Das ABC von Energiewende- und Grünsprech 54 – Netzstabilitätsanlage

Die regenerativen Kapazitäten steigen weiter. Das treibt die indirekten Kosten der „Wende“ weiter in die Höhe – und die Bürokratie dazu.

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Täglich werden wir mit Begriffen konfrontiert, die im Ergebnis einer als alternativlos gepriesenen Energiewende verwendet werden oder durch sie erst entstanden sind. Wir greifen auch Bezeichnungen auf, die in der allgemeinen Vergrünung in den Alltagsgebrauch überzugehen drohen – in nichtalphabetischer Reihenfolge.

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Netzstabilitätsanlage, die

Im Grunde handelt es sich bei „Netzstabilitätsanlagen“ (NStA) um kleine konventionelle Kraftwerke zur Absicherung der Versorgung bei Engpässen. Insbesondere südlich der Mainlinie wird die Absicherung durch NStA nötig, wenn die gesicherte Einspeisung durch die Kernkraftwerke gemäß Atomausstiegsbeschluss entfällt und fluktuierende Einspeisung zunimmt.

Netzstabilitätsanlagen sollen also nur zum Einsatz kommen, wenn akute Gefahr für die Stabilität des Netzes besteht. Etwa 2.000 Megawatt schnellstartfähige Kraftwerksleistung sind für den kommenden Winter für notwendig befunden worden. Als offizielle Begründung schreiben die vier Übertragungsnetzbetreiber in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Ursächlich für den Bedarf an NStA sind der Zuwachs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Abschluss des Kernenergieausstiegs einerseits und einem noch nicht hinreichend fortgeschrittenen Netzausbau andererseits.“

Kritische Situationen in Süddeutschland sind eher nicht bei einer Dunkelflaute zu erwarten. Die von den Netzbetreibern beschriebene Grenzsituation besteht in Dunkelheit gepaart mit Starkwind. Das dadurch entstehende Erzeugungsgefälle Nord/Süd führt zur merkwürdigen Notwendigkeit, dem vielen Ökostrom aus dem Norden konventionelle Kraftwerksleistung im Süden gegenüberzustellen, um Überlastungen der Leitungen zu vermeiden.

Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht für 2017/18 eine Reserve von 10.400 Megawatt vor. Dies sind – anders als die NStA – Anlagen, die für die Bedarfssicherung vorgehalten werden und demgemäß den Lastgang sichern, sie arbeiten im so genannten präventiven Redispatch, während die Netzstabilitätsanlagen das kurative, „heilende“ Redispatch leisten sollen, gewissermaßen die zweite Verteidigungslinie vor dem Kollaps.

Alles geschieht vor dem Hintergrund der europäisch geforderten „n-1-Sicherheit“ im Netzbetrieb. Für die technischen Belastungsgrenzen des Netzes ist neben seiner Kapazitäten insbesondere die Einhaltung der so genannten n-1-Sicherheit bestimmend. Nach Eintritt eines Fehlers, der zum Ausfall einer Leitung führt, soll die Transportaufgabe von den verbleibenden Leitungen ohne Einschränkungen übernommen werden können. Die Stromkreise dürfen nach dem Ausfall einer Leitung nicht überlastet werden, so dass der Ausfall sicher beherrscht werden kann.

Bisher war die Einhaltung dieser Regel kein Problem. Relativ geringe Entfernungen von Kraftwerken zu den Verbrauchern und engmaschige Netze in den Ballungszentren gaben Sicherheit. Nun sind immer größere Erzeugungskapazitäten, vor allem an Windenergie, fernab der Verbrauchszentren installiert. Die Herstellung der n-1-Sicherheit über große Entfernungen wird dadurch aufwändiger. Für den künftigen Nord-Südtransport des Stroms sollen die Haupttrassen als Gleichstrom-Erdkabel sorgen, die von den Netzbetreibern als DC 1 bis 5 bezeichnet werden. Der Ausfall einer dieser Leitungen muss sicher kompensiert werden können.

