Exklusiv: Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses kritisiert den Beschluss zur Wiederholung der Bundestagswahl

Daniela Ludwig, die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, nennt den Ampel-Beschluss „minimalinvasive Kosmetik“. Er trage dem „Wirrwarr“, das in Berlin geschehen sei, nicht genügend Rechnung. In der Union mehren sich die Stimmen, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

MAGO / photothek

Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Daniela Ludwig (CSU), hat die nur teilweise stattfindende Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin kritisiert. Die Unionsfraktion hatte auf eine Wiederholung in größerem Stil gedrängt. Der Beschluss gehe nicht weit genug, sagte sie gegenüber TE.

„Der Beschluss, die Bundestagswahl in 431 der 2.200 Berliner Wahlbezirke zu wiederholen, ist schlichtweg minimalinvasive Kosmetik“, erklärte die Bundestagsabgeordnete. „Eine Wiederholung in nur einem Bruchteil der Wahlbezirke trägt dem, was am Wahltag in Berlin tatsächlich alles schiefgelaufen ist, nicht Rechnung.“ Eine vernünftige Entscheidung hätte nach Ludwig der Forderung des Bundeswahlleiters entsprechen müssen, 1.200 Wahlbezirke neuerlich wählen zu lassen.

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Der Bundestag tagt bei Nacht und Nebel zur Berlin-Wahl und Asylgesetzgebung
„Es ist nach so einem Wirrwarr in Berlin auch unsere Aufgabe als Politiker, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass Wahlen in Deutschland ordnungsgemäß und rechtsfest ablaufen, dass Berlin nur eine Ausnahme war und das Debakel schnellstmöglich korrigiert wird.“ Die CSU-Abgeordnete hätte sich insofern eine „durchaus energischere Entscheidung“ gewünscht.

Bereits vor dem Beschluss hatte ihr Ausschusskollege Patrick Schnieder (CDU), davon gesprochen, dass die Ampel-Koalition einen „politischen Basar“ aus dem Ausschuss gemacht und diesen damit diskreditiert hätte. Die AfD sprach von einer „von der Regierungsmehrheit erzwungene Entscheidung“ die nicht geeignet sei, „das Vertrauen der Bürger in Wahlen und in die Demokratie wiederherzustellen“.

Mehrere Unionspolitiker befürworteten eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss. Eine Bundestagsfraktion hat zwei Monate Zeit, um eine solche Beschwerde einzufordern. Noch sei zu diesem Vorgang jedoch keine Entscheidung getroffen worden, hieß es aus Unionskreisen.

Der Bundestag hatte zur Annahme des Beschlusses des Wahlprüfungsausschusses am späten Donnerstagabend getagt. Er erhielt die vollständige Unterstützung von SPD, Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen, die Linkspartei enthielt sich. Die Liste der Abgeordneten und ihr Abstimmungsverhalten sind hier nachlesbar.

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Kommentare ( 62 )

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Bunte Kuh
1 Jahr her

In einem funktionierendem Rechtsstaat wäre die Wahl in Berlin, bereits im Oktober 2021 wiederholt worden. Es war doch für jeden ersichtlich, dass sich die Sieger dieser Berliner Wahl nicht auf freie, geheime und gleiche Wahlen berufen können. Eine Bananenrepublik haben wir.

Richy
1 Jahr her
Antworten an  Bunte Kuh

Richtig! Bananenrepublik! Man müsste jetzt die schwarz-rot-goldene Fahne mit der Banane hissen. Doch Vorsicht! Bereits in der Vergangenheit hat das Hissen einer derartigen Fahne schon die Staatsanwaltschaft beschäftigt und die Polizei hat Hausdurchsuchungen vorgenommen. Weil so etwas würden ja nur Rechte machen. Und heute würde das Hissen einer derartigen Fahne natürlich den Tatbestand der Delegitimierung des Staates bedeuten.

Echoes
1 Jahr her

Der Ablauf ist klar: nach eienr sechwöchigen Bedenkzeit wird das BVerfG angerufen und Harbarth tut wie sonst auch sein Bestes. In zwei Jahren werden wir ein Urteil empfangen, das sich dann überholt hat.
In dieser Konsequenz sollte man über die Sinnhaftigkeit von Wahlen wirklich nachdenken.
Der große Linke im Bundespräsidentenamt sollte hier eigentlich energisch einschreiten – was er aus Gründen nicht tut.

ralf12
1 Jahr her

Ich lese immer „demokratischer Rechtsstaat“ Zu einem Rechtsstaat gehört eine unabhänige (nicht weisungsgebundene) Justitz. Zu einer Demokratie demokratische Wahlen. Beide Voraussetzungen sind in Deutschland nicht gegeben. „Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht“ Was bitte soll die bringen? Mit Habarth an der Spitze ist doch dieses Gericht verkommen zu einer politischen Kasperlebude. Das Einziuge, was wirklich helfen könnte: Nehmt die Wahlen ernst, geht wählen (keine Briefwahl) und überprüft die Auszählung. Zu oft schon wurde dabei geschummelt und AfD Stimmen den Grünen zugerechnet. Wer jetzt sagt, „das hat doch eh keinen Zweck“ und zu Hause bleibt, trägt Mitschuld.

