Brosius-Gersdorf: Skandal-Ergebnis der Untersuchungskommission

Stefan Webers Plagiats-Gutachten brachte Frauke Brosius-Gersdorfs Verfassungsrichter-Kandidatur zu Fall. Ein Jahr später erklärt die Universität Hamburg die Vorwürfe praktisch für erledigt ohne nachvollziehbar offenzulegen, wie sie angesichts der dokumentierten Übereinstimmungen zu diesem Ergebnis gelangt ist. Und wenige Tage später wird auch noch der Kanzler der Universität überraschend abgewählt.

picture alliance/dpa | Helmut Fricke

Man erinnert sich: Anfang August 2025, also vor ziemlich genau einem Jahr, deckte der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber auf, dass die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf von Plagiaten und Hinweisen auf Ghostwriting duch ihren Ehemann nur so wimmelte. Das Gutachten stellt er ins Internet. Jeder kann hier sehen, wie frappierend Sätze, ganze Textpassagen, Zitierfehler und vieles mehr zwischen der von Frauke Brosius-Gersdorf 1997 eingereichten Dissertation und der Habilitation ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf übereinstimmen. Zufall ist ausgeschlossen.

Brosius, Hubertus: das klingt mit dem -us so lateinisch und damit so seriös, aber die Enthüllungen von Weber sprechen eine andere Sprache.
Im August 2025 führte die spektakuläre Entdeckung dazu, daß Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht zurückzog. Längst hatte sie zuvor in der breiten Kritik gestanden, vorrangig wegen der Themen Schwangerschaftsabbruch und AfD-Verbot. Wochenlang hatten jedoch die Diskussionen zu diesen Themen Frauke Brosius-Gersdorf keineswegs zum Rückzug bewogen. Dann jedoch, schon drei Tage nach dem Erscheinen von Webers Gutachten, warf sie das Handtuch. Es wird also die Doktorarbeit gewesen sein, aufgrund derer Brosius-Gersdorf keine Chance mehr auf das begehrte Amt gegeben sah.

Dieser Kausalzusammenhang wird oft nicht herausgearbeitet, sogar neue Medien verschlafen ihn.

An der Universität Hamburg wurde dann eine Untersuchungskommission eingerichtet, um die Dissertation zu prüfen. Zum großen Erstaunen von Kritikern kam diese nun vor ein paar Tagen zu dem Ergebnis, an den Vorwürfen sei nichts dran und sprach Brosius-Gersdorf sozusagen „frei“. Die Universität veröffentlichte zur Causa eine sehr kurze Erklärung, die wie ein Hohn wirken muss auf jeden, der sich Webers Gutachten einmal zu Gemüte geführt hat.

Auffällig ist nicht nur, wie außerordentlich lasch diese Erklärung ausfällt, sondern auch wie wenig man aus den knappen Sätzen Konkretes erfährt. Und das in einer Angelegenheit, die von erheblichem öffentlichem Interesse ist, geht es doch um eine Person des öffentlichen Lebens, die am Bundesverfassungsgericht – gemäß ihrer eigenen Ankündigungen – maßgeblich Einfluss auf das Schicksal Deutschlands genommen hätte. Man steht vor einem höchst sonderbaren Ergebnis der Untersuchungskommission und bekommt es nicht erklärt.

Im Jahre 2011 trat der damalige Verteidungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg beim Auffliegen seiner Plagiatsaffäre noch zurück. Heutzutage ist dies nicht mehr so selbstverständlich: Manche bleiben im Amt, obwohl ihr Doktortitel bereits entzogen wurde, so zum Beispiel Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Anderen wiederum wird der Titel trotz klarer Beweislage gar nicht erst entzogen – und das ist natürlich am praktischsten. Aufgrund der klaren Sachlage wäre eher zu erwarten gewesen, dass Frau Brosius-Gersdorf ihren Doktortitel verliert – und daraufhin auch ihre Professur an der Universität Potsdam, denn die Voraussetzungen zum Innehaben einer Professur sind dann nicht mehr erfüllt. Dass dies nicht geschieht, könnte sich, nüchtern betrachtet, durch Seilschaften erklären, die nun mal diese Ergebnis, und kein der Rationalität entsprechendes, sehen wollten.

