Die Staatsanwaltschaft Potsdam wartet auf von Collien Fernandes angekündigte Beweise. Schon zuvor gab es erhebliche Unstimmigkeiten mit der Justiz. Politisch ist der Fall als Rammbock für weitere irrsinnige SPD-Gesetzesverschärfungen jedoch längst verwertet. Es ist auch eine Geschichte über die unrühmliche Rolle der SPD an sich.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Christopher Adolph
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat am Montag, dem 12. Oktober, eine Erklärung zum Ermittlungsverfahren gegen den Schauspieler Christian Ulmen abgegeben. Seine frühere Ehefrau Collien Fernandes habe die von ihr angekündigten Beweismittel trotz wiederholter Aufforderungen bislang nicht zur Verfügung gestellt. Auch ihre Vernehmung habe aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung der Ermittlungsbehörden lägen, noch immer nicht abgeschlossen werden können. Das berichtet der Tagesspiegel exklusiv unter Berufung auf Staatsanwältin Marieke Piazolo. Seit Mai ermittelt die Behörde wegen des Verdachts der Körperverletzung. Ob hinsichtlich der Vorwürfe digitaler Gewalt überhaupt ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht, wird weiterhin geprüft.
Fernandes wiederum widerspricht der Staatsanwaltschaft. Wegen eines Anwaltswechsels hätten zahlreiche Belege erneut hochgeladen werden müssen, ihre Anwälte hätten die angeforderten Unterlagen bereits am Freitag, dem 9. Oktober, elektronisch und per Post verschickt. Sie vermutet eine zeitliche Überschneidung zwischen der Übermittlung und dem Eingang bei der Staatsanwaltschaft. Einen weiteren Vernehmungstermin im September habe sie krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, ein Ersatztermin solle noch in diesem Jahr stattfinden. Ob die angekündigten Unterlagen inzwischen vollständig bei der Behörde eingegangen sind, blieb nach der Veröffentlichung zunächst ungeklärt.
Das ist eine weitere von vielen erstaunlichen Entwicklungen in einem an erstaunlichen Entwicklungen reichen Fall, der das Land seit März über Schlagzeilen und sehr viel Framing in Atem hält, der Demonstrationen linker PolitmedienNGOAktivistinnen auslöste, Ministerinnen zu eilfertigen politischen Erklärungen veranlasste und der längst zum Aushängeschild einer Kampagne für weitreichende gesetzliche Verschärfungen geworden ist. Collien Fernandes machte ihrem Ex-Mann öffentlich schwerste Vorwürfe. Der Spiegel räumte der Angelegenheit eine aufwendige Titelgeschichte ein. Deutschlands politische und mediale Öffentlichkeit behandelte die Schilderungen der Schauspielerin über weite Strecken bereits als feststehende Tatsachen.
Schon in Itzehoe fehlten Unterlagen
Dabei ist es keineswegs das erste Mal, dass es zwischen Fernandes und einer Ermittlungsbehörde zu erheblichen Unstimmigkeiten kommt. Bereits im November 2024 hatte Fernandes in Berlin Anzeige gegen unbekannt wegen gefälschter Profile in sozialen Netzwerken erstattet. Der Vorgang landete schließlich bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Am 23. Juni 2025 wurde das Verfahren eingestellt. Die Erklärung der Behörde, die der Tagesspiegel bereits am 25. März 2026 öffentlich machte, war eindeutig: Fernandes sei von der Berliner und der schleswig-holsteinischen Polizei um relevante Unterlagen und Hinweise gebeten worden. Dieser Aufforderung sei sie nicht nachgekommen, deshalb hätten ausreichende Ermittlungsansätze gefehlt.