Die Netzstabilitätsanlagen werden nicht als Kraftwerke bezeichnet, da solche nach offizieller Lesart im Energiewendewunderland nicht mehr gebraucht werden. Der Optimismus, dass Wind und Sonne für ökologische Reinheit sorgen werden, ist schier grenzenlos. Es handele sich ohnehin um provisorische Maßnahmen für den Übergang, bis in etwa zehn Jahren die projektierten Stromautobahnen aus dem Norden fertiggestellt sein würden. Ob der Windstrom dann schon geglättet aus dem Norden kommt oder erst im Süden ausgeregelt werden muss, ist eine noch offene Frage. Die NStA sollen als schnellstartfähige Einheiten gebaut werden, wofür nur „offene“ Gasturbinenanlagen in Frage kommen, das heißt Anlagen ohne Nutzung der noch etwa 500 Grad heißen Abgase. Aufgrund vermuteter geringer Betriebszeiten werden hier schlechter Wirkungsgrad und hohe Betriebskosten in Kauf genommen. Der Kunde zahlt Bereitschaft und Betrieb ohnehin über die Netzgebühren.

Da die NStA wie auch die Reservekraftwerke neben dem Markt stehen, muss der von den Übertragungsnetzbetreibern angemeldete Bedarf von der Bundesnetzagentur und von der EU-Kommission offiziell genehmigt werden. Natürlich wäre es sinnvoll, wenn die Netzbetreiber selbst solche Anlagen besäßen. Dies widerspricht aber dem mit der Liberalisierung der Energiemärkte eingeführten so genannten „Unbundling“, das eine korrekte Trennung zwischen Kraftwerken und Netzen erfordert. Deshalb dürfen die Netzbetreiber nicht mehr als Leitungen, Schalter und Transformatoren besitzen. Die Regelenergie und die Reserven für oben genannte Bedarfszustände müssen sie sich über entsprechend komplizierte Vertragswerke mit geeigneten und lieferwilligen Anlagenbetreibern besorgen. Bisher hat das funktioniert.

Die Uniper Kraftwerke GmbH, eine Abspaltung aus dem Eon-Konzern, will zwei alte Gaskraftwerksblöcke (Irsching 3 in Bayern und Staudinger 4 in Hessen) endgültig stilllegen. Beide sind über 30 Jahre alt und vergleichsweise ineffizient, schon seit etlichen Jahren ist mit ihnen kein Geld mehr zu verdienen. Sie gehören aber zum Pool der Netzreserve. Netzbetreiber Tennet lehnt die Stilllegung ab, weil diese Altanlagen dringend erforderlich seien. Die Netzbetreiber mussten 2016 an 329 Tagen in den normalen fahrplangemäßen Betrieb eingreifen, dazu brauchten sie zeitweise auch Anlagen wie Irsching 3 und Staudinger 4. Beide Anlagen sind seit 2012 unter Vertrag.

Für den kommenden Winter sind durch die Bundesnetzagentur insgesamt 20 Anlagen identifiziert, die benötigt werden. Im Mai 2018 läuft der Vertrag für die beiden genannten Anlagen aus und Uniper will aus wirtschaftlichen Gründen nicht verlängern. Die Zahlungen des Netzbetreibers, die sich aus den Netzentgelten speisen, decken nicht die Kosten des Kraftwerksbetreibers. Insgesamt muss Uniper immerhin 3.200 Megawatt Kraftwerksleistung (ein Drittel seiner Gesamtkapazität) als „Nationale Netzreservekraftwerke“ vorhalten. Nun deutet sich ein Eigentümerwechsel an. Uniper wird vermutlich an die Fortum Deutschland SE verkauft werden, einer Tochter des finnischen Versorgers Fortum. Ein Zeichen dafür, dass ausländische Investoren durchaus eine Zukunft für konventionelle Kraftwerke in Deutschland sehen. Zudem haben sie die Möglichkeit, gegen staatliche Zwangsmaßnahmen vor dem internationalen Schiedsgericht ICISD zu klagen, so wie dies Vattenfall im Fall der Zwangsschließung seiner Kernkraftwerke gerade tut. Die Beschäftigten fürchten allerdings, dass Fortum das Unternehmen zerschlagen und nur die profitablen Teile behalten wird.

Die Rechtslage ist einigermaßen unklar. Eigentumsrechte von (noch) Uniper stehen gegen die Verpflichtung zur Netzstabilität von TenneT. Der staatlich induzierte Einspeisevorrang der Erneuerbaren kollidiert mit dem grundgesetzlich verankerten Eigentumsrecht. Auch an dieser Stelle spitzt sich der Konflikt Planwirtschaft kontra Markt zu.

