Am 4. November wird der Gesundheitsausschuss Sachverständige zur sogenannten Widerspruchsregelung anhören. Dem Bundestag liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die vorsehen, dass in Zukunft jeder Erwachsene als Organspender in Betracht kommt, der zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen hat. Von Sylvia Pantel
picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf vor, der das Verhältnis von Bürger und Staat am Lebensende grundlegend verändern wird. 254 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken wollen die sogenannte Widerspruchsregelung einführen, der Bundesrat hat einen eigenen Entwurf mit demselben Ziel vorgelegt. Am 4. November will der Gesundheitsausschuss Sachverständige dazu anhören. Eine Entscheidung ist noch in diesem Jahr möglich, abgestimmt wird ohne Fraktionszwang.
Derzeit gilt, dass Organe nur entnommen werden dürfen, wenn die Person zu Lebzeiten explizit zugestimmt hat oder wenn Angehörige im Sinne des Betroffenen zustimmen. Künftig soll hingegen jeder volljährige Mensch als Organspender in Betracht kommen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat und in dem dafür vorgesehenen Register registriert ist. Nur bei Minderjährigen ohne eigene Erklärung entscheiden weiterhin die Eltern beziehungsweise nächsten Angehörigen.
Damit wird ein Grundsatz unserer Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Bisher gilt, dass, wer nichts sagt, auch nichts gibt. Künftig soll gelten, dass als Spender gilt, wer schweigt oder die Rechtslage nicht kennt. Wer keine Organentnahme will, muss also aktiv „Nein“ sagen.
Das zentrale Organ- und Gewebespendenregister existiert seit zweieinhalb Jahren. Darin sind bisher lediglich rund 650.000 Einträge verzeichnet. Millionen Menschen haben sich also bis heute nirgends erklärt. Für sie würde künftig der Gesetzgeber entscheiden. Aus dem Geschenk der Organspende wird eine Abgabe kraft des Gesetzes, der man ausdrücklich widersprechen muss. Der Staat bzw. das Gesundheitswesen maßt sich eine Verfügungsgewalt über den Körper des Bürgers an, der sich dieser explizit entziehen muss.
Die Hirntod-Kontroverse
Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ist das damit obsolet?
Organe werden in Deutschland nach festgestelltem Hirntod entnommen, also nach dem unumkehrbaren Ausfall aller Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.
Viele Menschen wissen nicht, dass dies konkret bedeutet, dass der Sterbeprozess intensivmedizinisch begleitet wird, damit die Organe verwendbar bleiben. Das Herz schlägt, der Körper ist warm, die Beatmung läuft weiter. Für Angehörige sieht der Mensch nicht aus wie ein Verstorbener.
Es handelt sich hier aber nicht nur um eine emotionale Belastung für die Angehörigen. Tatsächlich ist selbst im Deutschen Ethikrat umstritten, ob der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. In seiner Stellungnahme von 2015 hielt eine Mehrheit des Ethikrates den Hirntod zwar für ein sicheres Todeszeichen. Eine Minderheit von sieben der 25 Mitglieder, darunter die damalige Vorsitzende Christiane Woopen, sah darin jedoch nicht den Tod des Menschen, sondern lediglich ein Entnahmekriterium. Einig war sich der Rat nur darin, dass der Hirntod Voraussetzung für die Entnahme bleiben muss.
Zudem besteht immer die Gefahr von Fehldiagnosen. 2014 räumte die Deutsche Stiftung Organtransplantation ein, dass zwischen 2011 und 2013 zehn Patienten abweichend von den Richtlinien für hirntot erklärt worden waren. Meist fielen die Mängel noch vor der Entnahme auf. In zwei Fällen wurden jedoch Organe entnommen, obwohl die Diagnostik formal fehlerhaft war, unter anderem bei einem Kleinkind. In einem Fall fehlte eines der vorgeschriebenen Protokolle, in einem anderen wurden die Untersuchungszeiten nicht eingehalten. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation wurde später bestätigt, dass beide Spender hirntot waren. Das ändert aber nichts am Kern des Problems: Im Moment der Entnahme fehlte die vorgeschriebene Gewissheit. Bei einer Entscheidung über Leben und Tod darf es solche Lücken nicht geben.