Auch damals wies Fernandes die Darstellung zurück: Sie habe der Berliner Polizei Unterlagen per E-Mail geschickt, die dort zunächst nicht hätten geöffnet werden können. Daraufhin habe sie die Dokumente erneut übersandt. Weitere Rückmeldungen seien ausgeblieben. Sie sei davon ausgegangen, dass sich die zuständige Polizei in Schleswig-Holstein bei ihr melden werde. Eine solche Kontaktaufnahme habe es nach ihren Angaben dann jedoch nie gegeben. Auf Nachfrage präsentierte sie dem Tagesspiegel die Bildschirmaufnahme einer E-Mail der Berliner Polizei, die allerdings kein Datum enthielt. Die Behörde selbst blieb bei ihrer Darstellung.
Noch einmal besonders erklärungsbedürftig erscheint dabei eine weitere Einzelheit: Nach Fernandes‘ eigenen Schilderungen soll Ulmen ihr bereits am 25. Dezember 2024 gestanden haben, hinter den gefälschten Profilen zu stecken. Zu diesem Zeitpunkt lief das deutsche Ermittlungsverfahren noch. Trotzdem informierte sie die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar nicht von diesem angeblichen Geständnis. Auf die ausdrückliche Frage, warum sie den Ermittlern eine solche Information vorenthalten habe, gab Fernandes keine konkrete Antwort. Ebenso wenig erklärte sie nachvollziehbar, weshalb sie nach dem angeblichen Geständnis noch fast ein ganzes Jahr verstreichen ließ, bevor sie im Dezember 2025 erneut Anzeige erstattete, diesmal in Spanien.
Natürlich kann es Gründe geben, weshalb eine Betroffene nach schwerwiegenden Erlebnissen zögert, Behörden einschaltet oder Beweismaterial nicht unmittelbar vorlegt. Nur verlangt Fernandes seit Monaten mit erheblicher öffentlicher Unterstützung, dass ihre Darstellung ernst genommen und politisch aufgegriffen wird. Dazu gehört zwangsläufig, dass die offensichtlichen teilweise schwere Lücken in der Chronologie und die wiederholten Widersprüche zu behördlichen Angaben ebenso ernst genommen werden. Eine Anzeigenerstatterin kann nicht erwarten, dass ihre Vorwürfe öffentliche Gewissheit beanspruchen, die Fragen nach deren Überprüfung aber als ungehörige Zumutung behandelt werden.
Der merkwürdige Verlauf in Spanien
Auch die spanische Justiz spielte in der öffentlichen Erzählung eine Rolle. Fernandes hatte Deutschland als „Täterparadies“ bezeichnet und ihre Anzeige auf Mallorca unter anderem mit der dort angeblich besseren Rechtslage für Betroffene begründet. Die spanische Staatsanwaltschaft beantragte allerdings schon Ende März, das Verfahren nach Deutschland abzugeben. Das Gericht in Palma erklärte sich am 14. April für unzuständig. Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass sich wesentliche Teile der mutmaßlichen Taten in Deutschland ereignet haben sollten. Fernandes legte gegen die Abgabe Rechtsmittel ein. Im Juni wurde die Entscheidung des spanischen Gerichts dann bestätigt. Auch dieser Teil der vor sich hin stolpernden Geschichte passte denkbar schlecht zur zuvor verbreiteten Erwartung einer entschlossenen Strafverfolgung auf Mallorca.
Noch aufschlussreicher ist eine Episode aus diesem März. Der Spiegel schilderte damals sehr ausführlich einen Gerichtstermin in Palma, bei dem Fernandes erschienen sei, Ulmen hingegen gefehlt habe. Die Schilderung vermittelte den Eindruck, der Beschuldigte habe einen angesetzten Gerichtstermin schlicht ignorant verstreichen lassen. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Magazin am 7. Mai diese Darstellung. Der Grund: Ulmen war zu dem Termin überhaupt nicht geladen worden, und der Termin war bereits aufgehoben. Das Gericht sah die irreführende Wirkung der ursprünglichen Veröffentlichung als entscheidend an. Ein angeblich ausgebliebener Beschuldigter war somit zu einem weiteren Bestandteil der öffentlichen Anklage geworden, obwohl die tatsächlichen Verfahrensumstände diese Darstellung nicht trugen.
