TE legt wegen Berlin-Wahl Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Bundestag will in Berlin nur eine Wahlwiederholung in überschaubarem Rahmen – trotz Chaos bei der Berlin-Wahl, trotz der kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahl, die vom Verfassungsgerichtshof angeordnet wurde. Dagegen legt TE Beschwerde in Karlsruhe ein.

IMAGO / Dirk Sattler

Der Bundestag hat am 10. November entschieden, dass die Bundestagwahl in Berlin wiederholt werden muss – aber nur zum Teil. Während der Berliner Verfassungsgerichtshof wegen des Wahlchaos vom 26. September 2021 entschieden hat, die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung komplett wiederholen zu lassen, weil ansonsten das Vertrauen in die Demokratie beschädigt werden könne, begnügt sich der Bundestag mit einer Wiederholung in nur 431 von 2.256 Wahllokalen.

Dabei geht es nicht nur um „Pannen“ und Manipulationen – sondern auch um Wahlfälschung. Aufgrund der Erkenntnisse aus vielen Wahlniederschriften, die TE veröffentlicht hat, hätte sofort Strafanzeige gegen viele Wahlvorstände erfolgen müssen. Die Verniedlichung eines der größten Skandale der Nachkriegsrepublik soll fortgesetzt werden. Der Bundestag – genauer gesagt: die Parteien, die sich aus Eigeninteressen dazu entschieden haben – befördert damit den Vertrauensverlust.

TE legt daher Beschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages ein, die Bundestagswahl in Berlin nur in Teilen zu wiederholen. Stattdessen ist die gesamte Wahl im Bundesland Berlin als ungültig anzuerkennen und vollständig zu wiederholen. Sie ist unzureichend vorbereitet und rechtswidrig durchgeführt worden und dabei wurden Vorschriften des Grundgesetzes, Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung verletzt.

Der Bundestag verkennt – anders als der Berliner Verfassungsgerichtshof –, dass unter der „Mandatsrelevanz“, die Wahlfehler haben müssen, damit eine Wahl wiederholt werden kann, potenzielle Mandatsrelevanz und nicht auch in allen Fällen abschließend nachgewiesene Mandatsrelevanz zu verstehen ist. Ein abschließender Nachweis ist im Nachhinein fast nie möglich, aber dennoch bleibt die Feststellung des Berliner Verfassungsgerichtshofs richtig: „Bei ordnungsgemäßer Vorbereitung und Durchführung der Wahl wäre ein anderes Stimmergebnis und damit eine andere Sitzverteilung konkret möglich gewesen.“

Wenn angesichts besonders drastischer und schwerwiegender Wahlfehler in zahlreichen Einzelfällen die konkrete Möglichkeit kaum von der Hand zu weisen ist, dass es auch in sonstigen Fällen zu weiteren und ähnlich erheblichen Wahlfehlern gekommen sein wird, so gilt: Nicht jede Unsicherheit bei der Tatsachenfeststellung und nicht jeder Zweifel an der Mandatsrelevanz gehen zu Lasten der Einspruchsführer! Sondern: Gerade weil das genaue Ausmaß der Fehler nicht mehr aufzuklären ist, muss im Zweifel die Wahl wiederholt werden!

Der Rechtsanwalt und Verfassungsjurist Ulrich Vosgerau vertritt die Causa vor Gericht. Die Atlas Initiative für Recht und Freiheit hat die Finanzierung übernommen. Beschwerdeführer ist unter anderen der Betriebswirt Jan Kopfmann. Er sieht das eigene Vertrauen in den Rechtsstaat aufgrund der Maßnahmen der letzten drei Jahre „massiv beschädigt“.

„Diese rechtsstaatlichen Prinzipien, auf denen unsere Ordnung aufbaut, werden in vielerlei Hinsicht – ob bewusst oder nur aus Dummheit der Handelnden – massiv mit Füßen getreten“, sagt Kopfmann. „Die vergeigte Berlin-Wahl steht für dieses Versagen sinnbildlich, war die Kulmination des Desasters. Das dürfen wir den Verantwortlichen nicht durchgehen lassen. Ich tue dies, damit unsere Kinder wieder in den Genuss von rechtsstaatlichen und demokratischen Leitlinien kommen. Diese Prinzipien lasse ich mir von niemandem wegcanceln! Diese Prinzipien wären das Einzige, was ich auf die Straße kleben würde!“

Zahlreiche Aspekte weisen darauf hin, dass die „Pannen“ nicht nur mandatsrelevant waren, sondern keine andere Entscheidung als eine vollständige Wiederholung zulassen. Wahlberechtigte konnten nur nach langem Warten ihre Stimme abgeben – oder taten es gar nicht, weil sie ihre Stimme wegen der Wartezeiten nicht abgaben. Stimmzettel konnten oftmals nur mit Verzögerung verteilt werden, in einigen Fällen gar nicht. Eine Wahl ohne Beeinflussung von außen konnte in vielen Fällen nicht gewährleistet werden, weil die Stimmabgabe erst nach 18 Uhr möglich wurde und die ersten Hochrechnungen bereits veröffentlicht worden waren. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel übertraf die Zahl der Stimmberechtigten, statt sachgemäßer Dokumentation erfolgten „Schätzungen“.