Auch angesichts dessen, dass diagnostische Fehler nie vollständig ausgeschlossen werden können, ist nicht nachvollziehbar, dass eine so sensible Entscheidung über das eigene Lebensende und den eigenen Sterbeprozess künftig aus dem Schweigen des Betroffenen abgeleitet werden soll.
Die nächste Grenze steht schon zur Debatte
In vielen europäischen Ländern dürfen Organe auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand entnommen werden. Nach einer kurzen Wartezeit, oft nur fünf Minuten, wird der Tod festgestellt, danach beginnt die Entnahme. In Deutschland ist das verboten – noch.
Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Linie bisher damit begründet, dass eine Wartezeit von zehn Minuten oder weniger nicht den sicheren Schluss auf das Erlöschen aller Hirnfunktionen zulässt. Fachverbände werben inzwischen offen für beides: Widerspruchsregelung und Organentnahme nach Herzstillstand. Wer heute Ja zum Systemwechsel sagt, sollte wissen, welche weitergehenden Forderungen bereits auf dem Tisch liegen.
Patientenverfügung und Abschied
Viele Menschen haben in einer Patientenverfügung festgelegt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wollen. Eine Organentnahme setzt aber voraus, dass Kreislauf und Beatmung aufrechterhalten werden. Dieser Widerspruch besteht schon heute. Unter der Widerspruchsregelung droht er zulasten der Betroffenen aufgelöst zu werden. Wer in Ruhe sterben möchte, aber nicht ausdrücklich der Organspende widersprochen hat, gilt als Spender. Der Entwurf setzt hier lediglich auf Aufklärung. Aufklärung kann aber nicht dazu verpflichten, sich erklären zu müssen.
Auch die Familie verliert ihre Stimme. Dem Entwurf zufolge hätten die nächsten Angehörigen kein eigenes Entscheidungsrecht mehr. Sie werden nur gefragt, ob ihnen ein Widerspruch des Verstorbenen bekannt ist. Sind sie nicht innerhalb angemessener Zeit erreichbar, ist die Entnahme trotzdem zulässig. Das ist insbesondere angesichts des Zeitdrucks, der besteht, um funktionsfähige Organe entnehmen zu können, fragwürdig.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nennen das „Entlastung“. Für viele Familien bedeutet es: In der schwersten Stunde dürfen sie nicht mehr mitentscheiden, ob ihr Angehöriger in Ruhe sterben darf.
Hilft die Widerspruchsregelung überhaupt?
Niemand bestreitet die Not der Menschen, die auf ein Organ warten. Ende 2025 standen in Deutschland 8.202 Patienten auf der Warteliste, mehr als 6.200 davon warteten auf eine Niere; ihnen kann also auch durch eine Lebendspende geholfen werden.
985 Menschen spendeten 2025 nach ihrem Tod Organe. Das ist der höchste Stand seit 2012 – und das ganz ohne Widerspruchsregelung.
Damit ist die Verhältnismäßigkeit eines so schwerwiegenden Eingriffes in die
Freiheitsrechte von mehr als 80 Millionen Menschen nicht gegeben.
Ob der Systemwechsel mehr Spender bringt, ist wissenschaftlich darüber hinaus keineswegs belegt. Eine Studie mit 35 Ländern fand keinen signifikanten Unterschied bei den tatsächlich durchgeführten Organspenden, wohl aber weniger Lebendspenden in Ländern mit Widerspruchsregelung. Spanien, das oft als Vorbild genannt wird, verdankt seine hohen Zahlen vor allem einem dichten Netz geschulter Transplantationskoordinatoren in den Kliniken. Die Widerspruchsregelung galt dort schon Jahre, bevor die Zahlen stiegen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält es für einen „Irrglauben“, dass die Widerspruchslösung allein zu deutlich mehr Organspenden führt. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband erwartet keine echte Entlastung . Die katholische und die evangelische Kirche haben sich klar gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Für sie muss eine Organspende eine freiwillige, ausdrücklich erklärte Entscheidung bleiben; eine unterstellte Zustimmung sei ethisch und rechtlich problematisch. Der Zentralrat der Juden sieht darin sogar eine „eindeutige Verletzung der Religionsfreiheit“.
