Bundesrechnungshof rügt feudale Ausgabepraxis der NGO-Koordinierungsstelle

Das „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ (BAP) ist und bleibt nebulös. Wann beleuchtet endlich ein Untersuchungsausschuss, dass sich der Staat hier – vor allem unter der Ägide der Ex-Ministerinnen Annalena Baerbock (Grüne) und Nancy Faeser (SPD) – NGOs ausgeliefert hat?

picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Annalena Baerbock und Nancy Faeser verantworten das "Bundesaufanhmeprogramm Afghanistan"

Nur ganz wenige Eingeweihte im Raumschiff Berlin dürfen genau wissen, was das „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ (BAP) bislang gekostet hat und was es über die Jahre hinweg kosten wird. Es werden ja nach wie vor Afghanen eingeflogen. Von mehr als 2.000 Zusagen einer Aufnahme in Deutschland ist die Rede. Eingeflogen derzeit aus der pakistanischen Hauptstadt Islamabad. Bis Anfang März 2025 waren über 33.200 Personen eingereist, darunter über 20.300 angebliche Ortskräfte mit Familien und über 12.900 weitere, besonders gefährdete Afghanen mit Familien. Kosten? Sicher geht es über die Zeit hinweg um einen siebenstelligen Euro-Betrag.

So richtig durchsichtig war das BAP nie. Ist es auch heute nicht. Viele Fragen sind und bleiben unbeantwortet: Waren wirklich alle nach Deutschland geholten Afghanen „Ortskräfte“? Drohte ihnen von den Taliban wirklich Ungemach? Waren auch Straftäter darunter? Ging es bei der Erteilung von Visa immer korrekt zu? Gab es seitens der Spitze im Außenministerium nicht auch fragwürdige Eingriffe? War bei der Beratung der Einreisewilligen nicht auch Vetternwirtschaft im Spiel? Warum wurde der Rat von Botschaftsangehörigen und von Sicherheitskräften beiseitegeschoben? TE hat regelmäßig über Unregelmäßigkeiten im BAP berichtet:

 

Eine Frage blieb bislang unbeantwortet: Wer waren und sind die NGOs, die dem Bundesamt für Migration (BAFM) Namen von Einreisenden zusammenstellten? Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter wollte eben dies von der Bundesregierung wissen. Doch die Regierung erklärt das zur Geheimsache. Und das Verfassungsgericht hat das Schweigen der Bundesregierung am 8. April 2025 abgesegnet. Tenor des Gerichts:

„Der Antrag ist unzulässig. Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.“

Nur indirekt konnte man erraten, welche NGOs aus der Migrationslobby es waren. Bei einer weiß man es: Die „Luftbrücke Kabul“ ihres Begründers, des „Grünen“ Erik Marquardt, brüstet sich seit August 2021 mit dem Transfer Zehntausender Afghanen beziehungsweise der Beihilfe dazu. Anfangs charterte Marquardt gar privat eine Chartermaschine. TE hat hineingeleuchtet, so gut es ging.

 

Erik Marquardt (*1987) selbst ist nichts anderes als ein Migrationslobbyist im Gewand eines „Europaabgeordneten“. Der frühere Sprecher der „Grünen Jugend“ firmiert als freier Fotojournalist; ein abgeschlossenes Studium hat er nicht. Als „Fotojournalist“ besuchte und erkundete er ab 2015 x-mal die Fluchtrouten von Flüchtlingen. Seit 2019 sitzt er im Europäischen Parlament. Auf der aktuellen Website der „Kabulluftbrücke“ taucht er nicht auf. Aber nach wie vor heißt es dort grammatisch und syntaktisch schräg: „Heute arbeiten zwei Dutzend Menschen – ehrenamtlich und hauptamtlich Afghanistan, Pakistan und Deutschland – an der Aufgabe, bedrohten Afghan*innen zu evakuieren.“

Ob staatliche Gelder in Richtung „Kabulluftbrücke“ geflossen sind, weiß man nicht. Auf eine konkrete Anfrage der AfD vom Januar 2024 heißt es regierungsamtlich nur: „Der damalige Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas hat die Zusammenarbeit mit ‚Kabul Luftbrücke‘ unterstützt.“

Nicht-staatliche Koordinierungsstelle dilettantisch und verschwenderisch

Um das NGO-Spinnennetz zusammenzuhalten, richteten Außenministerium und Bundesinnenministerium Ende 2022 eine „Koordinierungsstelle“ für die Durchführung des BAP ein. Die Arbeit dieser „Stelle“ endete nicht ganz unfreiwillig Ende 2024.

