Zensiert und angeklagt – Wie die Trans-Lobby ihre Kritiker zum Schweigen bringen will

Eine Broschüre, die Eltern informieren soll, deren Kinder in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert sind, wurde als jugendgefährdend indiziert. Der Eindruck einer ideologisch motivierten Entscheidung wird bestärkt durch Äußerungen des „Queer-Beauftragten“ der Bundesregierung, der das Verbot befürwortet.

IMAGO - Screenprint - Collage: TE

An wen können sich Eltern wenden, deren Kinder in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert sind? In Deutschland wird es schwierig, hier Ansprechpartner zu finden, steht doch selbst das Bundesfamilienministerium, eigentlich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet, hinter der Transgenderlobby, zeigt gar Flagge für einen Trend, der jungen Menschen suggeriert, im falschen Körper geboren zu sein. Während ein vom Ministerium herausgegebener Flyer behauptet, dass geschlechtsuntypisches, das heißt nicht stereotypen Vorstellungen entsprechendes Verhalten, Hinweis auf Transgeschlechtlichkeit sein könnte, sucht man kritische Handreichungen vergeblich.

Somit obliegt die Aufgabe, Eltern abseits der Transgenderideologie zu informieren, Betroffenen und Privatleuten. In den USA, wo die verheerenden Auswirkungen dieser Ideologie bereits klarer zutage treten, hat die Mitbegründerin von „Advocates Protecting Children“, einer Non-profit-Organisation, die unter anderem den Transgenderhype kritisiert, einen Elternratgeber veröffentlicht, der Eltern unterstützen soll. Das Buch mit dem nicht flüssig ins Deutsche übertragbaren Titel „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ (zu Deutsch in etwa: „Wie Sie Ihr Kind aus dem Gender-Kult befreien“) wurde bereits im April 2023 ins Deutsche übersetzt, und von der Autorin Rona Duwe und der Psychotherapeutin Stefanie Bode als Broschüre herausgegeben. Dieser „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ ist der einzige Ratgeber seiner Art, der in deutscher Sprache erhältlich ist.

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Die Herausgeberinnen stehen zwar als „Radikalfeministinnen“, als die sie sich selbst betrachten, dem christlichen Hintergrund der Autorin keineswegs nahe, dies hindert sie jedoch nicht daran, das, was sie als wertvollen Beitrag betrachten, im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Auf der Homepage der Initiative „Lasst Frauen sprechen“ weisen sie darauf hin, dass sie auf das Buch durch eine Mutter aufmerksam wurden, die durch Kefflers Ansatz befähigt wurde, ihre Tochter durch die schwierige Phase der Verunsicherung hindurchzutragen. Praxistauglichkeit statt Ideologie also, die deutschen Betroffenen nicht vorenthalten werden soll.

Nach hitzigem Widerstand in der LGBT-Szene im Zuge der Veröffentlichung steht die Broschüre nun wieder im Kreuzfeuer: Sie wurde von der Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz als jugendgefährdend indiziert. Eine detaillierte Begründung zu der Entscheidung liegt noch nicht vor, allerdings legt der Bericht der Herausgeberinnen über die Sitzung der zuständigen Kommission nahe, dass große Voreingenommenheit herrschte, und kaum eine sachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten stattgefunden haben kann.

Der Eindruck einer ideologisch motivierten Entscheidung wird bestärkt durch Äußerungen des „Queer-Beauftragten“ der Bundesregierung, Sven Lehmann, der das Verbot befürwortet, sowie dadurch, dass der Jugendmedienschutz hier gar nicht als geeignete Stelle erscheint: Schließlich richtet sich die Broschüre nicht an Kinder und Jugendliche. Offensichtlich aber will man Informationen zensieren, die Eltern helfen, ihre Kinder in der Festigung ihrer Geschlechtsidentität kompetent begleiten zu können. Zudem muss sich Stefanie Bode einem berufsrechtlichen Verfahren der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stellen. Im schlimmsten Fall droht ihr der Entzug der Approbation.

