„Faschist“ kostet 3.400 Euro – wenn man kein Linker ist

Für den Kommentar „1A Faschistin, die Luisa“ erhielt ein Mann Strafanzeige und eine deftige Geldstrafe. Dahinter steckt die bekannte wie umstrittene Rotgrünen-nahe Promi-Schutzagentur HateAid.

IMAGO - Collage: TE

Auf einer „Demo gegen Rechts“ verkündet Luisa Neubauer (Aktivistin) in einem Videoclip: „Hunderttausende Menschen gehen auf die Straße gegen Faschisten, gegen Rechtsextreme, gegen die AfD, gegen den Rechtsruck.“ Diese Demonstration, organisiert durch die linke „Campact“-Organisation, ruft auch dazu auf, die Partei zu verbieten. Darunter kommentiert Rico T.: „1A Faschistin, die Luisa“. Schon kommt die Repressionsmaschinerie in Bewegung.

Geldentschädigung
TE-Exklusiv: Wie Luisa Neubauer Beleidigtsein zu Geld macht
Die Berliner Polizei ist zuerst mit dem Fall befasst, kontaktiert die Plattform X und erhält so die Personalien des „Täters“. Es folgt ein perfides Angebot: Für eine Schutzgeldzahlung von 200 Euro an einen Opferhilfeverein ist man bereit, das Verfahren einzustellen. Rico T. stimmt zu – ein Verfahren mit Anwalt kostet, selbst wenn man gewinnt, mehr. Selbst für diesen Fall musste T. einen Anwalt beauftragen, der auch 800 Euro abrechnet. Nun, nach 1.000 Euro Schaden, wähnt er sich in Sicherheit. Doch es ist nur eine Kunstpause.

Es folgt eine Zivilklage. Wie aus den Dokumenten der Anwaltskanzlei hervorgeht, angestrengt durch HateAid – im Namen von Luisa Neubauer. Genau elf Aufrufe hatte der Kommentar, zeigen die Unterlagen der Anwaltskanzlei, die mit dem lukrativen Fall betraut ist. „1A Faschistin“ ist eine „besonders schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung“; jedenfalls für die Kanzlei, die schreibt: „Der soziale Geltungsanspruch unserer Mandantschaft wurde in höchstem Maße geschädigt, die Rufbeeinträchtigung, die zu Lasten unserer Mandantschaft erfolgt ist, ist kaum mehr wiedergutzumachen. Es bleibt festzuhalten, dass unsere Mandantschaft durch die begangenen Handlungen eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung erleiden musste.“

Und so fordert man eine deftige Entschädigung für Luisa Neubauer in Höhe von 2.000 Euro. Dazu kommen noch einmal Anwaltskosten in Höhe von knapp 1.300 Euro.

„Faschisten“: Empört, weil der eigene Wortknüppel zum Boomerang wird

Dies erfolgt in einer Zeit, in der alle politischen Lager „Faschist“ als Kampfbegriff für ihren Gegner andauernd verwenden. So befanden Gerichte es als zulässig, Alice Weidel (Co-Vorsitzende der AfD) als „Nazischlampe“ zu bezeichnen; so wie jeder einzelne AfD-Vorsitzende in seiner Karriere wahlweise als „Nazi“ oder Faschist bezeichnet wurde. Björn Höcke einen Faschisten zu nennen, ist eine zulässige Meinungsäußerung, entschied das Verwaltungsgericht Meiningen. Luisa Neubauer selbst urteilt alle AfD-Politiker und -Mitglieder als Faschisten ab und behauptet, dass ihr „Kampf für das Klima auch ein Kampf gegen die fossilen Faschisten“ sei.

Luisa Neubauer zählt zu Deutschlands prominentesten Vertretern der Klimabewegung. Sie unterhält eine Kolumne im linken Wirtschaftsmagazin „Surplus“. Sie schreibt Bücher, davon mehrere Bestseller. Sie hält Vorträge. Geld für Gerichtsverfahren wäre vorhanden – und das, bevor über ein etwaiges Privatvermögen aus dem Zigarettenerbe der Familie Reemtsma spekuliert wird. Und da Vermögen auch immer im Familienverbund gezählt wird: Lebensgefährte Louis Klamroth verdient als Talkshow-Host der ARD gut; auch er kann auf ein Erbe zurückgreifen.

