Politiker und Polizisten fordern, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabzusetzen. Der Grund: Es gibt immer mehr gewaltbereite Kinder und Jugendliche in Deutschland. Messerstechende Kinder ins Gefängnis zu stecken, reicht aber nicht aus. Die Regierung muss grundlegend etwas ändern. Ein Kommentar.

Mehr und mehr Kinder und Jugendliche haben heutzutage Messer in ihren Taschen – statt Fußballschuhe. Sie überfallen Läden und Restaurants, statt mit Freunden ins Kino zu gehen, oder sie gründen kriminelle Jugendbanden, wie zum Beispiel in Rostock oder Duisburg-Meiderich. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) fordert nun Diskussionen darüber, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabzusetzen. Bislang können Kinder und Jugendliche erst strafrechtlich belangt werden, wenn sie 14 Jahre alt sind.
Reul sagte gegenüber „Bericht aus Berlin“, dass er es satt sei, „dass immer nur gesagt wird, was nicht geht“: Er glaube nicht, dass es reichen wird, noch ein paar weitere sozialpädagogische Einrichtungen zu eröffnen. Er fordert: Auch jüngere Menschen, die eine Straftat begehen, müssen die Verantwortung für ihre Tat übernehmen. Wie man das regelt, dafür sei er offen. Aber es müsse darüber gesprochen werden. Reuls Worte sind deutlich: Kinder, die auf andere Menschen einstechen, zeigen ein Fehlverhalten, das sie durch „falsche Erziehung“ entwickelt haben.
Damit hat er recht – Kinder sind ein Abbild ihrer Erziehung: Nach der sozialkognitiven Lerntheorie des Psychologen Albert Bandura lernen Kinder durch Beobachtung, häufig am „Modell“ ihrer Eltern. Kinder übernehmen Verhaltensweisen ihrer Eltern – egal ob positiv oder negativ. Sie schauen sich dementsprechend auch ab, wie ihre Eltern mit Konflikten oder Rückschlägen umgehen.
In vielen Haushalten bleibt eine reflektierte Auseinandersetzung mit Konfliktverhalten aus – vor allem in sozialen Brennpunkten, in denen Probleme wie Armut, Arbeitslosigkeit, Bildungsnachteile und mangelnde Integration gehäuft auftreten. Wie es in solchen Stadtteilen zugeht, wird deutlich, wenn man sich Berichte der „Arche“ ansieht: Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen kommen zu Einrichtungen der Arche, um dort ihre Freizeit zu verbringen oder Hilfe bei ihren Hausaufgaben zu bekommen.
Die Mitarbeiter dieser Häuser registrieren, dass die Kinder und Jugendlichen zunehmend gewaltbereit sind. Die Hamburger Archen berichten beispielsweise von Teenagern, die aufeinander losgehen oder deutlich jüngere Kinder zu Gewalt animieren und dabei filmen. Im Hamburger Stadtteil Jenfeld gab es laut der Arche erst kürzlich eine Gruppe von Zwölf- bis Vierzehnjährigen, die unregelmäßig die Schule besuchten, Autos aufknackten, Ladengeschäfte mit Böllern terrorisierten und bereits in Kontakt mit Drogen gekommen waren. Die Mitarbeiter der Arche betonen, wie wenig „Unrechtsbewusstsein“ die Kinder und Jugendlichen mitunter haben: „Viele Jugendliche haben nie gelernt, ihr Verhalten zu reflektieren. Sie registrieren gar nicht, wenn etwas daran nicht in Ordnung ist.“
Würden solche Kinder schon mit zwölf Jahren strafrechtlich für ihr Fehlverhalten belangt, dann registrierten sie, dass etwas an ihrem Verhalten nicht in Ordnung war. Das findet auch der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: Gegenüber Bild fordert er, dass die Strafmündigkeit auf mindestens das zwölfte Lebensjahr herabgesetzt werden muss. Es sei ein Unterschied, „ob irgendein Sozialarbeiter auf einen 12- und 13-Jährigen, der mit einem Messer bewaffnet ist und durch die Gegend läuft“ einwirke, oder ob das durch Polizei und Staatsanwaltschaft geschehe.
