„Erstfrau“ verstoßen: Österreichs Justiz beachtet islamisches Recht

Die Warner vor einer Islamisierung Europas bestätigt der Fall: Weil die erste Frau seine Zweitehe nicht akzeptierte, verstieß ein Muslim in Österreich nach islamischem Recht die Erstfrau. Die in Gambia registrierte Scheidung könnte laut Oberstem Gerichtshof auch in Österreich anerkannt werden.

picture alliance / APA-Images | Willfried Gredler-Oxenbauer
Symbolbild, Wien, Österreich, 19.04.2026

Ein politisch brisanter Fall beschäftigt Österreichs Justiz: Der Mann eines in Wien lebenden Paares aus Gambia heiratete 2022 in Gambia eine zweite Frau. Als die erste Ehefrau die Mehrfachehe ablehnte, ließ er die Scheidung von ihr nach islamischem Recht (Talaq) beim islamischen Gericht in Banjul registrieren. Zwei Gerichtsinstanzen wollten diese einseitige Verstoßung in Österreich nicht anerkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Entscheidungen nun teilweise aufgehoben und den Fall an das Landesgericht zurückverwiesen – mit einer klaren Botschaft: Unter bestimmten Voraussetzungen könnte die islamisch-rechtliche Scheidung auch in Österreich Bestand haben.

Das Paar hatte 2006 in Gambia geheiratet und war 2009 nach Wien gezogen. Die Erstfrau besitzt die gambische Staatsbürgerschaft, der Mann zusätzlich die kanadische. Nachdem er die zweite Ehe geschlossen und die erste Frau davon in Kenntnis gesetzt hatte, zog er aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebt inzwischen in Japan. Im Februar 2023 ließ er über seinen Bruder die Scheidung im Scheidungsregister des islamischen Gerichts in Banjul eintragen. Laut eidesstattlicher Erklärung des Bruders habe der Mann den Vater der Erstfrau bereits im November 2022 informiert und die Tochter selbst die Scheidung gewünscht.

Die Erstfrau bestritt das vehement: Sie argumentierte vor Gericht, die Scheidung sei nicht mit ihr abgesprochen gewesen. Ihr Mann habe sie einseitig nach islamischem Recht verstoßen. Das verstoße gegen den österreichischen Ordre public – die grundlegenden Wertungen der Rechtsordnung – und dürfe daher nicht anerkannt werden. Sie forderte eine Scheidung nach österreichischem Recht aus alleinigem Verschulden des Mannes wegen der Zweitehe. Damit wären nacheheliche Unterhaltsansprüche möglich. Das Bezirksgericht Donaustadt und das Wiener Landesgericht gaben ihr recht: Die gambische Entscheidung wurde nicht anerkannt, die Ehe aus Verschulden des Mannes geschieden, und er wurde zur Rechnungslegung über Einkommen und Vermögen seit 2009 verpflichtet.

Konservative fordern Nachschärfungen bei der Gesetzeslage

Der Ehemann legte laut der Tageszeitung Die Presse außerordentliche Revision ein, der Oberste Gerichtshof entschied nun dazu doch überraschend: Das Landesgericht habe sich nicht ausreichend mit dem Vorbringen des Mannes auseinandergesetzt, insbesondere mit der Frage, ob die Erstfrau die Verstoßung von Anfang an gewollt habe. „Wenn die Ehefrau mit der einseitigen Verstoßungsentscheidung von Anfang an einverstanden war, liege kein Widerspruch der islamisch-rechtlichen Talaq-Scheidung zu den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung vor“, stellten die Höchstrichter klar. In diesem Fall wäre die gambische Scheidung anzuerkennen und die österreichische Scheidungsklage unzulässig (Prozesshindernis der entschiedenen Rechtssache). Auch Unterhaltsansprüche aus aufrechter Ehe könnten dann entfallen. Das Landesgericht muss nun genau prüfen, ob die Zustimmung der Frau vorlag.

Österreichs Kanzlerpartei ÖVP forderte nach dem Urteil Nachschärfungen und mehr Restriktionen bei der Anwendung fremden Rechts in Ehe- und Personenstandsfragen. Die sozialdemokratische Justizministerin Anna Sporrer hatte bereits zuvor Pläne angekündigt, die Anwendung der Scharia in solchen Bereichen stärker zu begrenzen. Die Grünen sehen hingegen kein grundsätzliches Problem.

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