Der angeblich rechtsextreme Täter besaß einen Koran, war psychisch krank und wollte vermeintlich mit Messern morden. Fast keine zwei Teile passen zueinander. Wo Behörden schweigen, regiert das Gerücht. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln.
picture alliance/dpa | Roberto Pfeil
Einen Tag nach seinem Attentat war der volle Name von Tobias Rathjen, des Täters von Hanau, bekannt. Den Namen von Stephan Balliet, dem Attentäter von Halle 2019, erfuhr die Öffentlichkeit gar am selben Tag, bald mit abgekürztem Nachnamen, bald in voller Form. Beides soll im aktuellen Fall des ICE-Anschlags zwischen Köln und Frankfurt nicht so sein. Beim mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 20-jährigen Aachener mit ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft. Das erfuhr TE von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die zusammen mit dem Staatsschutz der Bonner Polizei die Ermittlungen übernommen hat. Nur den Vornamen soll die Öffentlichkeit nicht erfahren, vielleicht zu keinem Zeitpunkt.
Ähnlich war es schon im Fall des Totschlags an einem Zugbegleiter bei Homburg gewesen. Damals, Anfang Februar, sickerte der Name allerdings sehr bald in abgekürzter Form durch. Ioanni V. soll der Gewalttäter heißen, der lange pauschal als Grieche galt, tatsächlich aber ethnischer Albaner ist. Und vielleicht heißt er ja auch Vasilis I., wie es parallel in der griechischen Presse mit ausdrücklichem Verweis auf eine deutsche Quelle hieß, vielleicht auch ganz anders, albanischer. Welcher Name nun der richtige ist, ist immer noch ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken blieb bei ihrer Auskunft, sie habe keinen Namen herausgegeben. Es muss sich also um ein oder zwei Lecks handeln, die die deutsche und griechische Presse mit unterschiedlichen Namen gefüttert haben. Das ist intransparent.
Die Rechtsextremen werden auch immer jünger
Nun scheint sich ein ähnlicher Tanz rund um den ICE-Anschlag bei Siegburg zu ergeben – ein Fall, in dem nun wirklich die Unklarheiten überwiegen. Einen Namen will die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nicht nennen, wobei nicht ganz klar ist, ob das aus Jugendschutz so ist oder um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.
Was aber schon klar ist und auf unbekanntem Weg an die Presse gelang: Der gerade einmal 20-jährige Täter soll „polizeibekannt“ sein und dazu noch „rechtsextrem“. So vermengt zumindest die BILD zwei Faktensplitter. Vermutlich geht es vor allem um die E-Mails, die er unmittelbar vor Tatbeginn um 20:50 Uhr an verschiedene Medien schickte. Vier Minuten später ging bereits der Notruf ein.
Allerdings können auch diese konkreten Äußerungen nicht veröffentlicht werden – diesmal aus Ermittlungsschutz. Zeugen könnten sonst etwas aussagen, was sie vorher in der Presse gelesen haben, heißt es. Ob darüber hinaus etwas älteres Politisches gegen den Täter vorlag und was, erfährt man nicht – ebenso wenig, wodurch er polizeibekannt war.
Neben einem möglicherweise rechtsextremen Motiv gibt es aber Hinweise auf eine psychische Erkrankung, die auch als der auslösende Faktor der Tat in Frage komme. Laut BILD wurde in der Aachener Wohnung des jungen Mannes neben einer Ausgabe von „Mein Kampf“ auch ein Koran gefunden, dazu ein „wirres Manifest“. Aber auch darüber will die Generalstaatsanwaltschaft nicht sprechen. Also bleibt fast alles geheim, jedenfalls für jetzt. Zu dumm, dass es immer diese Maulwürfe gibt, die dann doch die Hälfte der Erkenntnisse zur gegebenen Zeit an die geneigte Presse durchstechen. So entsteht ein undurchsichtiges Gewirr aus Halbinformationen, die dem Normalbürger die Beurteilung erschweren.
Ein Grauer Wolf? Nicht ausgeschlossen
Es fällt aber doch auf, dass auch die Generalstaatsanwaltschaft auf Nachfrage von TE nicht ausschließt, dass es sich auch um einen Grauen Wolf handeln könne. Das ist jene rechtsextreme Vereinigung von vorwiegend türkeistämmigen Personen in Deutschland, die ja auch schon neben der damaligen Bundesinnenministerin stehend ihren typischen Wolfsgruß gezeigt haben.
Und zu dieser Vermutung würde eben der gefundene Koran passen. Ein junger Rechtsextremer könnte den natürlich auch zu Informationszwecken besitzen. Und so wird am Ende deutlich, zwischen welchen Extremen die heutige Jugend navigiert, in gewisser Hinsicht navigieren muss. Einem immer stärker Raum greifenden Islam stehen auf deutschen Schulhöfen Tendenzen gegenüber, bei denen es um die Behauptung der deutsch-christlich-abendländischen Lebensweise und Gesellschaftsform geht. Und diese Verteidigung des Eigenen wird oft genug in den Bereich des Rechtsextremismus gerückt. Wie gesagt, ist nicht bekannt und soll nicht bekannt werden, welche Äußerungen des Täters ihn in den Bereich „politische Kriminalität rechts“ bugsiert haben.
Der Islamkritiker Michael Stürzenberger weist nun darauf hin, dass es durchaus eine Menge Islamisten gebe, die auch Hitler gut fänden. Das seien deutlich mehr als die Rechtsextremisten, die den Islam mögen und freiwillig im Koran lesen.
Am Ende bleibt die Frage: Wie weit muss der bemühte Jugendschutz wirklich gelten? Hat nicht einer, der eine solche Tat begeht, den übertriebenen Schutz in gewisser Weise verspielt? Und wie weit geht der Jugend- oder auch Ermittlungsschutz eigentlich? Darf man die Öffentlichkeit auch bewusst im Unklaren lassen, sie in die Irre führen?
Messer, Kultur und unklare Sprengvorrichtungen
Es geht ja beim Verschweigen des Namens ausdrücklich darum, die Identifizierung des Täters zu vermeiden, wohl um ihn in seinem weiteren Leben nicht unbillig zu belasten. Wo wird also Jugendschutz zum Täterschutz und zum Gegenteil einer effektiven Rechtspflege? So muss sich die interessierte Öffentlichkeit also selbst ein Bild von diesem Täter machen. Und das dürfte kaum so einfach gelingen.
Der gesamte Fall bleibt vollkommen unklar, solange sich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nicht bereit erklärt, genauere Angaben zum Täter, seinen konkreten Äußerungen und seinem Umfeld (familiär, kulturell) zu machen. Sonst bleibt auch das Etikett „rechtsextrem“ unklar. Was bedeutet es denn? Ist der junge Mann übertrieben nationalistisch, Rassist, vielleicht islamischer Chauvinist? Die Extremismen sind rechts genauso vielfältig wie links, wo man sich im Namen des Klimas, für die grenzenlose Zuwanderung oder für die Weltrevolution radikalisieren kann. Übrigens passt auch die unterstellte Absicht, der 20-Jährige habe die Zugpassagiere im allgemeinen Chaos mit Messern angreifen wollen, nicht wirklich in den deutschen Kulturkreis und das Bild, das man von einem deutschen Rechtsextremisten hat.
Unklar bleibt auch die Natur des verwendeten Sprengmittels, das die Polizei Siegburg anfangs als Pyrotechnik einordnete, das aber vielleicht ohne echte Zündung auskommt. Die Polizei Bonn und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sprachen am Tag nach der Tat noch immer von „am Tatort gezündeten Gegenständen“, die „nach derzeitigem Sachstand“ allgemeiner als „Sprengvorrichtungen“ eingeordnet wurden. Man ermittelt da noch. Es gab in jedem Fall nur einige leichter Verletzte. Das Ganze ging glimpflich aus, der Täter war kaum dazu in der Lage, einen Plan (welchen?) umzusetzen.


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
„Jugendschutz“ für einen 20-jährigen? Mit 18 ist er volljährig, darf wählen und ggf. in einen Krieg geschickt werden. Durch seine Tat hat er sich selbst in die Öffentlichkeit gestellt. Ich werde den Eindruck nicht los, daß dieser „Jugendschutz“ und das „Jugendstrafrecht“ für 20-jährige und noch ältere nichts weiter ist als ein sozialromantisch verbrämter Täterschutz gegen die Gesellschaft. „Der Islamkritiker Michael Stürzenberger weist nun darauf hin, dass es durchaus eine Menge Islamisten gebe, die auch Hitler gut fänden.“ Für diese Erkenntnis braucht man keinen „Islamkritiker“. Jeder, der den arabischen Orient etwas besser kennen gelernt hat, weiß das, aus eigener Erfahrung. Der… Mehr
Wenn Staatsanwaltschaften mit Namen so hinter dem Berg halten, darf angenommen werden, dass es sich bei diesen Tätern um Angehörige „geschüzter kultureller Minderheiten“ von „unsere Demokratie“ handelt.
