Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln für die AfD wird rechtskräftig

Gegen den Beschluss, dass die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens nicht als "gesichert rechtsextremistisch" geführt werden darf, wird keine Beschwerde eingelegt.

picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, in dem das VG Köln im Eilverfahren der AfD Recht gegeben und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt hat, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln, sowie die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung zu unterlassen, dürfte nun rechtskräftig werden. Laut der dpa teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“ Vorausgegangen ist dem, dass sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das berüchtigte und peinliche „Gutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nun genauer ansehen wolle, nachdem er bei Amtsübernahme die schülerhafte Zitatensammlung des Amts mehr oder weniger ignoriert hatte.

Zwei Schlussfolgerungen resultieren aus der Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Erstens weiß man, dass mit dem „Gutachten“ kein Blumentopf zu gewinnen ist, und zweitens wird die AfD nun verstärkt beobachtet werden, denn der Sprecher des Bundesinnenministeriums fügte hinzu, dass man sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren wolle und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren weiter vortragen werde. V-Leute werden vermehrt zum Einsatz kommen, wohl auch agents provocateurs, die man natürlich niemals nicht keinesfalls und überhaupt nicht einsetzen wird, klar. Vielleicht wird man bis dahin auch Gesetze verschärfen, ihnen einen linken Drall geben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte behauptet, dass Bevölkerungsgruppen in Deutschland abgewertet und in ihrer Menschenwürde verletzt werden. Das mag zutreffen, doch nicht durch die AfD, denn in der Tat werden in Deutschland „weiße“ Jungen und Männer, Weiße, Heterosexuelle, Deutsche von Herkunft („Kartoffel“, „Hundeclan“ oder „Köterrasse“) abgewertet.

Für die deutsche Justiz ist es vollkommen in Ordnung, wenn Deutsche als „Köterrasse“ bezeichnet werden, denn laut Staatsanwaltschaft Hamburg erfüllt die Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“ nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Eine Fatma Aydemir, die üppig durch Preise und Stipendien finanziert wird, schrieb in dem Sammelband „Eure Heimat ist unser Alptraum“: „Dass eine weitere weiße deutsche Volontärin nicht unbedingt einen Mehrwert bietet. Und vielleicht ist das Wort Migrantenbonus auch gar nicht so falsch. Nur dass es kein Bonus ist, den wir erhalten, sondern einer, den wir vergeben: Vielleicht wissen aufmerksame Arbeitgeber_innen inzwischen einfach, dass sie von uns für das gleiche Geld mehr bekommen.“

Laut Aydemir sind also deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund mehr wert als deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund – und das, obwohl sie im gleichen Staat leben, die gleichen Rechte haben und ihnen die gleiche Schulbildung offensteht. Was unterscheidet sie für Aydemir? In einer Hamburger Kita wurden vorübergehend nur Kinderbücher mit schwarzen Hauptfiguren in der Bibliothek belassen.

Wen also müsste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachten, wenn es um die Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen geht? Abgewertet und übrigens benachteiligt.

Thüringens Innenminister, Georg Maier, versucht nun, den Beschluss zu unterlaufen, indem er, wenn er schon nicht die Bundespartei verbieten kann, wenigstens die Landesverbände verbieten lassen möchte. Mit Blick auf Maier kann man auf den Gedanken kommen, dass die Zeit zwischen 1989 und 2017 in Thüringen nur eine Unterbrechung darstellte.

Für die AfD ist es eine Atempause, denn das Bundesamt und die Medien, die sich zwar nicht als Schild und Schwert der Partei, aber als demokratische Presse titulieren, werden mit Blick auf das Hauptverfahren „Material“ sammeln und vielleicht wie beim Correctiv-Verschwörungsplot Material produzieren. Noch einmal will sich das Bundesamt nicht blamieren.

