450- oder 460-Euro-Jobs?

Anders als der 450-Euro-Job wird der 460-Euro-Job den sv-pflichtigen hinzugezählt. Der Zugewanderte wird nicht mehr regelmäßig beim Jobcenter vorgeladen, die Bearbeiterin hat einen Fall erledigt und die Politik verkündet, dass immer mehr Eingewanderte sv-pflichtig arbeiten.

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Aufgrund zahlreicher Leserzuschriften zum Beitrag „Grenzöffnung – drei Jahre Informationssperre“ vom 22. August 2018 antwortet und ergänzt Autor Michael Wolski auf Fragen zu Statistiken etwas umfassender.

1. Was unterscheidet 450- von 460-Euro-Jobs?

Na klar, das sind 10 Euro, werden Sie jetzt denken. Also etwa 2,2 % mehr von 450.
Das ist rechnerisch richtig, aber mir geht es um den PR-Effekt und dieser liegt meilenweit üner dem 450-Euro-Job.

Was ist ein 450-Euro-Job? Er soll Arbeitslosen, Hausfrauen, Studenten, Rentnern ermöglichen zu arbeiten und ohne Abzüge für sie, brutto gleich netto zu verdienen.
Auch sv-pflichtig Beschäftigte machen davon Gebrauch, denn versteuert der Arbeitgeber diesen Job pauschal mit 2%, entfällt jegliche weitere Besteuerung für den Mini-Jobber. Hintergedanke war, dass dieser Personenkreis keine Krankenkasse benötigt, da er schon woanders versichert ist. Und die Unternehmen – aber auch Privatleute – können relativ geringe Arbeitsaufgaben erledigen lassen. Allerdings gibt es dieses Konstrukt nur bis zu einer Höhe von max. 450 Euro (früher 400 €). Nur der Arbeitgeber zahlt Abgaben für SV, Steuern etc. – etwa 30 % auf das Minijob-Entgelt.

Was ist ein 460-Euro-Job?

Diesen Begriff habe ich erstmals in einem Gespräch mit einer Jobcenter-Angestellten gehört. Sie sagte, dass diese Jobs auf dem Vormarsch seien. Der Begriff hat mir gut gefallen, weshalb ich ihn symbolisch für die Jobs bei der sv-pflichtigen Beschäftigung von Zugewanderten verwende.

Warum liegt dieser Job nun haushoch über dem 450-Euro-Job? Bei Lohn oder Gehalt über 450 Euro monatlich müssen durch den Arbeitnehmer Zahlungen an die SV und auch das Finanzamt (sofern Steuerpflicht besteht) geleistet werden. Diese Jobs werden in der Statistik als sv-pflichtige Beschäftigung geführt. Sie sind ein Indikator der Beschäftigung und letztlich des Wohlstandes eines Landes. Die Daten zur Arbeitslosigkeit beziehen sich auf diese Arbeitsverhältnisse.

Rechenbeispiel: Beim aktuellen Mindestlohn darf ein Arbeitnehmer nur max. 50,9 Stunden monatlich arbeiten, um netto 450 Euro zu erhalten (450 ./. 8,84 €). Hat er einen sv-pflichtigen Job mit 460 Euro erhält er nur 408 € netto (Gleitzone, ohne Kirchensteuerpflicht) und muss 52 h arbeiten.

Kosten für den Arbeitgeber im Vergleich:

Sie können diese Kosten mit jedem Lohn- und Gehaltsrechner nachvollziehen:
Minijob 450 Euro: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 585 €.
Sv-pflichtiger 460 Euro Job: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 549 € und der Arbeitnehmer 52 €.

Meine Vermutung, warum Arbeitgeber (Unternehmen, NGO) bei Zugewanderten zunehmend die 460 Euro Variante wählen ist, dass sie die sv-pflichtige Beschäftigung von einem oder mehreren Migranten öffentlichkeitswirksam verkünden können und so im Mainstream mitschwimmen, ohne sich jene Probleme aufzuladen, wie bei religiösen Muslimen geschildert (weiter unten im Text). Und sie sind dann nicht mehr das Ziel der ständigen Werbeaktionen der Arbeitsagentur – denn sie haben ja schon einen oder mehrere sv-pflichtig Beschäftigte aus dieser Gruppe.

