Im Kampf gegen Terrorismus müsse der Inlandsgeheimdienst notfalls auch Kinder überwachen. Das fordert der frühere Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes. Einiges spricht für die Idee. Viel mehr spricht dagegen.
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„Die Sicherheitsbehörden brauchen die Fähigkeit, auch Akteure zu beobachten, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie schwerste Straftaten begehen oder Terrorismus planen“, sagt der Ex-Geheimdienstmann Jörg Müller. „Dazu gehört, dass die gesetzlichen Befugnisse geändert werden.“
Der Vorstoß kommt aus einer durchaus dubiosen Quelle. Trotzdem ist er komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.
Der Geheimdienst-Mann
Jörg Müller war von 2020 bis 2025 Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Dort profilierte er sich als „AfD-Fresser“ und enorm machtbewusster politischer Beamter.
Ziemlich eigenmächtig beurteilte er die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Seine Dienstherrin, die damalige Innenministerin Katrin Lange von der SPD, fand das gar nicht lustig und versetzte Müller in den einstweiligen Ruhestand. Lange geriet nach Müllers Absetzung selbst in die Kritik bei den Sozialdemokraten und trat wenig später zurück.
Mit seinem Vorschlag zielt Müller auch jetzt natürlich nach rechts, andere Gefahren sieht der Mann offenbar nicht. Demnächst steht ein Prozess gegen acht Jugendliche und junge Erwachsene wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ an.
Natürlich ist Müller krachend einseitig. Aber das, was er sagt, lässt sich trotzdem auch auf ganz andere Felder übertragen. Da spricht durchaus einiges für Müllers Vorschlag.
Noch mehr spricht dagegen.
Verbrecher-Nachwuchs
Bei sehr jungen Extremisten hat der Verfassungsschutz bisher tatsächlich ein Erkenntnisproblem. Die Regelungen sind so, „dass man Daten von unter 14-Jährigen gar nicht verarbeiten und speichern darf“, sagt Müller. Das stimmt.
Das wissen seit langem auch die kriminellen Clans – und nutzen es. Drogendealer wickeln ihre Straßengeschäfte gerne über Kinder ab. Wenn die erwischt werden, passiert ihnen nichts.
Legendär sind auch die unzähligen Fälle von Serienstraftätern im Kindesalter – sehr oft aus, nun ja, anderen Kulturkreisen. Die können nach Herzenslust klauen, randalieren oder auch rüde gewalttätig werden. Außer ein paar Ermahnungen von wohlwollenden Sozialarbeitern passiert ihnen: nichts.
Straftat ja, Strafverfolgung nein. Ein Paradies für Kriminelle.
Unsere Gesellschaft hat für dieses seit vielen Jahren stetig wachsende Phänomen keinen Lösungsansatz. Wir wissen weder, wie wir mit Kindern umgehen sollen, die aus eigenem Antrieb Straftaten begehen – noch wissen wir, was wir mit Kindern machen, die von skrupellosen Erwachsenen zu Straftaten angestiftet werden.
Das, was uns bisher einfällt, ist die Absenkung der Strafmündigkeit. Die liegt bei uns bei 14 Jahren. Immer wieder mal im Gespräch ist eine Absenkung auf zwölf Jahre. Das ist auf den ersten Blick sinnvoll. Wer mit 13 Jahren eine Gleichaltrige vergewaltigen kann (die Fälle gibt es ja), dem ist auch das Jugendgefängnis zumutbar.
Die jungen Straftäter aus eigenem Antrieb erwischt man dadurch. Die angestifteten Kinder eher nicht.
Denn natürlich ist die Organisierte Kriminalität flexibel. Wenn das Alter für die Strafmündigkeit sinkt, wird sie reagieren. Dann stehen künftig eben keine Zwölfjährigen mehr an der Straßenecke in Neukölln und verticken Drogen, sondern Zehnjährige. Und die Hintermänner werden immer jüngere Diebesbanden auf Beutezug und die Kaufhäuser schicken.
