Tichys Einblick
Nacht über Deutschland

Habeck will Verdunkelungspläne schnellstmöglich umsetzen

TE hat als erstes Medium über die neuen Energiesparpakete von Robert Habeck berichtet. Jetzt soll es mit der Verdunkelung Deutschlands schnell vorangehen – Widerspruch wird nicht erwartet. Die Propaganda-Maschine der öffentlich-rechtlichen Medien läuft.

IMAGO / photothek

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klima hat die Exklusivmeldung von TE bestätigt, wonach es aus Energiespargründen zu einer Verdunkelung Deutschlands durch Abschaltung der Werbebeleuchtung nach 22 Uhr und Beleuchtungsverbot von Denkmälern, dem Schließen von Ladentüren, einem Pool-Heizverbot und einer Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden auf 12 bis 19 Grad kommen soll – je nach Tätigkeit der Mitarbeiter. Diese Verordnung soll am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden und ab 1. September gelten – dann wird es dunkel in Deutschland.

Auch in den Wohnungen soll es schnell kälter werden

Auch in Wohnungen soll die Temperatur gesenkt werden: „Mieterinnen und Mieter bekommen mehr Spielraum zum Sparen“, heißt es in bester Orwell-Sprech in einem Papier, das TE vorliegt: Mietvertragsklauseln, die, um Schimmel zu verhindern, eine Mindesttemperatur verlangen, sollen ausgesetzt werden. Deshalb sollen diese vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend ausgesetzt werden, „so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Eine Schädigung von Gebäuden soll in der Regel durch entsprechendes Lüftungsverhalten verhindert werden.“

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Wie Robert Habeck den Bürgern das Stromsparen vorschreiben will
Das Paket soll jetzt ganz schnell umgesetzt werden. Die dafür notwendige „Kurzfristverordnung“ bedarf laut Habeck keiner Zustimmung des Bundestages und Bundesrates, sondern nur des Kabinetts, und soll ab 1. September gelten.

Die „Mittelfristverordnung“ über den Ausbau von LNG-Terminals und Gasspeicher-Bevorratung bedarf der Zustimmung vom Kabinett sowie Bundesrat und soll erst ab 1. Oktober gelten. Die entsprechend früheste Bundesratssitzung wäre am 16. September und der Wirtschaftsausschuss tagt am 1. September, sodass der 1. Oktober als Datum des Inkrafttretens angepeilt wird.

Nach der aktuellen Kabinettszeitplanung sind beide Entwürfe in der nächsten Woche, am 24. August, im Kabinett zur Abstimmung.

Kein Widerspruch zu erwarten

Widerspruch von den Ländern wird nicht erwartet – im Gegenteil. Der CDU-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther fordert vielmehr, dass die „Begrenzung der Raumtemperatur auch in Privatwohnungen möglich sein muss“. Das würde bedeuten, dass künftig eine „Temperaturpolizei“ die Wärme prüft. Dem Grünen-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann geht das alles nicht weit genug: Man müsse nicht jeden Tag duschen. „Auch der Waschlappen ist eine brauchbare Erfindung“, so Kretschmann. Wird also auch das Hygieneverhalten geprüft und kontrolliert?

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Habecks Pläne sind das Eingeständnis, dass die Energieverknappung in Deutschland sich weiter verschärfen und lange anhalten wird. Geplatzt sind seine Träume, Gas aus Norwegen, Katar oder Kanada zu erhalten. Lieferverträge werden mit Rostoffexporteuren angesichts der Milliardeninvestitionen in Förderung und Verschiffung in der Regel auf 25 Jahre geschlossen, nicht entlang der Kurzzeit-Perspektive deutscher Politiker von den Grünen.

Zu Ende geht damit eine freiheitliche Grundordnung; sie wird abgelöst von einem Klima-Überwachungsstaat, der das Verhalten seiner Bürger bis in privateste Details prüft und kontrolliert.

TE dokumentiert die wichtigsten Regeln für Private

§ 10 – Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel

Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt und nur ausnahmsweise in Fällen gestattet, in denen das Offenhalten für die Funktion des Einganges als Notausgang oder Fluchtweg erforderlich ist.

§ 11 – Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder durch oder aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung vorgeschrieben ist.

§ 12 – Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.

hierzu: 6 (1) In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:

1.    für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C,

2.    für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C,

3.    für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 °C,

4.    für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und 

5.    für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.

Außerdem sollen Heizanlagen, Pumpen, Thermen und Warmwasserverteilung künftig streng kontrolliert werden, ebenso die Dämmung von Rohren. Das sollen Kaminkehrer und Installateure übernehmen, die sich zwangsweise Zugang zu Räumen und Wohnungen verschaffen können.

Die Werbung in den Staatsmedien läuft. So veröffentlichte der WDR eine beruhigende Mitteilung für Frauen: Internationale Daten widersprechen der Furcht, dass bei Abschalten der Straßenbeleuchtung die Gefahr für Frauen wachse.

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