Dürfen Politiker ihr Volk im Namen der Vielfalt schädigen?

Befürworter der Massenmigration stellen die Aufnahme jeglicher Fremder als ethische Verpflichtung dar. Doch was ist mit den ethischen Pflichten gegenüber der eigenen Bevölkerung? Im zweiten Teil seiner Analyse zeichnet Christian J. Zeller eine weithin vergessene Dimension der Einwanderungsdebatte nach.

Screenprint: Trauerwache Deutschland

Die Trauerwache Deutschland, organisiert von Michael Kyrath, dem Vater der von einem staatenlosen Palästinenser ermordeten Ann-Marie, zeigt: Es ist zentral, die deutsche Migrationspolitik auch hinsichtlich ihrer ethisch-moralischen Dimension zu thematisieren.

Wichtige Impulse dazu liefert der Vortrag „Ethik der Migration“, den der Philosoph Sebastian Ostritsch in der Bibliothek des Konservatismus im September 2025 gehalten hat. Ostritsch zeigt auf, dass Migration nicht nur eine Frage staatlicher Selbstbehauptung ist, sondern auch ethisch-moralische Gesichtspunkte in sich birgt, die das Wohl der eigenen Bevölkerung betreffen.

Moralische Pflichten?

Bereits dieser Gesichtspunkt befördert eine semantische Waffengleichheit zwischen Skeptikern der größtenteils kulturfremden Massenmigration, die Unbildung, ökonomische Belastung und Gewalttaten über das Land bringt, und den realitätsfernen Jubelpersern des Diversitätskultes. Nehmen jene doch für sich in Anspruch besonders „gut“ und „moralisch“ zu handeln, wenn sie „Schutzsuchende“ und „Ankommende“ aus aller Herren Länder bedingungslos willkommen heißen und dann jene als Unmenschen geißeln, die es wagen sich der Akklamationsatmosphäre zu entziehen und den Buntheitswahn zu kritisieren.

Gegen einen entgrenzten und verabsolutierten Universalismus macht Ostritsch geltend, dass moralische Pflichten nicht nur gegenüber dem Abstraktum der „Menschheit“ existieren, sondern auch gegenüber dem konkreten Gemeinwesen.

Der Staat hat nicht nur ein Eigeninteresse an Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Ordnung, sondern auch die moralische Pflicht dies für seine Bürger zu gewährleisten. Anerkannt ist dies, so lässt sich die Überlegung von Ostritsch fortführen, etwa in dem Amtseid des Kanzlers und der Minister: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Der Amtseid – nur ein Lippenbekenntnis?

Aufschlussreich ist der staatsrechtliche Status des Amtseides: Es existiert zwar eine rechtliche Pflicht, den Amtseid als Kanzler oder Minister vor Amtsantritt zu leisten, aber der Inhalt selbst ist nicht rechtlich einklagbar. Er hat vielmehr nur eine symbolische Bekräftigungsfunktion.

Einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018 zufolge, ist mit Blick auf den Amtseid eine Zuwiderhandlung „weder gerichtlich angreifbar noch strafbewehrt“. Die entscheidende Bedeutung des Amtseides liegt damit außerhalb des Rechts: „Das Regierungsmitglied“, so heißt es in dem Bericht, „bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag (…), den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“

Kurzum: Der Amtseid überwölbt die Rechtspflichten eines Mitglieds der Regierung moralisch und, sofern die optionale Schlussformel „So wahr mir Gott helfe“ gesprochen wird, auch religiös. Bereits daran zeigt sich, dass der (deutsche) Staat nicht mit seiner rechtlichen Funktion identisch ist, sondern eine moralische Sphäre jenseits des Rechts kennt. Somit lautet der Subtext des Amtseides gleichsam: „Ja, ich bekenne mich zu der moralischen Pflicht, meine Rechtspflichten gegenüber dem deutschen Volk gewissenhaft einzulösen.“

Die faktische Förderung von Gruppenvergewaltigung und Morden kann daher selbstverständlich auch der moralischen Beurteilung unterworfen werden.