Strafmündigkeit ab zwölf – aber nicht für alle Delikte
Für Kinder und Jugendliche, die zu Gewalt und Körperverletzung greifen, ist es also sinnvoll, die Strafmündigkeit herabzusetzen. Aber nicht für alle Kriminalitätsdelikte: Wenn ein Zwölfjähriger einmalig ein Kaugummi stiehlt, ist das auch kein moralisch korrektes Verhalten. Aber es ist kein Grund, das Kind strafrechtlich zu verfolgen. Denn das würde einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bedeuten. Und das kann auch bei vermeintlich harmlosen Delikten ernsthafte Konsequenzen für bestimmte berufliche Wege oder ehrenamtliche Tätigkeiten haben: Viele Berufsgruppen erfordern ein sauberes Führungszeugnis, beispielsweise Polizisten, Staatsanwälte, Erzieher, Pflegekräfte, Lehrer, Psychotherapeuten und Steuerberater. Möchte man Freiwilligendienste in Schulen, in Jugendhilfen oder im Ausland absolvieren, kann einem ebenfalls bereits ein kleiner Eintrag im Führungszeugnis einen Strich durch die Rechnung machen. Daher sollte Zwölfjährigen, die sich noch nicht über die langfristigen Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind, wenn sie ein Haargummi oder eine Cola-Dose stehlen, nicht die Zukunft verbaut werden.
Aber es kann nicht so weitergehen, dass Unter-14-Jährige straffrei davonkommen, wenn sie beispielsweise auf offener Straße jemandem ein Messer ins Bein rammen, wie zuletzt in Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Dort zückte ein elfjähriger Iraker während einer Schlägerei ein Messer und verletzte einen Schulkameraden schwer. Danach wurde der Junge wieder in die Obhut seiner Eltern übergeben. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, entschied sich aber dagegen, den Jungen aus der Familie zu nehmen, da keine „Kindeswohlgefährdung“ vorliege, wie der WDR berichtet. Nach dem Messerangriff haben die Eltern des Jungen eine vertraute Familienbetreuerin proaktiv kontaktiert und hinzugebeten. Immerhin. Diese begleitet die Familie nun wieder – nachdem eine flexible Familienhilfe in der Vergangenheit bereits abgeschlossen war. Solche pädagogischen Hilfen für Familien von gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen sind wichtig, aber sie reichen oft nicht aus. Strafrechtlich braucht sich der junge Täter keine Sorgen zu machen: Er war erst elf Jahre alt und muss sich daher nicht vor Gericht verantworten.
Der Junge aus Remscheid ist nur ein Beispiel von vielen nicht strafmündigen Kindern, die nach einem schwerwiegenden Fehlverhalten zurück in ihre – oftmals zerrütteten – Familien kommen. In vielen solcher Familien bleibt eine Reflexion über das Fehlverhalten des Kindes aus. Die Kinder können also quasi tun und lassen, was sie wollen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten oder Verantwortung für ihre Taten übernehmen zu müssen. Und die Kinder scheinen das zu merken: Denn viele werden wieder auffällig, wie die Jugendbande aus Rostock zeigt.
Andere Kinder haben Angst, allein nach Hause zu gehen, wie die Hamburger Archen berichten. Und so würden immer mehr Kinder ein Messer mit sich führen – als „Schutzbewaffnung“. Aber, wie der Pressesprecher der Arche, Wolfgang Büscher, gegenüber Nius sagte, somit entsteht ein Teufelskreis: Denn wenn ein Kind ein Messer dabeihabe, würde es das auch irgendwann einsetzen.