Auch die Besetzungspraxis an den Universitäten rückt in diesem Zusammenhang in den Fokus. Dort werden seit dem Einbrechen des Wokeismus-Zeitalters Frauen bevorzugt, sowie Homosexuelle, „People of Color“ und so weiter, wie jüngst der Skandal um Jason Arday zeigt.

Jedoch ist Frausein, Schwulsein oder Schwarzsein kein Wert an sich, sondern Posten müssen nach Kompetenz, Leistung und Eignung besetzt werden. Also nach Werten, die auch bei Männern, Heteros und Weißen auftreten können. Zudem hätte bei einigen Kandidaten wohl genauer hingeschaut werden müssen. Wer, wie Brosius-Gersdorf , schon im Alter von 26 einen Doktorgrad aufweisen kann, ist im Prinzip willkommen – nur was, wenn dies auf Schummelei beruht? Auch scheint es ohne Berechtigung heutzutage eine Rolle zu spielen, wenn man Bezüge zur „richtigen“ Partei hat, im Fall von Brosius-Gersdorf zur SPD, die sie als Richterkandidatin vorschlug. Sogar Bezüge zur Antifa werden ihr nachgesagt.
Auch der Wikipedia-Artikel über Frau Brosius-Gersdorf enthält bis heute keinen Hinweis auf die Plagiats- und Ghostwriting-Diskussion.

Dies kann daran liegen, dass Wächter darauf achten, dass derartiges dort nicht eingetragen oder gegebenenfalls eben wieder gelöscht wird. Lediglich die Seite „Diskussion“ erwähnt die Problematik – mit Gegenwind.

Was wir noch erfahren: Nun wird die Habilitation des Ehemannes, Hubertus Gersdorf, überprüft. Wie soll man sich jedoch nach dem jüngsten Skandal-Ergebnis den Ausgang dieses Verfahrens ausmalen? Nach den jetzigen Erfahrungen wird man dem Ehemann, nachdem viel Zeit ins Land gestrichen ist, vermutlich ebenfalls Absolution erteilen.

Am Donnerstag gab die Universität Hamburg übrigens bekannt, dass der Kanzler der Universität, Dr. Martin Hecht, abgewählt sei; die Abwahl sei sofort wirksam. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, hinter dem irgendetwas stecken muß. Was genau, wurde jedoch nicht mitgeteilt. Ob ein Zusammenhang zum bemerkenswerten Ausgang des Prüfungverfahrens in Sachen Brosius-Gersdorf besteht, ist unklar. Genauso ließe sich etwas anderes spekulieren; lediglich lässt sich der zeitliche Abstand von nur wenigen Tagen zwischen zwei Ereignissen als Argument für einen Zusammenhang ins Feld führen. Der Hochschulrat schweigt zu den Gründen. Das Maß an Intransparenz, dass die Universität auch in dieser Angelegenheit an den Tag liegt, ist jedenfalls das gleiche.

Schon in den letzten Monaten konnte Brosius-Gersdorf in Talkshows und anderen Medien auftreten, ohne dass ihr kritische Fragen zu Plagiaten und Ghostwriting gestellt wurden. Stefan Weber dagegen wurde von einer Journalistin namens Melanie Mühl für die FAZ interviewt.

Das Ergebnis liest sich eher als ein unterschwellig aggressiver Verriss – ein Fertigmach-Artikel genau zur richtigen Zeit.

Brosius-Gersdorf lässt unterdes weiter von sich hören. Sie setze sich jetzt für eine „Behördenaufsicht über neue Medien“ ein. Das ergibt Sinn, denn dann könnten ja kritische Artikel über sie nur schwerer erscheinen oder überhaupt noch ein Publikum erreichen.

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