Hamburg: Keine grüne Transparenz bei den eigenen Sozialabgaben

Grüne Solidarität: Die einen kassieren, die anderen zahlen. Jahrelang wurden für üppige "Aufwandsentschädigungen“ offenbar keine Sozialabgaben abgeführt. Jetzt sollen die Parteimitglieder sogar die Arbeitnehmeranteile übernehmen. Sozialismus funktioniert am besten mit dem Geld anderer Leute.

IMAGO / snapshot

Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden. Die Befugnis zu Weisungen haben die jeweiligen Justizminister des Bundes und der Länder sowie die jeweiligen Behördenleiter und Generalstaatsanwälte. In Hamburg ist die Grüne Anna Gallina Justizsenatorin, also Justizministerin des Bundeslandes Hamburg.

Hamburger Grüne stehen nun im Verdacht, über Jahre hinweg keine Sozialabgaben für ihre zum Teil üppigen Aufwandsentschädigungen abgeführt zu haben. Die Grünen treten seit Jahren als Partei der Transparenz, der sozialen Gerechtigkeit und der strikten Einhaltung gesetzlicher Regeln auf. Umso bemerkenswerter ist der Vorgang, der derzeit den Hamburger Landesverband erschüttert und dessen Potenzial an politischer Sprengkraft offenbar noch längst nicht ausgeschöpft ist.

Im Mittelpunkt stehen die früheren Landesvorsitzenden Maryam Blumenthal, Anna Gallina (die aktuelle Justizsenatorin), Martin Bill, die ehemalige Schatzmeisterin Lisa Kern und der amtierende Parteichef Leon Alam. Nach einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2025 wurde festgestellt, dass für die als „Aufwandsentschädigungen“ bezeichneten Zahlungen an die Parteiführung über Jahre hinweg keine Sozialabgaben entrichtet worden waren. Dabei erhielten die Vorsitzenden für ihr angebliches Ehrenamt Zahlungen von bis zu 4.281 Euro.

Die Folge: Rund 105.000 Euro müssen nun nachgezahlt werden.

Brisant ist dabei nicht nur die Höhe der Summe. Noch größer ist die Empörung darüber, wer die Rechnung begleichen soll. Als stramm sozialistische Partei wissen die Grünen auch, wie. Eben solidarisch, gerecht und, wie bei Sozialisten üblich, mit dem Geld anderer Leute. Nach einem Parteitagsbeschluss sollen die Nachzahlungen aus der Parteikasse erfolgen und damit letztlich von den Mitgliedern getragen werden. Das gilt anscheinend sogar für die Arbeitnehmeranteile, die eigentlich die jeweiligen Beschäftigten übernehmen sollten.

Der Altonaer Grünen-Politiker und frühere Parteivorstand Lars Boettger will das aber nicht akzeptieren. Solidarität ja, Gerechtigkeit immer, aber nicht mit dem eigenen Geld. Er kündigt deshalb juristische Schritte gegen aktuelle und ehemalige Parteifunktionäre an. Über die Kanzlei Graf von Westphalen ließ er die Betroffenen auffordern, auf die Einrede einer möglichen Verjährung von Parteiansprüchen zu verzichten. Die Frist dafür läuft bis zum 19. Juni. Wer die Kosten dafür übernimmt, ist nicht bekannt.

Boettger fordert, dass die Betroffenen zumindest ihre Arbeitnehmeranteile selbst übernehmen müssten. Schließlich steigen durch die Nachzahlungen auch ihre persönlichen Rentenansprüche. Die Mitglieder würden damit nicht nur für Versäumnisse der Parteiführung aufkommen, sondern zugleich individuelle Vorteile finanzieren.

Sollte keine Einigung erfolgen, will Boettger nach eigenen Angaben klagen. Zudem steht eine Untätigkeitsklage gegen den aktuellen Vorstand und die Geschäftsführung im Raum, falls diese nicht versuchen, die Arbeitnehmeranteile von den Betroffenen zurückzufordern.

Damit ist die Affäre längst nicht mehr nur eine Frage des Parteirechts. Im Raum steht inzwischen auch der Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg laufen derzeit allerdings keine Ermittlungen. Hier besteht natürlich keinerlei Zusammenhang mit dem eingangs erwähnten Weisungsrecht der Justizsenatorin.

Bemerkenswert erscheint auch das Kommunikationsverhalten der Partei. Während die Grünen bei anderen stets Transparenz einfordern, werden Medienanfragen zu dem Vorgang seit Mittwoch offenbar nicht mehr beantwortet.

Für die Hamburger Grünen wird die Angelegenheit damit zunehmend zum Glaubwürdigkeitsproblem. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, warum Sozialabgaben über Jahre hinweg nicht entrichtet wurden, sondern auch, warum ausgerechnet die Parteimitglieder nun für Arbeitnehmeranteile aufkommen sollen, die eigentlich von den Begünstigten selbst zu tragen wären.

Die juristische Aufarbeitung hat offenbar erst begonnen. Die politische dürfte für die Grünen noch deutlich unangenehmer werden.

Der Hamburger Fall passt zu dem Fall des Grünen-Vorsitzenden Banaszak, der nach mehreren Umzügen innerhalb Berlins vergessen haben will, seine Angaben zur Zweitwohnung beim Finanzamt in Berlin zu aktualisieren. Deswegen hatte er vermutlich seit 2022 zu wenig Zweitwohnsitzsteuer gezahlt.

