Straßenblockierer drohen mit Angriffen auf „anfällige Infrastruktur“ in Deutschland

Die radikale Bewegung „Letzte Generation“ droht jetzt der Regierung direkt, um ihre Forderungen durchzusetzen. Auf Anfrage von TE lässt die Bundesanwaltschaft offen, ob sie ermittelt.

picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Bisher beschränkten sich die Mitglieder der nach eigenen Angaben etwa 250 Mitglieder zählenden Bewegung „letzte Generation“ darauf, unter dem Motto „Essen retten, Leben retten“ den Straßenverkehr in Berlin und anderen Städten zu blockieren. Damit wollen sie unter anderem ein „Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung“ erzwingen. Nach Ansicht der radikal-apokalyptischen Bewegung drohen Deutschland in naher Zukunft „Hunger und Krieg“, wenn diese Forderung und weitere radikale staatliche Maßnahmen nicht umgesetzt würden.

Am Mittwochnachmittag kündigte die Bewegung in einem Tweet an, sie werde die Straßenblockaden „aussetzen“, wenn „Sie sich bis Sonntagabend zu unseren hier vorgetragenen Forderungen verlässlich und überprüfbar erklären“. Gerichtet ist die Forderung offenbar an Mitglieder von Bundesregierung und Bundestag.

In dem gleichen Tweet droht die Bewegung: „Beim Ausbleiben einer solchen Reaktion werden wir zusätzlich anfällige Infrastruktur in diesem Land stören.“

Zur sogenannten sensiblen oder kritischen Infrastruktur gehören unter anderem Kraftwerke und das Stromnetz.

TE fragte bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach, ob die Behörde wegen dieser Drohung gegen Mitglieder der Bewegung beziehungsweise konkret gegen den oder die Verfasser des Tweets wegen des Verdachts der Nötigung von Verfassungsorganen, der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder anderer Straftaten ermittelt. In ihrer Antwort ließ die Bundesanwaltschaft offen, ob sie gegen die Gruppe vorgeht oder nicht.

„Die Bundesanwaltschaft unterrichtet die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung nach Abwägung aller hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte“, heißt es in der Antwort eines Sprechers an TE vom Donnerstag. „Insbesondere berücksichtigt sie hierbei den Informationsanspruch der Presse einerseits sowie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und eine mögliche Gefährdung des Ermittlungsverfahrens andererseits. Daran gemessen informiert die Bundesanwaltschaft die Öffentlichkeit über ihre Ermittlungsverfahren regelmäßig im Falle von Festnahmen und Anklageerhebungen sowie umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund teilt die Bundesanwaltschaft – mit Ausnahme von besonders gelagerten Einzelfällen – nicht mit, ob sie gegen eine bestimmte Person Ermittlungen geführt hat oder mit einem bestimmten Sachverhalt befasst war.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die in der Vergangenheit mit drohenden Botschaften gegen Demonstranten aufgefallen war, die gegen die staatliche Corona-Politik protestieren, äußerte sich bis jetzt noch nicht zu der Ankündigung der „Letzten Generation“, die Infrastruktur in Deutschland zu „stören“.

Am gleichen Tag, als die radikale Bewegung ihre Drohung verschickte, kündigte Faeser auf Twitter einen „Aktionsplan“ an, der sich allerdings, wie es in ihrem Einleitungssatz heißt, ausdrücklich nicht gegen Rechtsextremismus richten soll, sondern gegen „rechts“ – was das demokratische rechte Spektrum einschließt.

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