Die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung explodieren deutlich schneller als prognostiziert. Für die Regierung bleibt die Realität der härteste politische Gegner. Die eigentlichen Kostentreiber werden wie immer ausgenommen, ja noch nicht einmal erwähnt.
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Die Realität ist der Feind der Bundesregierung. Und verklagen hilft in diesem Falle nichts. Kaum hat man geglaubt, die selbstverschuldeten Löcher einigermaßen auf Kosten derer gestopft zu haben, die noch zahlen, kommen schon neue, noch katastrophalere Zahlen auf den Tisch. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen verschlechtert sich deutlich schneller als erwartet. Die tatsächlichen Ursachen, die kostenlose Versicherung von immer mehr Bürgergeldbeziehern und Migranten, will man aber nach wie vor nicht angehen. Ja, man erwähnt sie noch nicht einmal und hofft, wie ein kleines Kind, dass, wenn man nur fest die Augen zuhält, alles besser wird und alle Probleme verschwunden sind, wenn man die Augen wieder öffnet.
Das ist aber nicht so: Nach Informationen aus Koalitions- und Parlamentskreisen steigen die Ausgaben der Kassen erheblich stärker als bislang angenommen. Vorläufige Zahlen für das erste Quartal zeigen einen Anstieg der Ausgaben für Ärzte, Medikamente und Kliniken um 7,8 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium war bislang lediglich von einem Plus von 6,5 Prozent ausgegangen. Auch hier werden wieder nur Ärzte, Medikamente und Kliniken erwähnt, nicht aber diejenigen auf Kosten der Zahler Versicherten, die diese Kosten bei Ärzten und Kliniken verursachen.
Die Differenz mag auf den ersten Blick gering erscheinen. In absoluten Zahlen bedeutet sie jedoch nach vorläufigen Berechnungen des Ministeriums, die Bild veröffentlichte, zusätzliche Kosten von 3,5 Milliarden Euro allein in diesem Jahr. Das Ministerium soll deshalb bereits die Fraktionen von Union und SPD vorgewarnt haben.
Die Gesundheitsreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sollte eigentlich für finanzielle Stabilität sorgen. Doch die geplanten Einsparungen reichen nach den neuen Berechnungen offenbar nicht aus. Stabil ist nur, dass es immer teurer wird. Warum es teurer wird, ist ebenfalls stabil.
Für das Jahr 2026 erwartet das Ministerium eine Finanzierungslücke von 2,5 Milliarden Euro. 2028 sollen es 1,9 Milliarden Euro sein. Bereits ein Jahr später wächst die Lücke auf 4,4 Milliarden Euro, bis 2030 schließlich auf 5,8 Milliarden Euro.
Damit steht die Bundesregierung wieder einmal vor einer neuen unangenehmen Entscheidung. Entweder werden die Sparmaßnahmen der Reform nochmals verschärft, oder die Beiträge steigen trotz Leistungskürzungen. Wahrscheinlich kommt beides. Die Leistungen werden für die Zahler weiter eingeschränkt und die Zahlungen erhöht.
Schon die Finanzierungslücke von 2,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr würde nach den vorliegenden Berechnungen eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,13 Prozent erforderlich machen. Der aktuelle Satz liegt bei 17,5 Prozent. In den darauffolgenden Jahren wären weitere Erhöhungen notwendig.
Ursprünglich sollte die Reform im kommenden Jahr Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro erzielen. Doch in den regierungsinternen Verhandlungen wurden mehrere Maßnahmen abgeschwächt. So wurde die geplante Kürzung des Krankengelds gestrichen. Auch der vorgesehene Beitragsaufschlag für die Mitversicherung von Ehefrauen wurde reduziert. Aber an die tatsächlichen Probleme, das kostenlose Mitversichern von Bürgergeldempfängern und Migranten, wo tatsächlich Einsparpotenzial existiert, wagt man sich selbstverständlich nicht.
Am Freitag wird der Bundestag erstmals über die Gesundheitsreform beraten. Bis zum geplanten Beschluss Anfang Juli bleibt den Abgeordneten noch Zeit, zusätzliche Sparmaßnahmen in das Gesetz aufzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Regierung den Mut und den Willen hat, das Problem zu lösen.

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Kein Problem, immer feste drauf. Die Bürger hatten Pinocchio & Larsi gewählt.
Welche Fachleute denn?
Frau Weidel hat über das Rentensystem Chinas promoviert, Herr Joe0815..
