Die von der Bundesnetzagentur zum Trusted Flagger (vertraulicher Hinweisgeber) ernannte HateAid GmbH ist vor dem Landgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, online verbreitete kritische Äußerungen von Rechtsanwalt Dirk Schmitz gegen HateAid im Eilverfahren verbieten zu lassen. Tichys Einblick dazu im exklusiven Interview mit RA Dirk Schmitz.
picture alliance/dts, Jörg Carstensen - Collage: TE
Tichys Einblick: Sie haben Post vom Landgericht Hamburg bekommen?
Dirk Schmitz: Ja, ein Abweisungsbeschluss des Landgerichts Hamburg. Anlass war ein Antrag von HateAid auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich. Die NGO wollte mir untersagen, ihre beiden Geschäftsführerinnen „Linksextremistinnen“ bzw. „linkswoke Faschistende“ zu nennen.
Ich hatte meinen Beitrag fast vergessen: Ich veröffentlichte im Dezember 2025 bei Facebook einen Kommentar zu Trumps Einreiseverboten in die Staaten mit dem Hinweis, die Damen von HateAid als Linksextremisten hätten das eigentlich verdient, weil sie sich in ausgesprochen negativer Weise zum Thema Meinungsfreiheit und in positiver Weise zum Thema Zensur geäußert hatten.
Und wie das im Tagesgeschäft ist: Ich hatte das fast schon wieder vergessen. Dann aber bekam ich von deren Anwältin eine Unterlassungsforderung, ebenso übrigens wie Daniel Matissek, der damals meinen Facebook-Eintrag mit meiner Genehmigung in seinen Publikationen übernommen hatte.
Dies habe ich mit umfassender juristischer Begründung abgelehnt. Dann haben wir lange nichts mehr gehört. Bis wir doch noch ein Anschreiben des Landgerichts Hamburg mit einem Einstweiligen Verfügungsantrag und einer dreitägigen Stellungnahmefrist erhielten. Die habe ich dann gepfeffert abgegeben.
Und dann habe ich wieder ganz furchtbar lange nichts mehr gehört – bis ich dann neugierig selbst dort angerufen habe, ob es den Fall noch gebe. Daraufhin lachte der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle: Er meinte, bei uns geht nichts verloren. Sache liege „in work“. Und dann habe ich gestern in meinem Anwaltspostfach die abweisende Verfügung gefunden.
Kann HateAid den Bescheid anfechten?
Die kann Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Ist das zu erwarten? Was ist Ihre Einschätzung?
Meine Einschätzung: Offen. Ich persönlich würde im Moment eher davon abraten. Denn es gibt ja immer zweierlei: Einmal das politische Geschmäckle, einmal eine juristische Bewertung.
Rechtlich hat das Gericht in Hamburg klar festgestellt, dass die Worte „Linksfaschist“ oder „Linksextremist als Meinungsäußerung Wertungsfrage seien. Wir alle kennen die Rechtsprechung zum Thema, wen man Faschist oder Nazi nennen darf und wen nicht. Angelpunkt ist eine Anlassbezogenheit. Und die hatten wir.
Jetzt sind wir aber nicht im Straf-, sondern im zivilrechtlichen Unterlassungsrecht. Und da ist es auf jeden Fall ein Werturteil, also eine Meinung und keine Tatsache. Und Meinungen gehen bis zur Grenze der sogenannten Schmähkritik. Eine Schmähkritik liegt im juristischen Sinne regelhaft vor, wenn eine böse negative ggf. beleidigende Titulierung ohne konkreten Anlass gegeben ist.
Also wenn ich Sie auf der Straße treffe, lieber Alexander, und ich sage, Sie sind ein Faschist, dann können Sie Unterlassung beantragen. Es gibt keinen Grund, Sie auf der Straße Faschist zu nennen. Wenn Sie sich aber politisch extrem zu einem Thema äußern, dann habe ich die Möglichkeit, Ihnen zu antworten: Sie sind deshalb für mich ein Faschist. Dann ist das noch erlaubte Meinungsäußerung und keine Beleidigung.
Ich hatte eine Auseinandersetzung zum Thema streitiger HateAid-Äußerungen. Und darauf ist das Landgericht Hamburg eingegangen. Die Richter sagen, das ist Teil politischen Auseinandersetzung. Und dann müssen die das ertragen, dass auch die andere Seite in gleicher Größenordnung austeilt.
Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass HateAid umfassend erklärte, was der Begriff Faschismus für die NGO bedeutet. Das Gericht hat aber knapp befunden, dass schon die Art und Weise, wie sich HateAid dem Begriff „Faschismus“ annähert, Beweis dafür sei, dass man es eben nicht verbieten kann.
Im Prinzip meinte das Landgericht unausgesprochen: Das ist ein sehr böses Wort, weil so hat man die alten Nazis genannt. Nur umgekehrt wissen wir, dass auf der linken Seite jeder ‚Nazi‘ genannt wird, der zwischenzeitlich nicht gesichert linksextrem sei. Und genau das zeige, dass es hier eine Meinungsäußerung gegeben ist.