Es gibt bessere Wege
Seit Juni 2026 sind Überkreuz-Lebendnierenspenden und anonyme Nierenspenden möglich. Die Kliniken brauchen mehr Personal und Zeit für die Spendererkennung. Und jeder Bürger kann, wie es ein fraktionsübergreifender Antrag von 58 Abgeordneten vorschlägt, nach dem 18. Geburtstag aktiv nach seiner Entscheidung gefragt werden, mit der Möglichkeit Ja, Nein oder Noch unentschieden. Das stärkt die Zahl der Spender, ohne die Freiheit aller Erwachsenen einzuschränken.
Zahlreiche Verbände und Gruppen sprechen sich klar gegen die Einführung der Widerspruchslösung aus – so der Bundesverband Lebensrecht (BvL) und seine mitgliederstärkste Vereinigung, die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), aber auch die Doctors Against Forced Organ Harvesting („Ärzte gegen erzwungene Organentnahme“, DAFOH). Sie fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, die Widerspruchsregelung abzulehnen: Die Organspende muss ein Geschenk bleiben, kein Anspruch des Staates. Eine Einwilligung darf nicht unterstellt werden, wo sie nie erklärt wurde. Schweigen ist keine Zustimmung.
Sylvia Pantel ist seit 2024 Landesvorsitzende der WerteUnion Nordrhein-Westfalen sowie stellvertretende Bundesvorsitzende. Sie war von 2013 bis 2021 Abgeordnete der CDU im Deutschen Bundestag. 2024 trat sie aus der CDU aus. Als Geschäftsführerin der Stiftung Familienwerte ist sie Mitunterzeichnerin einer Stellungnahme gegen die Einführung der Widerspruchsregelung.


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Das ist wie bei der ePA. Was die Leute nicht freiwillig wollen, wird ihnen per Widerspruchslösung untergeschoben. Heute hat fast jeder gesetzlich Versicherte diese Akte, die ein Zentralregister der Gesundheitsdaten darstellt, worauf der Staat in Form der Krankenkassen umfänglich zugreifen will. Das Modell der Widerspruchslösung ist eine Erfindung von Lauterbach aus der Corona-Zeit, da man im Blindflug in Sachen Impfstatus der Bevölkerung war. Hätte man die Daten gehabt, wäre es mit den Maßnahmen zur Ausgrenzung der Ungeimpften und der geplanten Zwangsimpfung noch ganz anders gelaufen. Soviel nur zum Thema Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Im Wertegerüst bestimmter Politiker zählt nur das… Mehr
Als „Neugeborener “ gehörst du von Anfang an dem Staat ! Die Steuernummer bekommst du meistens schneller als die Geburtsurkunde !
Wenn ich mir das Spiel mit der „Patientenakte“ ansehe , dann wünsche ich viel Vergnügen , oder wie man in Köln sagt ;….. gute Nacht Matthes !
„Damit wird ein Grundsatz unserer Rechtsordnung auf den Kopf gestellt. Bisher gilt, dass, wer nichts sagt, auch nichts gibt.“ Das gilt doch schon lange nicht mehr. Seit Einführung der ePA geben wir unsere Gesundheitsdaten unter anderem an Personen „mit berechtigten Interessen“. Wer zu diesen Personen gehört, wird nicht weiter aufgelistet. Betroffen sind alle gesetzlich versicherten Personen, sofern nicht bei der entsprechenden Krankenkasse vorher widersprochen wurde (was ich getan hatte). Nun werde ich auch die Organspende ablehnen. Warum? Meine Sache, geht niemand etwas an! Kann ich sicher sein, dass diese Ablehnung auch beachtet wird?