Zudem ist dokumentiert, dass EU-Ausländer und Minderjährige an der Wahl zum Bundestag teilnahmen, obwohl sie nicht stimmberechtigt waren. Dies geschah unter anderem deswegen, weil an diese nicht nur Stimmzettel zur Bezirkswahl, sondern ein ganzes Paket – und damit zur Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl – ausgegeben wurde. Nachweilich wurden Briefwahlunterlagen an Verstorbene gesendet, deren Verwandte zur Wahl gehen und mehrfach abstimmen konnten.

Und es gibt noch einen weiteren Punkt, der bisher kaum angesprochen wurde: die zwielichtige Rolle der Briefwahl. Dass die Briefwahl ohne Angabe von besonderen Umständen für alle Bürger frei zugänglich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 nur unter der Auflage zugelassen, dass die Briefwahl nicht zum Regelfall werde. Bei der damals streitgegenständlichen Wahl – der EU-Wahl von 2009, bei der rund 18 Prozent per Briefwahl abstimmten – war dies laut Gericht „offenkundig nicht der Fall“. Bei der Berliner Bundestagswahl sieht das freilich anders aus. Der Anteil der Briefwähler lag bei rund 47 Prozent.

Die Briefwahl ist für Wahlbetrug so viel anfälliger als die Urnenwahl im Wahllokal, dass sie schon als solche zur Hypothek für jede demokratische Wahl wird. Daher wäre die Wahl schon allein deswegen zu wiederholen, weil mittlerweile jeder zweite Berliner per Brief abstimmt, statt in Präsenzwahl an der Urne – die einzige Wahlform, die das Grundgesetz kennt. Daher wäre die Bundestagswahl in Berlin selbst dann zu wiederholen, wenn es das Berliner Wahlchaos gar nicht gegeben hätte; dessen geschichtlich beispiellose Fehler kommen aber eben noch hinzu.

Die gesamte Wahlprüfungsbeschwerde können Sie hier nachlesen.


Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat sich entschieden, eine Initiative zu gründen, die die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einklagen wird. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau in Karlsruhe im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt. Unsere Leser haben bereits mit einer Formulierungshilfe von TE Antrag auf Wahlwiederholung gestellt und sind damit klageberechtigt. Die Klagefrist läuft am 10. Januar 2023 ab. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.

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Kommentare ( 70 )

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zweisteinke
1 Jahr her

Alles große Klasse. Leider zeichnet sich jetzt schon ab, daß auch die erneute „Wahl“ nicht gesetzeskonform ablaufen wird. Das Prinzip der Regierungsclique -wählen bis es den „Richtigen“ passt- ändert sich sowohl im Hauptdorf als auch im ganzen gefallenen Land so bald nicht mehr.

Siggi
1 Jahr her

Heute endet die Frist für die Stellungnahmen. Viel Zeit bis zu den bereits angelaufenen Wahlen bleibt nun nicht mehr. Es wird langsam spannend.

IJ
1 Jahr her

Danke für diese sehr wichtige Beschwerdeinitiative. Ich gehe davon aus, dass Sie uns Leser auf dem Laufenden halten werden und hoffe auf einen vollen Erfolg.

Peter Pascht
1 Jahr her

Faktisch bestimmt also ein stark eingeschränkter Personenkreis, von 8 Personen, der Bundestag-Wahlausschus, über die Gültigkeit der eigenen Bundestagmandate Mandate. Von den verfassungsrechtlichen Wahlfehlern in Berlin hat der Bundestag-Wahlausschus nichts gemerkt. ? Ein Schelm wer böses denkt ? Allerdings gilt der Rechtgrundsatz, niemand kann sein eigener Richter sein. Genau beim Vorgang der Bundestgaswahlen, gilt das nicht. Die Rechtmäßig der Bundestagswahl wird durch Beschluss des Bundestages erlangt. Urteil in eigener Sache. Der Fehler im Grundgesetz. Gegen diesen Beschluss sind Wahlbeschwerden beim BverfG zulässig. Schlussfolgerung, gemäß Deutscher Bundestag, Drucksache 20/4000, 20. Wahlperiode 07.11.2022 „Der Bundestag darf nie wieder als „Richter in eigener Sache“… Mehr

Tabascoman
1 Jahr her
Antworten an  Peter Pascht

Ich hoffe natürlich, dass das BVerfG darüber entscheidet. Nur glaube ich es nicht. Denn es hat das Recht – und macht davon ausgiebig Gebrauch – jedes an dieses Gericht herangetragene Ansinnen OHNE BEGRÜNDUNG abzulehnen. Das soll rechtens seien und diese Arbeitsverweigerung schmälert nicht das Gehalt (ca. 1 Mio€ alle 7 Jahre, in Raten natürlich). Selber erlebt (mit Unterschrift von Prof. Dr. Susanne Baer), oft genug beobachtet.