Gleichzeitig könnten unsere Politiker sich zumindest auch um ein bisschen Konsistenz in ihren Forderungen bemühen. Zwölfjährige notfalls in den Knast zu schicken, aber die Nutzung von Sozialen Medien bis 16 Jahre zu verbieten:
Das ist nachgerade albern.
Terror-Nachwuchs
Aber Ex-Spion Müller geht es ja auch weniger um die gemeine Kriminalität. Sein Thema ist Extremismus. Müller denkt dabei an rechte Netzwerke. Die überwältigende Mehrheit des Volkes, das er beschützen sollte, denkt dabei wohl eher an gewaltbereite Islamistengruppen.
Aber der Mechanismus ist natürlich identisch.
Die Berufsterroristen von der Hamas im Gaza-Streifen missbrauchen seit vielen Jahren junge und jüngste Menschen als Attentäter und Kuriere – aus exakt demselben Grund, aus dem auch die Organisierte Kriminalität es tut: Kinder erregen per se immer erst einmal weniger Verdacht. Kinder wirken unschuldig (auch wenn sie es nicht sind). Kinder werden weniger hart bestraft (oder auch gar nicht).
Wer weiß schon, wie viele Kinder und Jugendliche hier bei uns, mitten in Deutschland, in den Ditib-Moscheen und sonstwo von islamischen Hasspredigern erfolgreich radikalisiert wurden?
Spitzel-Staat
Trotzdem ist Müllers Vorstoß gruselig.
„Wenn man von Polizei und Verfassungsschutz erwartet, dass sie nicht nur Feuerwehr sind und den Brand löschen, sondern dass sie vorher versuchen, den Brand zu verhindern, dann muss man ihnen auch die Mittel an die Hand geben“, sagt der Ex-Geheimdienstchef.
Damit zeigt er ein zutiefst autoritäres und freiheitsfeindliches Staatsverständnis. Die Durchleuchtung der gesamten Kommunikation nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von Kindern: Das ist der feuchte Traum eines Menschen, der das Konzept vom selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Bürger offenbar schlicht nicht verstanden hat.
Wenn Zwölfjährige in einer Chatgruppe über den Rassenkrieg diskutierten, seien Verfassungsschutz und Polizei nicht dabei, klagt Müller. „Dabei ist das ja die Vorstufe, bevor dann zur Tat geschritten wird.“
Nein, ist es nicht.
Gedanken und Worte sind eben keine Taten. Diese kategorische Verwechslung hat uns den ganzen Mist mit Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, Hausdurchsuchungen wegen Regierungskritik und Sondergesetzen gegen „Politikerbeleidigung“ eingehandelt.
In einer freiheitlichen Bürgergesellschaft darf der Bürger verfassungsfeindlich denken. Er darf auch verfassungsfeindlich reden und schreiben. Er darf nur nicht verfassungsfeindlich handeln.
Wenn der Verfassungsschutz anfängt, Worte zu überwachen und zu verfolgen, dann schützt er nicht die Verfassung, sondern höhlt sie aus. Dadurch ist der Verfassungsschutz nur noch das, was er heute eben auch ist: ein Inlandsgeheimdienst.
So etwas hat in einer freiheitlichen Demokratie nichts verloren. Und da ist es völlig egal, ob es um Erwachsene geht oder um Jugendliche oder um Kinder.

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Das ist jetzt aber doof, weil die Kids ja nicht mehr in die Social Networks rein dürfen….was will man dann da überwachen? Die KIKA App der Örr?
Was für ein Quatsch. Wenn 12jährige schwer kriminell werden, ist das ein Fall für das Jugendamt, weil die Eltern versagt haben, und nicht für den Verfassungsschutz. Im Zweifel müssen die Kinder den Eltern weggenommen werden. Die sollen endlich die Grenze schützen, dann bekommen wir das Problem ganz automatisch in den Griff.
Danke für den klaren Artikel. Noch heißt es eben „Verfassungsschutz“ und nicht „Geheimpolizei“. Müller hat noch eine große Karriere vor sich.
bespitzeln Kinder und erstellen dann ein politisches Gefälligkeitsgutachten?