Köln: Verwaltungsgericht hält Warnung vor Transideologie für jugendgefährdend

Transaktivisten reden Jugendlichen ein, sie seien im falschen Körper geboren. Jugendgefährdend ist laut der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz jedoch nicht dieses Vorgehen, sondern die Warnung davor. Das Verwaltungsgericht Köln gibt ihr recht.

picture alliance / dpa | Oliver Berg

Mitte April erging in Großbritannien ein wegweisendes Urteil: Der Supreme Court stellte fest, dass im Hinblick auf Gleichstellungsgesetze nur biologische Frauen als Frauen zu gelten hätten.

Geklagt hatte die schottische Initiative „For Women Scotland“. Während sich schottische Feministinnen nun also freuen, musste die Frauenbewegung in Deutschland eine Niederlage in Kauf nehmen: Die Klagen der Aktivistinnen Stefanie Bode und Rona Duwe gegen die Bundesrepublik Deutschland wurden vor dem Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Ratgeber für Eltern auf dem Index

Beide hatten unabhängig voneinander geklagt, weil eine Broschüre, die sie 2023 veröffentlicht hatten, von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz als jugendgefährdend eingestuft und indiziert worden war – TE berichtete.

Sie hatten mit dem Elternratgeber „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ das Werk einer US-amerikanischen Autorin zusammengefasst und übersetzt, das Eltern Informationen und Mittel an die Hand geben soll, um Kinder vor Indoktrination und etwaigen Folgen zu schützen.

Elternratgeber
Zensiert und angeklagt – Wie die Trans-Lobby ihre Kritiker zum Schweigen bringen will
Influencer in den sozialen Medien, aktivistische Gruppen, die über Projekte und Workshops in Schulen Zugriff auf Schüler bekommen; Psychotherapie, die auf „Affirmation“ setzt, das heißt eine empfundene oder tatsächlich bestehende Geschlechtsdysphorie stets im Sinne einer Annahme des gefühlten Geschlechts begleitet, und auf soziale und/oder medikamentöse oder operative Transition setzt; teils soziale Institutionen, die gegen den Willen der Eltern und mitunter ohne deren Wissen solche Transitionen unterstützen: Jugendliche sind der Idee, dass mit ihrer körperlichen und geschlechtlichen Identität etwas nicht stimmen könnte, auf vielerlei Weise ausgesetzt; und das ausgerechnet in einer Phase der Instabilität, in der viele Probleme und ein generelles Unbehagen sich selbst gegenüber auftreten können. Schwierigkeiten, die dann einer Diskrepanz zwischen biologischem und „eigentlichem“, das heißt gefühltem Geschlecht zugeordnet wird.

Gegenüber TE sagte Stefanie Bode, dass „die Broschüre einen Weg jenseits hoch umstrittener sozialer Transitionen“ aufzeige. Es gebe „hohen Bedarf bei komplettem Mangel an solchen Informationen“, wie sie die Publikation böte. Bode betonte, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen ideologiefrei seien, und Narrative wie die von falschen Körpern, „Genderseelen“, Geschlechtswechsel und Geschlechterspektrum in Frage stellen.

Ist die Transideologie einem „Kult“ vergleichbar?

Dem Anliegen, die in Deutschland bestehende Informationslücke zu schließen, entsprach das Kölner Verwaltungsgericht nicht. Die Abweisung der Klage beruht unter anderem darauf, dass das der Broschüre zugrunde liegende Buch „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ der US-Amerikanerin Maria Keffler die Transbewegung als „Kult“ einordne. Eine polemische Überspitzung, die im übertragenen Sinne aber nicht abwegig ist: Die Transbewegung kultiviert eine eigene Sprache und eigene Gesetzmäßigkeiten, die „dogmatisch“ aufgefasst und durchgesetzt werden: So wird zum Beispiel das Verständnis implementiert, dass jede Infragestellung der eigenen Gefühle durch Dritte diskriminierend sei, und eine Missachtung der eigenen Person darstelle – die viel sinnvollere Annahme, dass eine solche Infragestellung Sorge und Liebe ausdrücke, wird nicht nur kategorisch abgelehnt, sondern gar nicht erst in Erwägung gezogen.

Gericht bremst Transideologie aus
Wegweisendes Urteil: Britischer Supreme Court hält an biologischem Geschlecht fest
Kinder werden aus dem vertrauensvollen Umgang und aus den Bindungen ihrer Familie herausgelöst, und in ein fremdes soziales Umfeld initiiert, indem sie eine neue Geschlechtsidentität annehmen. Diese Gemeinschaft konstituiert sich zwar häufig online, das macht sie aber nicht weniger in sich geschlossen und unzugänglich für Skeptiker und Außenstehende. Dies alles ist zwar nicht im eigentlichen Sinne „kultisch“, zeigt aber Vorgehensweisen und Eigenheiten, die auch Kulte aufweisen können.

Wichtiger ist aber die Frage, wieso eine solche Behauptung jugendgefährdend sein soll. Weder richtet sie sich an Kinder. Noch wird ein Kind gefährdet, weil seine Eltern die Transbewegung als Kult begreifen. Die Aussage leugnet nicht mögliche psychische Probleme und Erkrankungen oder dass sich Jugendliche mit ihrer Geschlechtlichkeit unwohl fühlen können, sondern, dass mit solchen Phänomenen in einer bestimmten, von Transaktivisten festgelegten Art und Weise umgegangen werden müsse. Dass der Transhype unter Jugendlichen sich nicht mit echter Geschlechtsdysphorie deckt, legen auch die Zahlen nahe, so schwierig auch genaue Angaben sind. Eine Gallupstudie von 2021 besagt etwa, dass circa 0,7 Prozent der Erwachsenen in den USA „transgender“ seien. 2022 identifizierten sich aber, ebenfalls laut einer Gallupstudie, 2,1 Prozent der zwischen 1997 und 2012 geborenen Jugendlichen als transgender.

Absurd: Nicht die Transideologie wird als Gefährdung betrachtet, sondern die Warnung davor

Eine Diskrepanz, die auf höhere Instabilität von Jugendlichen hinweisen könnte – was es umso wichtiger machen würde, sie in dieser Phase in ihrer biologischen Geschlechtlichkeit zu bestärken, damit sich Dysphorie oder Unbehagen wieder auflösen können; oder aber, dass besonders Jugendliche Inhalte konsumieren, die sie zu Zweifeln bezüglich ihres Geschlechts anleiten. Beide Interpretationen sprechen also gegen die Konfrontation von Jugendlichen mit Transgenderideologie und dafür, Eltern dabei zu unterstützen, Kinder dem Einfluss solcher Inhalte zu entziehen.

Das Verwaltungsgericht Köln sieht das anders. Streckenweise liest sich die TE vorliegende Urteilsbegründung geradezu zynisch: So wird als jugendgefährdend eingeordnet, was dazu „geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren“. Eine größere Desorientierung als das eigene Geschlecht zu verkennen, ist kaum denkbar. Transideologen versuchen, jeden, der Zweifel an der entsprechenden Selbstidentifikation übt, als transphob und diskriminierend darzustellen: Eine Verdrehung „sozialethischer“ Werte also, die Kindern ein falsches Verständnis davon vermittelt, was echte Diskriminierung ist.

Sie werden gefährdet, indem ihnen nahegelegt wird, dass Zweifel am biologischen Geschlecht normal und anzunehmen seien, Zweifel am empfundenen Geschlecht aber seien „sozialethisch“ falsch.

Die Medizin schwenkt um – deutsche Gerichte bleiben stur

„Inakzeptables Risiko“ und „Skandal“
Großbritannien: Regierung verbietet Pubertätsblocker für Minderjährige
Das Anliegen, Kinder vor irreversiblen Entscheidungen zu schützen, wird nicht  gewürdigt oder auch nur als erstrebenswertes Ziel aufgefasst. Völlig ignoriert werden Erfahrungen aus Ländern wie Schweden und Großbritannien: Die einstigen Vorreiter sind umgeschwenkt – ihre Erfahrungen bekräftigen die Notwendigkeit und Legitimität einer Publikation, die vor Transitionen warnt.

Im Mai 2024 beschloss auch der Deutsche Ärztetag, die Bundesregierung dazu aufzufordern, den Einsatz von Pubertätsblockern, Hormontherapien und operativen Geschlechtsumwandlungen restriktiv zu handhaben, und „nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zu gestatten“. Auch die Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes hatte er im Hinblick auf Minderjährige kritisiert. Gewichtige Stimmen also, die eine Neubewertung der Indizierung vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – die man freilich auch 2023 bereits hätte herleiten können – problemlos gerechtfertigt hätten.

Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Experten

Selbstbestimmungsgesetz
Gerichte entscheiden künftig über das Geschlecht von Kindern
Zweifel an der Unvoreingenommenheit und am Sachverstand der verantwortlichen Gutachter hegt das Gericht nicht, obwohl die ehemalige Bundesregierung, insbesondere das Familienministerium, unverhohlen für Transaktivismus Partei ergriffen hat: Sven Lehmann, damals zuständiger Staatssekretär für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, tat selbst auf X kund, dass er eine Überprüfung der Broschüre befürworte. Dass Lehmann, zugleich Gender-Beauftragter, hier ansatzweise objektiv gewesen wäre, ist nicht zu vermuten; dass die Behörde dies als Auftrag verstanden haben könnte, ist zumindest nicht undenkbar.

Das Gericht stellt fest, dass „Regelungen des Jugendschutzes Gefährdungen der Persönlichkeitsentwicklung entgegenwirken [sollen]“, um dann die Indizierung einer Publikation als rechtmäßig zu betrachten, die sich gerade dagegen wendet, die Entwicklung von Kindern durch die Gabe von Pubertätsblockern zu verhindern. Sodann wird als „von erheblicher Bedeutung“ betrachtet, „dass die Broschüre gerade nicht als differenzierende Stimme wahrnehmbar sei, die vor möglicherweise missbräuchlichen Geschäftspraktiken im Einzelfall warne, sondern Transsexualität grundsätzlich dem Kultischen zurechne“.

Was ist mit der Meinungsfreiheit?

Bitter, hatten doch die Klägerinnen auf die Einseitigkeit jener Publikationen hingewiesen, die Transsexualität propagieren: Wer staatlich geförderte, teils vom Staat verantwortete Texte zu diesem Thema liest, stellt fest, dass diese keinerlei Differenzierung vornehmen, und in tatsächlich quasireligiöser Weise die Transideologie vertreten. Der Hinweis der Kläger, dass „zahlreiche Broschüren mit entgegengesetzten Inhalten, (…) nicht als jugendgefährdend eingestuft seien“, wird als irrelevant abgetan, und damit die Implikation, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Dabei müsste für eine breite gesellschaftliche Diskussion beiden Positionen die Möglichkeit eingeräumt werden, die eigene Haltung pointiert darzustellen. Aber auch die Meinungsfreiheit sieht das Gericht nicht verletzt.

Worin, abgesehen von der Diagnose, dass es sich bei der Transideologie um einen (Pseudo-)Kult handele, die jugendgefährdende Qualität der Broschüre liegen soll, bleibt in der Urteilsbegründung völlig im Dunkeln. Für Stefanie Bode ist daher klar: Sie will weiterkämpfen – und beim Oberverwaltungsgericht Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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Kommentare ( 35 )

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giesemann
16 Tage her

Der/das menschliche Embryo ist zunächst eher weiblich oder neutral angelegt, erst mit der Entwicklung zum Fetus und unter den Schlägen des Testosteron bildet sich ein männlicher XY-Fetus. In seltenen Fällen kann dabei etwas schief gehen; die häufigste Störung ist der Hodenhochstand beim männlichen Säugling. Das muss behandelt werden, um spätere Probleme wie etwa Hodenkrebs zu vermeiden. Eine gewisse Gefühlslage mag eine Rolle spielen, aber auch Sozialisation. Oder schierer Opportunismus, s. etwa Transsexuelle „TS“ bei „rotelaterne.de“. Da wollen eben manche profitieren nach Vorbild der Weibchen.