Ein Gedankenspiel: Bürgerkrieg in Deutschland

In welch dramatischem Ausmaß die Migrationspolitik der letzten Jahre sozialmoralischen Grundgesetzen widerspricht, wird an einem Gedankenexperiment deutlich: Stellen wir uns vor, es herrschte Bürgerkrieg zwischen Protestanten und Katholiken in Bayern. Ein Angehöriger der katholischen Mehrheitsgesellschaft steht vor der Frage, ob er einen verfolgten Protestanten bei sich in der Wohnung aufnimmt. Der Katholik lebt dort mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern, 10 und 13 Jahre alt. Gehen wir gedankenexperimentell weiter davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Protestant eine Vergewaltigung verübt, um den Faktor 10 gegenüber der Gruppe der Katholiken erhöht ist und der Katholik dies weiß. Ist es unter diesen Bedingungen moralisch geboten, dass der Katholik den Protestanten in seiner Wohnung aufnimmt? Oder ist die Schutzpflicht gegenüber der eigenen Familie höher zu gewichten?

Hier kollidieren zwei moralische Pflichten: Einerseits das Gebot, Fremden in Not zu helfen (sofern sie tatsächlich in Not sind); auf der anderen Seite die Pflicht, die körperliche und seelische Integrität der Familienangehörigen zu gewährleisten.

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass die Frage nach der Verteilung der moralischen Pflichten keinesfalls automatisch zugunsten des Schutzes des Fremden ausfallen kann. Natürlich haben die Eltern eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern; ja sie sind sogar zu deren Schutz verpflichtet. Dies gilt auch für die Eheleute untereinander. Das stärkste Argument dafür, dass der Fremde in die Wohnung aufgenommen werden sollte, um ihn vor körperlichem Schaden zu bewahren, besteht darin, dass die zehnfache Erhöhung des Risikos in der Gruppe der Protestanten lediglich einen Gruppendurchschnitt markiert. Somit wird man Fremden als Individuum möglicherweise nicht gerecht, und man würde einer Person Hilfe versagen, die sie möglicherweise verdiente.

Konkret: Während, erneut gedankenexperimentell, in der Gruppe der Katholiken zwei von 10.000 Männern für eine Vergewaltigung verurteilt wurden, sind es in der Gruppe der Protestanten fast 20 von 10.000, die gleiche Bevölkerungszahl vorausgesetzt.

Damit besteht immer noch eine sehr kleine Wahrscheinlichkeit, einen Vergewaltiger bei sich zu Hause aufzunehmen. Aber gegenüber der Eigengruppe ist die Wahrscheinlichkeit extrem erhöht. Damit wäre das Ausüben moralischen Drucks auf die Eltern, den Protestanten auf jeden Fall in die Wohnung aufzunehmen, seinerseits unmoralisch, da man die vitalen Interessen der Frauen an ihrer körperlichen Unversehrtheit für nachrangig erklärt und sie damit zum Objekt bedingungsloser Aufnahmebereitschaft degradiert.

Pflichten gegenüber der eigenen Bevölkerung

Das wirft ein scharfes Licht auf das Agieren linksradikaler Migrationsfanatiker: Die Tatsache, dass sie den Souverän unter Druck setzen, moralische Gesichtspunkte, die sich auf die Integrität der Eigengruppen beziehen, unter allen Umständen hintanzustellen, ist selbst moralisch verwerflich.

Führen wir nun eine folgenreiche Unterscheidung in unser Gedankenexperiment ein: In der ersten Variante hat die Familie keinerlei Informationen über den aufzunehmenden Protestanten, weder Name noch genaue Herkunft noch Alter noch den persönlichen Hintergrund noch Hinweise auf etwaige frühere kriminelle Handlungen. Unsere katholische Familie muss die Person gleichsam blind aufnehmen. In der zweiten Variante verfügt unsere katholische Familie über zuverlässige Informationen über die aufzunehmende Person; sie kennt den Namen, weiß, woher die Person kommt, wie alt sie ist und kann den persönlichen Hintergrund so ausleuchten, dass sie nach menschlichem Ermessen auch die Wahrscheinlichkeit von kriminellem Verhalten einschätzen kann.