Schafft die Wirtschaft sv-pflichtige Arbeitsverhältnisse, sieht Land gut aus und die Politiker sehen sich in ihrer Arbeit bestätigt. Baut man die Arbeitslosigkeit bei einer definierten Problemgruppe ab, noch besser. Das ist vor Wahlen (auch Landtags- und Europawahlen) besonders wichtig, damit der deutsche Michel sein Kreuz an der richtigen Stelle macht.

Werden nun diese 460-Euro-Jobs (sv-pflichtiger Arbeitsvertrag PLUS Grundsicherung) extra von der BA ausgewiesen? Ehrlich gesagt, ich habe nichts gefunden. Mich würde dabei auch nur die Statistik der Beschäftigten aus den acht Hauptasylherkunftsländern interessieren (Zum besseren Verständnis der Begrifflichkeiten schauen Sie bitte hier in das Glossar der BA).

2. Statistiken

Einen guten Überblick über den rasanten Zuwachs bei den sv-pflichtigen Arbeitsverhältnissen in den letzten zwei Jahren finden Sie hier in der Statistik „Auswirkung der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt“. Sie finden darin mehrere Tabellen, auch zu den Personen aus den acht muslimischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia und Nigeria.

Wie Sie dort sehen, wächst der Anteil sv-pflichtiger Beschäftigung bei den Flüchtlingen viel stärker als der der Minijobs (geringfügig Beschäftigte). Für die Politik aller Grund zur Freude. Sie haben es neulich vom BA-Chef in den Leitmedien und in den Öffentlich-Rechtlichen gehört.

Beschäftigte in Zeiträumen, Auszug aus der Tabelle Seite 11:

Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsart

Mai 2018 absolut

Veränderung zum Vorjahr absolut

Veränderung zum Vorjahr %

Nichteuropäische Asylherkunftsländer

306.574

102.838

50,5

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

237.537

87.991

58,8

ausschließlich geringfügig Beschäftigte

69.037

14.847

27,4

Eine Differenzierung nach vollwertiger sv-pflichtiger Beschäftigung (also mit mind. etwa 1.560 € Monatsbrutto) und den 460-Euro-Jobs finde ich in dieser Statistik nicht.
Diese sv-pflichtigen Jobs müssen Sie in die Relation zu den Regelleistungsbeziehern (knapp 1 Million Personen) setzen. Davon sind 660.000 Personen erwerbsfähig, warten auf eine Vermittlung und erhalten Grundsicherung.

Eine win-win Situation für alle, außer dem schon länger hier lebenden Steuerzahler, auf dessen Kosten das passiert. Der Zugewanderte wird nicht mehr regelmäßig beim Jobcenter vorgeladen (Dolmetscherkosten), die Bearbeiterin hat einen Fall erledigt und die Politik verkündet, dass immer mehr Eingewanderte sv-pflichtig arbeiten.

Zum besseren Verständnis für meine Vermutung, hier die Historie der sv-pflichtig Beschäftigten aus diesen 8 islamischen Ländern (Quelle Arbeitsagentur, Veröffentlichungen 10/2016 und 2/2017):

Es wird ersichtlich, dass trotz „Willkommenskultur“ und umfangreicher PR in den Medien, IHK und HWK die sv-pflichtige Beschäftigung bis Januar 2016 (18 Monate vor der Bundestagswahl) nur schleppend verlief. So erhöhte sich die sv-pflichtige Beschäftigung zwischen Januar 2011 und Januar 2016 in 60 Monaten nur um 35.000 Personen von 54.000 auf 89.000.

Da offenbar die Unternehmer durch die zahllosen Initiativen und bewegenden Beispiele leistungsbereiter und pfiffiger Zugewanderten (und/oder Berater) in den Medien begeistert waren, erhöhte sich dann sehr schnell zwischen Januar und Dezember 2016 die Anzahl der sv- Beschäftigten auf 131.000 – also ein Zuwachs von 42.000 innerhalb eines Jahres.