Angeblich 1.877 Klienten – aber nur 49 Zivilklagen

HateAid betitelt sich selbst als „Menschenrechtsorganisation“, die antritt, um „die digitale Welt für alle zu einem positiven Ort zu machen. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und vielem mehr. Dafür festigen wir immer und zuallererst demokratische Grundwerte.“

In der Realität ist HateAid eine Promi-Schutzagentur geworden, die eine Handvoll politisch passender Fälle betreut und ausschlachtet. Für das Jahr 2024 berichtet HateAid auf seiner Website, man habe 1.877 Klienten in mehr als 5.000 Fällen von Hass betreut. Doch es wurden nur 326 Strafanzeigen, 143 Abmahnungen und 49 Zivilklagen vor Gericht finanziert.

MEME
Staatsschutz außer Rand und Band wegen „Alles für Deutschland“
326 Strafanzeigen bei 5.000 Hassfällen? Viel ist das nicht Und es fällt auf: Vielen, vielen Personen des öffentlichen Lebens wird „geholfen“. Luisa Neubauer ist nur ein Beispiel. Ricarda Lang nutzt HateAid-Prozesskostenhilfe, um Zivilklagen zu finanzieren, ebenso wurden in der Vergangenheit Claudia Roth (Grüne), Robert Habeck (Grüne), Volker Beck (Grüne), Renate Künast (Grüne) und Sawsan Chebli (SPD) von HateAid in verschiedener Form unterstützt. Claudia Roth nahm sogar während ihrer Amtszeit als Staatsministerin für Kultur die Prozesskostenhilfe von HateAid in Anspruch. Gut ein Viertel der Finanzierung von HateAid kommt direkt aus staatlicher Hand; außerdem ist HateAid eine gemeinnützige Organisation, die Spendenquittungen ausstellen darf und damit besonders gefördert. Bis 2024 erhielt HateAid insgesamt 4,7 Millionen Euro aus der Hand der Bundesregierung. So wird die Organisation zur Rechtsschutzversicherung für Politiker und Prominente des linken Spektrums. Fälle, in denen Politiker der AfD, der CDU oder Influencer des konservativen Spektrums von HateAid unterstützt wurden, sind Tichys Einblick nicht bekannt.

Der Kampf gegen „Hass“ ist dabei längst zum Selbstzweck geworden. Rico T.s Benennung von Luisa Neubauer als „1A Faschistin“ wurde zum Zeitpunkt, als Neubauers HateAid-finanzierte Anwälte den Post via Bildschirmfoto sicherten, elf (11!) Mal eingesehen. Mindestens ein Mal von den Anwälten von Neubauer, ein Mal von HateAid, ein Mal vom Staatsanwalt, der ermittelte, und vermutlich ein Mal von Neubauer selbst. Netto haben also höchstens sieben nicht beteiligte Personen diese Bezeichnung gesehen; aber wie Neubauers Anwälte schreiben: „Die Rufbeeinträchtigung, die zu Lasten unserer Mandantschaft erfolgt ist, ist kaum mehr wiedergutzumachen.“ Warum eine reichweitenstarke Aktivistin dafür Prozesskostenhilfe braucht, ist unklar. Eine Erklärung ist: So finanziert sich HateAid.

Denn die Gelder, die HateAid in Schadensersatz von Bürgern erpresst, fließen zurück an HateAid. Auch dieses Vorgehen ist rechtlich fragwürdig: Eigentlich können im Zivilprozess Geldentschädigungen nur geltend gemacht werden, um einen Schaden auszugleichen. Wenn der Geschädigte, in diesem Fall Luisa Neubauer, schon im vornherein auf eine Entschädigung zugunsten von HateAid verzichtet – warum muss dann eine Entschädigung her? Neubauers Reputationsschaden bleibt ja unausgeglichen; es geht anscheinend einzig um die Vergeltung gegenüber Rico T. Doch bisher tolerieren die Gerichte dieses Vorgehen.

Es geht um Kampagnen

Doch das eigentliche erklärte Ziel von HateAid ist: die Beeinflussung von Politik. Der aktuell vieldiskutierte Fernandes-Skandal geht wohl auf eine Kampagne von HateAid zurück. HateAid war eng in die Ausarbeitung des jetzt von Justizministerin Stefanie Hubig vorgelegten Anti-Deepfake-Gesetzes eingebunden, das seit August 2025 vorliegt. Doch schon 2023 arbeiteten Fernandes und HateAid in einer Kampagne gegen sogenannte Face Swaps zusammen. Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg berichtet im RTL-Nachtjournal, sie habe „schon vor einigen Monaten“ vom Fall Fernandes erfahren. Der Skandal folgt nur wenige Wochen auf die Meldung, dass das Bundesfamilienministerium, bisher einer der größten Geldgeber von HateAid, nun keine Förderung mehr vergeben will.