Wäre in dem vorliegenden Fall der Täter Biodeutscher, wäre der Name längst bekannt. Soviel zur Gleichbehandlung.
Mal was technisches: die gezeigte Airsoft-Granate ist ein Gerät, dass kleine Plastikkugeln mit Federdruck mit max 0,5 Joule ausstößt. Nix Sprengstoff, weil bei Airsoft verboten. Die Verwendung dieser Granate spricht für ein ernsthaftes psychisches Problem, weil man damit niemanden verletzen kann. Aber in D ist ja der psychisch krank, der das geeignete Mittel – Messer – einsetzt. Das psychiatrische Gutachten würde ich mir als ehemaliger Gutachter beim MD gerne mal ansehen.
Für wie blöd werden wir eigentlich gehalten. Wäre der Täter wirklich deutscher wäre auch der Name schon längst bekannt.Und wer stellt eigentlich diese reflexartigen Diagnosen einer psychischen Erkrankung bei diesem Täterkreis?
Liebe Leute, wir haben doch gerade erst gelernt, dass man Polizisten erschießen darf, wenn man sich nur hinreichend von der Polizei verfolgt fühlt und ein gegenüber dem Zeitgeist, der alles verstehen will willfähriger Gutachter vor Gericht herumfabuliert, das Ganze in geeigneter Kombination mit einer Vorsitzenden Richterin, die besonders zeitgeistig-milde gegenüber Tätern ist, bildet die perfekte Melange. Und der vorliegende Fall von Siegburg ist doch offenkundig: die schamlose christliche Kultur provoziert vermutlich einen Menschen derart, dass er angesichts des herannahenden höchsten Christenfestes in Verzweiflung gerät und sich wehren muss. Das muss doch jetzt jeder endlich mal verstehen und seine Schuld erkennen.… Mehr
Am Ende wird beim Michel hängenbleiben, dass ein Rechtsextremer ein Gewaltverbrechen begangen hat. Und so wird’s auch in der PKS verbucht werden. Und genau das ist doch gewollt. Mission accomplished.
Rechtsextrem oder linksradikal, weiß oder schwarz, schwul, katholisch, deutsch oder nicht-deutsch – sind das jetzt die neuen Mordmerkmale? Bewertet man Habgier, Mordlust oder Heimtücke demnächst nach Geschlecht, Hautfarbe oder Staatsbürgerschaft des Mörders? Ist ein heimtückischer CDU´ler heimtückischer als ein heimtückischer SPD´ler, ohne hier Namen nennen zu wollen aus Gründen des Bademantels? Fällt die Verteilung eines tödlichen Impfstoffes aus Habgier schon unter das Mordmerkmal „Einsatz gemeingefährlicher Mittel“ unter „Ausnutzung der Wehrlosigkeit der Opfer“? Oder gilt das gemäß „Lex Lauterbach“ noch als „Nebenwirkungsfreie Maßnahme zum Schutz vor schweren Verläufen“? Nein: „Rechtsextrem“ ist kein Mordmerkmal, sondern unverzichtbarer Bestandteil der medialen Volksverhetzung durch die… Mehr
Die Zurückhaltung der Linken und des Verfassungsschutzes bei der politischen Einordnung des Islam und der Muslime fällt auf.
Wer unterhalb der Strafbarkeitsgrenze den Staat kritisiert, von Heimat spricht oder schwarz, rot, goldenes Tuch schwenkt ist rechtsextrem. Wer aber den Staat durch die Scharia und die Regierung durch Mullahs ersetzen will, ist ein Opfer von Islamophobie.
Behördliche Geheimniskrämerei, insbesondere um Namen und Herkunft, deutet mit großer Sicherheit auf Mihigru hin.
Und zum tausendsten Mal lässt sich wieder festhalten, dass BILD und AxelSpringer Teil des Problems sind.