Saarbrücken muss neu wählen: AfD-Ausschluss war rechtswidrig

Saarbrücken muss den Stadtrat neu wählen: Die AfD wurde zu Unrecht ausgeschlossen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Demokratie gilt eben nicht nur für den Regierenden genehme Parteien.

IMAGO / BeckerBredel
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis

Politisches Beben in Saarbrücken: Der Stadtrat der saarländischen Landeshauptstadt muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Der Grund ist brisant: Die AfD war damals nicht zur Wahl zugelassen worden – zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat. Das Landesverwaltungsamt muss deshalb eine Neuwahl anordnen.

Hintergrund war ein innerparteilicher Streit der AfD um konkurrierende Wahllisten. Vor der Kommunalwahl 2024 lagen zwei Wahlvorschläge vor: eine ältere Liste aus dem August 2023 und eine neue Liste vom Februar 2024. Der städtische Wahlausschuss ging davon aus, dass der erste Wahlvorschlag nicht wirksam zurückgenommen worden sei. Die zweite Liste wertete er deshalb als unzulässige Doppelbewerbung. Ergebnis: Beide Listen wurden für ungültig erklärt, die AfD durfte zur Stadtratswahl gar nicht antreten.

Genau diese Bewertung hat das OVG nun kassiert. Nach Auffassung des Gerichts lag kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbewerbung vor. Der erste Wahlvorschlag sei durch neu benannte Vertrauenspersonen wirksam zurückgenommen worden; der zweite Wahlvorschlag hätte deshalb nicht zurückgewiesen werden dürfen. In erster Instanz war die Klage noch gescheitert, nun hatte die Berufung Erfolg. Die Revision ließ das OVG nicht zu; möglich bleibt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Die Entscheidung ist nicht nur eine juristische Korrektur. Sie trifft die politische Legitimation des gesamten Stadtrats. Wenn eine Partei rechtswidrig von einer Wahl ausgeschlossen wird, ist nicht nur diese Partei betroffen, sondern auch das Wahlrecht der Bürger.

In Saarbrücken sitzen derzeit 63 Stadtverordnete. Größte Fraktion ist die SPD mit 19 Sitzen, gefolgt von der CDU mit 18 Mandaten. Die Grünen haben 9 Sitze, Linke und FDP je 5, weitere kleinere Fraktionen folgen. All diese Mehrheitsverhältnisse stehen nun unter dem Vorbehalt einer Wahl, an der ein relevanter politischer Wettbewerber nicht teilnehmen durfte.

Besonders bemerkenswert: Es ist nicht der erste solche Fall im Saarland. Bereits bei der Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken war die AfD 2024 nicht zugelassen worden. Auch dort entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit später, dass die Wahl wiederholt werden muss.

AfD-Kreisvorsitzender Werner Schwaben spricht nun von einem „grandiosen Erfolg“ und wertet die damalige Entscheidung des Wahlausschusses als politisch motiviert. Die anderen Parteien reagieren verhaltener. Die SPD plädiert für einen schnellen gemeinsamen Termin für die Neuwahlen von Stadtrat und Regionalversammlung. Die Grünen betonen, unterschiedliche gerichtliche Bewertungen gehörten zu einem funktionierenden Rechtsstaat. CDU und Linke verweisen auf die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte.

Festzuhalten bleibt: Demokratie zeigt sich nicht daran, wie sie mit genehmen Parteien umgeht, sondern mit unbequemen. Wahlleitungen und Wahlausschüsse müssen strikt neutral und rechtssicher handeln. Wer eine Partei von einer Wahl ausschließt, greift in den Kern demokratischer Legitimation ein. In Saarbrücken ist dieser Eingriff nun gerichtlich korrigiert worden. Der Schaden aber bleibt: Eine Stadt muss neu wählen, weil die anderen Parteien eine Partei ausschließen wollten.

Zu Unrecht, wie jetzt das Gericht bestätigte.

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Kommentare ( 1 )

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humerd
23 Minuten her

von Berlin lernen, da musste auch neu gewählt werden und Berlin wählte halt ein bisschen neu.