Tichys Einblick 03-2026
Der Zensur-Bauplan von Berlin und Brüssel
Das Ergebnis ist: HateAid agiert als Rechtsschutzversicherung der (linken) Prominenz. Hätte Luisa Neubauer sich die Mühe gemacht, für „1A Faschistin“ einen Anwalt anzurufen? Denn hätte Rico T. nicht nachgegeben und 3.295,45 Euro Schmerzensgeld plus Anwaltskosten bezahlt, wären die Kosten für den Zivilprozess explodiert. Schon allein der achtseitige Schriftsatz, in welchem die Neubauer-HateAid-Anwälte 2.000 Euro Schmerzensgeld fordern, kostet 1.295,45 Euro. Ein Prozess, in dem die Schriftsätze hin und her fliegen, kostet mehrere zehntausend Euro.

Der Blogger Hadmut Danisch berichtet, dass sein Prozess gegen Ricarda Lang, ebenfalls HateAid-finanziert, schon 30.000 Euro Kosten aufgetürmt hat. Das ist für fast jeden Bürger ein finanzielles Risiko; aber eben nur für die Bürger, die nicht durch eine mächtige NGO gepäppelt werden. Es ist eine Waffenungleichheit, die linke Meinungshegemonie gegen konservative Stimmen abschirmt.

Wenn die österreichische „Rechtsextremismusforscherin“ Natascha Strobl in jedem Konservativen einen neuen Hitler wittert und den Israelischen Premier Benjamin Netanjahu als Proto-Faschisten bezeichnet, dann springt ihr HateAid zur Seite; denn der Kolumnist Don Alphonso soll eine „Kampagne“ gegen sie angezettelt und seine angeblichen „rechtsextremen“ Social-Media-Follower auf sie gehetzt haben.

Die Wisssenschaflterin Marie-Lousie Vollbrecht wollte 2022 einen Vortrag zum Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten. Seitdem ist sie Hassobjekt und Ziel unzähliger Diffamierungen im Netz und im realen Leben. Ihr hilft HateAid ausdrücklich nicht.


MEME: Gegen die Denunzianten

MEME – die „Meldestelle für Meldestellen“ – ist die Gegenwehr gegen ein ausuferndes System aus Denunziation, Meldestellen und politisch aufgeladenen Strafverfahren, das immer häufiger normale Bürger wegen ihrer Meinungen ins Visier nimmt. Das neueste Projekt von Tichys Einblick macht sichtbar, wie ein enges Netzwerk aus staatlichen Stellen, NGOs und „Trusted Flaggern“ Kritik überwacht, meldet und sanktioniert – und berichtet über jene, die plötzlich mit Anzeigen, Vorladungen oder Hausdurchsuchungen konfrontiert sind. Wer betroffen ist, soll nicht allein bleiben: Melden Sie sich mit Ihrem Fall bei meme@tichyseinblick.de und helfen Sie mit, dieses System ans Licht zu bringen.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 85 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

85 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Rolling_Stone
13 Stunden her

Unsere Justiz ist auch 1a: Gerecht und unabhängig, d.h. über jede Parteinahme erhaben. Wenn irgendwo etwas anders behauptet wird, weil Menschen sich von veröffentlichten Urteilen blenden lassen, entspricht das nur einem kruden Verständnis von Rechtsgefühl und nicht unserer demokratischen Rechtsordnung.

WandererX
2 Tage her

Die Generation der 30-45 Jährigen im politischen Raum sind teils so sensibel wie kleine Schulmädchen! Und das sind die Folgen: Rache, Denunziation, Unterstellungen, Anzeige. In der Welt der alleinziehenden Damen kommt eben maßlose Empfindlichkeit heraus.