Warum eigentlich Spende?
Bei einer homogenen Gesellschaft kann ich mir das vorstellen. Aber jetzt und heute?
Absolut NEIN.
Für jeden Blödsinn werden Millionen aufgerufen. Edelmetalle, Gemälde, Schmuck, Migranten.
Und das kostbarste was der Mensch zu bieten hat soll verschenkt werden?
Das finde ich krank.
Nicht der Transplantatempfänger soll dafür bezahlen sondern die Gemeinschaft.
Haben doch alle kein Problem damit wenn ich an die Migration denke.
Die Widerspruchsverordnung WIRD zu mehr Organspenden führen. Denn die deutsche Ärzteschaft ist -von wenigen ehrenwerten Ausnahmen abgesehen- hochkorrupt (siehe Corona), die werden sich die Organe schon holen, auch, wenn ein Widerspruch vorliegen sollte. Den hat man dann einfach „übersehen“, das bleibt ohne Folgen, denn eine Strafe erfolgt gegenüber systemkonformen Ärzten nicht, siehe z. B. Aiman Obed.
Es gibt eine starke Nachfrage nach Organen.
Das erzeugt einen Markt . Und schon ist es monetär . Dadurch wiederum wird jetzt das Prinzip umgekehrt. Mit allen Nachteilen für uns. Mein Misstrauen wächst.
Einmal ist zu fragen, welche mächtigen Lobbygruppen hier Druck machen. Eine Herztransplantaiton bringt der Klinik ca. 130 000 € Umsatz. – Das soll hier nicht tweiter diskutiert werden Entscheidend ist der ethische Aspekt. Es wird hier eine Tür zur Verdinglichung des Menschen geöffnet – mit unabsehbaren möglichen Weiterungen. Hat einer nicht widersprochen, so gehört sein Körpter als Ersatzteillager der Allgemeinheit, dem Staat, der Medizin oder wem auch immer. Von Spende kann dann jedenfalls keine Rede mehr sein. Man könnte auch von Organdiebstahl und Hehlerei sprechen. Es dürfte eine eklatante Verletzung von Art. 1 GG vorliegen, und es wird ziemlich sicher… Mehr
Gerade weil Organspender so stark gesucht sind, darf es keine Widerspruchslösung geben. Einen Widerspruch kann man schnell verschwinden lassen, eine Zustimmung fälschen ist schon etwas schwieriger. Ein Dokument wegwerfen ist strafrechtlich keine große Sache, eine Unterschrift fälschen ist aber Urkundenfälschung. Und da es schnell gehen muss, kann man auch nicht lange bei Notaren oder Gerichten suchen, ob da was hinterlegt wurde. Entweder hat man den Wisch dabei oder nicht. Wer den Wisch „Ich will nicht“ findet, steckt ihn ein. Und wenn dann Tage später rauskommt, dass derjenige nicht wollte, dann ist es zu spät und er ist schon ausgeweidet, obwohl… Mehr
Richtig, wenn man widerspricht, muss man für den Rest seines Leben trotzdem den Spenderausweis mit sich führen. Was ist, wenn er im Fall der Fälle nicht aufgefunden oder einfach missachtet wird? Wird überhaupt im Spendenfall noch mal in der Datenbank nachgefragt? Sollten Nichtspender in einer Datenbank erfasst werden, so wäre diese 100-mal so groß wie die Spenderkartei. Wer soll das verwalten, was passiert mit den Daten?
„Dem Bundestag liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die vorsehen, dass in Zukunft jeder Erwachsene als Organspender in Betracht kommt, der zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen hat.“
Also auch bei denen, wo der Widerspruch erst nach der Organspende gefunden wurde, oder auch nie??? So langsam bin ich für die Todesstrafe für einige.