Saarbrücken muss neu wählen: AfD-Ausschluss war rechtswidrig

Saarbrücken muss den Stadtrat neu wählen: Die AfD wurde zu Unrecht ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Demokratie gilt eben nicht nur für den Regierenden genehme Parteien.

IMAGO / BeckerBredel
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis

Politisches Beben in Saarbrücken: Der Stadtrat der saarländischen Landeshauptstadt muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Der Grund ist brisant: Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat. Das Landesverwaltungsamt muss deshalb eine Neuwahl anordnen.

Hintergrund war ein innerparteilicher Streit der AfD um konkurrierende Wahllisten. Vor der Kommunalwahl 2024 lagen zwei Wahlvorschläge vor: eine ältere Liste aus dem August 2023 und eine neue Liste vom Februar 2024. Der städtische Wahlausschuss ging davon aus, dass der erste Wahlvorschlag nicht wirksam zurückgenommen worden sei. Die zweite Liste wertete er deshalb als unzulässige Doppelbewerbung. Ergebnis: Beide Listen wurden für ungültig erklärt, die AfD durfte zur Stadtratswahl gar nicht antreten.

Genau diese Bewertung hat das OVG nun kassiert. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung vor. Der erste Wahlvorschlag sei durch neu benannte Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden; der zweite Wahlvorschlag hätte deshalb nicht zurückgewiesen werden dürfen. In erster Instanz war die Klage noch gescheitert, nun hatte die Berufung Erfolg. Die Revision ließ das OVG nicht zu; möglich bleibt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Entscheidung ist nicht nur eine juristische Korrektur. Sie trifft die politische Legitimation des gesamten Stadtrats. Wenn eine Partei rechtswidrig von einer Wahl ausgeschlossen wird, ist nicht nur diese Partei betroffen, sondern auch das Wahlrecht der Bürger.

In Saarbrücken sitzen derzeit 63 Stadtverordnete. Größte Fraktion ist die SPD mit 19 Sitzen, gefolgt von der CDU mit 18 Mandaten. Die Grünen haben 9 Sitze, Linke und FDP je 5, weitere kleinere Fraktionen folgen. All diese Mehrheitsverhältnisse stehen nun unter dem Vorbehalt einer Wahl, an der ein relevanter politischer Wettbewerber nicht teilnehmen durfte.

Besonders bemerkenswert: Es ist nicht der erste solche Fall im Saarland. Bereits bei der Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken war die AfD 2024 nicht zugelassen worden. Auch dort entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit später, dass die Wahl wiederholt werden muss.

AfD-Kreisvorsitzender Werner Schwaben spricht nun von einem „grandiosen Erfolg“ und wertet die damalige Entscheidung des Wahlausschusses als politisch motiviert. Die anderen Parteien reagieren verhaltener. Die SPD plädiert für einen schnellen gemeinsamen Termin für die Neuwahlen von Stadtrat und Regionalversammlung. Die Grünen betonen, unterschiedliche gerichtliche Bewertungen gehörten zu einem funktionierenden Rechtsstaat. CDU und Linke verweisen auf die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte.

Festzuhalten bleibt: Demokratie zeigt sich nicht daran, wie sie mit genehmen Parteien umgeht, sondern mit unbequemen. Wahlleitungen und Wahlausschüsse müssen strikt neutral und rechtssicher handeln. Wer eine Partei von einer Wahl ausschließt, greift in den Kern demokratischer Legitimation ein. In Saarbrücken ist dieser Eingriff nun gerichtlich korrigiert worden. Der Schaden aber bleibt: Eine Stadt muss neu wählen, weil die anderen Parteien eine Partei ausschließen wollten.

Zu Unrecht, wie jetzt das Gericht bestätigte.

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Kommentare ( 41 )

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Ceterum censeo Berolinem esse delendam
1 Tag her

Nanu? Geht der Richter etwa am 31. Mai in Pension oder wie konnte er sich so etwas trauen? Oder gibt es da schon eine Absprache in Sachen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht?

Aber wenn alle Stricke reißen, kann man ja noch die einzelnen AfD-Kandidaten für nicht wählbar erklären. So wie bei der OB-Wahl in Ludwigshafen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Schließlich geht es um den Schutz „unserer“ Demokratie.