Daneben gab es auf Mallorca bereits noch ein anderes, älteres Verfahren wegen mutmaßlicher häuslicher Gewalt. Wie der Tagesspiegel berichtete, der in dieser Causa Zug um Zug federführend Aufklärung betreibt, waren nach einem Vorfall sowohl Ulmen als auch Fernandes wegen gegenseitiger Verletzungen als Beschuldigte geführt und kurzzeitig in Gewahrsam genommen worden. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem beide auf eine weitere Verfolgung verzichtet hatten. Daraus lässt sich keine Schuldzuweisung ableiten, allerdings gehört auch dieser Umstand zu einer vollständigen Darstellung der gesamten Vorgeschichte, die über Monate vor allem von einer einzigen Perspektive geprägt war.
Auch die Deepfake-Erzählung musste korrigiert werden
Der nächste Rückschlag für die ursprüngliche mediale Zuspitzungskampagne folgte am 22. Juni. Das Hanseatische Oberlandesgericht untersagte dem Spiegel, durch seine Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe pornografische Deepfake-Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Nach Auffassung des Gerichts fehlte dafür der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen. Auch einzelne Passagen aus einer vertraulichen E-Mail an Ulmens Strafverteidiger durfte das Magazin nicht länger veröffentlichen. Andere Teile der Verdachtsberichterstattung, darunter die Vorwürfe körperlicher Gewalt, blieben zulässig. Ein presserechtlich erlaubter Verdacht ist allerdings noch lange kein strafrechtlicher Schuldnachweis.
Der Spiegel wollte diesen Beschluss nicht akzeptieren und kündigte im Juli weitere gerichtliche Schritte an. Auf Antrag des Magazins sollte der Streit in einem Hauptsacheverfahren erneut verhandelt werden. Eine spätere Entscheidung, die das Verbot der Deepfake-Video-Verdachtsdarstellung aufgehoben hätte, ist bislang nicht bekannt.
Ausgerechnet der öffentlich verwendete Deepfake-Vorwurf erwies sich damit in einem entscheidenden Punkt als juristisch nicht tragfähig. Das ist deshalb so immanent, weil die Berichterstattung über Fernandes zum Ausgangspunkt einer gewaltigen politimedial erzeugten und getriebenen Debatte über künstlich erzeugte Pornografie geworden war. Bei den Ulmen konkret vorgeworfenen Videos handelte es sich nach den veröffentlichten Angaben um echte pornografische Aufnahmen anderer Frauen, die Fernandes ähnlich sahen. Der Vorwurf, Ulmen habe auch KI-generierte Videos hergestellt oder verbreitet, durfte ihm auf Grundlage der Spiegel-Berichterstattung nicht mehr zugeschrieben werden. Andere Vorwürfe der Identitätsanmaßung und der Verbreitung manipulierter Fotos blieben Gegenstand der Auseinandersetzung.
Im Fall Fernandes hat sich mittlerweile eine erhebliche Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wucht der Beschuldigungen und deren noch immer ausstehender strafrechtlicher Klärung entwickelt.
Ganze Aufführung deutlich zu durchorchestriert
Für die politische Verwertung des Falls hatten diese Unstimmigkeiten offenkundig keine nennenswerten Folgen. Die Organisation HateAid, mit der Fernandes schon seit Jahren beim Thema sexualisierte Gewalt im Internet zusammenarbeitete, nutzte die öffentliche Debatte für ihre Forderungen nach schärferen gesetzlichen Regelungen. Im Juni übergaben Fernandes, HateAid und weitere Aktivistinnen eine Petition mit mehr als 336.000 Unterschriften an Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen. Auch die Bundesregierung griff das Thema auf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD erklärte digitale Gewalt zum „Flächenbrand“ und kündigte weitreichende Maßnahmen an.
