Nachdem der Polizist Simon Bohr in Völklingen mit seiner eigenen Dienstwaffe hingerichtet und ein weiterer Beamter verletzt wurde, erklärt das Gericht den Täter Ahmet G. für schuldunfähig. Was und wie hier entschieden wurde, ist keinem einzigen Menschen mehr vermittelbar.
picture alliance/dpa | Laszlo Pinter
Am 21. August 2025 überfällt Ahmet G. eine Tankstelle in Völklingen. Er erbeutet 600 Euro. Zur Tatzeit ist er 18 Jahre alt, er hat die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Die Polizei stellt Ahmet am Tatort. Dieser entreißt Polizeioberkommissar Simon Bohr (34 †) dessen Dienstwaffe und schießt sechsmal auf diesen sowie weitere Male auf andere Polizisten. Am Ende ist das Magazin mit 17 Schüssen leer. Simon Bohr, Ehegatte und Vater von zwei Kindern, stirbt noch am Tatort, ein weiterer Polizist wird verletzt.
Am 1. April 2025 verkündet Richterin Jennifer Klingelhöfer von der Jugendkammer 1 des Landgerichts Saarbrücken das Urteil (3 Ks 4/25). Es besagt auf der Basis des forensisch-psychiatrischen Gutachtens von Professor Dr. Wolfgang Retz:
- Täter Ahmed habe am 21. August 2025 im Zustand der Schuldunfähigkeit gemäß Strafgesetzbuch (StGB § 20) gehandelt. Das Gericht wischt damit die Einschätzung der Staatsanwaltschaft weg, die Tat erfülle den Tatbestand des Mordes, des versuchten Mordes und des besonders schweren Raubes.
- Das Gericht folgt dem Urteil des psychiatrischen Gutachters: Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie sei die Einsichtsfähigkeit des Täters vollständig aufgehoben gewesen. Mordmerkmale seien nicht erfüllt. Eine Schuldfähigkeit habe nur bei dem vorausgegangenen Raubüberfall vorgelegen.
- Das Gericht sei insofern gehindert gewesen, den Angeklagten wegen Totschlags, versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte usw. schuldig zu sprechen.
- Weil der Täter zeitlebens behandlungsbedürftig sei, ordnet das Gericht die unbefristete Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an.
- Das Gericht geht davon aus, dass Ahmed gewusst habe, dass der Tankstellenüberfall ein Fehler gewesen sei. Dennoch sei er von massiver Angst getragen worden, die aus seiner psychischen Erkrankung resultierte. Die Angst habe sein Denken übernommen. Diese Angst habe zu der krankheitsbedingten Fehleinschätzung geführt, er werde angegriffen. Ahmeds schizophrene Erkrankung habe sich am Tattag manifestiert. Nach den Feststellungen des Gerichts habe der Mann die Schüsse abgegeben, weil er von einem Angriff auf sein Leben ausging. Er habe die Lage krankheitsbedingt verkannt und die Polizisten als Bedrohung wahrgenommen.
- Soweit das Gericht den Angeklagten wegen des besonders schweren Raubes schuldig gesprochen hat, hat sie von der gesonderten Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen, da durch die Unterbringung in der Psychiatrie auf den Angeklagten eingewirkt wird und der Raub in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der psychiatrischen Erkrankung steht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft geht in Revision.
Was heißt „Maßregelvollzug“ in einer forensisch-psychiatrischen Klinik?
Das deutsche Strafrecht ist ein „dualistisches Rechtsfolgensystem“, es kennt zwei Säulen: den Freiheitsentzug im Gefängnis und den Vollzug von „Maßregeln“. Das Strafgesetzbuch (StGB) weist in § 61 sechs „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ aus: die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, die Führungsaufsicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Berufsverbot.
Beim Täter Ahmed geht es laut StGB § 63 um die Unterbringung in einem forensisch-psychiatrischen Krankenhaus. Er gilt damit nicht als Straftäter oder Häftling, sondern als „Patient“. Gemäß StGB soll damit die Allgemeinheit geschützt werden. Von diesen – zumeist überbelegten – Krankenhäusern gibt es in Deutschland 78: in Bayern etwa 14, in NRW 17. Aktuell sind solchermaßen wohl weit über 10.000 Personen untergebracht. Konkretere Zahlen sind derzeit nicht zu erhalten. Die letzte Statistik des Statistischen Bundesamtes dazu stammt aus dem Jahr 2013/14. Allein in Bayern sind es laut amtlicher Aussage aktuell – und zunehmend – mehr als 3.000. Zum Vergleich: In Deutschlands Gefängnissen gibt es derzeit rund 42.000 Häftlinge, darunter rund 1.700 mit „lebenslänglich“. Der Ausländeranteil unter den Häftlingen ist rund 45 Prozent. Unter den Personen im Maßregelvollzug sind es rund 30 Prozent.
