Es ist ein brisanter Brief zur Abschiebe-Politik: Nach dem erschütternden Terroranschlag auf den CSD in Berlin fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft in einem Schreiben an den Bundeskanzler umfassende Änderungen im Staatsbürgerschafts-, Aufenthalts- und Asylrecht.
IMAGO / Bernd Elmenthaler
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht in den bestehenden Regelungen strukturelle Defizite, die die innere Sicherheit gefährden, und hält die von Friedrich Merz (CDU) erwogenen Maßnahmen für unzureichend. Die Gewerkschaft der Exekutive wird in ihrem aktuell veröffentlichten Schreiben deutlich – so sagt DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz:
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann. Ebenso notwendig sei eine grundsätzliche Neuausrichtung des Staatsangehörigkeitsrechts: Die deutsche Staatsbürgerschaft sollte wieder stärker an eine nachweislich erfolgreiche Integration geknüpft werden und den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden.“
2025 scheiterten 34.448 geplante Abschiebungen
Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft eine Nachschärfung der Ausweisungsregelungen im Aufenthaltsgesetz: Der Staat müsse sein besonderes Ausweisungsinteresse konsequenter nutzen. In der Praxis scheiterten Abschiebungen häufig daran, dass Gerichte im Einzelfall keine hinreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erkennen. Die DPolG verlangt daher eine gesetzliche Klarstellung, dass die im Aufenthaltsgesetz genannten Tatbestände als Beleg für eine solche Gefahr gelten. Im Vorjahr scheiterten 34.448 geplante Abschiebungen, allein in Bayern 4.354, in Berlin sogar 9.750.
Am vergangenen Samstag raste ein 21-jähriger Mann in Berlin mit einem gemieteten Transporter in eine Menschenmenge und griff anschließend Passanten mit einer Machete an. Eine 65-jährige Frau aus Polen kam bei dem Anschlag ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter, der deutsche Staatsbürger Abdul Ballout mit libanesischen Wurzeln, wurde einen Tag später in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er mit einer Stichwaffe auf die Beamten zugelaufen war.
Abdul Ballout war den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Schon als Jugendlicher bewegte er sich in der islamistischen Szene. Im November 2025 wurde er am Flughafen BER festgenommen, nachdem er mehrfach versucht hatte, sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Er galt als Gefährder und war vom BKA als Hochrisikoperson eingestuft. Im Mai 2026 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein; der Haftbefehl war zuvor aufgehoben worden. Auf seinem Handy fanden Ermittler ein Bekennervideo mit einem Treueschwur auf den IS.
Bundeskanzler Friedrich Merz verurteilte die Tat als „Angriff auf unsere Gesellschaft“ und kündigte Konsequenzen an: Er lässt nun prüfen, wie die Bewegungsfreiheit von Gefährdern stärker eingeschränkt werden kann. Bei Doppelstaatlern halte er den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auch ohne Grundgesetzänderung für möglich. Im konkreten Fall sei dies jedoch ausgeschlossen gewesen, da Abdul Ballout ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Merz betonte zugleich die Notwendigkeit, ausreisepflichtige Gefährder konsequenter abzuschieben.




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