Fazit: 35.000 neue sv-pflichtige Jobs für „Flüchtlinge“ in 5 Jahren – dann 42.000 in einem Jahr!

Wie ersichtlich, waren es 2016 allein in den Monaten September – Dezember 21.000 neue Jobs, wo doch im November und Dezember, saisonbedingt üblich, eine Stagnation am Arbeitsmarkt eintritt. Diese betrifft nach meiner Erkenntnis nur die länger hier Lebenden, nicht aber die Migranten. Zwischen Mai 2017 und April 2018 konnte die Begeisterung der Unternehmer um mehr als 100 % gesteigert werden und es wurde dann ein Zuwachs von 88.000 sv-pflichtig Beschäftigten in nur 12 Monaten gemessen. Die Statistik eilt von Rekord zu Rekord.

Wird es – bei jährlichen Zuwachsraten sv-pflichtiger Jobs von über 100 % – zur Bundestagswahl 2021 kaum noch arbeitslose Zugewanderte geben – statistisch?

Schauen wir nun in die Statistik der Arbeitnehmer-Überlassung vom Juli 2018:

Bundesagentur für Arbeit
Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt | Juli 2018
Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit

Zitate:

Seite 15: Zeitarbeit bietet auch Geflüchteten eine Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt: Im Zeitraum Mai 2017 bis April 2018 gab es insgesamt 23.000 Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus den Hauptasylherkunftsländern in der Arbeitnehmerüberlassung. Das war ein gutes Drittel aller Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus diesen Ländern.

Seite 11: Dies gilt auch für geflüchtete Menschen. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hatten im vierten Quartal 2016 rund 13 Prozent der Betriebe aus der Zeitarbeitsbranche schon einen der seit 2014 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten eingestellt. Der Durchschnittswert für die Gesamtwirtschaft lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 3,5 Prozent.

1/2011

1/2013

1/2015

1/2016

8/2016

Personen

54.000

60.000

71.000

89.000

110.000

Im Jahresdurchschnitt 2017 waren 21.000 Personen aus den Haupt-Asylzugangsländern als Zeitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gegenüber 2016 hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt (+11.000 bzw. +124 Prozent). Der Anteil der Zeitarbeiter aus diesen Ländern an allen Zeitarbeitern beträgt aktuell gut zwei Prozent (zum Vergleich alle Beschäftigte: 0,5 Prozent).

3. Zusammenfassung:

Halten wir fest. In der Zeitarbeit ist ein starkes Wachstum von Personen aus den acht Asylherkunftsländern festzustellen. Wurden in der Statistik-Tabelle oben festgestellt, dass zwischen Mai 2017 und 2018 für diese Personen insgesamt 88.000 sv-pflichtige Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen wurden, so entfielen dabei auf die Leiharbeiter etwa 23.000.

Wie viele auf 460-Euro-Jobs entfielen, kann nur vermutet werden, da ich keine Statistik gefunden habe (Anmerkung: Im Einleitungstext vom 22.08. wurden irrtümlich beide Gruppen – Leiharbeiter und 460-Euro-Schaffende – zusammengefasst, also Äpfel und Birnen zusammengezählt. Ich bitte um Entschuldigung und danke den aufmerksamen Lesern für den Hinweis).

Aber die rasante Entwicklung lässt schon vermuten, dass es eine wachsende Anzahl von 460-Euro-Jobs gibt. Aufgrund der innenpolitisch angespannten Lage und der auch hier von den Kommentatoren vermittelten Hinweise ist aber davon auszugehen, dass sehr viele KMU von der Einstellung von Migranten – speziell Muslimen – absehen.

Dabei sind die Hauptgründe: Mangelnde Sprachkenntnis, andere Arbeitsethik, andere Wichtung der Sekundärtugenden und der überwiegend extrem niedrige Bildungsstand. Religiöse Aspekte – insbesondere bei Muslimen – ergänzen dieses Spektrum.