Die Stelle war für die erste Auswahl und Prüfung besonders gefährdeter Afghanen zuständig und gab die geprüften Fälle an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiter. Die Stelle arbeitete mit 25 Fachleuten zusammen, um die vorgeschlagenen Fälle zu prüfen. Meldeberechtigt waren zivilgesellschaftliche Organisationen (welche auch immer). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte die Koordinierungsstelle mit insgesamt 8,4 Millionen Euro. Und da ging es manchmal recht großzügig und verschwenderisch zu.

Das BAMF selbst geht davon aus, dass es für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt rund 300.000 Euro zurückfordern wird. Da der – namentlich nicht genannte – Träger der Koordinierungsstelle (vermutlich eine NGO) allenfalls über geringe Eigenmittel verfügt, ist fraglich, ob und wie er die unwirtschaftlich verwendeten Mittel zurückzahlen kann. Es droht ein Schaden für den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes (BRH) zeigen Verstöße des Trägers der Koordinierungsstelle, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gesichert war, wie drei Beispiele belegen.

Beispiel 1: 2022 schloss der Träger der Koordinierungsstelle einen Vertrag über die Bereitstellung einer individualisierten Softwarelösung ab. Der Auftragswert lag bei 651.800 Euro. Im Jahr 2022 lag der einschlägige Schwellenwert für die Anwendung des EU-Vergaberechts bei 215.000 Euro. Der Träger der Koordinierungsstelle hat damit gegen das Vergaberecht verstoßen. Eine freihändige Vergabe ohne die dafür nötigen vergaberechtlichen Voraussetzungen stellt laut BRH einen schweren Vergabeverstoß dar.

Beispiel 2: Das BAMF beanstandete Belege zu eingereichten Reisekosten. Der stellvertretende Leiter der Koordinierungsstelle rechnete Ausgaben (unter anderem für einen Mietwagen und Hotelübernachtungen) von seinem Wohnort nach Berlin als Reisekosten ab, obwohl sein Dienstort Berlin war. Das BAMF forderte aufgrund dessen 7.829,41 Euro wegen nicht zweckentsprechender Verwendung der Mittel zurück.

Beispiel 3: Beleg Nummer 54 des Jahres 2023 enthält die Kreditkartenabrechnung des Trägers für Februar 2023. Aufgelistet sind unter anderem Ausgaben von 307,80 Euro für ein Frühstück für die Beschäftigen der Koordinierungsstelle sowie 655 Euro für ein Geschäftsessen für sechs Personen (mehrere Beschäftigte der Koordinierungsstelle sowie eines IT-Dienstleisters). Teuerste Einzelposition dieses Belegs ist ein Steak für 178 Euro. Boshafte Frage: Hat hier Bud Spencer bei einem seiner berühmt-berüchtigten Wettessen mitgefuttert?

Der Bundesrechnungshof schreibt Klartext: „Der Träger hat die angeforderten Mittel teilweise nicht zweckentsprechend und nicht wirtschaftlich verwendet.“ Die hier genannten Beispiele 2 und Beispiel 3 zeigen zudem, dass die abgerechneten Kosten nicht zuwendungsfähig sind. Denn solche Ausgaben sind, wenn sie als Teil einer Dienstreise anfallen, mit den jeweiligen Tagesgeldsätzen abgegolten. Der BRH kommt also zum Ergebnis, dass der Träger Auflagen und Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids sowie Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsvorgaben nicht beachtet habe.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte übrigens früh schon mitgeteilt, der Träger der Koordinierungsstelle habe zu Beginn der Förderung über keine Erfahrungen im Zuwendungsrecht verfügt. Er sei aber die einzige NGO, die bereit gewesen sei, als Koordinierungsstelle innerhalb des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan tätig zu werden. Immerhin ist derzeit keine anderweitige Förderung des Trägers aus Mitteln des BMI-Haushalts für das Jahr 2025 beabsichtigt. Man darf annehmen, dass sich hier Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) durchgesetzt hat.

Das Ganze mutet an wie eine Kumpanei von Regierung und NGOs

Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) kann mittlerweile – und zwar ab der Endphase 2021 des Merkel-Regiments – als skandalöses Beispiel für eine als Kumpanei anmutende Zusammenarbeit von Bundesregierung, Verfassungsgericht und NGO-Migrationslobbys gelten. Der Staat hat hier hoheitliche Aufgaben an NGOs delegiert. Wie wenn der Staat angesichts von Zigtausenden an eidgebundenen Beamten und Hoheitsträgern selbst nicht in der Lage gewesen wäre, ein Programm wie das BAP rechtsstaatlich sauber durchzuführen.

