Gegen den Beschluss, dass die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens nicht als "gesichert rechtsextremistisch" geführt werden darf, wird keine Beschwerde eingelegt.
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Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das VG Köln im Eilverfahren der AfD Recht gegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln, sowie die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung zu unterlassen, dürfte nun rechtskräftig werden. Laut der dpa teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Vorausgegangen ist dem, dass sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das berüchtigte und peinliche „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nun genauer ansehen wolle, nachdem er bei Amtsübernahme die schülerhafte Zitatensammlung des Amts mehr oder weniger ignoriert hatte.
Zwei Schlussfolgerungen resultieren aus der Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Erstens weiß man, dass mit dem „Gutachten“ kein Blumentopf zu gewinnen ist, und zweitens wird die AfD nun verstärkt beobachtet werden, denn der Sprecher des Bundesinnenministeriums fügte hinzu, dass man sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren wolle und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen werde. V-Leute werden vermehrt zum Einsatz kommen, wohl auch agents provocateurs, die man natürlich niemals nicht keinesfalls und überhaupt nicht einsetzen wird, klar. Vielleicht wird man bis dahin auch Gesetze verschärfen, ihnen einen linken Drall geben.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte behauptet, dass Bevölkerungsgruppen in Deutschland abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Das mag zutreffen, doch nicht durch die AfD, denn in der Tat werden in Deutschland „weiße“ Jungen und Männer, Weiße, Heterosexuelle, Deutsche von Herkunft („Kartoffel“, „Hundeclan“ oder „Köterrasse“) abgewertet.
Für die deutsche Justiz ist es vollkommen in Ordnung, wenn Deutsche als „Köterrasse“ bezeichnet werden, denn laut Staatsanwaltschaft Hamburg erfüllt die Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Eine Fatma Aydemir, die üppig durch Preise und Stipendien finanziert wird, schrieb in dem Sammelband „Eure Heimat ist unser Alptraum“: „Dass eine weitere weiße deutsche Volontärin nicht unbedingt einen Mehrwert bietet. Und vielleicht ist das Wort Migrantenbonus auch gar nicht so falsch. Nur dass es kein Bonus ist, den wir erhalten, sondern einer, den wir vergeben: Vielleicht wissen aufmerksame Arbeitgeber_innen inzwischen einfach, dass sie von uns für das gleiche Geld mehr bekommen.“
Laut Aydemir sind also deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund mehr wert als deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund – und das, obwohl sie im gleichen Staat leben, die gleichen Rechte haben und ihnen die gleiche Schulbildung offensteht. Was unterscheidet sie für Aydemir? In einer Hamburger Kita wurden vorübergehend nur Kinderbücher mit schwarzen Hauptfiguren in der Bibliothek belassen.
Wen also müsste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachten, wenn es um die Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen geht? Abgewertet und übrigens benachteiligt.
Thüringens Innenminister, Georg Maier, versucht nun, den Beschluss zu unterlaufen, indem er, wenn er schon nicht die Bundespartei verbieten kann, wenigstens die Landesverbände verbieten lassen möchte. Mit Blick auf Maier kann man auf den Gedanken kommen, dass die Zeit zwischen 1989 und 2017 in Thüringen nur eine Unterbrechung darstellte.
Für die AfD ist es eine Atempause, denn das Bundesamt und die Medien, die sich zwar nicht als Schild und Schwert der Partei, aber als demokratische Presse titulieren, werden mit Blick auf das Hauptverfahren „Material“ sammeln und vielleicht wie beim Correctiv-Verschwörungsplot Material produzieren. Noch einmal will sich das Bundesamt nicht blamieren.
Wäre es nicht besser, das Bundesamt würde sich auf die islamistische Unterwanderung durch Hamas und Muslimbruderschaft konzentrieren? Oder klärt die beiden linksextremistischen Terrorakte im Herbst 2025 und Anfang 2026 in Berlin auf?



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