„Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.“ Diese Volksweisheit trifft auf die gutmenschliche Steuer auf zuckerreiche Getränke zu.
picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Weltweit wird gerne Zucker gegessen. In den USA liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch bei 60 kg, in Brasilien bei 45 kg, in Deutschland bei 33 kg, in China bei 10 kg und in Uganda bei 1 kg. Weltweit haben über 60 Länder eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt; die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt diese neue Modesteuer zur Senkung der Zuckerverbrauchs und zur Entlastung der Gesundheitssysteme. Politiker wird es freuen, wenn sie ihr Streben nach Macht und immer mehr Steuereinnahmen als Gesundheitsförderung verkaufen können.
Die Menschen scheinen es ohne staatliches „Schubsen“ (= „Nudging“) nicht zu schaffen, ihren Zuckerkonsum zu reduzieren. Schon der Apostel Paulus hat geklagt: „Wollen habe ich wohl, aber das Gute vollbringen kann ich nicht. Denn das Gute, das ich will, das tue ich nicht; sondern das Böse, das ich nicht will, das tue ich“ (Römer 7,18).
Eine „Gesundheitssteuer“ auf zuckerreiche Getränke hat jedoch mindestens zwei tiefgreifende Tücken:
Zum einen kann die Fixierung auf zuckerreiche Getränke zur Gesundheitsfürsorge nur als Willkür verstanden werden:
- Warum werden Süßigkeiten, Marmelade, Honig oder Ketchup nicht zuckerbesteuert, sondern nur zuckerreiche Getränke?
- Warum werden süßstoffhaltige Getränke nicht besteuert, da Süßstoffe gesundheitlich ebenfalls umstritten sind?
- Warum gibt es keine „Gesunde-Gelenke-Steuer“ auf alles, was mit Fußballspielen oder Badminton zusammenhängt, weil diese Sportarten nachweislich den Gelenkverschleiß beschleunigen?
- Warum gibt es keine „Tagesschau-Steuer“, weil das Anschauen der Tagesschau den Blutdruck erhöhen kann?
Eine staatliche Willkürgesetzgebung zum Gesundheitsschutz zerstört fundamental das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine willkürliche „Zuckergetränkesteuer“ ist das Ende einer Justitia, die in Neutralität die Augen verbunden hat und Gleiches gleich behandelt.
Zum anderen fördert ein übergriffiger Gesundheitsstaat die Infantilisierung seiner Bevölkerung. Untertänig schmiegen sich die Bürger gutgläubig in die Arme von „Vater Staat“ nach dem Motto: „Der Staat ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln; er führet mich auf gesunde Weiden mit Zuckersteuern, Alkoholexzess-Erlaubnissen und Impfpflichten für neuartige Gen-Impfungen.“ Eine bürgerliche Stärkung der Kritikmuskeln gegenüber der eigenen Lebensführung unterbleibt zugunsten einer staatshörigen und lobbyblinden Anpassung. Hat dagegen nicht jeder Bürger das Recht und die individuelle Verantwortung, seine persönliche Genussfreude mit seinem persönlichen Gesundheitsschutz abzuwägen, zumal „genießen“ und „genesen“ nicht nur sprachlich zusammenhängen?
Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut. Eltern, die vor Klassenarbeiten starken Druck auf ihre Kinder ausüben, weil sie diese vor schlechten Noten bewahren wollen, können Prüfungsängste auslösen und damit die Leistungsfähigkeit ihrer Kinder verschlechtern. Das Gute, das die Eltern wollten, das tun sie nicht; sondern das Böse, das sie nicht wollten, das tun sie.
Auch die Pharisäer, denen Saulus vor seiner Christwerdung angehörte, hatten es gut gemeint, als sie Jesus Christus kreuzigen ließen, der sich vermeintlich gotteslästerlich als Gottesoffenbarer inszeniert hatte. Später erkannte Paulus, dass die Pharisäer das Gute, dass sie mit der Kreuzigung Jesu wollten, nicht getan hatten, sondern das Böse, das sie nicht wollten. Für Paulus ist das christliche Kreuz das Symbol für die Tragik des Gutmenschentums geworden.
Mit dieser Einsicht in die Tücken menschlicher Gutheiten bekommt das obige Pauluswort eine völlig neue Aussagekraft in Bezug auf die Zuckersteuer: „Mit der Steuer auf zuckerhaltige Getränke haben wir wirklich etwas Gutes gewollt. Aber wir haben das Böse vermehrt, indem wir damit den Willkürstaat und die Infantilität der Bürger gefördert haben. Das Gute, das wir wollten, das tun wir als Regierung nicht, sondern das Böse, das wir eigentlich gar nicht wollten“ (frei nach Römer 7,18).
Paulus hat den Menschen nicht als willensschwach angesehen, der unfähig ist, bestimmte Getränke zu meiden. Er schreibt im Philipperbrief 3,4-7: „Wenn ein anderer meint, er könne sich auf sein Gutsein verlassen, so könnte ich es viel mehr (…) der ich nach der Gerechtigkeit, die das Gesetz fordert, untadelig (!) gewesen bin. Aber was mir als Gutmensch mein Stolz war, das erachte ich jetzt um Christi willen als Kot.“
Um vor dem Gesetz „untadelig“ zu sein, braucht es einen willensstarken Menschen. Es ist mit Paulus nicht möglich, mit Bezug auf die vermeintliche Willensschwäche des Menschen einen starken Staat zu fordern, der seine Untertanen zu bestimmten Getränken schubsen muss, weil diese es aus eigener Kraft nicht schaffen würden, das Richtige zu trinken.
Paulus ist vielmehr der Kritiker aller privaten oder regierungsamtlichen Gutmenschlichkeit, die besoffen vor Gutheit gar nicht bemerkt, wie sie unter der Hand mit ihrer Gutmenschlichkeit das Böse fördert. Das gilt gegenwärtig für die „Energiewende“ ebenso wie für die „grenzenlose Willkommenskultur“. Ich befürchte aus obigen Gründen, dass diese tragische Seite der Gutmenschlichkeit auch bei der „Zuckergetränkesteuer“ mit im Spiel ist.



Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein