Wenn minderjährige Mädchen verheiratet werden – und der Staat wegschaut

Die Behörden wissen von Kinderehen, heben sie aber nur in Einzelfällen auf. Die naive und feige Angst vor patriarchalischen Strukturen zementiert Parallelgesellschaften. Die Mädchen sind Kollateralschäden, die man hinzunehmen scheint.

IMAGO / Steinach

Die Antwort der Landesregierung in Baden-Württemberg auf eine Anfrage der AfD offenbart Unglaubliches. Es gibt, so kann man der Antwort entnehmen, 358 dokumentierte Kinderehen, nur acht davon – das sind noch nicht einmal 2 Prozent – wurden seit 2012 rechtskräftig aufgehoben. Ein Mädchen war elf Jahre alt, ein anderes zwölf und mit einem 28-Jährigen verheiratet. Bei 350 weiteren Fällen blieb eine gerichtliche Aufhebung aus. Aber es ist noch viel schlimmer. Die grün-schwarze Landesregierung will noch nicht einmal wissen, wie viele zwangsverheiratete Schülerinnen nach der Heirat einfach aus dem Unterricht verschwinden.

Statt Verbot - faktische Legalisierung
Maas will mit Kinderehen Kindesmissbrauch legalisieren
Auch auf Bundesebene bleibt das Bild lückenhaft. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keinerlei Erkenntnisse darüber, wie viele Kinderehen zwischen 2016 und 2024 pro Jahr geschlossen wurden. Warum interessiert sich die Bundesregierung eigentlich nicht für diese abscheuliche Parallelwelt, wo der Schutz von Kindern hier doch angeblich oberste Priorität genießt?

2016 berichtete der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel über die geplanten Gesetze bei Tichys Einblick. Daraufhin warf der evangelische Blog evangelisch.de Roland Tichy und Joachim Steinhöfel vor:

„Roland Tichy hält diesen Griff in die publizistische Kloake offensichtlich für Journalismus. Steinhöfel ist allerdings kein Journalist. Er nennt sich Rechtsanwalt.“

Auslöser war, wie für so vieles, die massenweise illegale Migration unter der damaligen CDU-Regierung von Angela Merkel, verharmlosend als Flüchtlingskrise bezeichnet. Damals kam das Problem der Kinderehen verstärkt nach Deutschland.

Das ist doch wohl nicht evangelisch - oder?
Kinderehen in Deutschland dulden, um Homoehen im Ausland nicht zu gefährden?
Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte das Problem angehen, indem er Kinderehen nicht grundsätzlich für ungültig erklären wollte, sondern verlangte, sie sollten von Gerichten aufgehoben werden können, wenn das Kindeswohl gefährdet sein sollte. Steinhöfel schrieb damals: „Damit drohte die Verantwortung ausgerechnet bei den minderjährigen Betroffenen zu landen. Wie sollte ein 13-jähriges Mädchen, das weder Sprache noch Rechtssystem kennt, gegen seinen Ehemann vor Gericht ziehen? Der Entwurf ließ befürchten, dass zahlreiche Kinderehen bestehen bleiben würden.“ Nur zur Erinnerung: Evangelisch.de nennt das „publizistische Kloake“.

Der Streit um die Anerkennung von Kinderehen in Deutschland führte zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen Tichys Einblick und dem Portal evangelisch.de, einem Produkt des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Kirchenpräsident Dr. Dr. h. c. Volker Jung.

Evangelisch.de verteidigte damals den bisherigen Umgang mit Kinderehen und den Gesetzentwurf von Heiko Maas. Zwar seien Kinderehen in Deutschland verboten, in vielen islamischen Staaten jedoch erlaubt. Die bisherige deutsche Rechtslage, bei der entscheidend gewesen sei, ob eine Ehe unter Zwang zustande kam, bezeichnete das Portal als „salomonische Lösung“.

Diversität statt Freiheit
Kinderehen – eine Frage an unser Kulturverständnis
 TE kritisierte diese Haltung schon damals scharf: Der gesetzliche Schutz von Kindern müsse unabhängig von Herkunft und Nationalität gelten. Bis zur großen Flüchtlingswelle seien Kinderehen in Deutschland selten gewesen, die meisten Fälle davor hätten Mädchen aus Roma-Familien in Bulgarien oder Rumänien betroffen. Die Anerkennung ausländischer Kinderehen werfe die Frage auf, wie Gerichte bei minderjährigen Mädchen Zwang feststellen könnten und ob für zugewanderte Kinder geringere Schutzstandards gelten sollten.

Evangelisch.de warnte damals, dass Jugendämter bei einem generellen Verbot betroffene Mädchen wegen Kindeswohlgefährdung aus ihren Familien nehmen müssten. Außerdem argumentierte es mit möglichen völkerrechtlichen Konsequenzen: Andere Staaten könnten im Gegenzug deutsche gleichgeschlechtliche Partnerschaften für ungültig erklären und Betroffene nach ihren Strafgesetzen verfolgen.

