Den AfD-Parteitag am 4. Juli will eine linke bis linksextreme Allianz mit allen Mitteln verhindern. Der Verdi-Landesverband NRW setzt Beitragsgelder für eine mutmaßlich rechtswidrige Aktion ein.
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Am 4. Juli will die AfD in Erfurt ihren Bundesparteitag abhalten. Zahlreiche linke Organisationen rufen dazu auf, die Veranstaltung zu „verhindern“ – offenbar mit ähnlichen teils rechtswidrigen Mitteln, die schon zur Blockade des Gründungskongresses der neuen AfD-Jugendorganisation in Gießen zum Einsatz kamen. Damals stachelte der DGB auch einen Mob an, der ein TE-Reporter-Team attackierte.
In der Verhinderungs-Allianz für Erfurt tut sich der NRW-Landesverband der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi durch besonderen Aktivismus hervor. Er bietet Mitgliedern und Interessierten nicht nur ein Training für die Anti-AfD-Blockade in Erfurt, sondern bares Geld: Wer mit dem Bus nach Erfurt fährt, soll die Kosten dafür aus der Gewerkschaftskasse erstattet bekommen.

„Ver.di NRW ruft seine Mitglieder dazu auf, sich an den Protesten in Erfurt zu beteiligen und gemeinsam sichtbar zu werden“, heißt es auf der Webseite des Landesverbandes: „Für ver.di-Mitglieder ist die Anreise mit dem Bus kostenfrei. Interessierte können ein Ticket in ihrer Stadt erwerben und sich die Kosten für ein Normalticket über ihren Bezirk erstatten lassen.“ Für den Antransport der Kämpfer gegen Rechts steht bereits ein umfangreicher Fahrplan bereit.
Zwar wirbt die Gewerkschaft auch um Spenden für die organisierten Busfahrten. Bisher gingen von den erwarteten 30.000 Euro für diesen Zweck nach Angaben der Organisation allerdings nur gut 9.500 Euro ein. Wer als Spender auftrat, dazu gibt es keine Hinweise. Das entsprechende Spendenkonto verwaltet die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation VVN-BdA. Der Großteil des Geldes für die Bustickets dürfte also aus der Gewerkschaftskasse stammen. Und die wiederum müssen Steuerbürger neuerdings per Gesetz begünstigen: Seit 1. Januar 2026 dürfen Gewerkschaftsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden.
Der Aufruf, den AfD-Parteitag in Erfurt nicht nur mit Demonstrationen zu begleiten, sondern zu „verhindern“, grenzt an eine Aufforderung zur Nötigung und zum Landfriedensbruch. Das Parteiengesetz verpflichtet Parteien dazu, Parteitage abzuhalten. Wer sie daran zu hindern versucht, stellt sich also gesetzlichen Auflagen in den Weg. Und ganz allgemein heißt es in Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Verdi setzt also Beitragsgelder ein, damit Mitglieder potentielle Straftaten begehen können. Eine Anfrage von TE an Verdi, wie die Gewerkschaft dieses Vorgehen juristisch rechtfertigt, ließ die Organisation bislang unbeantwortet.


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