Peter Pascht
14 Tage her
Antworten an  giesemann

„Der/das menschliche Embryo ist zunächst eher weiblich oder neutral angelegt,“
eher weiblich ? Unsinn.
Der menschliche Embryo hat erst einmal gar kein spezifisches Geschlecht.
In der Biologie nennt man es das „Gonadische Geschlecht

giesemann
14 Tage her
Antworten an  Peter Pascht

Sag ich doch, Mann. Schon die Zygote hat XX oder XY. In aller Regel.

F. Hoffmann
16 Tage her

Schaut man sich die Leitlinien an, werden die meisten Maßnahmen mit dem Evidenzgrad III = Expertenmeinung „belegt“. Also, die Leute, die Eingriffe durchführen legen ohne echte wissenschaftliche Studien fest, was richtig sein soll. Das ist so, wie wenn Experten der Tabakindustrie die segensreichen Wirkungen des Rauchens beurteilen sollten (nix gegen Raucher, die tun dies auf eigene Verantwortung).

Apfelmann
16 Tage her

Biologisch gibt es Mann und Frau. Emotional gibt es eine unendliche Vielzahl von Geschlechtern. Wer sich also als etwas anderes fühlt kann das doch gerne tut. Dafür gibt es schließlich die Kategorie „divers“. Wichtig ist nur das niemand zu etwas gezwungen wird und sich jeder nach seinen Bedürfnissen frei entfalten kann.

Jenny
16 Tage her

Ich bin mittlerweile einigen Menschen begegnet, die sich für trans oder nonbinär hielten, einige haben sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Alle diese Menschen hatten schwere gesundheitliche und psychische Probleme. Sie waren extrem unzufrieden mit sich selbst, hatten teilweise schon Suizidversuche hinter sich. Kein Geschlecht der Welt kann daran etwas ändern. Diesen Menschen oder Kindern einzureden, dass Queerness und Geschlechtsumwandlung die Lösung all ihrer Probleme wäre, wenn nur nicht die Gesellschaft so intolerant wäre, ist unethisch und falsch. Ein an- oder abgebautes Geschlechtsteil, ein paar Hormone und ein bisschen Wimperntusche sind kein Garant für ein unbeschwertes Leben. Eltern, die Vorbehalte haben und… Mehr

F. Hoffmann
16 Tage her
Antworten an  Jenny

Mir sind 3 Fälle bekannt. Einer entschloß sich jenseits der dreißig, sein Gefühl eine Frau zu sein offen auszuleben. Keine operativen Veränderungen. Die beiden anderen warteten auf Bitten ihrer Eltern mit der Entscheidung bis zu ihrem 18. Lebensjahr, wobei zuvor schon teils Frauenkleidung getragen wurde. Einer entschloß sich auch operative Veränderungen vornehmen zu lassen, wie weit dies ist, weiß ist nicht. Keiner von den dreien behauptet eine Frau zu sein, alle sagen, daß sie sich als Frau FÜHLEN. Auch kein Aktivistengehabe, die wollen einfach ihr selbstgewähltes Leben leben, die Aktivisten stoßen sie ab.

Angela Honecker
16 Tage her

In Britannien urteilen Gerichte vielleicht auch deswegen anders, weil dort vermutlich die nicht existierende Islamisierung viel weiter vorangeschritten ist als bei uns und die Richter dem Rechnung tragen. Oder vielleicht ist die spätrömische Dekadenz in Deutschland mittlerweile soweit fortgeschritten, das hier solche Urteile gefällt werden. Ich sehe überall nur noch Untergang.

Last edited 16 Tage her by Angela Honecker
Peter Pascht
16 Tage her

„Köln: Verwaltungsgericht hält Warnung vor Transideologie für jugendgefährdend“ Richter und Gerichte der „Ordntlichen Gerichtsbarkeit“ (unterhalb des BverfG) haben lt. Grundgesetz, Recht und Gesetz, keine private Meinung zu haben in der Rechtsprechung, der Ausübung ihres Amtes, erst recht keine politische Meinung und Politik zu betreiben. Das einzige wonach sie sich zu richten haben und müssen ist der geschriebene Text von Gesetzen. Im Zweifelsfalle der Gesetzauslegung darf kein Urrteil ergehen, sondern sind Richter und Gerichte verpflichtet in letzter Instanz das BverfG zu appelieren. Die Auslegung von Grundgesetz UND Gesetzen liegt im Zweifelsfalle einzig und allein beim BverfG. Private Richtermeinung ist verboten. Leider… Mehr

