Deutsches Kindergeld für 291.292 Kinder im Ausland

Die eigenen Bürger sollen ja künftig "den Gürtel enger schnallen", meint bekanntlich Thorsten Frei (CDU). Doch ins Ausland fließt noch immer viel Geld: Im Jahr 2025 hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit 528 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen.

Friedrich Merz und Lars Klingbeil - die Bundesregierung verschickte mehr als eine halbe Milliarde Euro an Kindergeld ins Ausland. IMAGO / Funke Foto Services
Friedrich Merz und Lars Klingbeil - die Bundesregierung verschickte mehr als eine halbe Milliarde Euro an Kindergeld ins Ausland.

Damit erhielten bis Ende des Jahres Berechtigte für insgesamt 291.292 Kinder mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands deutsches Kindergeld, die deutsche Bundesregierung verschickt Sozialgeld für mehr als 11.000 Schulklassen.

Die Zahlen, die das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bei der Bundesagentur angefragt hatte, bestätigen einen langfristigen Anstieg: 2011 waren es noch 103.559 Kinder gewesen, 2015 bereits 158.169. Damit hat sich die Zahl innerhalb von 14 Jahren nahezu verdreifacht. Die überwiesene Summe lag vor 15 Jahren bei nur 45,7 Millionen Euro – das ist weniger als einem Zehntel des aktuellen Werts.

Rekordauszahlung
Die größte Gruppe bilden Kinder von Eltern mit polnischer Staatsangehörigkeit (112.384), gefolgt von tschechischen (33.872) und rumänischen (32.459). Auch für 36.727 Kinder deutscher Staatsangehöriger, die im Ausland leben, floss Kindergeld. Die Bundesagentur betont jedoch, dass Überweisungen auf ausländische Konten nicht eins zu eins mit im Ausland lebenden Kindern gleichzusetzen sind: Manche in Deutschland lebende Familien nutzen Auslandskonten, während umgekehrt für Kinder im Ausland auf deutsche Konten gezahlt werden kann. Insgesamt zahlte die Familienkasse 2025 etwa 55,3 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Die Auslandskonten-Überweisungen entsprechen damit 0,95 bis einem Prozent der Gesamtsumme.

Rechtlich basieren die Zahlungen auf der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und der europäischen Verordnung zur Koordinierung der Sozialsysteme (VO 883/2004). Wer in Deutschland arbeitet und dort sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig ist – selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung wie einem Minijob –, kann Kindergeld für Kinder beanspruchen, die in einem anderen EU-Staat leben. In vielen Fällen zahlt Deutschland nur die Differenz zu einer niedrigeren Familienleistung des Herkunftslandes (Differenzkindergeld). Ein Versuch Österreichs, die Leistungen an das dortige Preisniveau anzupassen, scheiterte 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof.

Monetärer Anreiz für Zuwanderung

Die Debatte um die Auslandszahlungen wurde durch die MDR-Reportage „EU-Armutsmigration: Sozialstaat in der Sackgasse?“ von Jana Gareis neu entfacht. Darin erzählte der Bürgermeister einer rumänischen Gemeinde über kinderreiche Familien mit 10 oder 15 Kindern, die deutsches Kindergeld beziehen, und bezeichnete dies als „Schatz“ für sein Land und die Kinder. Sahra Wagenknecht reagierte: „Unfassbar! Der Beitrag zeigt, wie der deutsche Sozialstaat Anreize zur Migration setzt und zum organisierten Missbrauch geradezu einlädt. Es ist völlig inakzeptabel, wie sich der deutsche Staat ausnutzen lässt, während bei den eigenen Bürgern gekürzt wird.“ Sie forderte nun: „Es darf kein deutsches Kindergeld für Kinder geben, die nicht in Deutschland leben. Die Politik muss endlich wieder mehr an Bitterfeld als an Bukarest denken.“

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