Heute findet ab 17 Uhr im Rechtsausschuss eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt. Anlass ist ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.

Der Rechtsausschuss des Bundestags widmet sich am Montag ab 17 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung einem Gesetzentwurf, der unter anderem die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorsieht.
Laut dem Gesetzentwurf bliebe die Beratungspflicht bestehen, die obligatorische dreitägige Bedenkzeit soll jedoch entfallen. Auch die bisher formal für die Beratung geltende Zielsetzung, sich „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB), wäre nicht mehr Teil der Gesetzgebung. Die Kosten einer Abtreibung sollen durch die Krankenkassen übernommen werden.
Die geplante Gesetzesänderung geht von einem Gruppenantrag aus, den Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken Mitte November 2024 eingereicht hatten. Daraufhin hatte der Bundestag bereits am 5. Dezember 2024 über die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche debattiert, und den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss überwiesen.
Im Rahmen der dreistündigen Anhörung sollen nun elf Sachverständige zu Wort kommen. Neben Juristen verschiedener Disziplinen sind darunter u.a. auch der von der CDU nominierte Gynäkologe Matthias David, Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe für die aktuelle Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch, Alice Baier, Vorsitzende des Vereins „Doctors for Choice“, die von der SPD eingeladen wurde, sowie von der AfD nominiert der Geschäftsführer der Beratungsstelle 1000plus-Profemina, Kristijan Aufiero.
In den schriftlichen Stellungnahmen der Experten kommen unterschiedliche Bewertungen der Faktenlage zum Ausdruck: Während Baier den Gesetzentwurf als Grundlage betrachtet, um Abtreibung stärker in der ärztlichen Ausbildung zu verankern, sieht Matthias David dafür keine Veranlassung. Ihm zufolge belegen entsprechende Studien keine medizinische Unterversorgung durch einen etwaigen Mangel an Abtreibungsärzten.
Kristijan Aufiero wiederum kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem den im Gesetz vorgesehenen neuen Straftatbestand der „Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs“. Ein solcher könnte laut Aufiero Hilfsangebote kriminalisieren. Er sieht im vorliegenden Gesetzentwurf einen „rechtlichen, moralischen und ethischen Dammbruch mit folgenschweren gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen.“
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Besonders interessant waren die Bewertungen der (Verfassungs)Juristen, die verfassungsrechtliche und grundsätzliche, die Grundlagen der geübten Rechtspraxis betreffende, Bedenken erhoben.
Medizinisch noch eine Aussage eines Experten. Ab ca. der 10. Woche verspürt der Fötus/Embryo/das Kind „Schmerzen“.
Ich verstehe nicht, wieso an dem bestehenden Gesetz etwas geändert werden soll. Das Beratungsgespräch ist jedem zumutbar und es können dabei Wege und Hilfen aufgezeigt werden von denen viele Frauen gar nichts wissen und die sich dann vielleicht doch für ihre Kinder entscheiden. Und wenn sie sich trotzdem für die Abtreibung entscheiden, ist das dann eben so! Das Gesetz ist so wie es ist in Ordnung! Ich habe die Befürchtung, dass die Aufweichung des Gesetzes nur der Anfang ist! Man arbeitet in diesem linken Befürworterkreis daran, Abtreibungen bis zur 20zigsten oder 25zigsten Woche durchzuführen! Das ist bestialisch, aber ich trau… Mehr
Wird wohl nichts mehr.
„ Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht“, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.“
https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-02/paragraf-218-schwangerschaftsabbrueche-sachverstaendigen-sitzung-rechtsausschuss
Die Brandmauer halt 🙂
Euthanasie, Eugenik & Kindsmord im Mutterleib sind kein Science Fiction im Jahre des Herrn 2025. Natürlich alles verpackt als Hilfe, Solidarität Menschenfreundlichkeit global wird es umgesetzt (z. B. Kanada, Niederlande, Schweiz biste alt, depressiv und krank) global durch den atheistischen „Wertlos Westen“ in Afrika unter Androhung von Entzug der „Wirtschaftshilfe“. Aber es geht auch so hinterf…:
https://transition-news.org/ursula-von-der-leyen-und-die-impfpropaganda
Das wieder Aufleben von Euthanasie, Eugenik & Kindsmord im Mutterleib sind kein Science Fiction im Jahre des Herrn 2025 mehr. Natürlich alles verpackt als Hilfe, Solidarität Menschenfreundlichkeit und besonders „Gesundheitsfürsorge“ global wird es umgesetzt (z. B. Kanada, Niederlande, Schweiz biste alt, depressiv und krank) global durch den atheistischen „Wertlos Westen“ in Afrika unter Androhung von Entzug der „Wirtschaftshilfe“. Aber es geht auch so hinterf…:
https://transition-news.org/ursula-von-der-leyen-und-die-impfpropaganda
Durch das neue Gesetz bleiben so gut wie alle Abtreibungen strafbar, die das auch bisher schon waren. Lediglich durch den Wegfall der dreitägigen Wartezeit nach einer Beratung können Abtreibungen eben 3 Tage früher straffrei durchgeführt werden. TROTZDEM enthält das Gesetz einige Änderungen, bei denen fraglich ist, ob sie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vereinbar sind (die Legalisierung der straffreien Abtreibungen, Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Legalisierung von Abtreibungstourismus). Man fragt sich, warum für solch kleine Änderungen das Risiko eingegangen wird, dass das Gesetz vom Gericht wieder gekippt wird. Es kommt der Verdacht auf, dass dies nur ein „Versuchsballon“ ist, um zu… Mehr
Die Befürworter dieser Änderung müssen sich die Frage gefallen lassen, warum verantwortungsloses Handeln (denn warum sich nicht einfach eines der vielen unterschiedlichen Verhütungsmittel bedienen, wenn kein Kinderwunsch besteht) in Zukunft n o c h leichter sein sollte. Hier geht es schliesslich nicht um Kleinigkeiten, sondern um menschliches Leben.