Wäre es nicht besser, das Bundesamt würde sich auf die islamistische Unterwanderung durch Hamas und Muslimbruderschaft konzentrieren? Oder klärt die beiden linksextremistischen Terrorakte im Herbst 2025 und Anfang 2026 in Berlin auf?

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Kommentare ( 29 )

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29 Comments
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Sonny
9 Tage her

Wenn ich ehrlich bin, habe ich dieses Restaufflackern von ordentlicher Justiz in Deutschland nicht erwartet. Umso angenehmer bin ich überrascht.

BKF
9 Tage her

Dafür hat man mal wieder ein Wahlplakat der AfD gefunden, was nicht gefällt. Der rbb hängt sich da gerade ran:
https://www.rbb24.de/politik/wahl/kommunalwahlen/beitraege-2026/landratswahl-uckermark-doerk-teichner-wahlplakate.html
Scheint das neue Hobby zu werden, nachdem schon das Plakat in Frankfurt/Oder nicht gefiel und angeblich Nationalsozialistische Symbolik hatte.

November Man
9 Tage her

Der Verfassungsschutz sollte eigentlich unsere Verfassung schützen und nicht die politischen Interessen von Linksextremisten. Die alte, aus dem Internet kopierte Zitatsammlung ist verbrannt. Auch die Wortverdrehungen und Falschinterpretationen der Aussagen haben das Gericht nicht überzeugen können. Man braucht vor Gericht halt zweifelsfreie Beweise. Und die gibt es nicht. Der Verfassungsschutz muss als wieder von vorne anfangen und neue Aussagen der AfD sammeln die seines Erachtens und der seiner linksextremen Auftraggebern verfassungswidrig sind. Herr Frohnmaier (AfD-BW) hat z.B. aktuell gefordert, dass den ukrainischen Migranten ihr vom Kartell gewährter, bis zu sechs Monate dauernder Urlaub bei vollem Gehalt auf Staatskosten, gestrichen wird.… Mehr

Ralf Poehling
9 Tage her
Antworten an  November Man

Nicht alles was nach links aussieht, ist es auch. Gilt auch in die andere Richtung oder alles andere denkbare. False Flag ist bei Geheimdiensten Standard, um den Urheber zu verschleiern.

BKF
8 Tage her
Antworten an  Ralf Poehling

ZBsp wie das berühmte Celler Loch. Irgendwie hat die sogenannte Vulkan-Gruppe auch einen solchen Beigeschmack.

BKF
9 Tage her
Antworten an  November Man

Der Name für den westdeutschen Inlandsgeheimdient war schon immer eine Nebelkerze, es ist einfach der Inlandsgeheimdienst, den man nur nicht so nennen wollte wegen der sprachlichen Nähe zur GeStaPo bzw zum GeStaPA.

Okko tom Brok
9 Tage her

In Deutschland dauern Veränderungsprozesse oft sehr lange. Manchmal (1989) geht es dann aber ganz schnell…

bfwied
9 Tage her

Die linke Bewegung kann nicht gestoppt werden, weil sie auf Glaubensüberzeugungen und der Mode beruht. Niemand, auch nicht das Bundesverfassungsgericht, egal unter welcher Zusammensetzung, kann diese Glaubensüberzeugung aus den Köpfen entfernen. Maier ist das Aushängeschild dieses Zustandes. Das alles bedeutet nichts Gutes, denn es folgt daraus, dass sich auch diese Entwicklung selbst totlaufen muss. Die Nazianhänger und -mitläufer mussten erst auf Trümmern sitzen, bis wenigstens ein Teil den Irrweg als solchen erkannte, ich denke, der größere Teil schickte sich nur in die neue Zeit, unüberzeugt. Im Totlaufen bez. der Linken wiederum sehe ich den neuen totalen Zusammenbruch, der unweigerlich kommt,… Mehr

OJ
9 Tage her

Sollte es in Deutschland zu terroristischen Aktionen kommen, wird der Zulauf zur AfD exponentiell steigen ❗