Reform des Jugendstrafvollzugs
Klare Zeichen sind also dringend notwendig, wenn ein Kind andere Menschen schwer verletzt. Nur so kann der Teufelskreis der Gewalt unter Kindern und Jugendlichen unterbrochen werden. Zwölfjährige, die derartige Straftaten begehen, strafrechtlich zu verfolgen, würde eine solche klare Botschaft sein, und könnte die Hemmschwelle erhöhen, dass die Kinder tatsächlich zustechen. Sie „einfach“ zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, löst jedoch nicht das Problem: Viele Jugendliche werden nach ihrer Entlassung erneut straffällig, wie beispielsweise eine Studie des „Kriminologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen“ zeigt: Demnach begingen knapp drei von vier Jugendlichen mindestens eine erneute Straftat innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entlassung.
Entsprechend muss die Regierung den Jugendstrafvollzug grundlegend ändern. Hierbei könnte sich Deutschland ein Beispiel an der Schweiz nehmen: Dort werden jugendliche Straftäter in sogenannten „Maßnahmenzentren“ untergebracht. Diese Einrichtungen kombinieren Freiheitsentzug mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten. In der Schweiz fokussieren sich die Strafrechtler, Sozialpädagogen und Therapeuten darauf, die persönlichen, familiären, schulischen, beruflichen und freizeitlichen Verhältnisse eines Jugendlichen abzuklären und somit Maßnahmen zu finden, die individuell auf den Täter zugeschnitten sind, wie die „Schweizerische Kriminalprävention“ schreibt.
Auch in der Schweiz steigen seit einigen Jahren die Zahlen gewaltbereiter Kinder und Jugendliche – trotz der „Maßnahmenzentren“. Dennoch ist es wichtig, dass wie in der Schweiz ein stärkerer Fokus auf die Therapie der Kinder und Jugendlichen gelegt wird: Immerhin fällt kein Straftäter vom Himmel. Es hat Gründe, weshalb Kinder zu Messerstechern werden. Daher sollten auch in Deutschland Psychotherapeuten und Sozialpädagogen gezielt auf die individuellen Lebensgeschichten der Kinder eingehen und ihnen helfen, auf den „richtigen“ Weg zu finden. Auch der Bundesverband für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) findet, dass im Strafvollzug für Jugendliche der Fokus neu gesetzt werden muss: und zwar darauf, dass die Jugendlichen Werte bilden, emotional reifen und Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen.
Wird der Strafvollzug derart optimiert, könnte ein Freiheitsentzug eine Chance für die Jugendlichen sein – auch schon ab zwölf Jahren. Sie würden aus ihren zerrütteten häuslichen Umständen und problematischen Freundeskreisen genommen und hätten die Möglichkeit, fokussiert an ihren Problemen zu arbeiten und ihren Weg in ein konstruktives, sozialverträgliches Leben zu finden. Wie Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft gegenüber Bild sagte: Wenn die Strafmündigkeit herabgesetzt wird, sollte es nicht darum gehen, die Kinder wegzusperren. Sondern darum, dass die Kinder von den „Segnungen eines Strafverfahrens“ profitieren können.
Fehlende Therapieplätze und mangelnder Nachwuchs an Psychotherapeuten
Aber damit wäre nicht genug getan: Nicht nur im Strafverfahren, auch generell benötigen Kinder mehr psychotherapeutische Unterstützung. Vor allem seit der Corona-Pandemie haben die Zahlen psychischer Störungen bei Kindern enorm zugenommen, wie TE berichtete: Neben Empathielosigkeit und impulsivem Verhalten treten Essstörungen, Depressionen und Angststörungen sehr viel häufiger auf.
Aber es gibt zu wenige Therapieplätze, vor allem für Kinder und Jugendliche. Die Wartezeiten betragen oft mehrere Monate. Und dieser Engpass könnte sich in den kommenden Jahren noch verschlimmern. Denn das System zieht nicht nach: Herangehende Psychotherapeuten müssen nach ihrem Masterabschluss eine mehrjährige Weiterbildung absolvieren, um mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu dürfen. Diese Weiterbildung nach dem 2020 reformierten Psychotherapeutengesetz ist lang, anspruchsvoll – und nicht finanziert. Während herangehende Mediziner in ihrer Facharztweiterbildung ein Gehalt bekommen, stehen angehende Psychotherapeuten oft ohne Einkommen da oder müssen sogar selbst für die Ausbildung bezahlen.