Das Landgericht Hamburg sagt: „Damit erfolgt die Äußerung zum einen nicht ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang, weswegen auch insoweit das Vorliegen von Schmähkritik ausscheidet.“
Genau das ist der Punkt.
Ist HateAid denn aus Ihrer Sicht linksextremistisch? Und sind das dann links-woke Faschisten?
Aus meiner Sicht ja, weil sie versuchen, ihr ganz klar definiertes politisches Terrain in einer aggressiv ausschließenden Art und Weise abzugrenzen. Und sie versuchen systematisch und gezielt, für sie unerwünschte Äußerungen aus dem Meinungsdiskurs zu entfernen. Das ist nach meiner persönlichen Terminologie Faschismus oder Proto-Faschismus, wenn ich das auf Kampfdeutsch formuliere.
Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss des Hamburger Landgerichts?
Wer austeilt, muss auch einstecken können. Und das ist das, was ich gerade von Gruppen wie HateAid und Co. erwarte. Diskursfähigkeit heißt nicht nur, dem anderen zu sagen, dass er böse, gefährlich, politisch unerwünscht ist, sondern Fähigkeit, harte Gegenkritik einstecken zu können. Oder aber HateAid muss selbst etwas vorsichtiger mit dem politischen Gegner umgehen. Im Schmerzgedächtnis heißt es: Mir kann das Gleiche passieren.
Jetzt trifft HateAid diese Gerichtskeule zu einem ungünstigen Zeitpunkt.
Ich glaube, so wie HateAid unterwegs ist, ist jeder Augenblick ungünstig (lacht).
Bezogen auf den Fall Fernandez-Ulmen?
Das ist nur eine Randthematik. Denn in unserer Frage geht es darum, wie weit negativ darf man Linke bezeichnen? Wie weit bösartig dürfen Linke Rechte bezeichnen? Das ist unser Formenkreis. Im Bereich Fernandez geht es offensichtlich – um zwei Ecken – darum, zu fordern: Wir brauchen eine Klarnamenpflicht. Was ist in der Auseinandersetzung des Paares wirklich gesellschaftspolitisch? Meines Erachtens wenig. Was ist persönlich? Viel. Da sehe ich jetzt nur ganz geringe Schnittmengen.
Im Prinzip ist die Fernandez-Sache „Potsdam II“. Das heißt, eine politische Klasse versucht über ein juristisch ungeeignetes Thema hochemotionale Stimmung zu machen und eine komplett andere Agenda reinzutragen. Ein Paar streitet emotional mit aus derzeitiger Sicht unbewiesenen Details, die wir alle nicht kennen, letztlich ein Beziehungsstreit, wo einer den anderen im Internet schädigen wollte. Möglicherweise. Eine Person, die ohnehin schon in der Öffentlichkeit massiv sexuell freizügig unterwegs war. Das mag verboten sein oder auch nicht. Niemand weiß es heute außer den Beteiligten.
Danke für das Gespräch!
Deutschland hat sich in wenigen Jahren ein monströses Denunziationsgewerbe herangezüchtet. Wo früher gestritten, widersprochen und notfalls mit harten Worten zurückgepfeffert wurde, sitzt heute ein wachsendes Heer aus Meldestellen-Mitarbeitern, Hinweisgebern, Plattformwächtern, Staatsjuristen und anwaltlichen Beauftragten vor dem Bildschirm und fahndet nach der nächsten Äußerung, die man zu einem Fall aufblasen kann. Aus dem freien Bürger soll ein dressierter Untertan werden, der vor jedem Satz erst prüft, ob irgendwo ein digitaler Blockwart mitliest.
Tichys Einblick will diesen Entwicklungen nicht mehr nur zuschauen. Mit MEME drehen wir den Spieß um. Die „Meldestelle für Meldestellen“ wird gegen Meldestellen, digitale Denunzianten und ein politisch aufgepäppeltes Anzeigewesen arbeiten, das freie Bürger wegen frecher Worte verfolgt:


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Die NGOs sind die „Zivilgesellschaft“, die Merkel meinte, was aber niemand verstand. Das wurde von Merkel – wie soll man es anders verstehen -, gefangen im kommunistischen Gedankengebäude, so aufgefasst, dass nicht die Bürger frei reden und mitbestimmen können – s. Schweiz -, sondern nur in staatlich geförderten, also überwachten, also staatlich mitbestimmten Gremien – Mitbestimmung auf Kommunistisch. Offensichtlich hat D. einen verhängnisvollen Drang nach links, der noch lange nicht als Thema begriffen wird. Also ist es noch ein weiter Weg bis zur Demokratisierung dieses Landes. Wäre die CDU noch eine konservative Partei, würde Merz die 551 Fragen bez. der… Mehr
Zivilrechtliches Unterlassungsrecht hin, konkreter Anlaß her.