Hintergrund dieser Vorgänge ist das Gesetz zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien. Eigentlich ausgerichtet auf sexuelle Orientierung soll es verhindern, dass homosexuelle Menschen zu Maßnahmen gedrängt werden, die auf die Änderung ihrer sexuellen Neigungen zielen. Das Gesetz verbietet die Durchführung solcher Maßnahmen bei Minderjährigen kategorisch, unter Umständen auch bei Erwachsenen. Gänzlich verboten und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist Werbung für derartige Therapien.

Nun stellt sich bereits hier die Frage, ob die Entscheidung, sich einer solchen Therapie zu unterwerfen, nicht dem Individuum obliegen sollte. Allein die Existenz von Menschen, die ihre Homosexualität als Leiden empfinden und ablegen wollen, wird in der LGBTQ-Szene jedoch als Bedrohung aufgefasst: Sie suggeriert zum einen, dass es sich um einen zumindest zum Teil selbstgewählten Lebensstil handeln könnte, nicht etwa um angeborene und unveränderbare Disposition. Zum anderen passen sie nicht zum Narrativ, dass allein Intoleranz und mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz für Leidensdruck verantwortlich seien. Vor manipulativen und übergriffigen Angeboten könnte auch ohne ein spezifisches Gesetz gewarnt werden, zumal Extremfälle – so wird von Therapieversuchen mit Elektroschockern berichtet – ohnehin durch strafrechtliche Vorgaben sanktioniert wären.

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Die Problematik, die im Fall Duwe und Bode zum Tragen kommt, ist jedoch, dass im Windschatten der sexuellen Orientierung auch die Geschlechtsidentität in den Rahmen des Verbots aufgenommen wurde. Und das, obwohl Geschlechtsidentität erwiesenermaßen biologisch festgelegt und von gänzlich anderer Qualität ist als sexuelle Orientierung. Absurd ist zudem, dass eigentliche „Konversion“ darin bestünde, Menschen davon zu überzeugen, dass sie einem anderen als dem biologischen Geschlecht angehören. Genau das aber wird im Gesetz ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. Während nun also erlaubt ist, ein Kind zur Annahme eines anderen als des biologischen Geschlechts zu bewegen, ist verboten, es dabei zu unterstützen, das biologische Geschlecht anzunehmen.

Damit einher geht, dass Psychotherapeuten nicht mehr ergebnisoffen therapieren können, ohne Gefahr zu laufen, rechtlich belangt zu werden: Sie müssen Kinder und Jugendliche „affirmativ“, das heißt auf eine Annahme des gefühlten Geschlechts hin, beraten. Ziehen sie psychische Störungen oder andere Faktoren in Betracht, kann ihnen unterstellt werden, eine verbotene „Konversionstherapie“ vorzunehmen. Da Therapeuten die Hände gebunden sind, obliegt es den Eltern, die empfundene Geschlechtsidentität ihres Kindes zu hinterfragen – und selbst dies kann unter das Verbot fallen, wenn sie dadurch ihre „Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzen“, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt.

Da also nurmehr kluge und entschiedene Intervention der Eltern Kinder vor dem Zugriff durch Transaktivisten schützen kann, ist deutlich, warum ein Ratgeber wie der Maria Kefflers aus Sicht der Transgenderlobby und ihrer Unterstützer keine Verbreitung finden soll. Mit der Indizierung der Elternbroschüre und dem Verfahren gegen Stefanie Bode werden Therapeuten und andere Personen, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschreiben, eingeschüchtert. Dementsprechend planen die Herausgeberinnen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, und sich gegen diese ideologisch motivierte Zensur zu wehren.