Peter Pascht
1 Jahr her
Antworten an  Tabascoman

„Denn es hat das Recht – und macht davon ausgiebig Gebrauch – jedes an dieses Gericht herangetragene Ansinnen OHNE BEGRÜNDUNG abzulehnen.“ Das wäre nicht Recht, sondern Rechtwillkür. Dass das BverfG dies tut, bedeutet nicht, dass es dieses gemäß deutschem Recht auch darf. Lt. deutschem Recht ist jedes Urteil wie auch die Ablehnung eines Verfahrens, gemäß geltendem Recht zu begründen. Alles andere wäre ja ungesetzliche Willkür eines Richters oder Gerichts. Nein, das BverfG hat nicht das Recht Verfassungsbeschwerden nach eigenem Gutdünken abzulehnen. Denn auch das BverfG steht nicht über Recht und Gesetz. Die Prozessordnung gilt auch für das BverG zwingend. Das… Mehr

Peter Pascht
1 Jahr her

Inzwischen liegen dem BverfG 10 Wahlbeschwerden gegen die Bundestagswahl 2021 vor, speziell gegen den Ablauf desselben gemeinsamen Wahlvorgangs in Berlin zur Landtagswahl und Bundestagswahl. Insgesamt waren 2.172 Wahleinsprüche beim Bundestag eingegangen, die durch den Bundestag-Wahlausschus geprüft wurden, dessen Empfehlung dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, Empfehlung die in aller Regel angenommen wird. Augenwischerei Fake-Zustimmung !!! Faktisch bestimmt also ein stark eingeschränkter Personenkreis, von 8 Personen, der Bundestag-Wahlausschus, über die Gültigkeit der eigenen Bundestagmandate Mandate. Von den verfassungsrechtlichen Wahlfehlern in Berlin hat der Bundestag-Wahlausschus nichts gemerkt. 😉 Ein Schelm wer böses denkt 😉 Allerdings gilt der Rechtgrundsatz, niemand kann sein eigener… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
Rene Meyer
1 Jahr her

Viel Erfolg in Karlsruhe! Ich habe ebenfalls Beschwerde erhoben. Der genannte Beschluss des Deutschen Bundestages ist unter Bundesdrucksache 20/4000 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/040/2004000.pdf) zu finden.

Demokrat69
1 Jahr her

TE setzt neue Maßstäbe für die Gewaltenteilung, für die Rolle der vierten Gewalt. Neben kritischem Journalismus verteidigt man Demokratie mit allen Mitteln, sogar juristischen, wenns kein anderer macht.
Schade, dass die Mehrheit der Gesellschaft die Gefahr für unsere Demokratie und Freiheit nicht erkennt, stattdessen den neo-faschistischen Manipulationen in Medien und Politik auf den Leim gehen.
PS: Lasst uns unsere russischen Mitmenschen wertschätzen, und uns nicht gegen sie in den Krieg treiben. Schließlich haben sie uns Ostdeutschland zurückgegeben, nur für ein Versprechen, dass es keine Nato-Osterweiterung mehr geben wird. Da sollte man nachdenklich werden.

bfwied
1 Jahr her

Das kann man nur unterstützen. Das Vertrauen in diese „Demokratie“ ist nicht gefährdet, es gibt nur noch ein marginales Vertrauen, halt von Leuten, die so ticken wie die Linksgrünen. Viele Grüne und Rote fordern ja schon die grünrote Diktatur, also den Kommunismus, wie die Neubauer, die halt das nachplappert, ohne zu wissen, was sie überhaupt sagt, womit sie für sich eine Zukunft sieht, und die besteht wie von so arg vielen in einem gut bezahlten, aber ausbildungsfreien Job in der Politik. Denn mit Abschluss oder mit ordentlichem Studium u. Berufsarbeit hat sie es ja nicht, genauso wie ihr großes Vorbild… Mehr

Heide F.
1 Jahr her

Wunderbar, ich bedanke mich herzlich bei TE, Ulrich Vosgerau und der Atlas Initiative für Recht und Freiheit! Selbstverständlich trage ich meinen bescheidenen Obulus dazu bei. Möge Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit siegen!

ratio substituo habitus
1 Jahr her

Ich hoffe nur, ihr seid auch darauf vorbereitet, dass demnächst unter irgendeinem Vorwand die Polizei bei euch durchsucht? So eine Delegitimierung des Staates muss schließlich mit allen Mitteln bekämpft werden!, sagt die Nancy. Sollte es tatsächlich dazu kommen, wäre es für mich der abschließende Beweis, dass die grüne Machtergreifung abgeschlossen und das Grundgesetz de facto vernichtet ist.

Last edited 1 Jahr her by ratio substituo habitus