Der entscheidende Punkt hierbei ist die zeitliche Abfolge aller zunächst lose wirkenden Gruppen. Die ganze Aufführung wirkte auf viele Beobachter deutlich zu stimmig durchorchestriert. Wie NIUS recherchierte und das Justizministerium bestätigte, hatte sich Hubig bereits am 14. Oktober 2025 mit Vertreterinnen von HateAid getroffen, um über digitale und bildbasierte sexualisierte Gewalt zu sprechen. HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg erklärte später gegenüber RTL, bereits Monate vor der Veröffentlichung im Spiegel von Fernandes’ Vorwürfen gegen Ulmen gewusst zu haben.
Am 19. März erschien dann die Spiegel-Titelgeschichte, begleitet von einem Interview mit Hubig über ihre Gesetzespläne. Die Spiegel-Autorin Juliane Löffler räumte im Podcast von Anne Will ein, dass die anstehende Gesetzesinitiative für den Veröffentlichungszeitpunkt eine Rolle gespielt habe. Am 25. März lud Hubigs Ministerium ausgewählte Journalisten zu einem vertraulichen Hintergrundgespräch über den Gesetzentwurf ein. Das machte der Tagesspiegel am 9. April öffentlich. Wer eingeladen war und was dort genau besprochen wurde, wollte das Ministerium auf seine Nachfragen nicht offenlegen.
Ab dem 26. März absolvierte Hubig dann eine regelrechte Medienoffensive, von ARD und ZDF über RTL und Welt TV bis zu Bild und weiteren Medien. Das Ministerium behauptete, Hubig habe erst durch den Spiegel von den konkreten Vorwürfen erfahren; auch HateAid bestreitet eine koordinierte Kampagne. Die auffällige zeitliche Verzahnung von prominenter Anklage, medialer Mobilisierung und politischer Gesetzeswerbung bleibt dennoch erklärungsbedürftig. Der Tagesspiegel kam in einem Kommentar zu dem Schluss, dass Hubig den Fall Fernandes benutzte, um ihr Gesetzesprojekt voranzutreiben und politischen Druck zu erzeugen.
Die NGO-Kampagne hatte ihren Zweck längst erfüllt
Am 7. Oktober verabschiedete das Bundeskabinett schließlich den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt. Wer sich die Regelungen genauer ansieht, entdeckt weit mehr als die angekündigte Bestrafung sexualisierter Deepfakes. Vorgesehen sind zusätzliche Straftatbestände für Identitätsmissbrauch, technische Überwachung und bestimmte Bildaufnahmen. Hinzu kommen neue Möglichkeiten, Nutzer sozialer Netzwerke zu identifizieren, personenbezogene Daten herauszuverlangen und Konten zeitweise sperren zu lassen. Selbst Beleidigungsfälle können die vorgesehenen Auskunftsverfahren auslösen.
Der Entwurf sieht in einer völligen Groteske und einer freiheitlichen Demokratie absolut unwürdig sogar Strafandrohungen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe für bestimmte Aufnahmen selbst bekleideter Körperteile vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer offensichtlich sexualisierten Darstellung erfüllt sind. Staatsanwälte und Gerichte sollen damit künftig auch darüber befinden, wann die fotografische Darstellung eines bekleideten Gesäßes einen Straftatbestand erfüllt. Hinter dem Versprechen, Frauen vor entwürdigenden Pornomanipulationen zu schützen, entsteht wie immer ein deutlich umfangreicheres strafrechtliches Instrumentarium. Für Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet werden außerdem zusätzliche Datenzugriffe geschaffen. Die Verbindung zur ebenfalls geplanten Speicherung von IP-Adressen macht den Durchgriff und die Tragweite dieser obskuren Vorschriften besonders deutlich.
Gina-Lisa Lohfink lässt grüßen
Das Verfahren weckt Erinnerungen an Gina-Lisa Lohfink. Im Jahr 2016 wurde die Ex-Germanys-Next-Topmodel-Teilnehmerin zum Testimonial der Kampagne für ein verschärftes Sexualstrafrecht. Ihre Vergewaltigungsvorwürfe dienten als öffentlichkeitswirksames Beispiel für angeblich unerträgliche Gesetzeslücken. Im Juli beschloss der Bundestag die Reform nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“.