Ralf Poehling
9 Tage her

Zitat:“Wäre es nicht besser, das Bundesamt würde sich auf die islamistische Unterwanderung durch Hamas und Muslimbruderschaft konzentrieren?“ Das lagern die an externe bzw. ins Ausland verdrahtete Fachleute aus, weil die da viel mehr Erfahrung mit haben. Eigentlich ein sehr guter Ansatz, würden die externen Fachleute dann nicht wiederum bei den parteipolitisch nach innen fokussierten anderen Abteilungen des VS und dummerweise auch der Polizei plötzlich auf der Verdachtsliste landen, weil die sich eben mit Dingen befassen von denen man hier ja keine Ahnung hat und sie ja genau deswegen überhaupt erst an die externen Fachleute auslagert, die man dann als False… Mehr

MartinKienzle
9 Tage her

Kann bitte die BRD-Partei AfD endlich dazu übergehen, die ausstehenden Friedensverträge zur Unterzeichnung vorzubereiten, wodurch der bis zum heutigen Tage wütende sogenannte „Erste Weltkrieg“ Beendigung erfahren wird (https://www.ewigerbund.org/eb/was-stimmt-hier-nicht/https://www.ewigerbund.org/eb/heute/), womit das nach wie vor bestehende Deutsche Kaiserreich abermals im Namen des Deutschen Volkes handeln kann (https://www.youtube.com/watch?v=aHHDOGYw_9Mhttps://www.youtube.com/watch?v=AL9KKVlcDEkhttps://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_06/380964-380964), anstatt sich mit dem sogenannten „Bundesamt für Verfassungsschutz“ des Besatzerkonstruktes BRD (https://www.youtube.com/watch?v=hIu80oSC728 ab Minute 3:25) infantil über „gesichert rechtsextrem“ zu duellieren, das ob des fehlenden geistigen Levels lächerlich und peinlich zugleich ist!

Last edited 9 Tage her by MartinKienzle
Ralf Poehling
9 Tage her
Antworten an  MartinKienzle

Ohne auf die von ihnen verlinkten Dinge direkt einzugehen:
Das Deutschland nicht ganz so souverän ist wie es scheint und seien sollte, ist im Hintergrund längst Thema und in Bearbeitung.
Das ist aber ein glühend heißes Eisen, weil da die internationale Geopolitik mit reinspielt. Stichworte: NATO, Ost-Westkonflikt, Russland-Ukraine, etc.
Und da gilt das Recht des Stärkeren. Weder Deutschland noch die Europäer sind im Moment auf der Weltbühne besonders geeint oder physisch stark.
Fordern kann man ja vieles, aber wenn die Gegenseite(n) in Ermangelung unserer Fähigkeiten zu Gegendruck einfach „nö“ sagt, was dann?

Peter Gramm
9 Tage her

Den ganzen NGO’s müßte die finanzielle Basis (Steuergelder) entzogen werden.Jetzt kommt ja der Frühling und diese Leute hätten ja viel Arbeit auf den Spargel und Erdbeerfeldern.

schwarzseher
9 Tage her
Antworten an  Peter Gramm

Genau davor haben die linken Nichtsnuze eine höllische Angst und verteufeln die AfD, auch mit Hilfe ihrer Schlägertrupps der Antifa, den linken Medien und zum Teil der linken Richter ( in diesem Fall eine Ausnahme ).

November Man
9 Tage her

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat dem „Bundesamt“ für Verfassungsschutz (BfV), also auf Bundesebene, untersagt die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und zu behandeln. Und da Bundesrecht höher angesiedelt ist und deshalb das Landesrecht bricht, muss dieses Urteil, die AfD zukünftig nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, auch auf Landesebene für alle Landesverfassungsschutzbehörden gelten. Da kann sich Thüringens Innenminister Georg Maier und sein Komplize Kramer auf den Kopf stellen. Nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz, auch die Verfassungsschutzbehörden auf Landesebene müssen jetzt dieses Urteil umsetzen und einhalten.