Der Staat hat sich hier, vor allem unter der Ägide der Ex-Ministerinnen Baerbock (Grüne) und Faeser (SPD), Lobbyisten an den Hals geworfen, die nicht nur dilettantisch zu Werke gingen, sondern auch Rechtsnormen verletzten. Weil sie aber die richtige „Haltung“ zeigten, hat man in den Häusern Baerbock und Faeser alle Augen und Hühneraugen zugedrückt. So ist eine Parallel-Exekutive entstanden, die mit dem Grundgesetz nicht abgedeckt ist. Es wird Zeit, dass ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hier einmal scharf hineinleuchtet.


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Kommentare ( 36 )

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Bernd Schulze sen.
2 Monate her

Wie kann es sein, daß NGOs, die Arbeit von der Regierung und staatlichen Einrichtungen übernehmen und durchführen. Ist dies rechtens. Es wäre ein leichtes diese Tätigkeit zu beenden. Deren Ergebnisse dürften zu Recht angezweifelt werden. Mit Schutz von Minderheiten oder Ortskräften, hat dies wenig zutun oder man zählt Kriminoder Schariarichter dazu. Zur Erinnerung, die für die Bundeswehr usw tätig wahren, mussten die Zustimmung des Clanschef und Familie haben und durch diese Ortskräfte, wahren die Taliban, stets bestens informiert. Was dazu führte das diese die Wessis vertreiben konnte. Die wirklich bedroht wurden und Fachkräfte wahren, haben sich bei Zeiten abgesetzt. Aber… Mehr

Manfred_Hbg
2 Monate her

Zitat: „Der Bundesrechnungshof schreibt Klartext: „Der……“. “

> Nun ja, es ist natürlich „schön & toll“ das auch „der Bundesrechnungshof….“ . Ich jedoch, würde viiiel lieber hören wollen, was die gegen Baerbock (Grüne) und gegen das AA und Fraeser’s IM ermittelnde STAATSANWALTSCHAFT zu schreiben und sagen hätte?
Doch ich habe hier so die leiiichte Vermutung, dass die Ermittlungen langsam in Vergessenheit geraten und unterm Teppich gekehrt werden….. .

Freiheit fuer Argumente
2 Monate her

Der Inhaber der Koordierungsstelle war wohl ein gewisser Tillmann Röder:
In dieser Debatte hat sich nun erstmals Tilmann Röder, der ehemalige Chef der Fallbearbeitung im Panorama-Interview geäußert. Seine „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ war im Auftrag des Bundesinnenministeriums tätig. Der promovierte Jurist sagt: „Die Forderung, jeden Einzelfall erneut zu prüfen, ist ein Affront gegenüber allen Beteiligten am Programm. …“

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2025/Illegale-Migration-Warum-duerfen-Legale-nicht-kommen,aufnahmeprogramm102.html

peter sponsel
2 Monate her

Mit Sicherheit gab es jemand, der für die NGO zeichnungsberechtigt war und Kontovollmacht hatte. Wieso sollten diese Person(en) dann nicht mit ihrem Privatvermögen haften ?
Und wurde die NGO auch steuerrechtlich durchleuchtet ??

Kassandra
2 Monate her

Da spricht er von seiner privaten Initiative der „Kabuler Luftbrücke“, der Erik Marquardt: https://www.fluxfm.de/p/Erik-Marquardt-or-Interview-16Ws9MCLJ2ivi1mdrc1qRl Alles löschen sie halt nie. Hier gehen AfD-Abgeordnete in einer Kleinen Anfrage auf sein Mittun bei der „Luftbrücke“ ein: https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009974.pdf “ Einer der prominenten Gründer dieser Initiative ist der Abgeordnete der Fraktion der Grünen im Eu- ropaparlament, Erik Marquardt aus Brandenburg (https://www.kabulluftbruec ke.de/ueber-uns/team-und-kontakt/, zuletzt aufgerufen am 24. Oktober 2023). Die Initiative „Kabul Luftbrücke“ erhielt unter anderem persönliche Unterstüt- zung durch den ehemaligen Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas (https://www.rnd.de/politik/afghanistan-luftbruecke-gruenen-politiker-marqua rdt-mit-schweren-vorwuerfen-gegen-regierung-2TM63IXKNNCSHLOTFRZI FKC2UE.html zuletzt aufgerufen am 23. Oktober 2023). Irgendwer kann auch den Verlauf dieser www sicher wieder herstellen. .… Mehr

Siggi
2 Monate her

Dass es unter Merz so weitergeht zeigt, was für eine Ratte der ist. Die Lügenregierung, nach der dullen Regierung. Genau das, was Deutschland nach Merkel und Scholz noch gebraucht hat. Zum Glück wacht auch der Westen langsam auf.