Wir sehen, wie sich jetzt die Entscheidungslage verändert: In der ersten Variante bleibt der katholischen Familie nur die Möglichkeit, die Informationen über die Gruppe als Indikator dafür heranzuziehen, ob die Person aufgenommen wird oder nicht. In der zweiten, informationsreicheren Variante hingegen tritt nun das Individuum selbst in den Fokus.

Die Familie kann, wenn sie dies wünscht, durch Informationen Vertrauen ausbilden und zu dem Schluss kommen, dass der Fremde trotz der stark erhöhten gruppenspezifischen Vergewaltigungsquote mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Gefährdung für die Töchter und die Ehefrau darstellt. Je deutlicher es wird, dass von dem individuellen Gast keine Gefahr für die Familie ausgeht, desto eher kollidiert dessen Abweisung selbst mit moralischen Pflichten.

Begrenzung der Zuwanderung: Eine moralische Pflicht auch gegenüber Zuwanderern

Bei der Begrenzung von Zuwanderung geht es also stets darum, moralische Pflichten klug und lebensnah abzuwägen. Ein erstes moralisches Minimalgebot besteht mithin darin, dass der Schutz und der Nutzen der Eigengruppe nicht gegenüber einer verabsolutierten Schutzpflicht gegenüber einer Fremdgruppe weichen muss. Philosophisch gesprochen: Einer Tugendethik, die auf ein konkretes Ethos, eine konkrete Gemeinschaft bezogen ist, muss gegenüber einer strikt universalistischen Morallehre auch in der politischen Praxis wieder zu ihrem Recht verholfen werden. Das bedeutet in der Praxis: Um die Eigengruppe vor schweren Schäden zu bewahren, kann auch das Heranziehen gruppenbezogener Risikogrößen grundsätzlich legitim sein.

Um jedoch möglichst zu vermeiden, dass Angehörige einer Fremdgruppe allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit über einen Kamm geschoren werden, besteht ein zweites moralisches Minimalgebot darin, niemanden in das Land zu lassen, der nicht individuell auf Herz und Nieren darauf überprüft wurde, ob von ihm möglicherweise eine Gefährdung ausgeht. Am effektivsten und sichersten geschieht dies in räumlich abgeschotteten oder extraterritoralen Einrichtungen, also bevor überhaupt ein Schaden für die Eigengruppe entstehen kann.

Kooperiert die Person nicht vollumfänglich bei der Informationsgewinnung, so muss ihr die Einreise konsequent verweigert werden, und zwar unabhängig davon, wie sehr sie selbst vorgibt, gefährdet zu sein. Der Besitz eines gültigen Passes ist die notwendige, aber längst nicht die hinreichende Voraussetzung dafür, in dem Zielland aufgenommen werden zu können. Nur nach einer tiefgreifenden individuellen Prüfung, die auch die Privatsphäre, die sozialen Netzwerke, medizinische Daten und die Eigentumsverhältnisse der Person betreffen können, ist es im Lichte der Pflichten gegenüber der Eigengruppe moralisch akzeptabel, auf das Heranziehen von Gruppendurchschnitten zur Risikoeinschätzung zu verzichten.

Die Trauerwache Deutschland ist ein Symbol dafür, in welch schändlichem Ausmaß der politisch-mediale Komplex in der Migrationsfrage die moralischen Pflichten gegenüber der Eigengruppe vernachlässigt. Es lässt sich kaum ein unmoralischeres Verhalten denken als es die Gutmenschen in den Mainstream-Medien, der staatlich gepamperten Zivilgesellschaft und nicht zuletzt der etablierten politischen Klasse seit Merkels Grenzöffnung im September 2015 an den Tag gelegt haben.

Denn selbstverständlich gibt es keine moralische Pflicht, das merklich gesteigerte Risiko einzugehen, dass ein „Ankommender“ die eigene Tochter vergewaltigt. Die übersteigerte, universalistische Moral, die sich im links-progressiven Mainstream auf das Fremde schlechthin zu richten scheint, wurde durch die radikale Preisgabe der berechtigten Interessen der eigenen Bevölkerung an körperlicher Integrität und Sicherheit erkauft.