Allen voran machte sich auch schon damals wie auch heute im Fall Fernandes die SPD den Fall politisch zunutze. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (die heute als heiße Anwärterin auf den SPD-Bundesvorsitz gilt) mischte sich öffentlich in das noch laufende Verfahren ein und erklärte mit ausdrücklichem Bezug auf Lohfink: „Ein Hör auf ist deutlich.“ Schwesig forderte eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, Bundesjustizminister Heiko Maas trieb die entsprechende Reform voran und warf der Union vor, notwendige Änderungen zu blockieren. SPD-Generalsekretärin Katarina Barley erhöhte den Druck und erklärte, die Reform sei „dringend notwendig“. Der Fall Lohfink lieferte der politischen Kampagne die passenden Schlagzeilen. Am 7. Juli beschloss der Bundestag die Reform nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Als Lohfink wenige Wochen später wegen falscher Verdächtigung verurteilt wurde, wollte das Justizministerium von der zuvor so willkommenen Verbindung plötzlich nichts mehr wissen. Maas habe sich nie zum konkreten Verfahren geäußert, erklärte seine Sprecherin. „Heiko Maas war nicht im Team Gina-Lisa.“ Die Verschärfung des Sexualstrafrechts war längst beschlossen, die damaligen Unterstützer der Kampagne hatten sich anderen Themen zugewandt.
Das fundamentale Problem der SPD mit dem Rechtsstaat
Zehn Jahre später drängt sich eine ähnliche Frage auf: Welche Bedeutung hat der tatsächliche Ausgang eines Strafverfahrens noch, wenn der betreffende Fall seine politische Funktion bereits erfüllt hat? Die Vorwürfe von Fernandes sind weiterhin Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Eine Feststellung, sie habe falsche Anschuldigungen erhoben, gibt es nicht. Doch aus Sicht der Kritiker zeigt sich dieselbe Methode der politischen Mobilisierung. Gleich einer billigen Scharade wird ein prominenter Fall zur nationalen Empörungswelle aufgeblasen, interessierte Organisationen bekommen öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Forderungen, und die Regierung kann weitreichende Gesetzesverschärfungen als dringend notwendige Antwort auf einen vermeintlich unhaltbaren Zustand präsentieren und durchdrücken. Und wer den genauen Inhalt der neuen Paragraphen hinterfragt, muss sich plötzlich rechtfertigen, weshalb er angeblich den Schutz von Frauen verhindern will. Selbst der solchen Intentionen gänzlich unverdächtige Tagesspiegel wird im Netz wegen seiner Recherchen im Fall Fernandes immer wieder von weiter links stehenden Akteuren dahingehend angegriffen.
Die Frage, weshalb eine Regierung bei der Ausweitung staatlicher Befugnisse auf die emotionale Wucht eines ungeklärten Prominentenfalls setzt, verdient deshalb erheblich mehr Aufmerksamkeit. Auch, welche Medien und Aktivisten dabei sekundiert haben. Die Begründung der einzelnen Eingriffe muss einer nüchternen rechtlichen Prüfung standhalten. Sollten sich einzelne Vorwürfe später als unhaltbar erweisen, wird schließlich niemand im Justizministerium auf die Idee kommen, die mit ihnen beworbenen zusätzlichen Befugnisse wieder einzukassieren.
Alles in allem belegt auch der Fall Fernandes aufs Neue, weshalb die SPD politisch beendet werden muss. Eine Partei, die sich mit der moralischen Autorität des Frauenschutzes schmückt, reale Vergewaltigungsopfer migrantischer Gewalt alleine lässt und die Täter juristisch sehr oft schont, aber aus öffentlich ausgeschlachteten konstruierten Einzelfällen immer neue staatliche Eingriffsbefugnisse ableitet, hat ein fundamentales Problem mit dem Rechtsstaat.