Ohne die AfD an der Macht, ist Deutschland verloren. Nicht durch Krieg oder sonst etwas, durch die eigenen Politiker. Und die Hauptverantwortliche Merkel lacht immer noch. Wie lange noch?

Deshalb AfD, um erst einmal zu erfahren, was wirklich seit 2015 hier veranstaltet wird. Dem Bürger werden sehr wichtige Informationen einfach vorenthalten. Wie soll er so richtig wählen?

ak95630
2 Monate her

Das BVerfG deckt möglicherweise schleusende NGOs. So geht es, wenn Parteien die Richter bestimmen.

Retlapsneklow
2 Monate her

Angesichts der Millionen Flüchtlinge seit 2015 ist de Zahl der jetzt noch geholten Afghanen in einer Größenordnung von ca. 30.000 doch recht klein.

Jeder weiß, dass es Ortskräfte gab.

Sie halfen unseren Streitkräften gegen die Taliban. Plausibel, dass sie nicht in Afghanistan leben können. Sie kommen jetzt aus Pakistan. Wie schäbig wäre es, sie nicht bei uns aufzunehmen? Warum ohne Belege von „angeblichen“ Ortskräften reden, wenn doch die Plausibilität vorhanden ist?

Warum einen Katalog kritischer Suggestivfragen ohne Antworten?

Haba Orwell
2 Monate her
Antworten an  Retlapsneklow

> Sie halfen unseren Streitkräften gegen die Taliban. Plausibel, dass sie nicht in Afghanistan leben können.

Das erklärt aber Dagmar Henn im Bösen Medium ganz anders. Außerdem – zuletzt werden keine Kollaborateure ausgeflogen, sondern beliebige Sippen, die irgend einer NGO lieb sind.

Retlapsneklow
2 Monate her
Antworten an  Haba Orwell

Das erklärt jeder, wie es ihm gefällt.
Ich sehe oben lauter gute Fragezeichen.

Last edited 2 Monate her by Retlapsneklow
Edwin Rosenstiel
2 Monate her
Antworten an  Retlapsneklow

Werter Wolkenspalter, Ihre Postings sind genau so kreativ wie Ihr Nick. Falsch herum gelesen, irgendwie….oder falsch gepolt…jedenfalls stimmt was damit nicht.
Haben Sie schon einige Afghanen bei sich zu Hause aufgenommen, oder tönen Sie hier nur weltenretterisch herum?
Die „angebliche“ Plausibilität dürfen Sie hier gerne mal ausführlich erklären.

Bernd Schulze sen.
2 Monate her
Antworten an  Retlapsneklow

Sie spionierten für die Taliban, denn nur so konnten diese die Amis und all die anderen vertreiben. Achso 800 000 warten ebauf eine Einreise von Iran nach Berlin.

Guenther Adens
2 Monate her

Und es wird in dieser „unserer Demokratie-Staatsimulation“ doch immer evidenter: Wann haften diese Steuergeldverprasser endlich mit ihrem eigenen Vermögen?
Wie lange läßt sich der fernsehglotzende Wähler seine Ausplünderung noch gefallen?
Wahrscheinlich bis zu dem Zeitpunkt, bis er selber durch seine gewählten Politikdarsteller bis aufs Hemd in die Pleite getrieben wurde.
Spätestens dann stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.
Und wie sehen die dann aus?
Nun, auf keinen Fall der „Knüppel aus dem Sack“, sondern larmoyantes Geheule und wehklagen, wie gemein das doch alles sei, und warum Gott sie so gestraft habe; Sie hätten doch nichts schlimmes getan……. eben….

Retlapsneklow
2 Monate her

Angesichts der Millionen Flüchtlinge seit 2015 ist de Zahl der jetzt noch geholten Afghanen in einer Größenordnung von ca. 30.000 doch recht klein.

Jeder weiß, dass es Ortskräfte gab.

Sie halfen unseren Streitkräften gegen die Taliban. Plausibel, dass sie nicht in Afghanistan leben können. Sie kommen jetzt aus Pakistan. Wie schäbig wäre es, sie nicht bei uns aufzunehmen? Warum ohne Belege von „angeblichen“ Ortskräften reden, wenn doch die Plausibilität vorhanden ist?

Warum als Journalist einen Katalog kritischer Suggestivfragen stellen anstatt sie durch saubere Recherchen zu beantworten?