Das einzige ethisch-moralische System, mit dem es konsistent ist, in Friedenszeiten ohne guten Grund schwerste Schädigungen von Angehörigen der Eigengruppe in Kauf zu nehmen, ist wohl der Satanismus. Der Trauerwache Deutschland ist zu wünschen, dass das unermessliche Leid der Opfer und ihrer Angehörigen weiterhin in Aufklärung über die verheerende Migrationspolitik umgemünzt wird. Denn nicht zuletzt ist sie auch eine moralische Katastrophe.


Lesen Sie auch den ersten Teil der Analyse von Christian J. Zeller, in der er beschreibt, wie die Opfer migrantischer Gewalt marginalisiert werden:

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Kommentare ( 70 )

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Emanreztuneb
8 Stunden her

Meine Güte! Ein Gutmensch… Der Text stellt sehr schön dar, warum die Deutschen in ihrer momentanen geistigen Verfassung aussterben. Entweder man verteidigt sein Land vor Eindringlingen oder nicht! Und das heißt man ist entweder ausländerfeindlich oder nicht. Es gibt nichts dazwischen! Es gibt keinen Gehirnscanner, der Boomern in Echtzeit Aufschluss darüber gibt, wie eine Gruppe von Leuten im Durchschnitt tickt. Wenn man so primitive Basics einer Gruppe von Lebewesen erklären muss, ist diese Gruppe schon ausgestorben.

giesemann
21 Stunden her

Putin hat mit Finnland und Schweden dasselbe erreicht wie bei allen anderen, die zuvor schon in die NATO geflohen sind bei der ersten Gelegenheit. Einfach durch schlechtes Benehmen. So hat er Mütterchen Russland was eingebrockt. Ist das gut oder schlecht? Vllt. gut für Russland? Von den drei großen Mächten China, USA und Russland ist Russland mit Abstand die schwächste. Hier könnte man sich treffen: Es gibt keine gute Zukunft für Europa ohne, gar gegen Russland – und umgekehrt. Wobei die transatlantische Rückversicherung gewahrt bleiben muss, für den Fall, dass der Kreml mal wieder Herrscherallüren kriegt wie derzeit.   Klartext: Wenn sich… Mehr

Reinhard Peda
23 Stunden her

Es gibt grundsätzlich keinerlei moralische Pflicht!
Jede sogenannte moralische Pflicht ist immer eine Einschränkung der individuellen Freiheit eines Menschen!
Menschen nach einem Unfall zu helfen ist auch keine moralische Pflicht sondern ein Akt der Menschlichkeit!
Wenn Migranten nach uns kommen um eine moralische Pflicht einzufordern, kann ich ihn nur dazu auffordern, seine Moralansprüche in seinem Heimatland durchzuführen!
Meine Meinung, die Leser dürfen jederzeit eine andere haben.

Kassandra
1 Tag her

Die Abnehmer
Einer nimmt uns das Denken ab
Es genügt seine Schriften zu lesen
und manchmal dabei zu nicken
.
Einer nimmt uns das Fühlen ab
Seine Gedichte erhalten Preise
und werden häufig zitiert
.
Einer nimmt uns die großen Entscheidungen ab
über Krieg und Frieden
Wir wählen ihn immer wieder
.
Wir müssen nur
auf zehn bis zwölf Namen schwören
Das ganze Leben nehmen sie uns dann ab
.
Erich Fried
„Warngedichte!“ 1964

a.bayer
1 Tag her

Zuwanderungs-Befürworter handeln aus Profitinteressen und/oder moralisierendem Distinktionsgehabe und/oder Hass auf das eigene Land und Volk heraus. Ach ja: Und aus Dummheit.

Kassandra
21 Stunden her
Antworten an  a.bayer

Weil sie keine Schuld auf sich laden wollten – sagte mir mal einer.
Dann hab ich ihm vorgerechnet, dass er deswegen samt seiner Familie selbst drauf ginge.

