Der Schornsteinfeger bringt kein Glück mehr

„Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, hieß es früher. Das gilt nicht mehr, wir leben ja in Deutschland. Da gilt die Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) – und gegen die hilft nicht einmal der liebe Gott.

picture alliance / ZB | Jens Büttner

Schornsteinfeger bringen Glück, hieß es früher. Das Sprichwort stammt aus einer Zeit, in der die Häuser aus Holz gebaut waren und es noch nicht verboten war, mit Holz zu heizen. Das brachte Unannehmlichkeiten wie verräucherte Stuben, Ärgernisse wie verstopfte Kamine und handfeste Gefahren wie Feuerbrünste mit sich, vor denen zu bewahren Aufgabe des Schornsteinfegers war, der eben deshalb ein überall gern gesehener Gast war.

Der Fortschritt hat auch damit aufgeräumt. Heute erscheint der Schornsteinfeger nicht mehr in schwarzem, mit Goldknöpfen verziertem Anzug, den Zylinder auf dem Kopf, die Leiter auf der einen, den gerollten Kehrbesen über der anderen Schulter. Er kleidet sich wie jedermann, also lässig, klettert auch nicht mehr aufs Dach, sondern in den Keller, wo er mit seinen Messgeräten die Abgaswerte ermittelt, überprüft und protokolliert. Und anschließend die Rechnung schickt.

Da ich an sauberem Betrieb, günstigem Verbrauch und geringen Schadstoffwerten genauso interessiert bin wie jedermann, habe ich vor Jahr und Tag mit meinem Heizungsmonteur einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der von beiden Seiten zuverlässig erfüllt wird: seitens des Monteurs, indem er einmal im Jahr die gesamte Anlage überprüft und das Ergebnis seiner Bemühungen in einem Protokoll festhält. Und meinerseits, indem ich ihn dafür bezahle.

Aber das reicht nicht, Freiwilligkeit ist unerwünscht, ja verdächtig. Deshalb gibt es die KÜVO, die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen, die den Bezirksschornsteinfeger dazu ermächtigt, einen Feuerstättenbescheid auszustellen, auf dessen Basis er eine Feuerstättenschau vornimmt, aus der ein Protokoll hervorgeht, das dieselben Werte ausweist wie das erste. Diesmal allerdings mit Brief und Unterschrift des bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegers. Und, wie gesagt, kostenpflichtig.

Zwar hat die Schornsteinfegerei ihr Monopol schon längst verloren, laut KÜVO steht mir das Recht zu, einen anderen als den regional zuständigen Kaminfeger mit den vorgeschriebenen Arbeiten zu betrauen. Ich hab’s versucht – und nichts erreicht, denn wie die meisten Bürgerrechte steht auch dieses Recht bloß auf dem Papier. Die Krähe schont das Auge der anderen, der Bezirksschornsteinfeger das Regionalmonopol des anderen; und der Bürger zahlt. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, hieß es früher. Das gilt nicht mehr, wir leben ja in Deutschland. Da gilt die KÜVO, und gegen die hilft nicht einmal der liebe Gott.

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Kommentare ( 20 )

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ceterum censeo
1 Monat her

NATÜRLICH gibt es jede Menge Grund, sich über Überregulierung im Speziellen und die Bürokratie im Besonderen zu äußern und zu ärgern. Was mich ein wenig überrascht ist der Grundtenor über die seit Jahrzehnten bestehende Kontrolle durch die Schornsteinfeger. Ist ja nicht so, als hätte Brüssel das letztes Jahr festgelegt. Ich frage mich schon, wieviele der Mitforisten mit gleichem Verve sich gegen die alle zwei Jahre verpflichtend durchzuführende TÜV- oder DEKRA-Überprüfung ihrer Autos wenden? Oder wird das stillschweigend hingenommen?

Last edited 1 Monat her by ceterum censeo
Stefferl
1 Monat her

Wenn jemand Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters äußert, wird derjenige ganz schnell mit Geschichten aus Belgien konfrontiert. Da heiß es dann, dass es in Belgien Jahr für Jahr mehrere Hundert Tote geben würde. Natürlich sind das Märchen, aber die halten sich in der Innung.

W aus der Diaspora
1 Monat her

Mir bringt der Schornsteinfeger nach wie vor Glück. Allerdings darf er bei mir auch richtig fegen. Er darf sogar meinen Holzherd alle zwei Jahre gründlich reinigen und das macht er sehr gut und günstig.

Bernd Bueter
1 Monat her

Die Schornsteinfegerei ist so überflüssig wie der ÖRR. Allein die Sinnlosmesserei der Gasheizung ist nichts als überflüssig. Das können die Geräte, bis hin zum Sicherstellen des freien Abgasabzuges, alles selbst elektronisch erledigen. Alle 2 Jahre schaut mal der SHK man vorbei und kümmert sich um den sicheren Betrieb. Das reicht. Feuerstättenschau bei Erstinbetriebnahme und dann alle 10 Jahre …höchstens. Ofenheizungen mit Kehrung einmal im Jahr. Da da nichts mehr hoheitlich zu machen ist, will der saubere, Schwarze Mann ja noch gebührenpflichtig Brennholz messen sowie Frittenabzüge und Rauchmelder prüfen. Neuester Vertriebszweig ist per Klimalügerei der „Verkauf“ von Wärmepumpen eines empfehlenswerten Geschäftes…… Mehr

Reinhard Schroeter
1 Monat her
Antworten an  Bernd Bueter

Wer schon einmal einen Schornsteinbrand erlebt hat, wird alles tun um den Schwarzen Mann immer freien Zugang zur Esse zu gewähren .
Den Unsinn den sie daneben zu machen haben, ist ihren von Polithampelmännern jeder Coleur ins Aufgabenbuch geschrieben worden.
Übrigens ist das Kaminkehren seit Beginn des Jahres in Ungarn eine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates, dass heisst man bezahlt den Schonsteinfeger aus seinen Steuern mittelbar.