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Kommentare ( 54 )

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Albert Pflueger
7 Monate her

Die Jugendmoden meiner Pubertät waren entschieden harmloser. Wir begnügten uns mit Kleidung und Haartracht, keiner wäre auf die Idee verfallen, sich ummodeln zu lassen. Obwohl-ganz stimmt das nicht, ein Fall ist mir damals bekanntgeworden, ich habe am Nacktstrand das Ergebnis bewundern können, „Carmen“ sah recht echt aus. Aber niemand hätte jemals Reklame gemacht für solche Ideen. Die Transvestiten begnügten sich damit, die Subkultur zu bevölkern und waren in diesem Rahmen akzeptiert. Aus meiner Sicht unattraktive Frauen mit Herrenhemden und Männerhaarschnitt gab es auch. Damals waren alle der Meinung, es könne jeder nach seiner Facon selig werden. Was spricht dagegen, es… Mehr

verblichene Rose
7 Monate her

Es betrübt mich, dass „Eltern“ überhaupt eine Lektüre benötigen, um ihre Kinder vor IRGENDetwas schützen zu wollen! Nun 1985, als meine Tochter geboren wurde, habe ich in der Altenpflege alte Menschen „gepampert“! Damals war ich 22 Jahre jung. Bitte an dieser Stelle aber kein Applaus, denn die Jahre in der Altenpflege waren so brutal, dass er eigentlich meinen damaligen Pfleglingen gebührt! Ob ich Säuglinge pampern kann? NATÜRLICH! Wer zum Teufel kann das nicht? Und wer stellt sich eigentlich gerade meiner Lebenserfahrung in den Weg, um sich einfach einen schlanken Fuss machen zu wollen? Und was bedeuten solche Fussabdrücke am Ende… Mehr

StevenC
7 Monate her

Wenn man die Reaktionen betrachtet. Oder wie entschieden wurde, diese Broschüre zu zensieren und aus dem Verkehr zu ziehen, lässt es doch sehr schlüssig klingen, wenn man bei diesen Leuten (Ideologen) von einem Kult spricht. Schon dieser Fahnenkult lässt einen sprachlos zurück, davon abgesehen, dass sich diese Fahne fast täglich mit neuen frei erfundenen (nicht existierenden) Geschlechtern erweitert wird. Wenn normale Psychiater (keine linken woken totalitäre Helfeshelfer) unter Strafe gestellte werden, weil sie eine psychische Erkrankung behandeln wollen, was schließlich ihr Beruf ist, dann mögen die selbsternannten Demokraten, dass Wort Demokratie nie mehr in den Mund nehmen und dieses Wort… Mehr

Vladimir
3 Monate her
Antworten an  StevenC

Das Merkmal einer Diktatur:

  1. Die Herrschaft über die Sprache
  2. Die Herrschft über die Kinder

Stalin läßt grüßen!

Peter Pascht
7 Monate her

Geschlechtsumwandlung = Sterilisation durch medizinischen Eingriff an Kindern, ist im Strafgesetzbuch und BGB schon seit langen verboten. Ein Arzt der es tut macht sich schwer strafbar. § 1631c BGB – Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat, oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt. Guten Sitten? Ich suche noch danach. Wenn ich sie gefunden habe gebe ich… Mehr

Last edited 7 Monate her by Peter Pascht
Reinhard Schroeter
7 Monate her

Szíjártò Péter , Außenminister der Republik Ungarn, vor zwei Tagen vor der UN-Vollversammlung :
„In Ungarn ist der Vater ein Mann, die Mutter eine Frau und die Kinder dürfen sich ungestört entwickeln.“

Vladimir
3 Monate her
Antworten an  Reinhard Schroeter

Danke „Szíjártò Péter , Außenminister der Republik Ungarn“
Im Gegensatz zu unseren rot-links-grünen-fdp-cdu-Erziehungsideologen haben SIe noch Verstand.
Grüße nach Ungarn.

