Norbert Röttgens Initiative gegen den Föderalismus im Wortlaut

Merkels Angriff auf den Corona-Föderalismus nimmt im Bundestag Formen an. Drei Unionsabgeordnete machen nun ganz in ihrem Sinne Druck auf den Rest der Unionsfraktion, damit "der Bund zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt" werde.

IMAGO / Future Image
Norbert Röttgen

Dass die Bundeskanzlerin die Macht der Bundesländer aushebeln will – zumindest in dem derzeit entscheidenden Feld der Coronapolitik ist seit Tagen bekannt. Das Bundeskanzleramt verhandelt Medienberichten zufolge schon darüber, welche Durchgriffsmöglichkeiten die Bundesregierung zusätzlich erhalten soll. Jetzt macht ihr früherer Bundesumweltminister Norbert Röttgen unter den Unionsabgeordneten im Bundestag Druck, das Infektionsschutzgesetz entsprechend zu ändern. Gemeinsam mit den Abgeordneten Johann Wadephul und Yvonne Magwas hat er ein Schreiben an zahlreiche Fraktionskollegen geschickt, das TE vorliegt und das wir im Folgenden komplett dokumentieren:

Betreff: Gemeinsame Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, ihr hattet schöne und erholsame Ostertage!

Wir möchten Euch fragen, ob ihr Euch unserer Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes anschließen wollt. Wir sind der Meinung, dass neben den Landesregierungen auch der Bund zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden muss. Hier das ganze Statement: 

„Bundestag und Bundesrat haben mehrfach festgestellt, dass die weltweite COVID-19 – Pandemie für Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bedeutet. Entsprechend sind nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stellt inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liegt in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern, die in dem Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein Jahr lang ihr Handeln in der Pandemie bundesweit miteinander abgestimmt haben. Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung. Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen. Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten. Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer. Wir fordern daher, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen.“

Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele der Initiative anschließen. Bitte gebt uns bis Donnerstag, 12 Uhr Bescheid. Rückmeldungen bitte an das MdB-Büro Röttgen.

Herzliche Grüße

Norbert Röttgen

Johann Wadephul

Yvonne Magwas

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Kommentare ( 89 )

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Oskar
3 Jahre her

Müssen nicht die Länderparlamente über die Abtretung von Rechten an den Bund entscheiden?

Dieter
3 Jahre her

Ist das jetzt der Versuch eines Staatstreichs durch die Hintertür? Zusammen mit Herrn Röttgen tingelt ja schon Frau Amann vom Spiegel durch die ARD &co Sprech-schau-Welten und fordert vehement die Machtübergabe an das Kanzler*sternchen. (und im Herbst dann an Annalena und Roberto?) Wenn man voraussetzt, das diese unheilige Koalition aus Politiker und Presse nicht aus Dummheit geboren ist, kann eigentlich nur der Sturz unsers bestehenden Staatssystems gemeint sein. und: „der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt..“: nein, die „Folgen“ trägt der (arbeitende) Bürger. Dazu kommt, das die Situation lokal extrem differenziert und sich somit globale Totschlaglösungen von oben geradezu verbieten.… Mehr

Rosa Wissmann
3 Jahre her

„Es ist eine Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern…“

Kann man sich noch weichgespülter für die Abschaffung des Förderalismus äußern…? Machen die Chinesen auch so, sagen Freundschaft und meinen Kontrolle.

„Da zudem der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trägt, muss er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten.“

Wer zahlt, soll also bestimmen dürfen?! Find ich ja gut, würde ich dann nur gerne weiter auf uns Steuerzahler runterbrechen…

Ali
3 Jahre her

Die zentrale Erkenntnis aus dem Dritten Reich -der Föderalismus, das Ende der in einer Hand gebündelten Macht- wird damit ausgeblendet und abgeschafft.   Wie schon Adolf Hitler soll nun erneut, wider besseres Wissen erneut auch das Erbe der DDR die vollumfängliche Machtfülle erhalten. Heute „Kaiser*In“ wegen Corona, Morgen vielleicht wegen Klima, übermorgen weil die Opposition stört.   Das hat mit einer Demokratischen Bundesrepublik nichts mehr zu tun. Es wird immer offensichtlicher, das viele sogenannte „Verschwörungstheoretiker“ offensichtlich zumindest in Teilen recht haben. Irgendetwas läuft hier ab…   Wird das BVerG auf diesen Putsch, auf diese vorsätzliche Zersetzung der Artikel mit Ewigkeitsgarantie… Mehr

3 Jahre her

Deutschland entstand aus dem Zusammenschluss der Länder. Deshalb besteht noch der Gesetzgebungsvorrang für die Länder. Der Bund ist nur zuständig, wenn die Länder Rechte per Gesetz an den Bund abgeben. Das Infektionsschutzgesetz ist immer noch Ländersache. Ein Grund, das zu ändern, gibt es nicht. Auch wenn die Öffentlichkeit so vergesslich ist. Zu Beginn der Pandemie Anfang 2020 regelten die Ministerpräsidenten, wie die Gesetzeslage es noch heute vorgibt, in freiwilliger gegenseitiger Absprache die ersten Maßnahmen. Frau Merkel war, wie so oft, völlig untergetaucht. Erst als zum Sommer (Ende der ersten Welle) die ersten Erfolge einsetzten, schaltete sich Fr Merkel ein, um,… Mehr

Beobachterin
3 Jahre her

Keine Sorge! Die Rechtsverordnungen gelten ja nicht für alle.
Wenn Adam Goman in Leverkusen bestattet wird, bleibt vorsorglich auch der angrenzende Tierpark geschlossen. Es werden hunderte Angehörige dieser hochkriminellen Sippe erwartet – 25 Trauergäste wären eigentlich nur erlaubt. Eigentlich! Stadt, Polizei, Ordnungsamt sind jetzt schon völlig überfordert – Da kann man eben nichts machen.

Andreas M
3 Jahre her

Der Norbert Röttgen, der noch vor einem Jahr die weit weniger in Freiheit und Demokratie eingreifenden Norstandsgesetze Ungarns als Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien bezeichnet hat?

kopfschuettelnder Buerger
3 Jahre her

Vor etwa 10 Jahren, als Hr. Röttgen noch „Mutti`s Klügster“ war, hat er auf den Hinweis eines Journalisten in einem Interview, dass in einer Demokratie der Wähler das letzte Wort hat, „Ja. leider.“ geantwortet.
Insofern muss man sich über diesen Antritt nicht wundern.

moorwald
3 Jahre her

Demokratie, Verfassung, Parlamentarismus, Bundesstaat, Gewaltenteilung – für Merkel sind das alles nur lästige Hindernisse auf ihrem Parforce-Ritt.
Man überwindet sie nicht mit Geschick und Realitätsinn, arrangiert sich nicht, sondern beseitigt sie, wenn möglich, oder umgeht sie.

Achso
3 Jahre her

Röttgen, ein U-Boot der USA wie so viele andere Politiker auch, tut nur was er als Vasall muß. Er dient seinen Herren.
( Ja, HERREN ! )