Das sind:

  • Kopftuch oder Vollverschleierung am Arbeitsplatz
  • Geschlechtertrennung (muslimische Kosmetikerinnen, Friseurinnen, Pflegerinnen lehnen die Behandlung von Männern ab und berufen sich auf den Islam) bzw.
  • Verweigerung des Handgebens gegenüber dem anderen Geschlecht
  • Gebet während der Arbeitszeit (ist in der EU nur in DE vom Arbeitgeber in der bezahlten Arbeitszeit zu dulden)
  • Minderleistung im Ramadan (siehe Gebet)
  • Die Ablehnung bis hin zur Todesdrohung Ungläubiger, Christen, Homosexueller etc. spalten die Teams und verursachen zusätzliche Kosten
  • Forderung nach getrennter Speisenzubereitung (getrennt von den Ungläubigen, die unrein sind) spalten die Belegschaft und sind kostenintensiv

Hier zwei Leserkommentare:

„Insgesamt eine sehr anschauliche Darstellung Herr Wolski.
Ich bin nicht mehr im aktiven Berufsleben, halt Ruheständler. Aber zu ihrem Thema habe Ich hier bei TE vor einiger Zeit aus meinem berufsmäßigen Alltag dargelegt,wie ich das bestehende Problem ohne damaliges EUGH-Urteil trotzdem rechtskonform gelöst habe. In meinem Betrieb arbeitete kein Muslim, Sub-Unternehmer habe ich nach der Maßgabe ohne Muslime ausgewählt, und selbst nach meinem Ruhestand wird dort noch genauso verfahren. Ich habe die Arbeitsanweisungen zwecks UVH-Vorschriften ausgegeben und unterschrieben wurden generell nur in Deutsch, die Unternehmer aber darauf hingewiesen, wenn einer der Mitarbeiter des Deutschen nicht mächtig ist in Wort und Schrift, dass er solche Mitarbeiter von unserem Betriebsgelände fernhält, da an fast jeder Ecke Sicherheitshinweise nur in Deutsch hängen.
Das hat wunderbar funktioniert, da ich einmal persönlich einen der vor der Firma wartenden Arbeiter den Text einer „Befahrungsvorschrift“ in Deutsch erläutern lassen wollte, der Mann konnte es nicht, nicht nur weil er Deutsch nicht lesen konnte, nein, der Mann konnte überhaupt nicht lesen.
So etwas spricht sich sehr schnell herum, diese Unternehmer werden kein Angebot mehr einreichen oder nicht berücksichtigt, so einfach geht das.
Wer in Sicherheits-relevanten Einrichtungen arbeiten wollte, der hatte von dieser Klientel sehr schnell niemanden mehr auf der Lohnliste, dazu brauchen die Firmen die Aufträge zu sehr, vor allen in Sicherheits-Bereichen, denn dort wird gutes Geld verdient. (…)“

Anmerkung zum EuGH-Urteil

Der Leser bezieht sich auf das Urteil C-157/15 des EuGH, welches EU-weit dem Unternehmer wieder die unternehmerische Freiheit einräumt für jene Mitarbeiter, die im Sichtkontakt zu Kunden und Lieferanten stehen. Er muss dazu eine Neutralitätsregel in der Firma erlassen die vorsieht, dass jede religiöse, politische und philosophische Aktion, wo Zeichen und Riten praktiziert werden, untersagt wird. Es ist bezeichnend, dass IHK, HWK oder Wirtschaftsverband keine Informationen zu diesem Urteil auf ihren Webseiten haben. Es wird verschwiegen, um Muslime in Arbeit zu bringen. Für den Unternehmer „Learning by doing“ mit 100 % Selbstkostenanteil. Mehr dazu in meinem Ratgeber „Das Kopftuch-Urteil des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6 Mio. Muslimen in Deutschland“.

Hier die 2. Lesermeinung:

„Was sollte die IHK ihren Mitgliedern denn anderes raten, als keinen Muslim einzustellen? Aber das wäre wohl ganz und gar nicht hilfreich bzw. pc. Übrigens,warum sollte ich einem muslimischen Kollegen im Ramadan helfen, ich lehne den Islam ab und möchte mich nicht komplett zum Sklaven dieser Herrenreligion machen lassen, keine Chance?! (…)“

4. Wie viele Muslime leben in Deutschland?

Diese Frage kann – so wie die Frage nach dem Alter und der Identität von Migranten – niemand in Deutschland seriös beantworten. Die letzte Statista Tabelle stammt von 2012. In Österreich, wo der Islam als Religion anerkannt ist, können exakte Zahlen bis 2016 vorgelegt werden. Schauen Sie beim Link unten links. Diese Entwicklung der muslimischen Population hat dann die Regierung Kurz/Strache an die Macht gebracht.

