Neuer Plan des Queer-Beauftragten: Das Strafgesetz soll umgekrempelt werden

Die Ampel plant, „anti-queere“ „Hasstaten“ künftig als eigene rechtliche Kategorie zu definieren. Wohin das führen könnte, zeigt das Beispiel Norwegen.

IMAGO / Future Image
Queer-Beauftragter Sven Lehmann (Grüne) im Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2022
Der gesetzgeberische Aktivismus der Ampel auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik geht weiter: Nach dem „Selbstbestimmungsgesetz“, das es schon Minderjährigen erlaubt, ihr Geschlecht per „Sprechakt“ zu ändern, plant die Bundesregierung offenbar die Neudefinition von bestimmten Straftaten.

„Hasstaten gegen LSBTIQ* sind menschenfeindliche Straftaten!“, twitterte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne): „Und als solche sollen sie künftig auch im Strafgesetzbuch benannt und geahndet werden. Die Bundesregierung hat heute diesen wichtigen Gesetzentwurf beschlossen. Wir treten anti-queerer Gewalt entschlossen entgegen!“

Das Kürzel „LSBTIQ*“ steht für lesbische, schwule, bisexuelle Personen, Transgender, Intersexuelle und Queere, das Sternchen für weitere, noch zu benennende Gruppen. Tatsächlich handelt es sich bei ihnen, wie Lehmann feststellt, um Menschen. Allerdings richten sich viele Straftaten – vom Diebstahl bis zur Körperverletzung – gegen Menschen. Gegen wen sonst? Bisher sah es die Rechtssystematik, von wenigen gut begründeten Ausnahmen abgesehen, nicht vor, Straftaten nach der Personengruppe zu bewerten, der das Opfer angehört. Und bis jetzt kennt das Gesetzbuch auch den Begriff „Hasstaten“ nicht.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Was im konkreten Fall „antiqueere Gewalt“ darstellt, dürfte schwer zu fassen sein. Denn Lehmanns Dienststelle selbst antwortete kürzlich auf Anfrage, sie könne den Begriff „queer“ nicht definieren.

In welche Richtung der Gesetzgebungseifer gehen könnte, deutet sich beim Blick auf Norwegen an: Dort droht der Künstlerin Tonje Sjevjon Gefängnis. Ihr Vergehen: Sie sagte öffentlich, Männer könnten, auch wenn sie sich als Frau definieren, „keine Lesben sein“. Normalbürger halten die Auffassung Sjevjons vermutlich für einen Satz nach dem Muster: Eins und eins ergibt zwei. In dem skandinavischen Land gilt die Meinung, Männer könnten sich nicht in Lesben verwandeln, allerdings als „Hasskriminalität“.

An diesem Vorbild will sich der deutsche Staatssekretär Lehmann offenbar orientieren.



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Kommentare ( 78 )

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Grandler
11 Monate her

Das ist immer so bei solchen überbordenden Bürokratien wie dieser hier: „Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne)“. Was soll das sein? Man hat sie einmal installiert und dann liefern diese Leute auch ihre „Arbeit“ ab (wollte schon sagen ihren geistigen Dünn…..ss.), weil sie nunmal da sind (wie Merkel sagen würde). Ob es von Wichtigkeit oder auch nur sinnvoll ist, das fragt dann niemand mehr, man (bzw. die Bevölkerung) muss sich dann damit beschäftigen bzw. am Ende damit leben. Es gibt ja offensichtlich keine Instanz mehr (Scholz?), die vorher fragt, brauchen wir das wirklich oder kann das… Mehr

Helfen.heilen.80
11 Monate her

Na dann ist ja alles klar, wenn man im eigenen Land als „ScheiXX-Deutscher“ beschimpft wird, deutsche Frauen als „SchlamXen“ bezeichnet werden, ein K.O.-Tropfen-Vergewaltigungs-Gangbang grade mal einen Teil der Täter festnagelt, und diese oft mit mildernden Umständen (wußte ich nicht, dass man sowas hier nicht darf) rechnen dürfen, und ihre Strafen oft lediglich in Sozialstunden oder Psychologsicher Betreuung enden. Eine historisch einzigartige Orgie der Verachtung und Gewalt gegen unsere Bürger wird bis zur Lächerlichkeit relativiert und beschwiegen. Hier hätte ich gern einmal eine konsistente rechtswissenschaftliche Begründung, warum diese Verbrechen gegen „die schon länger hier lebenden“ keine strafverschärfende Hassverbrechen sind? Warum die… Mehr

Last edited 11 Monate her by Helfen.heilen.80
Montesquieu
1 Jahr her

Die Grünen bestehen aus einer kleinen ideologisch gestählten Führungskaste und einer Riesensammlung von Freaks jedweder Coleur.