Joerg Noa
17 Tage her

In der Sache bin ich bei den Klägerinnen, aber Die Broschüre kann problemlos weiter an Eltern verteilt werden. Verhindert wird durch die Entscheidung nur, dass vom Kult betroffene Kinder und Jugendliche lesen, dass sie einem „sektenähnlichen Transgenderkult verfallen“ sind. Dass das nicht gut für die Kinder und Jugendlichen wäre, erscheint nicht völlig unvertretbar, oder? Gesagt hat dies bereits das OVG Münster vor rund 9 Monaten, wäre für das VG Köln und vor allem die Klägerinnen also wenig sinnvoll gewesen, anders zu entscheiden und damit die Prozesskosten um die Kosten einer Berufungsinstanz zu erhöhen. Jugendlichen zu raten, sich nicht einreden zu… Mehr

Der Ketzer
17 Tage her

Ich habe mich schon vor geraumer Zeit darüber gewundert, dass auf der Webseite des BMFSFJ (unter Insidern „Konsonantenministerium“) für den Einsatz von Pubertätsblockern geworben wurde. (Web-Archiv: BMFSFJ-Regenbogenportal … die Seite wurde nach einer Häufung öffentlicher Kritik im November 2024 vom Netz genommen, der Aufruf des Links „https://www.regenbogenportal.de“ landet jetzt unmittelbar auf der Homepage des Ministeriums). Immerhin handelt es sich bei Pubertätsblockern um verschreibungspflichtige Präparate, für die das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt. § 10 Abs. 1 des Gesetzes regelt, dass für verschreibungspflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden darf. Der Gesetzgeber hat… Mehr

Jogdasch Merschak
17 Tage her

Wenn die Dummheit Richter ergreift, dann kommen solche Urteile heraus. Was jedoch schlimm ist, wenn diese mittels der Staatsmacht auf die Gesellschaft angewendet werden sollen, dann kommt es unweigerlich zu Konflikten. Und jedes Kind, das vor dem Gender-Kult gerettet wird ist eine gerettete Seele, die ihre Ziele in ihrem Leben verfolgen kann, und nicht zerstört wird. Deshalb ist diese Broschüre auch so hilfreich, weil sie Verständnis für aufwachsende Jugendliche hat, und diesen hilft. Wogegen der Gender-Kult diese instabilen Jugendlichen für das ganze Leben ruiniert, wenn er einfach gelassen wird. Das ist wie bei einem drogenabhängigen Jugendlichen, wo die Eltern sehr… Mehr

Apfelmann
17 Tage her

Aufklärung der Kinder das eben mehr gibt als 2 Geschlechter ist eine gute Sache. Aber bitte wertneutral und komplett sachlich. Ideologie wird hier nicht gebraucht!

Johann Thiel
16 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Aufklärung der Kinder, dass es eben mehr gibt als 2 Geschlechter ist keine gute Sache, sondern zutiefst krank und menschenverachtend.

prague
16 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Es giebt nur 2 Geschlechter XX und XY. Es giebt auch Anomalien XO-Turner Syndrom- Habitus weiblich und XXY habitus Mänlich, das sind keine Queer, aber Chromosomenanomalien. Genetik hatte sich mit diese Ideologie NOCH NICHT verändert. Wie man sich fühlt, ist eine andere Sache, jeder kann sich fühlen wie er will, aber Kinder mit Medikamenten behandeln, ist fahrlässig, den Kinder sind sehr beeinflussbar und gerade in der Pubertät, suchen sie nach Identifikation.

Angela Honecker
16 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Es gibt Mann, Frau und bedauerliche und für die jeweilige Person zutiefst tragische biologische, also tatsächliche Fehlbildungen. Alles andere ist Einbildung und unendlich schädliche Geschwätz-„Wissenschaft“.

ceterum censeo
16 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Ähhh, wer verbreitet den Ideologie und Indoktrination?