Wie das Außenministerium Sanktionen für Vergehen rechtfertigt, die das Außenministerium nicht definieren kann

Die Bundesregierung sagt offen: EU-Sanktionen sollen Menschen „umerziehen“ – bis hin zur Kontosperre. Fragt man nach, wer „Desinformation“ festlegt und nach welchen Kriterien Bürger auf Listen landen, weicht das Auswärtige Amt aus und liefert Floskeln. Das ist brandgefährlich für Meinungsfreiheit und Rechtsstaat.

IMAGO

Rechtsbeugungen beginnen dort, wo bewusst verschwommene Begriffe benutzt werden, die angebliche Straftaten benennen sollen. Da Bürgern, die auf die Sanktionsliste der EU – weshalb auch immer – gesetzt werden, die wirtschaftliche Vernichtung wie die Sperrung der Konten widerfahren kann, fragte ein Journalist in der Bundespressekonferenz den Sprecher des Außenministeriums, Josef Hinterseher, nach dem Sanktionsmechanismus und bekam zur Antwort: „Das ist Teil unserer Politik, das ist gewollt, und da bin ich Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie das immer wieder bekannt machen, dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Für diejenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist.“ Und damit nicht genug, fügte Hinterseher, als lebten wir in Orwells „1984“, hinzu „Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“

TE wollte nun ausgehend von den Einlassungen des Außenministeriums von der Bundesregierung u.a. wissen, ob sie es für rechtstaatlich begründet hält, dass Bürger Europas ohne rechtsstaatliche Verfahren auf die Sanktionsliste mit weitreichenden Folgen gesetzt werden? Des Weiteren wollte TE von der Bundesregierung erfahren: „Will die Bundesregierung Bürger erziehen, was zur „Verhaltensänderung“ führen soll, weil ihre Meinungen ihr nicht genehm sind? Wer entscheidet in der Bundesrepublik darüber, was Information und was Desinformation ist? Wie bringt die Bundesregierung die Sanktionierung auf Grund des Vorwurfes von Desinformation in Einklang mit dem Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichtes vom 4. November 2009, indem es heißt: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.“ Und zum Problem der Desinformation: „Geboten ist eine Fassung der Norm, die in rechtsstaatlicher Distanz gegenüber konkreten Auseinandersetzungen im politischen oder sonstigen Meinungskampf strikte „Blindheit“ gegenüber denen gewährleistet, auf die sie letztlich angewendet werden soll. Sie darf allein an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein, nicht aber an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.“ Die Qualifizierung einer Meinungsäußerung als Desinformation stellt aber genau das dar, nämlich ein Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich der konkreten Haltungen oder Gesinnungen.

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TE erhielt von der Bundesregierung keine Auskunft, sondern vom Außenministerium – von wem dort oder von einer KI weiß man allerdings nicht, denn entgegen den üblichen Gepflogenheiten trug die Antwort keine Unterschrift. Ansonsten las sich der lange Text wie aus Textbausteinen oder von einer KI zusammengebastelt, denn zu unserem großen Erstaunen erfuhren wir: „Russland führt seit vier Jahren einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine.“ Wir hatten zwar nicht danach gefragt, aber dennoch gut, dass das mal öffentlich gesagt wurde. Auch enthielt das Außenministerium mit der verblüffenden Erkenntnis nicht hinter dem Berg: „Russland setzt gezielt Desinformation ein.“ Um gleich danach mit dem obrigkeitsstaatlichen Statement zu kommen: „Staatlich gesteuerte Desinformation und Informationsmanipulation ist eine Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaften.“

Wie jeder Leser leicht erkennen kann, mag das alles Mögliche sein, nur keine Antwort auf unsere Fragen. Der oder das Verfasser der Antwort ließ sich jedoch zu folgendem Satz hinreißen: „So lange Russland seinen Angriffskrieg weiter führt und so lange Russland Desinformation und Informationsmanipulation als hybride Mittel gegen unsere demokratischen Gesellschaften nutzt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU weiter Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die dies unterstützen.“

