Verlorene Prozesse, hohe Kosten: Der Siegeszug von Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor deutschen Gerichten ist gestoppt. Die verfolgten Bürger gewinnen, die Richter sind sichtlich genervt. Und blechen muss sie jetzt auch.
picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Vor dem Oberlandesgericht Köln hat FDP-Rammbock Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine peinliche Niederlage erlitten. Schon wieder. Da lässt sich ein juristischer Trend erkennen – und ein Ende des ziemlich ekligen Geschäftsmodells, das die Dame da verfolgt.
In der Partei, die spektakulär und völlig zurecht vom Wahlbürger aus dem Bundestag geworfen wurde, nennt man die EU-Abgeordnete aus Zeitgründen „StraZi“. Dem wollen wir uns hier anschließen. Manche Namen machen ausgeschrieben einen Text einfach unlesbar.
Beleidigtsein als Einkommensquelle
Das Internet. Wir schreiben das Jahr 2023. Eine Frau regt sich fürchterlich über StraZi auf und tippt auf der Plattform X diesen Satz in die Tastatur: „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“
Eine Woche später ärgert sich die Frau schon wieder. Die meisten TE-Leser kennen das vermutlich und können das auch verstehen. Jedenfalls bezeichnet unsere wütende Bürgerin StraZi jetzt als „Waffenlobby-Dracula“.
Warum tut er das? Worum es geht, zeigt der Klagegrund, den der Anwalt selbst in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Rheine angibt: „Geldentschädigung und Unterlassung“.
Genauso steht das da. In dieser Reihenfolge. Das macht von Anfang an klar, worum es geht. Dass die oben zitierten Kommentare nicht mehr verbreitet und erneuert werden, ist allenfalls zweitrangig. An erster Stelle geht es um: Kohle.
Fürstin der Finsternis
Die unteren Gerichtsinstanzen bei uns sind für die Meinungsfreiheit inzwischen weitgehend verlorenes Land. Je weiter man nach oben kommt, desto eher sind Richter bereit, sich auf die Seite der Grundrechte zu stellen. Im Moment jedenfalls.
Weil der Streitwert zu hoch ist, gibt das Amtsgericht Rheine den Fall an das Landgericht Münster ab. Dort, in erster Instanz, weist man interessanterweise die Forderung von StraZis Anwalt nach einer Geldentschädigung ab (wir kommen gleich darauf zurück). Allerdings verurteilt es unsere Kommentarschreiberin, die zitierten Kommentare nicht mehr zu wiederholen.
Das sieht weder unsere wütende Bürgerin ein – noch ihr Anwalt.
Markus Haintz von der Kölner Kanzlei „Haintz legal“ geht in die Berufung. Inhaltlich argumentiert er zum einen, dass es sich bei allen Aussagen um absolut zulässige Meinungsäußerungen handelt. Zum anderen weist er nicht ohne Humor darauf hin, dass StraZi sich über die Bezeichnung „Waffenlobby-Dracula“ nun wirklich nicht beschweren darf: Schließlich trat sie im Februar 2023 beim Aachener Karneval im Vampirkostüm auf.
Justiz als Geldautomat
StraZi hat Medienberichte nicht dementiert, wonach sie inzwischen um die 2.000 (in Worten: zweitausend) Anzeigen wegen Beleidigung gestellt hat. Das folgt einem klaren Muster. Sie postet irgendetwas krachend Ideologisches. Im Wortsinn: provozierend. Sie provoziert die Reaktion. Das ist legal. Tatsächlich kann sich dann irgendjemand nicht beherrschen und reagiert heftig. Vielleicht zu heftig. Das ist dann schnell illegal.
In unserem Fall heißt dieser eifrige Helfer „So Done“. Das ist der Name einer Agentur. Deren Geschäftsmodell besteht darin, kritische Bürger zu verfolgen, sobald die sich womöglich mal im Ton vergreifen.
Dafür flöht die Agentur aufwändig und mit Künstlicher Intelligenz das Internet durch, um potenziell angreifbare Äußerungen aufzuspüren. Das ganze Konzept hat ein gewisser Alexander Brockmeier zusammen mit einer gewissen Franziska Brandmann erdacht. Er war mal Landtagsabgeordneter für die FDP in NRW, sie war mal Bundesvorsitzende der FDP-Nachwuchsorganisation „Junge Liberale“. Vorkämpfer für die Meinungsfreiheit also. Zwinker-Smiley.
Wird etwas gefunden, geht der Fall an eine Partner-Kanzlei. Die heißt, Überraschung: „So Done legal“. Einziger Anwalt dort ist, Überraschung: Alexander Brockmeier.
Man kann das wohl Merkantilisierung der Meinungsunterdrückung nennen.
Juristischer Stimmungsumschwung
Anfangs bekamen anzeigefreudige und klagende Politiker fast immer Recht. Doch allmählich dreht sich der Wind – ganz langsam, aber spürbar.
In der mündlichen Berufungsverhandlung gegen unsere „Dracula“-Kommentatorin hat das Oberlandesgericht Köln gerade ausführlich begründet, weshalb die Äußerungen – die das Landgericht Münster noch untersagt hatte – im konkreten Fall absolut zulässig sind.
Daraufhin hat es StraZis Anwalt aufgegeben, am – vermeintlichen – Unterlassungsanspruch festzuhalten. Das Verzichtsurteil ist für ihn bzw. für seine Mandantin richtig teuer: Alle Anwalts- und Gerichtskosten summieren sich auf 10.828,64 Euro.
Den Strafantrag gegen unsere Kommentarschreiberin wollte Anwalt Brockmeier übrigens nicht zurücknehmen. Trotz des gewonnenen Zivilprozesses kann es deshalb nun noch ein Verfahren vor einem Strafgericht geben.
Auch das wird nach aller Erfahrung mit einem Freispruch enden. Aber in Bayern kann das dauern.
Unterm Strich bleibt, dass sich Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht nur politisch auf einem stark absteigenden Ast befindet, sondern auch juristisch. Und das anwaltliche Geschäftsmodell der massenhaften Beleidigungsanzeigen und -klagen nervt sehr deutlich inzwischen auch immer mehr Gerichte.
Vielleicht ist ja doch noch Hoffnung.




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