Der-Michel
1 Tag her

Sind die zwischenzeitlich gefällten Entscheidungen des illegalen Gremiums weiterhin gültig?

ThomasP1965
1 Tag her

Ein völlig normaler Vorgang. Wir sind ein Rechtsstaat. Rechtsakte sind durch Gerichte überprüfbar und wenn sie mangelhaft sind können sie durch diese aufgehoben werden. Daran ist erstmal nichts skandalöses. Das gab es auch bei Wahlvorgängen schon mehrfach – nicht nur zu Lasten der AfD. Offensichtlich hat man hier etwas im Ausschuss rechtlich falsch bewertet. Solche Ablehnungen trafen schon verschiedene Parteien so z.B. auch die Grüne Liste im Saarland. Also kann man kaum sagen, alles gegen die arme Opfer-AfD. Erst wenn die Justiz – wie von der AfD beabsichtigt – analog der in den USA politisiert würde, würden wir hier ein… Mehr

Michael M.
23 Stunden her
Antworten an  ThomasP1965

Offensichtlich leben Sie unter einem Stein und kriegen gar nichts mehr mit oder?!

Egozentrik
1 Tag her

Noch einmal gerichtlich festgestellt: Welche Politiker Parteien handel und sind demnach verfassungsfeindlich? Die AfD ist es jedenfalls nicht …! CDU und SPD (also die amtierende Regierung) sind es jedenfalls, wie es immer wieder gerichtlich festgestellt werden muss. Und wann werden sie verboten nach ihren eigenen Kriterien?

CaTo23
1 Tag her

Unter dem Vorwand die Demokratie zu schützen, wird sie abgeschafft.

Rainer Schweitzer
1 Tag her

„In Saarbrücken ist dieser Eingriff nun gerichtlich korrigiert worden. Der Schaden aber bleibt: Eine Stadt muss neu wählen, weil die anderen Parteien eine Partei ausschließen wollten.“

Hat irgend jemand wirklich Zweifel daran, daß die Entscheidung, die AfD nicht zur Wahl zuzulassen, politisch motiviert war?
Das ist Saarbrücken. Was ist mit Ludwigshafen?

Dellson
1 Tag her

Wird jetzt auch die nachträgliche Abwahl des stellvertretenden AfD Bezirks Bürgermeister von SB Klarenthal/Gersweiler rückgängig gemacht? CDU und SPD konnten bei dem Ping Pong Spiel sich nicht entscheiden, wer denn nun den entscheidenden Satz dazu gespielt hatte! Aktuell jubeln die politischen Isolvenzverwalter in der Industriebrache Saarland wieder. Sie dürfen 700Mio. neue Schulden machen, trotz Schuldensperre! Denn sonst könnten Kommunen keine Haushalte verabschieden und Kita Plätze wären gefährdet! Puh Glück gehabt, dann sind die 1500 zusätzlich geschaffenen Verwaltungsposten durch die SPD Regierung seit Amtsantritt nicht betroffen! Lieber Saarländer wartet erst einmal ab wenn das grosse Rad mit Grünem Stahl gedreht wurde,… Mehr

Engel
1 Tag her

Eigentlich müssten sämtliche Entscheidungen, die der Stadtrat seit der ungültigen Wahl getroffen hat, zur Prüfung weider vorgelegt oder annuliert werden.
Es kann nicht sein, dass ein illegitimer Stadtrat irgendwelche Entscheidungen trifft.
Es wird Zeit, dass solche Wahlmanipulationen ernsthafte Konsequenzen haben.

Last edited 1 Tag her by Engel
na sowas
1 Tag her

Wie schon einmal erwähnt, wir brauchen viele, sehr viele Richter und Staatsanwälte mit Mut.

ceterum censeo
1 Tag her

Die Neuwahlen kommen dann Jahre später. Man hat bei „UnsereDemokratie“ damit ja Erfahrung – Thüringen und Ramelow, die Entscheidung, daß Merkels Einmischung zu der Thüringen-Wahl unrechtmäßig war…