Peter Pascht
2 Tage her

„Allgemeine Relativitätsttheorie des Rechtstaats“– reinste Wissenschaft 😉
In der ART sagte John Archibald Wheeler, der Physiker der „gekrümmten Raumzeit“! „die Materie sagt dem Raum, wie er sich krümmen soll, und der Raum sagt der Materie, wie sie sich bewegen soll im „freien Fall“
In der ART des Rechtstaates gilt analog
Die Exekutive krümmt das Recht und das Recht zwingt den Richter sich so zu bewegen wie das gekrümmte Recht es vorschreibt.
auf die Bahn des „frein Falls“, die dieser für „unabhängig“ hält, obwohl sie längst vorgezeichnet ist.
I„Wissenschaft der Dummheit“ als „Recht-Geometrodynamik“:

Peter Pascht
2 Tage her

Der „juristische „Zauberstab“ in der Strafprozessordnung (§ 261 StPO) ist die „freie Beweiswürdigung des Richters geschöpft aus dem Ingebriff(sic) der Verhandlung“ dazu gedacht, dass Richter nicht starr an formale Beweisregeln gebunden sind, sondern nach ihrer persönlichen Überzeugung entscheiden können. –
Eben um Hannah Arendt Recht zu geben „Wenn alle Fakten verdreht werden, kann jede Lüge zur Wahrheit gemacht werden“
ok, das GG Art.20 „Rechtstaatprinzip“ sagt was anderes „die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden“
So geht „Rechtstaat Deutschland“

Peter Pascht
2 Tage her

Das Wort „Faschist“ darf man sehr wohl gebrauchen. ok, nur gegen wirkliche Faschisten 😉 😉 😉 Vorsicht, sie müssen aber vorher ein Gericht fragen bevor sie von ihrer GG Meinungsfreiheit gebrach machen 😉 Paradoxerweise darf man Björn Höcke legal als „Faschist“ bezeichnen, weil ein Gericht (wie das VG Meiningen) dies als zulässiges Werturteil auf einer „überprüfbaren Tatsachengrundlage“ ansehen. Der Begriff ist keine Tatsachenfestellung. Das ergibt der Sinn des Wortes. „Wenn alle Fakten verdreht werden, kann jede Lüge zur Wahrheit gemacht werden“ – Hannah Arendt „Ursprünge und Elemente totalitärer Herrschaft“ – Hannah Arendt Wer den Begriff jedoch gegen andere Politiker nutzt,… Mehr

Peter Pascht
2 Tage her

Historisches Exempel „rotlackierte Faschisten“ (gebraucht von Kurt Schuhmacher CDU, Herbert Wehner SPD) –
was hat sich geändert in Deutschland seit damals?
Was hat sich in der deutschen Justiz geändert seit damals?
Was liegt dazwischen zwischen damals und heute?
„Kulturelle Hegemonie“ der SED-Ära Merkel?

Freiheit fuer Argumente
1 Tag her
Antworten an  Peter Pascht

Kurt Schumacher war SPD.

Peter Pascht
2 Tage her

„Faschist“ – ist politische Meinungsfreiheit garantiert im Grundgesetz !!! Denn „Faschist“ ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Meinung. Das ist der Sinn des Wortes. Historisches Exempel „rotlackierte Faschisten“ (gebraucht von Kurt Schuhmacher CDU, Herbert Wehner SPD) – was hat sich geändert in Deutschland seit damals? Was hat sich in der deutschen Justiz geändert seit damals? GG Art. 20 „Rechgtstaatprinzip“ – „politische Willensbildun“ als Quelle „alle macht geht vom Volke aus“ – von seiner politischen Meinung. Wer Verbrechen instrumentalisiert macht sich zum Mittäter !!! „Es waren genau immer die am lautesten in der „Erinnerungskultur“, die vor den linkstotalitären Massenverbrechen des stalinistischen Sowjetkommunismus blind… Mehr

Last edited 2 Tage her by Peter Pascht
alter weisser Mann
3 Tage her

„Kampf gegen die fossilen Faschisten“
Das liegt aber weit über der normalen Dämlichkeitsskala.

Zusätzlich zeigt der Artikel sehr gut den Gebührenwahn der Anwälte.

Freiheit fuer Argumente
1 Tag her
Antworten an  alter weisser Mann

Es ist kein Gebührenwahn, sondern Arbeitszeit.
Die einen holen sich das Geld aus der Tasche des Sreuerzahlers. Das nennt sich Veruntreuung.

Fatmah
4 Tage her

Menschen die soviel dummes Zeug von sich geben, werden hier abgefeiert und wer Kritik an der Regierung übt, wird mit dem Hexenparagraphen „Volksverhetzung“ gebrandmarkt und aus dem Verkehr gezogen. Frau Neubauer sehe ich als art „Influenzerin“ für staatliche Abzocke wie Luftbesteuerung und Bürgergängelung..

Niklot
5 Tage her

Es scheint Strukturen zu geben, die nicht gegen Hass unterstützen, sondern Unterstützung dafür geben, Hass zu verbreiten.