Das wollten wir nun doch genauer wissen und fragten nach: „Können Sie definieren, was Sie unter „unterstützen“ konkret verstehen? Sie werden auch ohne Recherche einsehen, dass gerade in rechtlichen Fragen eine Definition, der präzise Gebrauch der Begriffe entscheidend ist, und erst recht, wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht. Deshalb bitten wir Sie, uns mittzuteilen, welche genauen Kriterien dafür gelten, wann eine Unterstützung russischer Desinformation und Informationsmanipulation vorliegt? Liegt Desinformation bereits vor, wenn man die Position der USA oder Ungarns oder der Slowakei darstellt oder teilt?“

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Das Außenministerium sah sich nicht in der Lage, zu definieren, wann für das Außenministerium der Tatbestand der Unterstützung von russischer Desinformation und Informationsmanipulation vorliegt, es sah sich auch nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, ob Desinformation bereits vorliegt, wenn man die Position der USA oder Ungarns oder der Slowakei darstellt oder teilt.

Ohne auf die Fragen einzugehen, beantwortete jemand oder etwas im Außenministerium unsere Bitte nach Klärung der Begrifflichkeit wie folgt: „Unter 3 – Recherchehinweis. Wir verweisen auf unsere Antwort vom 21.02.2026. Wir hatten unter anderem mitgeteilt, dass weitere Informationen zu EU-Sanktionen unter folgendem Link zu finden sind: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/sanctions-restrictive-measures.html. Gerne verweisen wir Sie auch auf weitergehende Informationen zu EU-Sanktionen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Dort finden Sie auch weiterführende Links zu den EU-Rechtstexten, denen Sie entnehmen können, warum Sanktionen in Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gegen Personen oder Entitäten verhängt werden: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/sanctions-against-russia/
Eine Übersicht über bestehende EU-Sanktionen und die jeweiligen Begründungen finden Sie unter folgendem Link: https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/“

Doch der Verweis auf Seiten der EU ist keine Antwort. Deshalb fragten wir erneut nach:

„Die Texte sind bekannt, beantworten aber die Frage nicht. Sie schrieben: „So lange Russland seinen Angriffskrieg weiter führt und so lange Russland Desinformation und Informationsmanipulation als hybride Mittel gegen unsere demokratischen Gesellschaften nutzt, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU weiter Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die dies unterstützen.“ Bleibt bis jetzt nur die Schlussfolgerung, dass das Außenministerium nicht in der Lage ist, den eigenen Text zu erklären und die einfachen Fragen zu beantworten, was das Außenministerium unter „unterstützen“ konkret versteht und welche genauen Kriterien dafür gelten, wann eine Unterstützung russischer Desinformation und Informationsmanipulation vorliegt?“

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Halten wir fest, dass Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland vertritt die Ansicht, dass „das Ziel von Sanktionen (…) explizit eine Verhaltensänderung“ ist und deshalb das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar“ ist: „Dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren.“ Das Außenministerium möchte Verhaltensveränderung bei Bürgern bewirken, weil diese Bürger russische Desinformation unterstützen, ist aber nicht in der Lage zu erklären, was sie unter einer Unterstützung von russischer Desinformation konkret versteht. Das ist Orwells Welt.

Das Gegenteil von rechtlich genau definierten Tatbeständen sind Gummiparagraphen, unklare Bezeichnungen, die man auf alles, was einem nicht passt, kleben kann. Das Gegenteil von Recht ist Willkür. Wenn das Außenministerium oder die Regierung aus dem Gefühl oder der politischen Opportunität oder der Gesinnung heraus entscheidet, was Information und was Desinformation ist, haben wir keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit und eigentlich auch keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr. Dann misstraut das Außenministerium der „Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung“, die die sine qua non unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung darstellt.

Aber vielleicht interpretiert man da auch zu viel hinein, und das Außenministerium erprobt gerade den Einsatz von KI zur Beantwortung von Presseanfragen. Immer das Beste denkend schrieben wir deshalb die Pressesprecher des Außenministeriums Kathrin Deschauer, Martin Giese und Josef Hinterseher, namentlich an und erkundigten uns höflich: „da Ihre Antworten nicht namentlich unterzeichnet sind, frage ich Sie: nutzt das Außenministerium KI zur Beantwortung von Fragen von Journalisten?“

Auf unsere höfliche Anfrage erhielten wir bisher keine Antwort – nicht einmal von KI.