Teiresias
1 Jahr her

Wenn ich behaupte, Napoleon zu sein, gelte ich als verrückt.
Wenn ich behaupte, eine Frau zu sein, gelte ich als Frau.

Das ist verrückt.

Peter Pascht
1 Jahr her

Die Ampel plant, „anti-queere“ „Hasstaten“ künftig als eigene rechtliche Kategorie zu definieren. Wohin das führen könnte, zeigt das Beispiel Stalinismus. „anti-queere“ „Hasstaten“, sollen alsalso als Straftabestand in StGB aufgenommen werden, wahrscheinlich sogar als „Offizialdelikt“, für die auch ohne Strafanzeige Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaften gemäß StPO besteht. Also eine regelerechte staatliche Verfolgungsorgie, legalsiert werden soll. Ich habe allen Ernstes keine Ahnung was das Wort „queer“ bedeuten soll. Muss ich jetzt erst einmal Neu-Deutsch lernen, um mich nicht strafbar zu machen? Ebenso, was sind „Hass-taten“ ? Dazu gehört vor allem eine Tat, „Hass“ reicht dazu nicht aus, denn Hass ist keine Straftat, da… Mehr

Helfen.heilen.80
11 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Ein Jurist stellte es als fraglich, ob diese Reglungen überhaupt rechtskonform seien, denn es werd gegen den „Bestimmtheitsgrundsatz“ verstossen. D.h. es muss für Otto Normal klar sein, was unter welchen Umständen gilt. Damit wollte man „wuchernde Gummiparagraphen“ die einen „Auslegungspielraum“ besitzen verhindern.

schwarzseher
1 Jahr her

Jemandem wie Herr Lehmann, der verkündet, kein Arzt könne das Geschlecht eines Menschen feststellen, hätte man in der vordekadenten Zeit einen Platz in der Psychatrie zugewiesen, heute werden solche Irren Staatssekretäre.

Karl Schmidt
1 Jahr her

Im indischen Kastensystem gibt es Unberührbare. Sie stehen auf der untersten Stufe. Die Linken halten sich selbst und ihr Wählerklientel auch für unberührbar – und meinen damit eine Privilegierung. Doch ein Kastensystem ist es im Endeffekt auch. Linke können ganz sicher nichts mit der Freiheit anfangen, doch auch die Gleichheit haben sie nie praktiziert oder politisch gewollt: Es gab immer Gruppen und Personen, die gleicher waren und sind als andere. Das findet dann im Strafgesetzbuch seine Fortsetzung. Ein solches StGB wäre unethisch und politisch verwerflich. Mit Recht im Sinne von gerechtfertigt und fair hat dies natürlich nichts zu tun. Es… Mehr

Nerd
1 Jahr her

Wenn jemand ermordet wird, weil dessen Täter was gegen Schwule hat, zählt dies doch völlig zu Recht zu den niederen Beweggründen und wird – zumindest bei einem deutschen Täter – auch härter bestraft. Auch Gewalttaten werden individuell bewertet, Beleidigungen ebenso, als Laie sind mir da „ehrverletzende“ Aussagen zum Beispiel geläufig.

Gottfried
1 Jahr her

Wäre das auch schon eine Hasstat, wenn ich behaupten würde, dass in Deutschland Verrückte die Macht übernommen haben?

EDELSACHSE57
1 Jahr her

Auch wenn das alles für mich geistiger Müll ist.
Dann bin ich voller Erwartung über die Berichte aus welcher Ecke die Straftaten kommen.
Ich hoffe es wird darüber ausführlich berichtet.