Rechtsprofessor: Staatliche Förderung von Meldestellen ist verfassungswidrig

Josef Franz Lindner, Rechtsprofessor an der Universität Augsburg, sieht die Meinungsfreiheit in ­ Deutschland bedroht: durch „Meldestellen“, eine übergriffige Gesetzgebung – und die ­ verfassungswidrige Einmischung des Staates in die öffentliche Debatte.

picture alliance / NurPhoto | Christian Marquardt

Augsburg. Die staatliche Förderung von Meldestellen, die zulässige politische Meinungsäußerungen im Internet verfolgen, ist nach Einschätzung des Augsburger Staatsrechtlers Prof. Josef Franz Lindner nicht zulässig. Der Staat beauftrage die NGOs mit Aufgaben, die ihm selbst verboten sind. „Der Staat flüchtet sich ins Privatrecht, was nach den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Grundsätzen unzulässig ist, und lässt Andere Dinge tun, die die ihm selbst so nicht ohne Weiteres erlaubt sind“, kritisiert Prof. Lindner im Gespräch mit der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Tichys Einblick. Es stelle sich die Frage, „inwieweit der Staat berechtigt ist, privat organisierte Meldestellen zu fördern, die dann das machen, was der Staat selbst gar nicht dürfte“, so Lindner. Für solche Meldestellen im staatlichen Auftrag brauche es eine gesetzliche Grundlage.

Rechtlich fragwürdig sei auch die Beauftragung der Bundesnetzagentur mit der Meinungsregulierung im Internet. Eigentlich sei es ihre Aufgabe, die Netze für Telekommunikation und das Bahnnetz und deren Zugang zu regulieren. „Natürlich ist das Internet auch ein Netz, aber die Kompetenzen der Bundesnetzagentur in dieser Hinsicht beziehen sich ja nicht auf die Netzregulierung – zum Beispiel die Entgelte –, sondern auf Inhalte.“ Die an die Bundesnetzagentur angedockte Behörde Digital Services Coordinator (DSC) sei „zu einer inhaltsbezogenen Kompetenzbehörde ausgebaut worden: Sie lässt die „Trusted Flagger“ zu, die die Aufgabe haben, das Netz nach illegalen Posts zu durchforsten und solche an die Plattformen zu melden“, erklärt der Jurist, der 2025 mit anderen die NGO Free Speech Aid gegründet hat.
Die Bundesnetzagentur habe nun Einfluss darauf, was im Internet „als sagbar, was als legal und was als illegal gilt. Sie macht Vorgaben, die zwar nicht als Weisungen gegenüber den „Trusted Flaggern“ zu verstehen sind, aber als Orientierungsrahmen.“ Im Leitfaden der Bundesnetzagentur würden Hass, Hetze und Hassrede als Beispiele unzulässiger Meinungsäußerungen genannt. „Das sind aber per se noch keine illegalen Äußerungen“, so Prof. Lindner. „Dass zu einem großen Teil auch legale Meinungsäußerungen in den Fokus der „Trusted Flagger“ geraten, und zwar aufgrund dieses Orientierungsrahmens, das ist eine Entwicklung, die man sehr genau beobachten muss.“

Das gesamte Interview in Tichys Einblick 06-2026 >>>

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Kommentare ( 4 )

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Raul Gutmann
45 Minuten her

Darf man 21 Jahre nach Angela Merkels Machtergreifung als „Honeckers Rache“ noch die Wahrheit aussprechen?
Wider diesem unwahrscheinlichen Fall dürften die im Kaiserreich sozialisierten Hochschullehrern post mortem urteilen: Im Jahr 2026 erscheint der bürgerliche Anspruch auf Emanzipation von der Feudalherrschaft als Karikatur.
Mit der Abschaffung der Monarchie 1918 in den Verlierern des „Großen Krieges“ begann die Verelendung des Bürgertums.
Nicolás Gómez Dávila hinterließ die Erkenntnis, nach der Demokratie die politische Regierungsform sei, in der die Bürger die öffentlichen Interessen denjenigen anvertrauen, denen sie niemals ihre privaten Interessen anvertrauen würden.

MaxVanMoritz
51 Minuten her

Alle Einschränkungen der Meinungsfreiheit aus dem GG entfernen!

Wilhelm Roepke
59 Minuten her

Höchste Zeit, dass irgendwer mit Autorität und Ahnung endlich mal was gegen diese Gesetzesverstöße sagt.

Andres
1 Stunde her

Erfreulich, dass es auch noch vereinzelt Juraprofessoren gibt, die sich mit dem deutschen Recht auskennen.