Das dürfte der Grund sein, dass es keine aktuellen Zahlen in Deutschland gibt. Versuchen wir trotzdem, eine Antwort zu geben:

Deutschland hatte am 31.12.2016 82,5 Mio Einwohner.
Zur Islamkonferenz 2006, wo Schäuble den Satz prägte „Islam ist Teil Deutschlands“, waren es 3,3 Millionen, 2009 schon 4,2 Millionen Muslime in Deutschland.

Ich schätze nach der Grenzöffnung von 2016 den Anteil an Muslimen bei etwa 5,5 – 6 Mio. Menschen in Deutschland. Das wären etwa 7%, also sind etwa 93% der hier wohnenden Nicht-Muslime. Es gibt aber keine statistisch sauber belegten Zahlen zur Anzahl der Muslime. Denn etwa 20-25% der „Einwanderer“ aus muslimischen Ländern sind NICHT-Muslime.

Abhilfe könnte ein Register schaffen, was aber politisch noch nicht durchsetzbar ist. Ein Register der katholischen und evangelischen Christen und Juden gibt es – bei den Finanzämtern.

Für Interessenten: 2007 hat die EU eine Studie verfasst mit dem Titel

ISLAM IN DER EUROPÄISCHEN UNION:
WAS STEHT FÜR DIE ZUKUNFT AUF DEM SPIEL?

5. Handwerkskammer Berlin:

Anmerkung zum Link zur HWK Berlin im Beitrag vom 22.08. Bei mir funktioniert er nicht.

Geben Sie auf der Webseite www.hwk-berlin.de im Suchfeld den Begriff Muslim ein und Sie finden den zitierten Text.

Dieser Sachverhalt demonstriert anschaulich, wie abgehoben von der Realität die Führung der HWK Berlin ist.


Michael Wolski schrieb das Buch: „Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime. Basiswissen für Arbeitgeber“. Erschienen 2016 bei Amazon.

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Kommentare ( 11 )

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11 Comments
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Reinhard Peda
5 Jahre her

„Kosten für den Arbeitgeber im Vergleich: Sie können diese Kosten mit jedem Lohn- und Gehaltsrechner nachvollziehen: Minijob 450 Euro: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 585 €. Sv-pflichtiger 460 Euro Job: Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 549 € und der Arbeitnehmer 52 €.“ Sie sind nur Privatversichert, und brauchen für Frau und Kinder eine gesetzliche Krankenversicherung, weil diese privat zu versichern viel zu teuer ist? http://www.kvzentrale.com/thema/midijob-krankenversicherung Bezahlen Sie den Job für Ihre Frau (ohne Arbeitsleitung zu erbringen). Der zukünfige Arbeitgeber bekommt die Kosten für diesen Job von Ihnen erstattet, über Barzahlung. Da dieser dabei Gewinnsteuern spart wirds etwas billiger. Dies nicht durchführen ohne… Mehr

Roland Mueller
5 Jahre her

Die 460-Euro-Jobs sind auf dem Vormarsch, weil sich damit die Forderung nach Planerfüllungspropaganda nach Art der SED ohne großen Aufwand erfüllen lässt. Ein weiterer Grund ist, das sich viele Mitbürger unwohl fühlen, wenn sie nicht veräppelt werden. Den Glauben an das „beste Deutschland aller Zeiten“ dank Mama Merkel wollen und dürfen die Job-Center auf gar keinen Fall erschüttern.

