfinanzieren. Wie viele Stunden ein Mitarbeiter für den geförderten Zweck arbeitet und wie viele für einen anderen, kontrolliert oft nur der betreffende Verein. Gesellschaftliche Relevanz lässt sich damit auch hervorragend suggerieren: Die „Zivilgesellschaft“ kann große Kampagnen finanzieren, weil sie von der öffentlichen Hand gefördert, Reichweite und Aufmerksamkeit generieren kann, die ohne diese Förderung ausbleiben würde.
Schutzgelderpressung als Geschäftsmodell
Pikant ist auch: HateAid bittet auf seiner Website aktiv darum, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte Bürger dazu bewegen sollen, an HateAid Geld zu zahlen. Wenn Bürgern empfindliche Prozesse wegen angeblicher Hate Speech, Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole oder Ähnlichem drohen, kommt oft ein vergiftetes Angebot: Das Verfahren wird gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Geldauflage muss an eine Organisation der Wahl des Staatsanwalts oder Richters gezahlt werden. Der Bürger steht vor der Wahl: Zahlt er dieses „Schutzgeld“ klaglos oder geht er das Risiko eines teuren, langen und anstrengenden Prozesses ein? Viele knicken ein und zahlen zum Beispiel 800 Euro an eine Opferhilfe oder ein Frauenhaus oder eben an HateAid, nur um dann von HateAid mit einem zivilrechtlichen Verfahren nochmals um Tausende Euro erleichtert zu werden. So geschehen bei Rico T.:
HateAid ist nur eine Ausprägung des NGO-Komplexes, der die deutsche Zivilgesellschaft gekapert hat. Diese vorgeblichen „Nichtregierungsorganisationen“ haben einen (Schein-)Betrieb, der sich aus privaten Mitteln, Spenden und Förderungen durch andere NGOs am Laufen hält, blähen aber ihren Betrieb und ihre Macht mit kaum kontrollierten öffentlichen Mitteln auf. Damit können teure Prozesse finanziert werden, die der Normalbürger aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Im Fall Drygala versucht HateAid nun eine Unterlassung vor Gericht zu erwirken – und setzt dafür einen Streitwert von 10.000 Euro an. 10.000 Euro Streitwert für den Satz „HateAid unterstützt mit staatlichen Mitteln die, die ohne Weiteres selbst zahlen könnten“.
Sollte Drygala vor Gericht verlieren, kostet ihn das dann etwa 2.000 Euro, die an HateAid zu zahlen sind. Dazu kommen die eigenen Anwaltskosten. Einer zahlt aus der eigenen Tasche – der andere ist abgesichert durch Millionenförderung. Aber behaupten Sie bloß nicht, HateAid nutze dafür Steuergelder.



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