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Kommentare ( 31 )

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Nibelung
1 Tag her

Die grüne Brut hätte man schon in den siebziger und achtziger Jahren zerschlagen müssen, denn ihre schändlichen Ambitionen waren ja bekannt und weil die damaligen Regierungen dieser Linksradikale Truppe völlig unterschätzt hat, konnten sie sich unter dem Radar der Beobachtung in alle Institutionen einschleichen und seither sind sie zur Landplage geworden und alles was sie unternehmen, war zu erwarten und wenn Dummheit weh tun würde, dann wäre dieser ausgelöste Schmerz bei den Roten, Schwarzen und Gelben zu finden, die damals Verantwortung getragen haben. Irgendwie weist ihre Entwicklung gewisse Paralellen zu den braunen Sozialisten auf, denn die wurden ebenso unterschätzt, bis… Mehr

F. Hoffmann
1 Tag her

Irgendwer muss den Hummer doch bezahlen, den man gerne in sich reinstopft.

Karl Schmidt
1 Tag her

Netter Versuch. Wahrscheinlich geht es darum, dass die angeblichen Aufwandsentschädigungen von der DRV, die die Betriebsprüfung nach § 28p (gut zu merken als „Prüfung“) SGB IV durchführt, als Lohnzahlungen an Beschäftigte bewertet wurde. Der Arbeitgeber trägt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e SGB IV) und zahlt mithin Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil an die Krankenkasse als Einzugsstelle (§ 28i SGB IV) der Beiträge, die die Beiträge dann auf alle Sozialversicherungsträger entsprechend verteilt (§ 28k SGB IV). Der Arbeitgeber holt sich den Beitragsanteil des Arbeitnehmers über den Lohnabzug wieder (§ 28g SGB IV). Versäumt er das, besteht nur ein begrenztes zeitliches Recht auf Nachholung des… Mehr

PaulKehl
1 Tag her
Antworten an  Karl Schmidt

Niedlich auch der generöse Parteitagsbeschluß zur Nachzahlung. Der interessiert die Einzugsstelle nicht. Sie verfügt den Nachzahlungsbescheid und fertig. – Die Sache wird weitergehen. Auf dubiosen Wegen gibt es für die Grünen noch einen Nachschlag aus der Landeskasse.

Mathias Rudek
1 Tag her

Diese Person zur Justizsenatorin zu machen und die Personalentscheidung der Hamburger Regierung generell stießen damals schon auf großen Widerstand, da diese noch nicht mal Juristin ist. Die Hamburger Justiz in ihrer Inkompetenz hatte auch zu verantworten, das der libanesische Messerstecher mit kriminellen Vorleben im Regionalzug Höhe Brockstedt ein junges Päarchen grausam niedermetzelte, die Tochter von Michael Kyrath und ihrem gleichaltrigen Freund. Auch hier wollte die Nicht-Juristin der links-grünen Partei keine Verantwortung übernehmen. Den Fall kann jeder recherchieren.

Jerry
1 Tag her

Dann ist das ja Grünen-Filz, praktisch die politisch korrekte Version des „AfD-Filz“?
Der sog. AfD-Filz, also legale Beschäftigungen von Verwandten im Umfeld anderer AfD Politiker, geistert ja immer noch durch die Haltungsmedien. Mal schauen wie es mit der grünen Variante aussieht!

AlexR
1 Tag her
Antworten an  Jerry

Schlimmer. Siehe Kretschmann und seinen verwandtschaftlichen Einsatz bei Behörden in Ba-Wü. Vor allem bei der LfU.

Jerry
1 Tag her
Antworten an  AlexR

Oder der Graichen Clan! Davon ist fast nie die Rede.

Or
1 Tag her

„Die einen kassieren, die anderen zahlen.“ ist exakt das, was bei den Linken unter „Gerechtigkeit“ läuft. Und da sind die Grünen Khmer keine Ausnahme.

Michael Palusch
1 Tag her

Nach einem Parteitagsbeschluss sollen die Nachzahlungen aus der Parteikasse erfolgen und damit letztlich von den Mitgliedern getragen werden.

Das stimmt nur zum Teil. Denn >35% der Gesamteinnahmen stammen aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Man könnte also auch sagen, 1/3 der Nachzahlungen übernimmt der Steuerzahler.

Last edited 1 Tag her by Michael Palusch
Der-Michel
1 Tag her

Wenn das Steuervergehen von Banaszak das erste dieser Art wäre, wäre es ja noch teilweise verständlich. Aber neien, da gibt es in der Vergangenheit schon Einige, die das „versäumten“:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/aktuell/Zweitwohnsitz-Abgeordnete-als-Steuerhinterzieher,zweitwohnsteuer100.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/steuerhinterziehung-hofreiter-meldete-zweitwohnung-nicht-an-a-968648.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/zweitwohnung-in-berlin-cdu-abgeordneter-gibt-steuerversaeumnis-zu-1.1962439
Die Abgeordneten werden auf diesen Punkt explizit aufmerksam gemacht.

WandaWanda
1 Tag her

Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden.
Nicht vergessen die Richter auch,es gibt und es gab in der BRD in Deutschland noch nie unabhängige Richter Gerichte und Staatsanwälte ,nicht vor 1990 und auch nicht danach.

Guzzi_Cali_2
1 Tag her

Die abgebildete Dame ist eigentlich prototypisch für den Parteienstaat: Quotenfrau, arrogant dreinschauend, vollgefressen und einen Haufen Schminke drauf. Selber nichts auf die Kette bekommen, aber nie verlegen, wenn es drum geht, Forderungen zu stellen.