Der „Maßregelvollzug“ ist durch Landesgesetze geregelt. Zum Beispiel in Bayern durch das „Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG). Ziel des Maßregelvollzugs ist es, das Rückfallrisiko therapeutisch zu senken. Die Resozialisierung psychisch kranker Rechtsbrecher begleiten rechtlich die Strafvollzugsbehörden. Die Strafvollstreckungskammer prüft halbjährlich (§ 64 StGB) bzw. jährlich (§ 63 StGB), ob es nötig ist, die Maßregel fortzusetzen.
Die Behandlung im Maßregelvollzug erfolgt mit Hilfe psychotherapeutischer (Gesprächstherapie, Verhaltenstherapie) und soziotherapeutischer Verfahren. Das Klinikteam besteht aus einem ärztlichen, psychologischen, sozialpädagogischen, beschäftigungstherapeutischen und dem fachpflegerischen Dienst. Sofern die Indikationen vorliegen, wird eine medikamentöse Behandlung eingeleitet. Eine Zwangsmedikation (etwa mit Antipsychotika – früher Neuroleptika – oder Tranquilizern) ist nur möglich bei akuter Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder anderer Personen oder wenn der Patient aufgrund seiner Erkrankung unfähig sei, die Notwendigkeit der Behandlung einzusehen.
Die Dauer des Maßregelvollzugs ist nicht fest begrenzt. Sie orientiert sich nicht an der Schwere der Tat, sondern an der Gefährlichkeit des Patienten und dem Therapieerfolg. Nach einer Erhebung der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer „Weißer Ring“ von 2023 gibt es deutliche Unterschiede bei den Verweildauern. In Hessen war sie mit 6,03 Jahren am kürzesten, Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete 9,81 Jahre, Brandenburg 9,82 Jahre und Schleswig-Holstein 10,35 Jahre.
Die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie kostet nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums etwa 400 Euro pro Tag. Das sind pro Jahr rund 150.000 Euro. Bei Ahmed wird es sich bestimmt in dieser Größenordnung bewegen. (Zum Vergleich: Das ist ein Vielfaches von dem, was die Polizistenwitwe Bohr und deren zwei Kinder an staatlicher Hinterbliebenenleistung bekommen). Bei einer Unterbringung von – nicht selten – zehn Jahren sind es 1,5 Millionen Euro. Bei einem Zwanzigjährigen mit womöglich lebenslanger forensisch-psychiatrischer Unterbringung entstehen damit bei dessen statistischer Lebenserwartung von noch 60 Jahren Kosten von 9 Millionen Euro. Falls aufgrund der Gefährlichkeit des Betreffenden eine 1:1-Betreuung notwendig ist, kann es noch viel teurer werden. Dann entstehen Kosten von täglich 1.200 Euro; monatlich wären das 36.000 Euro, jährlich über 400.000 Euro. Die Kosten trägt das jeweilige Bundesland. Zum Vergleich: 192,95 Euro kostete 2024 ein Tag im Gefängnis.
Die Fälle häufen sich
Ohne Zweifel gibt es Tausende an Ursprungsdeutschen, die als „Patienten“ in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht sind: „schuldunfähig“ trotz schwerster Gewaltverbrechen. Ahmed G. gehört aufgrund seines Doppelpasses zur Hälfte dazu.
Freilich fällt auf, dass „die Psychiatrie“ immer wieder bei schwersten Gewalttaten von Zugewanderten, Flüchtlingen, Asylbewerbern usw. ins Spiel kam und diese mangels Schuldfähigkeit in der Psychiatrie ankamen bzw. demnächst ankommen können.
- Am 29. Juli 2019 stieß der Eritreer Habte A. (*1979) im Hauptbahnhof Frankfurt/Main eine Mutter und ihren Sohn (8) vor einen heranfahrenden Zug. Der Junge kam ums Leben. Der Täter kam in die Psychiatrie.
- Am 25. Juni 2021 erstach der Somalier Abdirahman Jibril A. in der Innenstadt in Würzburg drei Frauen. Der Täter kam in die Psychiatrie.
- Am 20. Dezember 2024 fuhr der Saudi Taleb bin Jawad bin Hussein al-Abdulmohsen (*1974, Arzt) auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt in eine Menschengruppe. Das Gerichtsurteil steht noch aus. Es wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. Verhandlungstage sind bis Sommer 2026 geplant.
- Am 22. Januar 2025 erstach der Afghane Enamullah Omarzei (*1997) in einem Park in Aschaffenburg zwei Menschen, darunter ein Kleinkind (2). Der Täter kam in die Psychiatrie
- Am 13. Februar 2025 raste der Afghane Farhad N. (24) mit einem Auto in einen Demonstrationszug in München. Es war wohl eine islamistisch motivierte Amokfahrt. Eine Mutter (37) und deren Kind (2) kamen ums Leben. Aufgrund psychiatrischer Begutachtungen wurde der Täter in eine psychiatrische Einrichtung in Straubing verlegt. Ein Urteil wird Ende Juni 2026 erwartet
Warum die Häufung der Diagnose „Schizophrenie“?
