Im einst wohlhabenden Deutschland muss ein 75-jähriger Hamburger dafür kämpfen, dass er ohne Abzüge bei der Grundsicherung weiter Pfand für gesammelte Flaschen behalten darf: Hans S. aus dem Bezirk Altona kämpfte monatelang gegen die Sozialbürokratie - weil er ehrlich handelte.
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Als der Rentner seine mühsam gesammelten Pfandeinnahmen von 58,25 Euro dem Sozialamt meldete, kürzte die Behörde ihm diesen Betrag eins zu eins von seiner Grundsicherung weg, berichtete die BILD. Nun, nach einer monatelangen öffentlichen Debatte und nach der Intervention des Bundessozialministeriums, gibt es eine pragmatische Lösung: Hans S. darf künftig bis zu 50 Euro monatlich aus dem Flaschensammeln behalten, ohne dass seine Leistungen reduziert werden.
Der Fall ist bereits seit Herbst 2025 in den Akten des Bezirksamts Altona: Hans S. bezieht neben einer kleinen Altersrente Grundsicherung im Alter, weil sein monatliches Einkommen nicht ausreicht, um die gestiegenen Kosten für Miete, Lebensmittel und vor allem Medikamente zu decken. Wie Tausende andere Senioren in Deutschland griff er zum letzten Ausweg: Er durchsuchte abends Mülleimer und Container nach Pfandflaschen. In etwa 15 Stunden Arbeit im September kamen 58,25 Euro zusammen, dieses Geld war für Lebensmittel, Zuzahlungen und eine Fahrradreparatur gedacht. Statt es zu verschweigen, meldete der Hamburger den Betrag gewissenhaft dem Bezirksamt Altona. Die Antwort der Behörde: Vollständige Anrechnung gemäß § 82 SGB XII, wonach „alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert“ zum Einkommen zählen. Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Auch im Oktober wurden ihm weitere 11,75 Euro abgezogen.
„Wie kann das sein, dass der Staat mit den Ärmsten so umgeht?“, fragte Hans S. dann in Interviews mit Medien, die seinen Fall aufgriffen. Der Rentner, der sich nach eigenen Angaben nur zwei Mahlzeiten am Tag leisten kann – morgens Haferflocken mit warmem Wasser, abends Kartoffeln mit Tiefkühlgemüse –, fühlte sich bestraft für seine Ehrlichkeit. Der Fall, den das Obdachlosenmagazin Hinz&Kunzt zuerst publik machte, löste eine Welle der Empörung aus. Bezirkspolitiker von Grünen, SPD und FDP sprachen von „sozial schlicht grob unbillig“ und forderten eine wohlwollendere Auslegung der Vorschriften. Sogar die CDU und auch die Linke schlossen sich an. Das Bundessozialministerium unter Bärbel Bas (SPD) stellte dann klar: Kleinstbeträge aus dem Flaschensammeln, die nicht wesentlich zum Lebensunterhalt beitragen, seien nach Rechtsprechung oft vollständig anrechnungsfrei – ein Hinweis auf entsprechende Urteile, etwa zu Bagatellgrenzen bei ähnlichen Einnahmen.
Rentner muss Pfandeinnahmen dokumentieren
Jetzt kam die Wende in der grotesken Causa: Das Bezirksamt Altona teilte Hans S. mit, dass er künftig bis zu 50 Euro monatlich aus Pfandsammeln behalten darf. Auch kleinere Spenden oder Geschenke fallen unter diese Grenze. Die 50-Euro-Schwelle ergibt sich aus einer Einzelfallprüfung und orientiert sich daran, was den Lebensunterhalt „nicht wesentlich“ beeinflusst. Allerdings gilt diese Regelung zunächst nur für ihn persönlich. Mike Schlink, Sprecher des Bezirksamts, betonte gegenüber der BILD: „Die neue Grenze gilt nur für Hans S. Er muss seine Einnahmen weiterhin per Kassenbons dokumentieren.“ Wer generell Freibeträge wünscht, muss Einnahmen angeben, Sachbearbeiter prüfen dann individuell. Hans S. ist nach bisherigen Informationen der einzige Hamburger, der solche Pfandeinnahmen offiziell meldet.
Grundsätzlich bleibt die ursprüngliche Entscheidung des Amts korrekt: Die gekürzten Beträge, darunter die 58,25 Euro, werden deshalb auch nicht zurückgezahlt. „Natürlich hätte ich das Geld gern wieder. Aber es geht nicht nur um mich“, sagte Hans S. dem Hamburger Abendblatt. „Ich kenne keinen Leistungsbezieher, der nichts dazuverdienen muss.“ Der Rentner fordert nun in einer Eingabe an die Hamburgische Bürgerschaft eine bundesweite Klarstellung und die Rückzahlung seiner früheren Beträge. Hans S. kritisiert die neue Grenze als halbherzig und willkürlich – und er warnt, dass die Dokumentationspflicht viele dazu verleiten könnte, Einnahmen künftig gar nicht mehr zu melden.
Der Fall steht im Gegensatz zu dem eines 41-jähriger kleinkrimineller Bosnier, der bereits 2003 aus Köln hätte abgeschoben werden müssen. Seit 17 Jahren wird sein Duldungsstatus stets verlängert. Inzwischen hat er mit seiner Frau acht Kinder. Das Sozialamt zahlt der Familie laut einem Bescheid, der FOCUS online vorliegt, knapp 7300 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind pro Jahr 87.600 Euro netto. Mit diesem Einkommen zählt Marko M. mit seiner Familie zu den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung im Lande.
Ein Land, zwei Maßstäbe.


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