Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Männer zwischen 17 und 45 Deutschland bei Auslandsaufenthalten über drei Monate nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr verlassen. Damit zeigt der Staat sein wahres Gesicht: Freiheitsrechte gelten nur noch, solange Berlin sie nicht unter Vorbehalt stellt.
picture alliance / Marcel Kusch/dpa
Zum 1. Januar 2026 ist in Deutschland eine Regel in Kraft getreten, die es in sich hat. Männer zwischen 17 und 45 Jahren dürfen das Land bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht mehr einfach verlassen. Wer länger als drei Monate weg will, braucht eine Genehmigung der Bundeswehr. Das betrifft den Job im Ausland, das Studium, den längeren Aufenthalt und jeden anderen Fall, in dem einer für Monate raus will. Die Änderung trat weitgehend unbemerkt in Kraft.
Der Skandal liegt im Kern der Sache. Diese Pflicht galt bislang nur im Spannungs oder Verteidigungsfall. Also in einer konkreten militärischen Ausnahmelage. Diese Schwelle ist gefallen. Die Regel gilt jetzt im normalen Rechtszustand. Im Frieden. Im Alltag. Ohne Notstand. Ohne offenen Streit im Land.
Damit ist die Richtung klar. Der Staat verschiebt eine Kriegsregel in den Normalbetrieb. Was früher an den Ausnahmefall gebunden war, wird jetzt vorsorglich auf Millionen Männer gelegt. Berlin behandelt sie damit nicht mehr nur als Bürger mit Freizügigkeit, sondern als erfassten Bestand, den man im Zugriff behalten will.
Das Verteidigungsministerium redet dafür von einer „belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“. Schon diese Wortwahl verrät alles. Es geht nicht um ein harmloses Verwaltungsdetail. Es geht um Überblick, Verfügbarkeit und schnellen Zugriff. Die Berliner Zeitung berichtet zudem, das Ministerium stufe die Folgen selbst als „tiefgreifend“ ein. Wer so formuliert, weiß genau, dass hier kein kleiner Paragraf nachgeschärft wurde.
Die neue Regel steht auch nicht isoliert im Gesetz. Seit Jahresbeginn läuft der neue Wehrdienst an. 18-jährige Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Wer ihn ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Ende Februar wurde bereits berichtet, dass Männer seit Jahresbeginn nicht nur den Fragebogen verpflichtend ausfüllen, sondern auch auf Anforderung zur Musterung erscheinen müssen. Das Ziel dahinter ist offen benannt: Die Truppe soll bis 2035 von gut 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten wachsen.
Wer diese Schritte nebeneinanderlegt, sieht kein loses Stückwerk. Erst die Erfassung. Dann die Pflichtangaben. Dann die Möglichkeit zur Musterung. Jetzt die Beschränkung längerer Auslandsaufenthalte. So baut man eine Wehrpflicht nicht mit einer ehrlichen Ansage wieder auf. So baut man sie scheibchenweise zurück ins Recht, bis der eigentliche Bruch längst vollzogen ist und nur das Etikett noch fehlt.
Hinzu kommt die personelle Lage der Bundeswehr. Anfang März hieß es, dass bis 2027 wohl die Wehrpflicht beschlossen werde, falls sich nicht genug Freiwillige melden. Der Wehrbericht beschreibt hohe Abbruchquoten, bürokratische Hürden und marode Infrastruktur. Auch der Wehrbeauftragte sprach Ende März von einer „sehr ernsten“ sicherheitspolitischen Lage und weiterem Personalbedarf. Das erklärt den Druck hinter diesen Maßnahmen, macht den Eingriff aber nicht harmloser, sondern politisch noch aufschlussreicher.
Der eigentliche Vorgang ist deshalb glasklar. Berlin schafft Tatsachen, bevor das Land offen über die Konsequenzen streitet. Erst wird das Recht verschoben. Dann wird der Zugriff ausgeweitet. Dann soll sich jeder daran gewöhnen. Am Ende heißt es wieder, das alles sei alternativlos gewesen. Genau so frisst sich ein Staat in Freiheitsrechte hinein: nicht mit einem Paukenschlag, sondern mit einer stillen Gesetzesänderung, die Millionen betrifft und trotzdem fast unbemerkt bleibt.

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DDR, oder Feudalismus nach dem Untergang Westroms.