Philokteta
1 Monat her
Antworten an  Reinhard Schroeter

Gebe Ihnen recht. Schornsteinbrände will niemand.
Unser Kaminkehrer regt sich jedesmal über den Unsinn auf, den sie sonst noch zu machen haben. Jedenfalls sind wir froh über das Kaminkehren.

JamesBond
1 Monat her

Habe beim Verwaltungsgericht gegen die aktuelle doppelte Abzocke geklagt – ohne Ergebnis. Der Datenschutz bleibt leider auch auf der Strecke, da steht ein Repräsentant des Staates im Wohnzimmer und erfasst fleißig Daten zum Kaminofen, zur Wohnung und zum Trocknungsgrades des Feuerholzes – Merz? Es geht aufwärts mit dem Abstieg! Und liebe Mit-Rentner lasst Euch nicht veräppeln, diese Leute zahlen auch wir ob Mieter oder Hauseigentümer von einer immer schmaler werdenden Rente, das ist ein Grund mehr – Sie wissen schon …. .

Stefferl
1 Monat her

Ich habe selbst so einen Giftzwerg als Schornsteinfeger, der nicht davor zurückschreckt, mich ständig wegen irgendetwas bei der Hausverwaltung anzuschwärzen. Nachdem ich aber auch eine Hausverwaltung habe, die ihre Mieter als Feinde und nicht als Kunden betrachtet, funktioniert das. Ohne Monopol könnte der sich solche Fehltritte nicht leisten.

J. Braun
1 Monat her

Der Kaminfeger ist der widerlichste und übelste Spitzel des Überwachungsstaats. Der Polizist benötigt, um in ein Haus eindringen zu können, einen richterlichen Durchsuchungsbescheid, der Kaminfeger kündigt an, daß er kommt und niemand kann ihm das verwehren. Und wenn die Werte der Heizung ihm nicht passen, dann legt er die Heizung still. Da kann der Hausbesitzer gar nichts machen. Dieses Kaminfegerunwesen ist ekelhaft und typisch deutsch. In Frankreich gibt es diesen Spitzeldienst im Übrigen nicht. Dort ist jeder für seinen Kamin selbst verantwortlich. Da braucht es keinen Schornsteinfeger, der gern einmal den Kamin ausbrennt und dabei unter Umständen auch mal bei… Mehr

Boris G
1 Monat her

Die KÜVO ist tatsächlich ein Musterbeispiel deutscher Überregulierung. Als Besitzer einer neuen Brenntwerttherme komme ich um eine Jahreswartung nicht herum – andernfalls erlischt der 10jährige Garantieanspruch. Der Techniker misst und ich zahle, dann kommt der Schornsteinfeger, misst und ich zahle. Im letzten Jahr kam dann auch noch der Techniker des Gaslieferanten wegen Umstellung auf H-Gas, misst, klebt sein Protokoll an die Therme, die nun dreimal innerhalb von sechs Wochen durchgemessen worden war. In England und Australien gibt es keinen Schornsteinfegerzwang. Mit ist nicht bekannt, dass es dort pro Kopf der Bevölkerung mehr CO-Tote oder Schornsteinbrände gäbe als in Deutschland. Allerdings… Mehr

Stefferl
1 Monat her
Antworten an  Boris G

Bisher war es gefühlt immer so, dass die Schornsteinfegerinnung sich selbst verpflichtet hat, auch noch andere Aufgaben wahrzunehmen. Ursprünglich war ja das Säubern der Kamine die Hauptaufgabe. Das war dann irgendwann nicht mehr nötig. Dann wurde der Gesetzgeber dazu gebracht, die Abgasmessungen den Kaminkehrern zu übertragen. Sollte das nicht mehr nötig sein, wird der Kaminkehrer kommen, um die Wärmepumpe zu überprüfen. Die werden sich schon etwas einfallen lassen, um den völlig überflüssigen Schornsteinfeger weiterhin in ihre Wohnung zu lassen. Natürlich gegen eine üppige Bezahlung.

Bambu
1 Monat her

Sie sprechen mir aus der Seele. Der Zyklus bei der Heizung ist ja nicht ganz so häufig. Richtig lustig wird es, wenn man einen Kaminofen hat. Ich heize damit, allerdings auch nicht im Dauerbrand, von Mitte November bis Mitte Februar. Der Schornsteinfeger kommt im März und dann noch einmal Ende September oder Anfang Oktober und fegt dann noch einmal den bereits gereinigten Kamin. Auf die Frage hin, warum das denn zu diesem Termin noch einmal sein müsse, kam die Antwort „es könnten sich ja Spinnweben gebildet haben“ und die Verordnung sehe das so vor. Leider kein Einzelfall und mit zweimal… Mehr

ceterum censeo
1 Monat her

Mit Verlaub, Herr Adam, ich verstehe das Jammern jetzt nicht. Bei uns ist es seit Jahrzehnten so, daß der Schornsteinfeger die Feuerstättenschau (zwei Kaminöfen) durchführt, den Schornstein fegt und die Abgaswerte der Heizungsanlage überprüft und dokumentiert – natürlich gegen Endgeld (was auch sonst). Wo ist jetzt das Problem? Der Wartungsvertrag mit dem Installateur? Der wird die Anlage auch nicht kostenfrei prüfen, wenn er die Qualifikation hat.