Regenpfeifer
1 Jahr her

Faktisch wird die Wiederholung der gefälschten Wahl einfach solange verzögert, bis die Legislaturperiode eh vorbei ist.
-In einem wirklichen Rechtsstaat würde ein solcher Wahlbetrug strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nichts.
Und, nur zur Erinnerung: Es waren nicht etwa offizielle Behörden oder auch nur die mit €8,5 Mrd gepuderten ÖR „Qualitätsmedien“ oder die selbsternannten ehemaligen „Sturmgeschütze der Demokratie“, sondern eine kleine Gruppe engagierter Nachwuchsjournalisten von TE, die den Wahlskandal durch aufwändige Recherchen aufgedeckt haben: Kein Wort wird dazu in den Medien gesagt, sondern entsprechende Leserkommentareversuche stattdessen und sonders wegzensiert.
-> Bananenrepublik Deutschland!

Siggi
1 Jahr her

Wer Giffey in den letzten Tagen gehört hat, weiß, dass das Wahlergebnis schon feststeht. Sie ist sich ihrer Sache sehr sicher. Dass die Linke den Bundestag nicht verlassen darf, sollte eigentlich auch klar sein. Eine große Farce.

Malb
1 Jahr her

Wie kann die CDU nur zögern. Dass in Berlin gewollt oder ungewollt katastrophale Zu- und Umstände die Wahl beeinflussten steht außer Frage. Gerade als Stadtstaat muss im gesamten Einflussbereich der für die Wahl verantwortlichen Personen neu gewählt werden – ohne Wenn und Aber! Die CDU-Führung schämt sich offenbar nicht, keine Klage mit Rücksicht auf einen zukünftigen und von ganzem Herzen gewünschten Koalitionspartner einzulegen. Pfui Teufel. Das Ganze sollte bei wahren Demokraten den Wunsch stärken, dass wir von unseren Wahlrecht zu einem reinen Mehrheitswahlrecht wechseln. Denn dann bleiben die sich hochgeschleimten Typen zu Hause und werden lernen, was es heißt, von… Mehr

Homer J. Simpson
1 Jahr her

Hier haben wieder ein Beispiel dafür, dass unsere Konstruktion von Rechtsstaat nicht wirklich funktioniert! Wie kann es sein, dass ein ganz oder in Teilen illegal gewählter Bundestag um seine im diesem Fall illegale Legitimation und dessen Problemlösung selbst befasst ist? Natürlich sagt keiner von denen, dass es ans Eingemachte geht und z. B. die Linke im Parlament erledigt isz! Nein, die Einheitspartei schadet sich nicht selbst. Und das die Wahl nicht regelrecht war, ist in Deutschland leider nicht neu (Stichwort geschätzte und nicht ausgezählte Simmzettel in FFM) sondern ein immer häufiger auftretender Effekt. Berlin hat es diesmal halt ausgereizt und… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Homer J. Simpson
Martin
1 Jahr her

Am Ende wird das Verfahren so lange dauern, dass ohnehin wieder Neuwahlen anstehen. Dann folgt einfach das nächste Wahlchaos und die „demokratischen“ Parteien der Linksregierung schätzen ihre Stimmanteile einfach erneut nach Gutdüncken.

Siggi
1 Jahr her
Antworten an  Martin

Wir werden uns das Regieren nicht mehr nehmen lassen. So der Tenor der Berliner Regierung. Die Gerichte sind eh links/grün und werden jeden Schmu mittragen.

Querdenker73
1 Jahr her
Antworten an  Martin

Weil der „Souverän“ eben nicht konsequent ist! Er will getäuscht und belogen werden! Auch der Souverän passt inzwischen zum System! Dessen Gleichgültigkeit ist deren Stärke!

Georg J
1 Jahr her

Es ist unstrittig, dass die Wahl im September 2021 nicht „ordnungsgemäß“ und nicht „rechtsfest“ abgelaufen ist. Und im November 2022 überlegt die oppositionelle CDU-Fraktion immer noch ob sie Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegen soll? Die sollen weiterschlafen, „ordnungsgemäße“ und „rechtsfeste“ Wahlen scheinen ihr nicht besonders wichtig zu sein. Was ist dieser Opposition überhaupt wichtig?

Richy
1 Jahr her

Da die Opposition (mit Ausnahme der AfD) dank Merkel faktisch abgeschafft wurde und in dieser Zeit das oberste Gericht (BVerfG) mit willfährigen Richtern bestückt wurde, steht ein entsprechendes Ergebnis jetzt schon fest. Im besten Fall wird das Gericht Unregelmäßigkeiten feststellen, diese aber mit der nächsten regulären Wahl (2025) „beseitigen“ lassen. Somit wird weiterhin die „Linke“ im BT verweilen und sogar den Posten einer Bundestagsvizepräsidentin durch eine überzeugte Marxistin behalten dürfen.