Die Folge ist Nachwuchsmangel: Viele Master-Absolventen beginnen gar nicht erst die Weiterbildung, weil sie es sich nicht leisten können. Dabei brauchen die Kinder und Jugendlichen genau diese Fachleute, um den richtigen Umgang mit ihren psychischen Problemen zu finden. Solange die Regierung keine Lösung für die Weiterbildung der Psychotherapeuten findet, wird die Versorgungslücke größer. Die Leidtragenden sind die Kinder und Jugendlichen, die sich nur noch mit einem Messer in der Hosentasche auf die Straße trauen – und irgendwann auch zustechen. Der Staat spart hier an der falschen Stelle.
Klare Aufgaben für Friedrich Merz
Die Bundesregierung unter Friedrich Merz (CDU) hat also klare Aufgaben: die Weiterbildung von Therapeuten fördern, damit der steigende Bedarf an Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche gedeckt werden kann und somit deren psychische Belastung reduziert werden kann, bevor es zu einer Straftat kommt; den Strafvollzug für Jugendliche reformieren und neue Schwerpunkte setzen; und vor allem die Strafmündigkeit bei schweren Delikten wie Körperverletzung oder Vergewaltigung auf mindestens zwölf Jahre herabsetzen.
Denn wenn Kinder statt ihrer Fußballschuhe Messer in ihren Taschen tragen, haben sie auf Fußballplätzen nichts verloren. Dann sollten sie in einem gesicherten Rahmen behandelt werden. Zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Kinder, die einfach nur Fußball spielen oder ihre Puppen frisieren möchten.
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[“ Es geht NICHT um „STRAFMÜNDIGKEIT..“.Was bedeutet das überhaupt? „MÜNDIGKEIT“ Mit dem GEBURTENBOND und der NAMENSGEBUNG wurden wir ALLE bereits UNMÜNDIG zur SACHE deformiert. ES GEHT UM DIE PSYOP-WHITE-TERROR NUMBER TWELVE. „Die 12“ damit das unwissende Schäfchen, das Energiebündelchen auf der Weide Nr. 23 spurt. Und auch hier das Bild BLAU-WEISS ROTH…unsere NEUES DIKTAT. Und das Versagen liegt wo? ELTERN und LEERER fragen. Und ein 12-jähiger HAT vom existenten privaten kommerziellen RECHTSSYSTEM keine AHNUNG und weiß NICHT was hinten den Kulissen mit seinem NAMEN passiert, dem diesen ja a de facto de jure nicht gehört…..Wie tief sind wir in deren HÖLLE abgesunken…. ERSCHAFFE… Mehr
Wer sticht geht, zusammen mit der (Groß)Familie.
Schon sind die Familien gezwungen sich zu kümmern.
Wenn sie denn bleiben wollen.
Es hilft nicht weiter. Strafe schützt vor Folgetätern nicht. Doch die friedlichen müssen vor den gewalttätigen Menschen geschützt werden.
Wenn man Corona hat, muss man in die Isolation, dieses Prinzip sollte auch für krankhafte Gewalttäter gelten.
„Kinder, die auf andere Menschen einstechen, zeigen ein Fehlverhalten, das sie durch „falsche Erziehung“ entwickelt haben.“
Welche Erwachsenen zeigen denn ihrem Nachwuchs, wie man mit Messern umgeht? Kleiner Tipp: Das Symbol der „Religion“ dieser Leute ist ein „Schwert“.