A.G.
7 Monate her

Jeder Büger hier im Land hat sich gefällichst zu beschweren, wenn ihm im Alltag das Regenbogensymbol unter kommt…der Verkäuferin im Rewe müssen abends die Ohren klingeln ob den ganzen Beschwerden über den Tag, auch den Angesellten in der örtlichen Verwaltung sollte dies widerfahren, sollte vorm Bürgermeisteramt, der Ortsverwaltung die Regenbogenfahen hängen, dito in Museen, Freizeitparks usw…..die Angestellten müssen am Feierabend sowas die Schnauze voll haben, von den täglichen Beschwerden, dass sie den Druck weiter nach oben weiter geben. Und ein weiteres Mittel des Verbrauchers: Kauft nicht beim Rewe (oder Edeka, oder Penny….all diejeniger eben, welche die Transagenda mit Gewalt nach… Mehr

bkkopp
7 Monate her

Solange die Ärzteschaft in allen Ländern keine Leitplanken einzieht, die definieren was eine ethisch-hippokratische Behandlung von Geschlechtsdysphorie ist, solange wird die Translobby ihre “ Rechtsansprüche “ weitertreiben. Solange die gefühlte Identität auch medizinethisch Vorrang vor den biologischen Fakten hat, solange wird die Frankensteinisierung des homo sapiens vorangetrieben. Die Translobby beruft sich überall darauf, dass die nationalen Verbände von Kinderärzten und Psychiatern, und die nationalen Normen für angemessene Behandlung von mentalen Störungen, bestimmte Behandlungen geradezu empfehlen. Die Translobby, viele Mediziner, und in der Folge auch die Politiker, machen dann auch noch Abkürzungen in den Bedingungen – siehe Selbstbestimmungsgesetz. Alles was daraus… Mehr

Peter Pascht
7 Monate her

Gemäß Gesetz haben Eltern das Recht und den Vorrang (BGB §1632(2)) vor den Schulen in der weltanschaulichen Erziehung ihrer Kinder. Das gesetzliche Elternrecht in der Personensorge für ihre Kinder „umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen. BGB §1632(2) Vorrangiges Erziehungsrecht der Eltern GG Art. 6 Abs. 2 Satz1 (manchmal wäre es hilfreich, wenn auch Richter, Gesetze lesen und respektieren würden bevor sie ihre Urteile fällen) Ein Weltanschaulicher Zwang in den Schulen ist lt Grundgsetz verboten, als Lehre aus der Nazizeit und der DDR Diktatur. Das verfassungsrechtliche Grundrecht von Kindern nicht indoktriniert zu… Mehr

Last edited 7 Monate her by Peter Pascht
Nibelung
7 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Sie haben völlig recht mit ihren Festetellungen, aber das berührt diese Bande nicht, denn wer den Irrgarten des Lebens so aufbereitet hat, daß sich niemand mehr darin zurecht findet, der muß nur mit einer eigenen Lösung parat stehen um helfend einzugreifen und das wird dann am Ende angenommen, wenn man den eigenen Kompaß völlig verloren hat und nur eine Frage von Zeit darstellt bis man über Austausch und Verunsicherung ein neues und zugleich williges Volk geschaffen hat. Dagegen sind die alten Despoten noch Waisenknaben und das gefährliche ist die Vernebelung ihrer gesamten Aktionen und die eigentlichen Verschwörer sind nicht die… Mehr

G
7 Monate her

Für Abtreibung darf geworben werden, aber nicht für Beibehaltung des biologischen Geschlechts?

Peter Pascht
7 Monate her

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Insbesonder „alte weiße Mütter“ und „alte weiße Männer“ haben davon ja keine Ahnung wie das geht mit dem Kinder kriegen. Heutzutage muss so manche Mutter vom Töchterchen noch „aufgeklärt“ werden wie das geht mit dem Kinder kriegen. Gut das wir „new generation“ und sonstige Schulverweigerer und die von Gott und Schicksal Benachteiligten haben, die uns aufklären können. (vom Schicksal benachteiligte, die von denen man früher sagte, der Herrgott hätte sie vergessen beim Verstand austeilen) Ist das Bienchen jetzt die Blume oder umgekehrt? Oder ist das Bienchen jetzt eine Blume? Offenbar stimmt das mit dem Klapperstorch… Mehr

Last edited 7 Monate her by Peter Pascht