Irgendwie irre, dass nur über zwei Alternativen nachgedacht wird, nämlich entweder Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen, obwohl die einzig richtige Lösung wäre, die nicht-Zahler aus der GKV herauszunehmen. Wenn diese Leute ärztliche Versorgung haben sollen, dann ist das eine Aufgabe des Staates, und dann muss der Staat das eben aus Steuergeld finanzieren. Dazu mag man die GKV als Abrechnungsdienstleister heranziehen, um da keine Parallelstruktur errichten zu müssen, aber das Geld sollte 1:1 durchlaufen, d.h. alles was die GKV für diese Versicherten ausgeben können sie direkt vom Staat zeitnah (monats- oder quartalsweise) einfordern, mit Säumnisfristen und allem. Erstens wären diese Kosten dann transparent… Mehr
Am 01.07. 2026 ist die nächste Erhöhung fällig.
Will jemand dagegen wetten?
War die letzten Jahre meist der Fall, und wer dem Gerede von „keine Erhöhung“ geglaubt hat, der hat vermutlich auch jedesmal Merkel, und auch Fritz gewählt, immer im guten Glauben.
Halleluja, AMEN.
Man hat uns wieder und wieder vor GRÖSSENWAHN gewarnt. Nur nicht erklärt, er muss nicht militärisch gemeint sein.
Eine überzeugte linksgrünwoke Nachbarin teilte mir vor kurzem erbost mit, dass sie für ihre hohen KK Beiträge überhaupt keine Leistungen mehr bekomme.
Auf meine Frage, was die Ursachen ihrer Meinung nach sind und was helfen würde, kam nur die Aussage, endlich die PKV abzuschaffen.
Mehr als der klassische Neidkomplex kam ihr nicht in den Sinn. Es ist noch ein weiter Weg, bis es besser kann.
Zwei Kostentreiber für die Krankenkassen sind regierungspolitisch und massenmedial tabuisiert: die Folgen der Migrations- und der Coronapolitik.
Beides soll nicht aufgearbeitet werden.
Wie SOLL es denn mit der Krankenversicherung laufen ? Soll das Gesundheitswesen GEWINN erwirtschaften ? TUT es doch. Wie viele Milliarden Gewinn erwirtschaften denn die privaten Krankenkassenbetreiber mit den Beiträgen der Solidargemeinschaft der Versicherten ?
Oder geht es garnicht darum ? Um was denn dann ?
Auch hier wären endlich die Verantwortlichen der gesetzlichen KK gefragt! Wir sind nicht die kostenlose Krankenanstalt für die ganze Welt! Wer nix einzahlt, bekommt auch nix!! Hier würde ich eiskalt, aufgrund der Defizite, die Regierung erpressen und an Ärzte und Krankenhäuser die Devise ausgeben, dass nur bei Gefahr von Leib und Leben noch Kosten übernommen werden, ansonsten muss selbst bezahlt werden! Dieser ganze Wahn, dass alle Welt sich z.B bei uns seine Zähne kostenlos richten lassen kann (nur der hart arbeitende Nicht Migrant muss selbstverständlich kräftig zuzahlen), kann sich nur dadurch halten, dass es NULL Gegenwehr dagegen gibt!
Was man noch beachten sollte: die Rentenkasse zahlt als Ersatzarbeitgeber die Hälfte der Krankenkassenbeiträge der Rentner. Dabei laufen rund 20 Mrd. Euro der Rentenbeiträge an die GKV und weitere 5 Mrd. werden über den Steuerzuschuss finanziert (Stand 2023/2024?). Diese durch die DRV abgeführten Krankenkassenbeiträge steigen logischweise an, wenn die GKV ihre Beiträge anhebt. Diese Beitragerhöhung wird durch die Rentenkasse erst über die Nachhaltigkeitsrücklage finanziert, die, wenn sie zu tief fällt, automatisch zu einer verzögerten Rentenbeitragserhöhung führen wird. Alles hängt mit allem zusammen und ein Unglück kommt selten alleine. Im Übrigen gilt: Was man braucht sind Leute, die die Zusammenhänge erkennen… Mehr
Joooh, da haben wir mit Merz, Klingbeil und Konsorten genau die richtigen. Wenn Rettungsboote mit gelochten Böden ausgestattet sind.
Der angegebene Prozentsatz kann so nicht stimmen:
Ich bezahle z:B. 283,81€ an die Krankenkasse, und die Rentenversicherung gibt im Bescheid an:
Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung 56,08
Das ist also leider nicht die Hälfte, schön wär’s!
Pflichtversichert immer die Hälfte (§249a SGB V). Freiwillig versichert nur für den Rentenanteil der Einkünfte (§ 106,2 SGB VI): § 249a Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug Versicherungspflichtige, die eine Rente nach § 228 Absatz 1 Satz 1 beziehen, und die Träger der Rentenversicherung tragen die nach der Rente zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2 beitragsfreie Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches beziehen, trägt der Träger der Rentenversicherung die Hälfte der nach dieser Rente zu bemessenden Beiträge, wie er sie ohne die Beitragsfreiheit zu tragen hätte. Die Beiträge… Mehr