Tennet bekräftigt, dass beide Anlagen „systemrelevant“ seien und beantragte bei der Bundesetzagentur die Reservestellung für weitere 24 Monate, da die Gründe dafür weiter bestünden. Der sich hier anbahnende Konflikt steht beispielhaft für die Differenzen auch zu anderen Kraftwerksbetreibern und deren in Zwangsreserve versetzten Anlagen. Alles läuft auf eine erforderliche juristische Klärung hinaus.

Der gesetzliche Hintergrund für die Energieversorgung und –wende, der auch umfangreich die Netzstabilitätsanlagen betrifft, muss jeden Paragrafenfetischisten begeistern. Zu Grunde liegen insgesamt 23 europäische Verordnungen und Richtlinien sowie 26 nationale Gesetze und 33 Verordnungen. Hier mögen sich die geneigten Leser bitte einen Eindruck verschaffen. Für die Netzstabilitätsanlagen maßgebend sind das Strommarktgesetz als so genanntes „Mantelgesetz“, das in andere Gesetze wie das Energiewirtschaftsgesetz, das EEG, die Stromnetzentgeltverordnung und die Netzreserveverordnung eingreift und diese ändert. Der Bundestag stimmte im Juni 2016 dem Strommarktgesetz zu. Der damalige Wirtschaftsminister Gabriel bezeichnete es als „die größte Reform des Strommarktes seit der Liberalisierung in den 90er Jahren“. Wie viele der abstimmenden Abgeordneten überhaupt verstanden haben, was sie da beschließen, ist unbekannt. Übersichtlichkeit und Normenklarheit gehören jedenfalls nicht zu den Prämissen deutscher Gesetzgebung.

Die juristische Situation ist ähnlich schwer zu durchschauen wie naturtrübes Kellerbier. Tatsache ist: Sollte es zu Versorgungseinschränkungen oder gar regionalen oder flächendeckenden Ausfällen kommen, würden neben den politischen Schuldzuweisungen exzessive juristische Verfahren folgen. Inwieweit sich geltende Gesetze und Verordnungen bei der oben genannten Zahl widersprechen, träte dann zu Tage. Schauen wir mal, wie dann die Gerichte in mehreren Instanzen nach langwierigen Verfahren entscheiden werden.

Da niemand gern von Problemen spricht, verwenden wir die unter Führungskräften übliche karriereunschädliche und netzadäquate Formulierung: Es wird spannend.


Frank Hennig ist Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung mit langjähriger praktischer Erfahrung. Wie die Energiewende unser Land zu ruinieren droht, erfährt man in seinem Buch Dunkelflaute oder Warum Energie sich nicht wenden lässt. Erhältlich in unserem Shop:www.tichyseinblick.shop

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Kommentare ( 16 )

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16 Comments
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Hans Diehl
6 Jahre her

Der Artikel spiegelt eine Bestandsaufnahme vom Fachmann der konventionellen Stromwirtschaft. Für den oberflächlichen Betrachter durchaus nachvollziehbar. Aber leider wird ausschließlich die Sicht der konventionellen Seite, und Energiewende Kritiker in den Vordergrund gestellt. Ich zitiere aus dem Artikel. „Ursächlich für den Bedarf an NStA sind der Zuwachs der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie der Abschluss des Kernenergieausstiegs einerseits und einem noch nicht hinreichend fortgeschrittenen Netzausbau andererseits.“ Zitat Ende. Das Ursächlich, für den Bedarf an Netzstabilisierungsanlagen, im Bezug auf den Zuwachs an erneuerbaren Energien ist ja noch richtig, aber bei der Anwendung wird ein wesentlicher Faktor unterschlagen. Unterschlagen wird, dass die Erneuerbaren… Mehr

Contumax
6 Jahre her

Und ich Dummchen dachte, das Maas’sche Netzwerkdurchsetzungsgesetz diene der Stabilisierung. Als Handreichung für die Bundesnetzwerkagentur. So kann man sich irren. Jetzt muss ich also doch das Notstromaggregat bestellen. Hoffentlich kommt es Anfang Januar.
Das Neusprechwort „Energiewende“ ist in sachlicher und semantischer Hinsicht an Verschlagenheit nicht zu übertreffen. Wer hat es erfunden? Eine politische Sekte? Eine Kommission von Haltungsgeschädigten? Ein listiger Lobbyist?