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So kann man sich heutzutage auch eine zweite Existenz aufbauen, mit der vorherigen hat es ja nicht mehr so hingehaun.
Drum prüfe, wer sich bindet.
Na ja, war der Umstand, dass sie Frau ist – noch dazu mit Migrationshintergrund und woke – bislang nicht Beweis genug ?
Na,na, wer wird denn so kleinlich sein?
Die Behauptung von Frau Erfandes muß doch wohl als Beweis ausreichen.
Wenn keine Beweise vorgelegt werden, dann war es wohl eine Rufmordkampagne oder gar nicht Inszenierung.
Collien Fernandes hat schon mit einem Verwürfnis in ihrer Familie bezahlt.
Sie hat ja schon wieder mal Öffentlichkeit erlangt mit diesem unsäglich, langen Artikel. Ziel erreicht!
Wegen uneidlicher Falschaussage oder ähnlichen Lappalien werden solche Leute eh nicht belangt.
Wer würde ohne diesen SKANDAL über solche Medienschaffende sprechen?
Ich schaue gerne bei Tichy rein, aber die Artikel, in Buchlänge tut man sich nicht mehr an.
Der nächste Mann den man einfach so OHNE Grund zerstört…
Zum Glück wird er sich nicht wie Kevin Spacey in unsäglichen ruinösen Verfahren verteidigen müssen… auch Spacey wurde zu unrecht zerstört und ist heute komplett Mittellos …
Schauspieler brauchen Engagements – und lassen sich kaufen. Glaubt doch keiner, dass so was „für uns“ über die Bühne ging, ohne dass da Gelder flossen. Und immer, wie neulich schon mal „Potsdam und Deportationen“, um Massen in Wallung zu bringen. Kann jemand recherchieren, inwieweit auch in diesem Falle Merkels NudgingAbteilung (2014 initiiert) involviert war – zum mageblichen HateAid natürlich, was sich ngo nennen darf. . Zudem unterschrieb Fernandes inzwischen eine von ihrer 14jährigen Tochter verlangte UnterlassungsErklärung: „Mit dieser Erklärung verpflichtet sich Fernandes, konkrete Sachverhalte aus der Privatsphäre ihres Kindes nicht erneut zu veröffentlichen. Zuvor hatte die Mutter entsprechende Details auf… Mehr
Vermutlich wird da auch nicht mehr viel kommen. Dass sich eine Frau so dermaßen freiwillig selbst erniedrigt und das noch „mit ohne Ehre und Würde“ ist schon faszinierend für einen D-Klasse-Promi-Rosenkrieg (oder eher „Porni“?).
Soll sie doch mit dem Traumschiff auf nimmer Wiedersehen nach Lummerland schippern, die verlogene Tante.
Auch deren Gage aus dem Engagement auf dem Traumschiff muss von uns abgedrückt werden.
Wer will tatsächlich solches noch betrachten?
Frau Fernandes macht das was Sie behauptet ihr Mann gemacht hätte, gegen ihre vierzehnjährige Tochter. Die Dame ist völlig unglaubwürdig, eine einzige Hoax. „Collien Fernandes gibt gegenüber ihrer Tochter Unterlassungserklärung ab Als Anwälte der minderjährigen Tochter von Frau Fernandes und Herrn Christian Ulmen teilen wir mit: Frau Fernandes hat unserer Mandantin gegenüber am 01.10.2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, bestimmte Sachverhalte aus der Privatsphäre der Tochter nicht erneut öffentlich zu machen. Frau Fernandes hatte diese Details zuvor auf ihrem Instagram-Kanal mit ihren Followern geteilt. Dies ist ihr jetzt verboten. Die Tochter hatte in der Vergangenheit und aktuell… Mehr
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während sie dem Selenskyj unser Steuergeld in den Rachen werfen, damit der das in der Ukraine angeblich damit tun soll.
.
Wie eklig das alles wurde – und immer müssen wir auch noch dafür zahlen!