Ahmed, der Täter von Völklingen, war kein Flüchtling, der unter Traumata litt, die er womöglich in seinem Herkunftsland bzw. auf der Flucht erfahren haben könnte. Solches wird ja immer wieder bei Tätern mit Fluchthintergrund gemutmaßt.
Bei Ahmed könnte allerdings eine kulturelle Prägung stattgefunden haben, die eine schizophrene Entwicklung ausgelöst hat. Diese Prägung allein begründet keine Schuldunfähigkeit. Aber es liegt nahe zu vermuten, dass bei ihm und bei vielen Tätern mit Fluchterfahrung zuvor eine oft irreversible kulturelle Prägung stattgefunden hat, die der Betreffende – angekommen in Deutschland – als unvereinbar mit den Gegebenheiten hier erfährt und als Widerspruch verinnerlicht. Zerrissen quasi in einem paradoxen kulturellen „Double-Bind“. Das bedeutet tagtäglich Stress, Orientierungslosigkeit und Überforderung. Auch das kann – so zumindest die These – Ursache für eine schizophrene Entwicklung im Sinne von Zerrissenheit sein und multipler Identitäten. Schizophrenie bedeutet ja – wörtlich aus dem Griechischen übersetzt – „gespaltener Geist“. In der älteren Psychiatrie hieß Schizophrenie sehr anschaulich „Spaltungsirresein“.
Diese Dynamik wird in der real praktizierten Zuwanderungspolitik mit ihren hehren Zielen von Integration/Inklusion und auch von der psychiatrischen Betrachtung her allzu blauäugig übersehen.


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Auch wenn Autor Kraus das nicht so sieht: Es ist gut möglich, dass der Täter, laut Gutachen ein Paranoid-Schizophrener, als Schuldunfähiger gehandelt hat. Entgegen viele Laien-Meinungen, dass die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie einer Willkürentscheidung nahe käme, ist die Diagnose in den meisten Fällen völlig eindeutig. Schuldunfähigkeit ist allerdings schwieriger festzustellen.
Klar ist: Unsere Einwanderungspolitik importiert in weit erhöhtem Maße Geisteskranke. Da der Ausbruch einer Schizophrenie durch Stress begünstigt wird, produziert sie diese Krankheit möglicherweise auch durch den Einwanderungsstress. DAS ist unverantwortlich, nicht aber unbedingt die Entscheidung des Gerichts. Links-Grün und deren Wählen wollen es so.
Die bitte Wahrheit ist, dass nur dann, wenn der Täter als unzurechnungsfähig erklärt wird, tatsächlich die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er nie mehr frei kommt.
Das Vertrauen auf das deutsche Strafrecht ist für mich als „Zuschauer“ bei solchen Urteilen auf 0,0 % gesunken.
Jeder, der von außerhalb der EU einreist, sollte zuvor einem ausführlichen Gutachten über seinen Geisteszustand unterzogen werden. Allen, die derart psychisch gestört sind wie dieser Türke, sollte zum Schutz der Bevölkerung generell die Einreise verweigert werden. Bei der Einreise aus islamischen Ländern muss man wohl generell von einer derartigen geistigen Störung ausgehen, die zur straffreien Ermordung von Polizisten führt.Der Gegenbeweis lässt sich nur durch psychiatrisches Gutachten führen. Einen Führerschein gibt es nur, wenn die Behörde von der charakterlichen Eignung des Kraftfahrers überzeugt ist. Genauso sollte es bei der Einreise von Bürgern aus muslimischen Ländern laufen. Erst ein positives Gutachten, dann… Mehr
Für die Witwe und die Kinder hat der Staat kein Geld, bei Ausländern spielt Geld keine Rolle.
Es reisen laufend neue Türken und andere Ausländer illegal hier ein. Nebenan hat der Staat 12 Türken einquartiert, illegal eingereist, in einem Haus mit Bergblick und allen Schikanen. Sie begehren erfolglos „Asyl“, sie bleiben trotzdem. Seit nunmehr 2 Jahren genießen sie hier ein Urlaubsleben mit Vollpension. Miete: 5500€/Monat kalt, Heizöl wird frei Haus geliefert, Handwerker auch. Die Kinderlein haben in der Schule einen Dolmetscher und Sonderförderung. Arzt, Krankenhaus, Medikamente, alles zahlen wir. Die Türken kosten mindestens 500.000€/Jahr. Dafür müssen 121 durchschnittliche Steuerzahler arbeiten.
„Bei Ahmed könnte allerdings eine kulturelle Prägung stattgefunden haben……“
Die kulturelle Prägung heißt Verwandten Heirat und das seit X-Generationen.
Der Ahmet ist eine wertvolle Fachkraft der bunten Regierung. Deshalb hat man ihm den deutschen Pass verliehen, oder?