Der Verweis auf die Rechtslage scheint hier, wie bei so vielen anderen vergleichbaren Themen, mittlerweile nachrangig zu sein. Faktisch gibt es diese Ehen, und die Rechtslage interessiert nur mehr in juristischen Seminaren. Praktisch scheint sie keine Bedeutung mehr zu haben. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sagt in einem Interview in der Welt, dass er vermute, dass dieser Zustand von den Behörden geduldet würde, um sich nicht mit patriarchalischen Strukturen anlegen zu müssen und um sich weiterhin nicht dem absurden Vorwurf des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auszusetzen. Man würde schlicht und einfach hoffen, dass sich mit der Volljährigkeit des Mädchens alles erledigen würde.

Dass der heutige Zustand die logische und zwingende Folge des damaligen Handelns sein würde, beschrieb Steinhöfel in seinem damaligen Artikel in TE. Leider hat er Recht behalten. Das naive und feige Wegsehen vor offensichtlichen Problemen lässt Parallelwelten entstehen und sich verfestigen. Am Ende steht eine Situation, in der der Staat, selbst wenn er wollte – was hier nicht der Fall zu sein scheint – dieser Parallelstrukturen nicht mehr Herr wird.

Das scheint zumindest die evangelische-zeitung.de heute anders zu sehen und titelt: „Nur die wenigsten Kinderehen werden aufgehoben“. Wir begrüßen die evangelische-zeitung.de in der „publizistischen Kloake“.

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Kommentare ( 7 )

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tadpole
29 Minuten her

Es ist ja noch viel unglaublicher: Um genau diese Kinderrechte angeblich zu schützen, sollen sich ALLE Nutzer sozialer Medien/ des Internets (selbst Linux hat breit in vorauseilenden Gehorsam in systemd Strukturen für die Altersüberprüfung eingebaut) einer Altersüberprüfung unterziehen. Wenn die Politik dann von Kindesmissbrauch oder von Pädos (Pädathy!) Kenntnis bekommt, macht sie, genau, NICHTS! Es ist höchste Zeit, dass „unsere Demokraten“ dafür mit Abwahl belohnt werden. Denn man wird aus diesem Grund den Verdacht nicht los, dass die Politik einer der sichersten Rückzugsräume für Leute mis solche abartigen Neigungen ist. Vielleicht deshalb, weil man dann so schön *rpr*ssb*r ist? Fragen… Mehr

Otto der Xte
36 Minuten her

Schonen Gruss aus dem (christlichen) globalen Suden!

flo
37 Minuten her

Letzten Endes wissen wir vermutlich weder, wie viele Kinderehen deutschlandweit noch gelten/gelebt werden noch, wie viele Zweitfrauen hier leben. In einigen Herkunftsländern ist die Vielehe nicht verboten, es ist also damit zu rechnen, dass auch Migranten mit mehr als einer Frau einreisen. Unser Staat tut sich m. E. schwer, andere kulturelle „Bräuche“ konsequent abzulehnen, das wäre evtl. auch schwer mit der hoch gehaltenen bunten Einwanderungsgesellschaft zu vereinbaren. Ein ähnliches Thema, das nach meinem Eindruck wenig beleuchtet wird, ist die brutale Genitalverstümmlung. Das BMI schrieb 2021 auf seiner Website: „68.000 Frauen allein in Deutschland betroffen. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von… Mehr

Noelender Noergler
40 Minuten her

Nun ja, die Vielehe wird genauso akzeptiert. Gegen die hiesige (frühere) Art zu leben und/oder die hiesige Gesellschafts- und Rechtsordnung vorgehende Attentäter und Kriminelle werden nahezu durchweg als schuldunfähig „belohnt“; manche gelten hiesigen Koryphäen-Gerichten gar als top-integriert. „Klima“-Terroristen werden nahezu durchweg wegen im Gesetz gar nicht vorgesehener angeblich billigenswerter Motive von schweren Straftaten freigesprochen. Immerhin hat „die Rechtslage“ noch „praktische Bedeutung“, wenn ein „etablierter“ Polit-Darsteller ob seiner Minderleistungen kritisiert, vulgo: „beleidigt“ wird! Klarer Fall von Prioritätensetzung. Die potjomkinschen Dörfer müssen weiter geschützt werden. Deshalb bleibt ein Politikwechsel von Merzels homöopathischen Dosen wie Umbenennung der weiter sanktionslosen Bürgergeldverschleuderung abgesehen weiterhin recht… Mehr

Last edited 39 Minuten her by Noelender Noergler
karlotto
47 Minuten her

Die untätigkeit der Justiz , nennt man Demokratie.

Heptamer
52 Minuten her

Im Buch „Unterwerfung“ von Michel Houellebecq wird dem Protagonisten sein zukünftiger Job an der Universität dadurch schmackhaft gemacht, dass man ihm die Vielehe ermöglichen kann. Was erhoffen sich manche in Deutschland vom zunehmenden Einfluss extremistischer Gesellschaftsformen?

CGohlke
53 Minuten her

Minderjährige Mädchen sind in „unser Demokratie“ offenbar von Art. 1 des Grundgesetzes ausgenommen.