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Kommentare ( 54 )

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Dieter Rose
1 Monat her

War unser Schul- und Erziehungssystem tatsächlich so mies, dass solche Gestalten in Verantwortungspositionen gelangen konnten? Oder liegt es an den deutschen Genen?

Haedenkamp
1 Monat her

Die schlimmste Desinformation: Das Klima ist von Menschen gemacht. Bekämpfen wir sie.

Mausi
1 Monat her

Genauso läuft es ab, wenn ich bei einer KI mit Nachrichtenteil Rückfragen zu Artikeln habe. Es wird immer zeitaufwendiger, sich Fragen zu überlegen, auf die Antworten kommen, die dann endlich solche Fakten darstellen, die nicht der Haltung entsprechen. Und die Informationen in den Artikeln sind überwiegend mit Bewertung verbunden.

Jens Frisch
1 Monat her

Da sie fragen, was Desinformation ist: Wenn sie in einer Nachrichtensendung KI generierte Szenen einfügen oder veraltete, aus dem Kontext Bilder in einem Beitrag zeigen, um ihre nachweislich falsche Argumentationslinie zu unterstützen.
Ansonsten ist das nichts neues: Schon Mao hat die sog. „Weiße Folter“ betrieben:
Wer wusste 2021 mit wie vielen „Geimpften, Genesenen und Gestorbenen“ er sich in NRW, Hessen oder Bayern zu Weihnachten an einen Tisch setzen durfte?

Freiheit fuer Argumente
1 Monat her

Danke dass Sie an diesem schlimmen Fall dranbleiben!

Zebra
1 Monat her

Danke für die Aufklärung … man glaubt es ja sonst nicht, wo wir gelandet sind.

Chrisamar
1 Monat her

Russland = Verboten
Ukraine = Verboten
Kritik und Spott mit namentlichem Bezug auf Politiker = Verboten
Kritik und Spott ohne namentlichen Bezug auf Politiker = Verboten
Kritik am Klima = Verboten
Kritik an NGOs = Verboten
Die Kette könnte ich jetzt weiter fortsetzen. Zensiere mich aber selbst.
Verboten = Wirtschaftlicher Ruin und soziale Ausgrenzung ?

merkelinfarkt
1 Monat her

In UNSERER brandmauergeschützten, wehrhaften Demokratie und Eurunion müssen wir eine alternative Demokratie mit bürgerlicher Meinungs- und Äußerungsfreiheit keinesfalls akzeptieren! MfG, die KI Ihres rotgrünschwarzgelben, mehrheitsgewählten, örr- und steuergeförderten Parteienblocks.

Werner Geiselhart
1 Monat her

Ich glaube nicht, dass eine KI dermaßen nichtssagende und am Thema vorbeigehende Antworten liefern würde.
Da hat eher ein gelangweilter, mit nicht zuviel Intelligenz ausgestatteter Beamter tief in den offiziellen Textbausteinkasten seiner Abteilung gegriffen, nachdem er den Suchbegriff Russland eingegeben hat.
Irgendwas müssen die zu Hunderttausenden neu eingestellten Beamten den ganzen Tag ja machen.

Manfred_Hbg
1 Monat her

Mhh, wenn ich hier die Antworten vom AA am lesen bin, dann bekomme ich irgendwie den Eindruck, dass das AA anscheinend zur Beantwortung von dort eingehender Post und Fragen extra irgendwelche Gehilfen oder Schüler auf „400-Euro-Basis“ eingestellt hat und das die mit solch Fragen wie von auch von TE völlig überfordert und deshalb einfach KI am nutzen sind. Anders weiß ich solche „Antworten“ nicht zu erklären. – – – – – – – ANBEI Und hier für den Interessierten auch noch ein – wie ich meine, hörenswerter – Bericht zum Thema „Kinderschutz“, Net-Überwachung und Zensur und das hier scheinbar auch… Mehr