Wenn dokumentierte Angriffe auf Journalisten folgenlos bleiben und Anzeigen in der Staatsanwaltschaft spurlos verschwinden, stellt sich eine grundlegende Frage: Setzt der Staat das Recht noch durch – oder nur noch selektiv?
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Im November 2025 wurde das Team von Tichys Einblick von Schlägern attackiert, als es über Demonstrationen gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen berichtete. Die mit großer Brutalität ausgeführten Angriffe sind bestens dokumentiert. Bei der Staatsanwaltschaft Gießen wurde daraufhin von unterschiedlichen Personen Anzeige erstattet. Die Täter sind auf den Aufnahmen gut zu erkennen.
Was passierte darauf? Der Staatsanwalt teilte mit, dass die Ermittlungen gegen den Haupttatverdächtigen eingestellt worden seien. Eine Anzeige von TE läge nicht vor. Der Anwalt von TE erklärte, dass er die Anzeige von TE der Staatsanwaltschaft Gießen über das digitale System beA, natürlich mit Bestätigung, übermittelt habe. Die Bestätigung der Übermittlung wurde der Staatsanwaltschaft dann noch einmal zur Kenntnis gebracht. Als dann immer noch nichts passierte, fuhr der Anwalt persönlich nach Gießen zur Staatsanwaltschaft. Allerdings an einem Freitag, und da war um 11 Uhr natürlich kaum noch jemand im Hause.
Der zuständige Staatsanwalt befand sich jedenfalls nicht in seinem Büro. Deshalb wurde die Anzeige noch einmal übermittelt. Wie das erste Mal auch digital mit beA. Und siehe da, diesmal klappt es, die Anzeige war auch für die Gießener Staatsanwaltschaft auffindbar. Was geschah nun? Wieder nichts. Auf Nachfrage sagte die Staatsanwaltschaft dann, sie würde den Datenträger mit der Aufnahme des Angriffs leider nicht mehr finden. Also schickte der Anwalt den Datenträger noch einmal.
Was ist seitdem geschehen? Sie haben es erraten. Wieder nichts.
Nun sind deutsche Staatsanwälte nicht frei in ihren Entscheidungen. Sie sind weisungsgebunden. Beispielsweise an Weisungen des jeweiligen Justizministers. Das ist übrigens der Grund, warum deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass sie mangels Unabhängigkeit – da sie den Weisungen der Justizministerien unterliegen – nicht als unabhängige „Justizbehörden“ im Sinne des EU-Rechts gelten. Gab oder gibt es hier Weisungen? Explizit mit Sicherheit nicht. Was aber, wenn das Justizministerium dem Staatsanwalt natürlich implizit dargelegt hat, wie man im Ministerium die Sache sieht?
Szenenwechsel nach Erfurt. Anderer Ort, ähnliche Situation, gleiche organisierte und hoch gewaltbereite Schläger aus der linken Szene. Wieder werden Journalisten Ziel von Angriffen, weil linke Schläger sich dazu berechtigt sehen, Menschen körperlich zu attackieren, denen sie ein Weltbild unterstellen, das sich von ihrem unterscheidet und das sie nicht tolerieren wollen.
Ähnlich wie schon in Gießen werden die Journalisten auch hier von der Polizei gerettet. In beiden Fällen hat man in etwa eine Vorstellung, was passiert wäre, wenn die Polizei nicht eingegriffen hätte. Den Polizeibeamten gebührt dafür Dank.
Es bleibt aber die Frage, warum die Gewalttäter, zumindest einige von ihnen, nicht sofort verhaftet wurden. Und als nächste Frage: Wird die Staatsanwaltschaft in Erfurt den gleichen Ermittlungseifer an den Tag legen wie ihre Kollegen in Gießen?
Wieder Szenenwechsel. Diesmal: Stade. Ein in einem anderen Land gesuchter Krimineller lebt unbehelligt in Deutschland, wird vom deutschen Staat ernährt und versorgt, hat aber offensichtlich Probleme, die hiesige Lebensweise und Gesetze anzuerkennen. Auf jeden Fall scheint er mit einer Entscheidung eines staatlichen Organs nicht einverstanden zu sein und glaubt sich berechtigt, die seiner Sicht nach Verantwortlichen für diese fehlerhafte Entscheidung final zu bestrafen. Er kauft sich eine Waffe und richtet sechs Menschen hin. Weil er mit einer Entscheidung nicht einverstanden war und offensichtlich weder den Staat noch dessen Justiz anerkennt.
Täter, die morden, totschlagen, vergewaltigen, rauben, stehlen oder Sozialbetrug begehen, werden von Justiz und Politik, sollten auf sie Merkmale zutreffen, die nicht benannt werden dürfen, oft mit großer Nachsicht behandelt. Eine Behandlung, die im großen Gegensatz zu Personen steht, die diese Merkmale nicht erfüllen, sich aber kritisch über bestimmte Dinge äußern.
Ein Staat, der Recht nur noch partiell durchsetzt, delegitimiert sich selbst. Die Gründe, weshalb er es einmal tut und das andere Mal eben nicht, sind dabei gleichgültig. Besonders verhängnisvoll ist aber der Eindruck, wie im ersten Beispiel, wenn er es offensichtlich nicht durchsetzen will oder, noch verhängnisvoller, wenn der Eindruck entsteht, er sei dazu gar nicht mehr in der Lage.




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