Ich empfehle außerdem, sich mal mit Frauen, die diesen Schritt gegangen sind, zu unterhalten. Ich kenne eine ganze Reihe davon und es eint sie eine Sache: Sie sind nie vollständig über ihre Entscheidung, ihr Kind abzutreiben hinweggekommen, egal, wie gut und sinnvoll es ihnen damals erschien.
Die Befürworter dieser Änderung müssen sich vor allem die Frage gefallen lassen, WARUM sie überhaupt etwas ändern wollen. Außer juristischer Spitzfindigkeiten und der Kostenübernahme für Frauen, bei denen eine Abtreibung nicht an finanziellen Schwierigkeiten scheitert, ändert sich durch diesen Entwurf nicht viel.
Warum DAFÜR einen schwer erreichten gesellschaftlichen Kompromiss aufkündigen, der nun seit 30 Jahren Bestand hat und der von allen Seiten weitgehend akzeptiert wurde? Wer diesen Entwurf vorantreibt, der nimmt eine zunehmede Spaltung der Gesellschaft in Kauf.
und ich empfehle mal mit Frauen zu reden, die ein Kind aus einer Vergewaltigung austragen und groß ziehen müssen und dann noch mit den Kindern. Die gibt es, nach dem Krieg wurden solche Kinder geboren und einigen sah man an der Hautfarbe, dass sie von US Amerikanern erzeugt wurden.
Bereits unter bestehender Gesetzgebung sind Abtreibungen aus medizinischen oder kriminologischen Gründen straffrei und von den Krankenkassen zu bezahlen.
Es geht bei der geplanten Änderung deshalb gerade n i c h t diese Fälle, sondern um den weit größeren Anteil von Abtreibungen. Und auf die hat sich mein obiger Kommentar bezogen.
Wieviel Prozent lassen aufgrund einer Vergewaltigung abtreiben? Also HEUTE? Wir reden hier nicht von den Umständen von vor 80 Jahren. Die Zahlen die man so findet sprechen von 4% die aufgrund Vergewaltigung oder medizinischer Gründe abtreiben.
Sorry, das ist ein völlig anderer Sachverhalt und zudem in der heutigen Rechtslage bereits abgebildet.
P.S.
„Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich“, ich finde das passt ganz gut zu ihrer Einlassung bzgl. der Nachkriegszeit.
Ehrlich gesagt ist mir unverständlich, wie die geplante Reform mit der BVerfGE zu2 BvF 2/90 (siehe z.B. hier: https://servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html) in irgendeiner Weise zu vereinbaren sein soll. Die Reformpläne widersprechen teilweise direkt dem Wortlaut des Urteils.
Dss wird die Wiedereinführung der Todesstrafe für Unschuldig Gezeugte ! Legalisierter Mord im Mutterleib , durchgeführt von Fachärzten ! Beim selbstbestiimmten Ablebenswunsch hat man Bedenken :
Es ist nicht nachvollziehbar das Schwangerschaftsabbrüche derart kriminalisiert werden. Auch hier wieder ein katastrophales Versagen der Ampel. Dieses Gesetz wird nur durch die Blockade der „Demokraten“ seit Jahren blockiert. Die Gängelei und das Hineinregieren bis in die tiefsten Persönlichkeitsrechte machen auch vor dem eigenen Körper keinen Halt. Diese Regierung hat einfach nur fertig!
Die Regierung hat definitiv fertig das ist Fakt, allerdings schaut es bei bestimmten Leuten hier auch nicht wesentlich besser aus, gelle…
P.S.
Ich empfehle den Kommentar von „A rose is a rose“ weiter oben, der trifft die Thematik/Problematik zu 100%.
Das Wort „katastrophales Versagen“ trifft wohl eher auf Menschen zu, die trotz mehrfacher Aufklärung in der Schule und vollkommen unproblematischem Zugang zu Verhütungsmitteln es trotzdem nicht schaffen, eine ungewollte Empfängnis zu verhindern. Mich ärgert es, wenn Menschen nicht einmal für die intimsten und persönlichsten Vorgänge des eigenen Lebens bereit sind, die Verantwortung zu übernehmen. Das Ergebnis ist dann in der Tat, dass die Regierung sich in alles hineinmischt. Wer das nicht will, der muss dann aber auch selber Verantwortung übernehmen und die Konsequenzen übernehmen.