Ein nutzloser rein parasitärer Staat muss sein Volk an der Flucht hindern.
Vor über 45 Jahren während meiner 15-monatigen Wehrpflicht habe ich erfahren und begreifen müssen, wie übergriffig dieser Staat auf den einzelnen Bürger sein kann bzw. ist. Ein Jahr nach meiner Wehrpflicht hatte der Staat bzw. das Kreiswehrersatzamt mich wieder zu einer Reserveübung in Stetten am Kalten Markt auf der Schwäbischen Alb einberufen. Dieser Einberufung zur Reserveübung habe mich aus persönlichen und beruflichen Gründen damals widersetzt. Schlussendlich habe ich dann den Wehrdienst verweigert und unterliege seither Gottseidank nicht mehr der sogenannten „Wehrdienstüberwachung“.
Nach dem Wehrpflichtgesetz galt schon vorher, daß der Wehrpflichitige jede Änderung seines Wohnsitzes mitteilen mußte. Dazu genügte eine Meldung an das Einwohnermeldeamt. Der Zweck war, daß der Wehrpflichtige jederzeit erreichbar sein sollte.
Neu hat man die Klausel der Erlaubnis zur Ausreise eingefügt.
Genau darum dreht sich die Diskussion.
Schade.
Habeck ist älter und betrifft es nicht. Er darf sich also weiter am dänischen Stadtbild und der dänischen Hygge erfreuen, die Asylbewerber bei Ablehnung sofort abschiebt, ebenso bei strafbaren Handlungen.
Einspruch!
„Diese Pflicht galt bislang nur im Spannungs oder Verteidigungsfall. Also in einer konkreten militärischen Ausnahmelage.“
Wichtige Ergänzung: SEIT Aussetzung der Wehrpflicht.
VORHER galt die Regel „im normalen Rechtszustand. Im Frieden. Im Alltag. Ohne Notstand“ seit 1956.
Am besten man hat als Deutscher zwei Pässe. Einen syrischen und einen ukrainischen. Damit kommt man schon ziemlich weit.
Das wären aber DREI, die man immer parat halten sollte.
Nein, ich hatte absichtlich zwei geschrieben. Ihren deutschen Paß sollen Sie doch wegwerfen!
Und parat hält man nicht beide, sondern immer nur den, der in der jeweiligen Situation die meisten Vorteile bringt.
Deutsche dürfen nicht ausreisen, wie lange sie wollen, ausser sie haben noch eine weitete, zum Bsp. Türkische Staatsbürgerschaft (für diese gilt diese Regelung mit Sicherheit nicht). Dafür darf aber jeder Nicht-Deutsche, gerne auch ohne gültige Dokumente oder als eriträischer Militärdienst-Refugee oder als ukrainischer Deserrteur, einreisen und so lange unter Vollversorgung bleiben, wie er möchte. Ist leider Realität und kein verspäteter Aprilscherz im Besten Deutschland aller Zeiten.
Gut gesprochen! Sie hätten aber mehr als 2 Zustimmungen verdient!
So ein Quatsch
Woher soll man sowas denn wissen und vor allem wer soll das bitte kontrollieren?
Die jungen Männer werden sich um so einen Firlefanz schon aus Unwissenheit nicht kümmern.
Mit anderen Worten, wer länger als drei Monate weg will, muss einen Ausreiseantrag stellen. Hatten wir schon mal. Wer jetzt noch nicht den Gong gehört hat.
Wenn du einen Ausreiseantrag stellst, mußt du erst recht an die Front. Also muß man bessere Ideen finden, abzuhauen.
Machen Sie sich mal schlau, was „Wehrüberwachung“ im Kalten Krieg in der Bundesrepublik bedeutete, und lassen Sie den Unsinn, das mit den Zuständen in der ex-DDR zu vergleichen.
Das hat(te) nämlich nicht das Geringste damit zu tun.
Dass wir zu keiner Zeit „Freiheitsrechte“, sondern bestenfalls „Freiheitsprivilegien“ genießen, dürfte die Terrorzeit namens „Corona“ bewiesen haben.
Sie zeigen sich jetzt nur konsequent in der „Verviecherung“ der Deutschen, denn man kommt sich inzwischen, gerade als deutscher Mann, wie rechtlose Verschiebemasse vor.