Was man von besagter Causa mindestens in Erinnerung behalten sollte, ist die Abwägung von Persönlichkeitrecht und Grundrecht, hier der Meinungsfreiheit.
Dies auch wie besonders in Erinnerung der medial regelmäßig mindestens verkürzten, zutreffender verfälschten Feststellung, es sei gerichtsnotorisch, daß Herr Björn Höcke ein Faschist sei.
Merke: Nicht alles, was erlaubt ist zu sagen, ist deshalb auch wahr.
Wenn rund 90% aller NGOs politisch linksgrün aufgestellt sind, dann stimmt etwas grundsätzlich nicht.
Die CDU hatte das auch in einem lichten Moment ausgeprägten Mutes erkannt und diesbezüglich 551 Fragen zu NGOs gestellt.
Eines ist klar, die allermeisten NGOs werden mit Steuergeld finanziert.
Und die allermeisten NGOs sind Teil der sogenannten Zivilgesellschaft, die das Land der Deutschen in ein Multikultistan verwandeln möchten, mit Transformation unseres Wohlstandes, unseres westlichen Lifestyles und unserer Kultur versteht sich….
Es führt inzwischen zur Verwirrung, wenn man von politisch links und politisch rechts spricht.
Es geht nicht um links oder rechts, sondern um Unterstützung von Repression oder Unterstützung der Freiheit.
Ein Interview mit Hans-Georg Maaßen über „rechts“ & „links“ – YouTube
Links/Rechts Sprach- und Begriffsverwirrung hilft Pandemie- und Kriegstreibern
Allein den Begriff „Faschistende“ kreiert zu haben, und das auch noch für derartige Antidemokratende, ist ein unschätzbarer Verdienst – DANKE!
Verständnisfrage:
wäre es noch im Rahmen des Zulässigen, dieses Foto oben zu nehmen, es in ein Plakat zu wandeln mit der Überschrift „So sehen Faschistende aus:“ und auf meiner Autotür spazieren zu fahren?
Ich vermute mal: eher nein – aber warum nicht?
Es stimmt doch und ist sogar gerichtsbekannt 🙂
Das wäre ein Spaß! Aber man müsste dafür ein altes Auto kurz vor dem Verschrotten benützen, denn die Linken werden es sicher im Handumdrehen in einen Schrotthaufen verwandeln!
Der Faschismus ist eine ordnungspolitische Vorstellung, welche die Trennung von Staat und Gesellschaft nicht kennt. Faschist ist demzufolge jemand, der Staat und Gesellschaft nicht trennt. Oder wer glaubt, der Staat müsse sich in individuelle Lebenstile wie Essgewohnheiten, Heizungsbetrieb etc. einmischen.
Nationalsozialismus ist eine typische Staatsform im Faschismus.
Ebenso Internationalsozialismus.
Allgemein als Sozialismus bekannt.
Wenn hier jemand nicht lebt und auch hier keinen Wohnsitz hat, wie so kann sie denn hier eine Strafanzeige stellen? In Spanien hat es nicht geklappt? Und wie so sollen alle Deutschen jetzt mit Klarnahmen schreiben, warum, war doch nur ein Einzelfall.
Ruck-zuck verfolgbar. Sie wissen ja: „Wir wissen, wo du wohnst!“ Das ist das Ziel.
„linkswoke Faschisten“ zeigt wie UNGLAUBLICH INDOKTRINIERT die ganzen Halben und „aufgewachten seit Corona“ sind.
Faschismus ist pro Nation pro Arbeit pro Volk pro Kultur.
Gewalt nutzt und besitzt jede Staats/Regierungsform und nutzt diese auch, gerade die Demokratie, das ist nichts was dem Faschismus allein inne wohnt was so gerne fälschlicherweise kolportiert wird!
Zwei Damen die mit ihrer Ideologie dank reichlich Steuergelder vorzüglich leben.
Quasi das Hobby zum Beruf gemacht .
Haben diese zwei Frauen eigentlich nichts gelernt? Oder nur Genderei, dass sie in die Fußstapfen von gewissen gegenüber Bürgern, die sich erfrechten, selbst zu denken und zu urteilen, unliebsam, nein, absurd böse aufgetretenen Leuten treten? Ihr Denken scheint recht eindimensional und von hohen Wänden begrenzt zu sein.
Zum Glück gibt es jetzt das Urteil, dass man anlassbezogen jemanden als „Deppen“ bezeichnen kann, wenn der gehandelt hat wie ein landläufiger Depp.
Ah, die Meinungsäußerung muß einem Anlaß und dessen Schwere angemessen sein.
Wenn z.B. jemand sein eigenes Atomkraftwerk sprengt, darf ich ihn Schwachkopf nennen.
Und wenn er die Atomkraftwerke seines ihm schutzbefohlenen Volkes im Milliardenwert sprengt, dann darf ich ihn schlauköpfigen, vorsätzlich handelnden Grünen Khmer nennen, der seinem Volk schaden WILL?