Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Bars und Beisl dürfen ab sofort innen öffnen

Früher haben sich Regierungen vor Regelungen versichert, dass sie rechtssicher sind. Rechnen Politiker heute nicht mehr damit, dass Gerichte unanhängig Recht sprechen?

IMAGO / Ralph Peters

Beisl (außerhalb Bayerns und Österreichs auch Kneipen genannt) und Bars in Bayern dürfen ab sofort auch drinnen wieder bewirten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab dem Eilantrag einer Wirtin aus Unterfranken statt.

Der  Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt die „längst überfällige Entscheidung“, Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften, er fordert auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken.

Ministerpräsident Söder (CSU) will sich mit der Staatsregierung „den Gerichtsbeschluss genau anschauen und bis zur Kabinettsitzung am Dienstag ein Konzept mit Einschränkungen für Bars und Kneipen vorbereiten,“ berichtet der BR. Eine „reine Freigabe“ will Söder nicht und spricht von früherer Sperrstunde, anderen „Inzidenzschwellen“ und Alkoholverbot.

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, die bisherige Regelung verletze den Gleichheitsgrundsatz: Wenn die Innenräume „bei Speisewirtschaften unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich“ wären, müsse dies auch bei reinen Schankwirtschaften gelten.

Außerdem wiege die Schließung von Bars und Kneipen für so lange Zeit schwer als Eingriff in die Berufsfreiheit. Das Urteil ist rechtskräftig, Rechtsmittel gibt es keine.

Übrigens: Früher haben sich Regierungen vor Regelungen versichert, dass sie rechtssicher sind. Rechnen Politiker heute nicht mehr damit, dass Gerichte unanhängig Recht sprechen?

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