Niedersachsen listet konservative Medien als rechtsextrem – gestützt auf linke Aktivisten-Portale und sich selbst als Quelle. Der staatlich finanzierte Medienpranger übt dabei eine subtilere Medienzensur aus als das Vorbild Nancy Faeser.
IMAGO; Collage: Tichys Einblick
Es ist mal wieder Kampf gegen Rechts. Dass es dabei neuerlich nicht gegen „Rechtsextremismus“ geht, sondern gegen Vorstellungen außerhalb der staatlichen Vorgaben, zeigt das jüngste Beispiel aus Niedersachsen. Dort zeichnet der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) für ein neues Projekt verantwortlich: „Rechtsextremismus erkennen“. Unter den „rechtsextremen“ Publikationen sind zahlreiche liberale, libertäre, konservative und rechte Formate.
Bei der Einordnung, so behauptet das Projekt von sich selbst, gehe man so vor: „Bei der Dokumentation greifen wir auf Verfassungsschutzberichte, aktuelle Nachrichten, eigene Recherchen und Erfahrungen unserer Ausstiegsarbeit zurück.“
Dabei finanziert sich der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen samt Rechtsextremismus-Projekt über den Haushalt des rot-grünen Bundeslandes. Laut Junge Freiheit „waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, der der ‚AussteigerhilfeRechts‘ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte“. Bei so viel vorbildlicher Arbeit auf Landesebene darf man von einer professionellen, wasserdichten Argumentation ausgehen. Schließlich ist der Vorwurf des „Rechtsextremismus“ in Deutschland gleichzusetzen mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft.
Aktivisten zitieren Aktivisten – und sich selbst
Um sich den Anstrich der Seriosität zu geben, belegt das Portal deswegen seine Anklagen mit „Quellen“. Sie entsprechen aber nicht einmal den Ansprüchen eines propädeutischen Seminars. So landet etwa eigentümlich frei auf dem niedersächsischen Index mit Vorwürfen, die Belltower News erhoben hat.
Nun ist allerdings Belltower News keine wissenschaftliche Fachpublikation, sondern ein linkes Agitationsportal an der Leine der Amadeu-Antonio-Stiftung. Freilich kann man Artikel aus Belltower News als Belege gegen eigentümlich frei anführen. Genauso gut könnte man aber auch Artikel aus eigentümlich frei als Belege gegen Belltower News anführen. Es hängt nur von der ideologischen Perspektive ab.
Ähnlich gelagert ist es bei der JF, wo eine mittlerweile 21 Jahre alte Abhandlung herangezogen wird – sie ist halb so alt wie die JF selbst. Das kann man kaum als „neuere Fachliteratur“ gelten lassen, auf die man üblicherweise seine aktuellen Gutachten stützt. Ebenso fraglich ist es, wenn man der „Preußischen Allgemeinen“ beizukommen versucht, indem man auf Wikipedia verweist. Was keinem Erstsemester erlaubt ist, ist dem „Ambulanten Justizsozialdienst“ nur recht. Die Junge Freiheit wird dementsprechend gerichtlich gegen ihre Nennung vorgehen.
Die Angelegenheit ist also politisch durchsichtig – frech ist sie aber obendrein.
Denn garniert wird der Katalog von der stabilsten Quelle, die der Medienpranger anführt. Einige Medien, darunter auch „Tichys Einblick“, besitzen als Quellenangabe das kryptische Kürzel AHR. Die American Historical Review als wissenschaftliche Fachzeitschrift kann kaum damit gemeint sein. Es dauerte etwas, bis sich herausstellte: Das Kürzel steht für „AussteigerhilfeRechts“.
Zeuge der Anklage ist der Ankläger demnach selbst. Was vor keinem Gericht und in keiner wissenschaftlichen Prüfung Bestand hätte, führt der Medienpranger ganz schamlos aus: Man ist in eigener Sache unterwegs.
Der Pranger als „sanfte Zensur“
Handelte es sich bei dieser Clownerie um ein weiteres linkes Projekt, das als Rohrkrepierer endet, müsste man sich nicht weiter darum kümmern. Aber es handelt sich hier nicht um eine Privatinitiative, sondern um einen staatlich unterstützten Vorgang, der die Pressefreiheit und Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt.
So ist sich das Portal auch nicht zu schade, die Wirmer-Flagge zu einem rechtsextremen Symbol zu erheben, nur weil sie von einigen Akteuren missbraucht wird. Angesichts der christlichen Widerstandskämpfer im Dritten Reich, die sich unter diesem Symbol vor und nach Hitler zusammengefunden haben, kann man diese Einschätzung nur als Skandal empfinden. Weil einige Rechtsextremisten einem Fehlurteil unterliegen, rechtfertigt dies nicht das Fehlurteil der Linksextremisten.
Es ist zudem heikel, wenn der Staat über Nebenorganisationen die Rechtmäßigkeit einer Presseveröffentlichung zumindest indirekt infrage stellt. Indem er bestimmte Marken als „undemokratisch“ deklarieren lässt, nimmt er einen unverhältnismäßigen Einfluss auf das deutsche Medienwesen. Eine Presse ohne Regierungskritik ist wertlos; Tocqueville hat sogar die Regierungskritik von Medienseite für essenziell gehalten, um die Demokratie überhaupt in einem Land zu erhalten.
Der oberflächliche Anstrich einer vermeintlichen „Wissenschaftlichkeit“ der Einordnungen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass keines der Medienformate strafbar ist. Statt einer direkten Pressezensur, wie Nancy Faeser es als Innenministerin gegen das „Compact“-Magazin versuchte, handelt es sich hier um eine sanfte, indirekte Zensur. Tatsächlich könnte sich der Compact-Fall wiederholen – mit einer Düpierung der staatlichen Stellen, die am liebsten nicht nur in das gedruckte Papier, sondern auch in die Köpfe der Leser eingreifen wollen.





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> Der staatlich finanzierte Medienpranger übt dabei eine subtilere Medienzensur aus als das Vorbild Nancy Faeser.
Mir kommt die Masche denkbar plump vor. OK, für notorisches ÖRR-Publikum mag es ein Gipfel der Finesse sein.
Haben diese Pleitegeier eigentlich keine anderen Sorgen?
Also an der Rente soll gespart werden, aber es ist genug Geld da, um die Bevölkerung auf deren eigene Kosten zu überwachen, auszuspionieren, zu belehren und umzuerziehen. Und da wundern sich die Kartellparteien, wenn das Volk sich nach Alternativen umsieht?