Schwachsinn. Da soll also der Staat/Gesellschaft Kinder umerziehen die von zu Hause aus zu einem völlig archaischem Weltbild erzogen wurden? Wie soll das gehen? Wie früher eine Gruppe Kinder zu einem mehrwöchigem Segeltörn auf dem Mittelmeer verdonnern mit der gleichen Anzahl von Betreuern, Soziologen, Psychologen? Zu Hause haben sie gelernt, dass der Begriff Eigentum relativ ist, das körperliche Unversehrtheit ausdiskutiert werden kann auch mit zu Hilfenahme eines Messers. Kinder die so erzogen werden: „Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet. Und nicht du hast geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen.“ (Koran 8:17) Selbst wenn… Mehr
Ich finde das ständige Rufen nach Verschärfung irgendwelcher Sanktionen erbärmlich. Wir sind lange gut damit gefahren Kinder wie Kinder einzuschätzen und die Strafmündigkeit bei 14 Jahren anzusetzen.
Die Ursachen für eine veränderte Gewaltbereitschaft unter Kindern liegen nicht nur in der Migration.
Sie sind Folge zunehmend verwahrlosender Eltern. Folge der Corona Separation und Isolation. Folge der Weigerung diese Aufzuarbeiten. Folge der Immigration. Folgen des Internetabusus.
Die Verantwortung liegt nicht bei den Kindern. Sie liegt in den Fehlern der Politik und diese kurzsichtigen Politiker sollten zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber mit Kindern kann man es ja machen.
Es sollte auch erwähnt werden, dass die SPD das Strafmündigkeitsalter erst vor einigen Jahren hochgesetzt hat.
Wieder ein Problem, dass die SPD erst geschaffen hat.
Der (Ausgangs-) Befund braucht nicht vieler Worte: Wer eine archaische Gesellschaft zu sich einlädt, muss einen Schritt zurück zu einem auch archaischen Strafensystem machen. Die dringend gebotene Herabsetzung der Strafmündigkeit kann aber nur ein erster Schritt sein. Als nächstes müsste die für Heranwachsende zur Regel gewordene Jugendstrafrechtsanwendung analog zur Absenkung der Strafmündigkeit ebenfalls deutlich zurückgefahren, ggf. auch ganz abgeschafft werden. Wer sich mit seiner Tat und deren Schaden für die Gesellschaft wie ein Erwachsener geriert, sollte nicht mehr darauf setzen können, von ebendieser in Watte gepackt zu werden. Dieser Gedanke sollte auch leitend werden für 12- bis 17,9-jährige Straftäter. In… Mehr
Zwölfjährige wissen bei normaler geistiger Entwicklung sehr wohl, was sie gerade anstellen, denn das Bewußtsein zwischen gut und böse ist schon vorhanden und wer weit über die Stränge schlägt muß schon in jungen Jahren erfahren was es heißt, wenn man andere Menschen schwer schädigt und da ist das Gefängnis kontraproduktiv, denn dort wird verwaltet, aber nicht erzogen und deshalb wäre das texanische Modell für solche jungen Verbrecher, die ihren Eltern bereits entglitten sind besonders wertvoll, indem man sie unter strenger Aufsicht in Lagereinheiten wieder zu ordentlichen Menschen macht und zwar solange, wie es benötigt wird, bis man annehmen kann, daß… Mehr
Wer soll das bezahlen? Die ganze Gesellschaft dreht sich nur noch um Migranten aus fremden Kulturen, die von uns komplett finanziert werden müssen, weil sie nicht nur nichts, nada, niente, rien, leisten, sondern auch noch von klein auf schwerkriminell sind. Es handelt sich doch nicht um deutsche Kinder. Schulen, Gefängnisse, Sondereinrichtungen wie „Arche“, Sozialbetreuung, Psychiatrie, Psychologen, alles bezahlt vom Steuerzahler, der selbst komplett verarmt. Der Islam ist nicht therapierbar! Zu allem Überfluss besetzen sie den ganzen öffentlichen Raum, obwohl es 2800 (!!!) Moscheen gibt in der BRD. Sie feiern ihre komischen Feste an PFINGSTEN in unseren Parks. Der Steuerzahler kann… Mehr