linda levante
5 Jahre her

Fragezeichen???? Sie haben sich sehr viel Mühe gegeben und alleine schon dafür Anerkennung verdient. Ich hatte mir von Ihrem angekündigten Artikel mehr Klarheit erhofft und stelle leider fest, dass zumindest bei mir, sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Sie schreiben, dass 2006 3,3 Millionen und 2009 schon 4,2 Millionen Muslime in Deutschland anwesend waren. Das kann doch nicht sein Herr Wolski, wenn wir schon alleine 5 Millionen Türken in D haben. Manche linke Politiker sprechen von 4 Millionen Türken. Fragen Sie Herrn Aymann Mazynek von DITIB. Der kennt die Zahlen ganz genau, nur er wird sie weder Ihnen noch uns… Mehr

ch
5 Jahre her
Antworten an  linda levante

Welche Klarheit haben Sie sich denn noch erhofft? Was genau erwarten Sie mehr?

linda levante
5 Jahre her
Antworten an  ch

an ch
Ich will wißen, wieviel Muslime in D wohnen und keiner kann diese Frage beantworten. Ist das zuviel verlangt ch?

linda levante
5 Jahre her
Antworten an  Redaktion

Danke für diese Antwort. Niemand weiß also wieviele Muslime in D ihr Unwesen treiben. Das ist ein Skandal.

WIING
5 Jahre her

Werter Herr Wolski, ich mache es mir einfach und gehe davon aus, daß die prozentuale Verteilung von „Passdeutschen“ ungefähr der Verteilung von Ausländern lt. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1221/umfrage/anzahl-der-auslaender-in-deutschland-nach-herkunftsland/ entspricht. Ich nehme die ersten 100 Ländern, die es in 2017 insgesamt auf 10.359.555,00 Einwohner in Deutschland bringen. Ich filtere nur die muslimisch geprägten Länder daraus. Schon stammen rund 44 Prozent aus ihnen. Die Seite: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61646/migrationshintergrund-i wiederum sagt, daß 18,6 Mio. einen Migrationshintergund haben. Voila! Mindestens: 18,6 Mio x 0,44 = 8,25 Mio mit muslimischem Hintergrund. Der deutsche Pass ändert ja nicht die kulturelle und die religiöse Prägung! Und nun 8,25 Mio / 82,4 Mio… Mehr

linda levante
5 Jahre her
Antworten an  WIING

an WIING

Ihre Berechnung kommt der Sache schon näher. Man müsste jetzt noch die Einwanderer dazu addieren, die nicht nur ihren Namen, Herkunftsland und sonstige Idenditätsmerkmale verschweigen, sondern auch ihre Religionszugehörigkeit und sich gar als Christen ausgeben. Dann haben wir noch 560.000 Einwanderer in D, von denen man gar nichts weiß, noch nicht einmal die falschen Angaben, und auch das dürften überwiegend Muslime sein, denn nur die haben etwas zu verbergen.

Ich bin davon überzeugt, dass in D annähernd 15 Millionen Muslime abkassieren und die Deutschen davon nichts erfahren sollen.

WIING
5 Jahre her
Antworten an  linda levante

Danke! Wie Sie sehen, liebe Linda, interessiert sich kaum jemand für solche Statistiken. Nur 8 Kommentare.

Viel interessanter ist sicherlich der tägliche Austausch zu den aktuellen Skandalen. Der Nährboden dafür ist aber anscheinend irrelevant.

Es ist so, wenn wir täglich diskutieren würden, welche Medikame der Kranke bekommen soll und in welcher Dosierung, ohne seine Blutwerte zu kennen.

linda levante
5 Jahre her
Antworten an  WIING

an WIING Danke auch an Sie WIING. Mir sind als erstes die 7% des Herrn Wölki in seinem ersten Artikel aufgefallen und dann habe ich Ihre Antwort darauf gelesen und sofort gedacht, Mensch wenigstens Einem ist das hier sofort aufgefallen. Im Artikel steckt übrigens noch ein Fehler drin, oder es fehlt ein Hinweis und zwar, dass ALG II Empfänger so gut wie nichts von den 450/460 Euro- Jobs behalten dürfen. Sie gehen also 50,9 Std (nach Hr. Wölki) arbeiten und bekommen in etwa 300 Euro vom Almosen abgezogen. Das wären nach Herrn Wölki Berechnungen dann 3,14 € in der Stunde… Mehr