Hueckfried69
1 Tag her

Abgeordnete sind – in gesetzlichem Rahmen- nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet. Es ist nicht einzusehen, warum dies nicht auch für uns „einfache“ Menschen gelten soll. Jemandem eine moralische Verpflichtung aufzunötigen, die vom Gesetz oder der Verfassung gar nicht erwartet wird, ist absolut unlauter. (Es ist Feiertag; bitte entschuldigen Sie meine unangemessen milde Ausducksweise…)

Logiker
1 Tag her

hier ein feiner Artikel zum Thema „dürfen die das überhaupt? “ https://qpress.de/2026/10/02/wege-aus-einer-kranken-gesellschaft/ Auszug: „Wir leben in einer Welt der Entgrenzung: Entfernungen, die vor wenigen Jahrzehnten noch Tagesreisen bedeuteten, legen wir heute in Stunden zurück. Informationen, die früher mühsam zu erlangen waren, sind heute auf Knopfdruck zugänglich. Regeln und Konventionen, die für unsere Eltern noch Gesetz waren, sind jetzt Gegenstand freier Vereinbarung. Was bisher angesichts der Begrenzbarkeit der Wirklichkeit unmöglich schien, wird durch Simulation und Virtualisierung Realität. Warum also nicht auch die Grenzen unserer Persönlichkeit, die Begrenztheit unseres Denkens, Wollens und Fühlens beseitigen? Das gegenwärtige Entgrenzungsstreben zielt auf ein Leben ohne… Mehr

Last edited 1 Tag her by Logiker
Klaus D
1 Tag her

Die Trauerwache Deutschland….warum keine stolpersteine? Wäre mal was für das Tichy team – da wo städte diese erlauben mal einfach einen antrag einreichen (ja das muss man) und schauen was passiert. Wie würden diese reagieren – egal ob sie es ablehne würden oder genehmigen das würde massiv durch die presse, politik und intellektuellen scene gehen 😉

Haedenkamp
1 Tag her

#Nehmen jene doch für sich in Anspruch besonders „gut“ und „moralisch“ zu handeln, wenn sie „Schutzsuchende“ und „Ankommende“ aus aller Herren Länder bedingungslos willkommen heißen…# Genau das ist die „säkularisierte Ethik“ – sie ist vollkommen abstrakt, risikolos und verpflichtet zu nichts. Eine Ethik für Faulpelze und Nichtskönner. Ich frage diese Jubelden, was sie selbst konkret für ihre Flüchtlinge getan haben, wieviel Cent sie von ihrem Geld abgegeben haben. Viele verstehen nicht Mal die Frage.

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  Haedenkamp

„Flüchtling“ wurde uns in den Mund gelegt – auch, für schwerste Kriminelle ohne Ausweis. . Darf Politik dem Volk schaden? Nein. Darf sie nicht. Politik verletzt GG 16a – und danach permanent weitere Gesetze uns zu Lasten. Ist es nicht interessant, dass diese Frage niemals auch nur philosophisch diskutiert wurde – und uns Massen an nicht in unsere Gesellschaft integrierbare Menschen ungefragt auf die Tasche gelegt werden? Die Politik hat uns zu Dhimmis solcher gemacht – da sie uns zwingt!! illegal ins Land Eingelassene auf vielerlei Art und Weise auszuhalten. Sie wird so lange damit weiter machen, bis wir uns… Mehr

Juergen P. Schneider
1 Tag her

Wie in der Corona-Panik-Pandemie haben sich die mehrheitlich obrigkeitshörigen Untertanen bei der illegalen Masseneinwanderung dem Willen einer hysterischen und machtgeilen links-grünen Politkaste unterworfen. Erst nach Jahren wird dann einmal nachgedacht und erkannt, wie sehr man sich für dumm verkaufen ließ. Das links-grüne Medienkartell hat in fast allen Krisen der jüngeren Vergangenheit versagt, indem es sich zum Sprachrohr der Mächtigen degradierte. Die Justiz hat sich selbst zum verlängerten Arm der Exekutive gemacht und freiwillig auf den eigenen Status als Dritte Gewalt verzichtet. Gewaltenteilung bringt nur etwas, wenn in den Gewalten Personal vorhanden ist, das sich seiner eigenen Rolle bewusst ist. Mithin… Mehr