Dr. jur.
6 Jahre her

Das Schiedsgericht heißt ICSID, nicht ICISD.

H. Hoffmeister
6 Jahre her

Sehr geehrter Herr Henning, danke für Ihre akribische Aufarbeitung des infantilen Irrsinns namens Energiewende, den unsere Eliten mit so viel Enthusiasmus wie Ahnungslosigkeit vorantreiben. An diesem Projekt stimmt nichts, aber auch gar nichts. Die Inkonsistenzen sind so haaresträubend – Klimaschutz durch CO2-Emissionsverringerung/Abschaltung Kernkraftwerke; Natur- und Artenschutz bei jedem klitzekleinen Bauvorhaben/Aufstellung von abertausenden Windrädern in Wald- und Naturschutzgebieten; Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern/Angewiesensein auf fossile Kraftwerke in unseren Nachbarländern zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebes bei uns, um nur einige zu nennen -, dass es wehtut, dann die lächerlich-grotesken Pro-Energiewende-Argumentationen der polit-medialen Befürworter zu hören. Die sogenannte Energiewende hat dieses Land bereits… Mehr

Helmut Bühler
6 Jahre her
Antworten an  H. Hoffmeister

Machen Sie sich mal keine Sorgen. Wenn die Subventionen in 20 Jahren auslaufen, werden die dann auch Kosten-ineffizienten EEG-Anlagen nicht stillgelegt, sondern durch neue Subventionen am Leben gehalten. Es sei denn, die Kosten des Sozialstaats für alle haben uns dann schon so ausgesaugt, dass beim einfachen Bürger nichts mehr zu holen ist.

Hans Diehl
6 Jahre her
Antworten an  Helmut Bühler

Nein… da wird keine Förderung mehr nötig sein.
Da beschäftigt man sich schon mit den unterschiedlichsten Modellen des dezentralen Stromhandels.

Schauen Sie mal hier.

https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/2017-12-12_Brainpool-Oppen_Impulspapier-Buergerstrom_Final.pdf

Ich selbst habe eine Anlage die 2020 aus der Förderung fällt. Nach dem Börsenpreis werde ich möglicherweise noch 4 oder 5 Cent/kWh bekommen.

Dann verbrauche ich erst einmal selbst was möglich ist, z.B. mit Wärmepumpe und E-Auto.

Was dann übrig bleibt, kann mein Nachbar für 10 Cent bekommen. Warten wir mal ab was sich da entwickelt.
In der Planung sind da einige Modelle, Sie müssen nur nach diesen Themen mal googeln.

Felix in the Sky
6 Jahre her
Antworten an  Hans Diehl

Ach Herr Diehl, was soll ich mit einem Vertrag mit einem Nachbarn über mögliche Stromlieferungen, bei denen ich gar nicht weiß, ob sie eintreffen. Wenn jemand den Vertrag mit mehreren Personen schließt, wer ist dann Vorrangnehmer? Wie viele solcher Verträge werde ich benötigen, um meinen Strombedarf zu decken (insgesamt)? Rechtlich gesehen, wird ein Stromlieferant damit zu einem Anbieter mit allen rechtlichen Folgen. Wollen Sie das wirklich? In diesem Papier sind die meisten Fragen noch völlig unklar und die geklärten sind rechtliche Grauzonen, die da entstehen. Mal davon abgesehen, wie sollen dann bei den Preisen, die Sie da aufführen Reinvestitionen vorgenommen… Mehr

Hans Diehl
6 Jahre her
Antworten an  Felix in the Sky

Felix sagt. Sie betrachten immer nur einen kleinen Ausschnitt in Form eines Modells aus dem Ganzen, aber das funktioniert nicht. @ Felix Ich verfolge lediglich die Lernkurve der Energiewende, und stelle fest, dass es das Modell das Sie meinen mit der Energiewende nicht mehr geben wird. Mit volatilen – aber kostenlosen – Rohstoffen wie Sonne und Wind, wird dieses Modell nicht mehr möglich sein. Dezentralität in Verbindung mit intelligenter Logistik wird im Vordergrund stehen. Ich beteilige mich ja an solchen Diskussionen nicht erst seit heute, und erinnere mich an den Anfang der Neunziger Jahre, als vermehrt PV Anlagen auf Dächer… Mehr

Chris Benthe
6 Jahre her

Es kommt, wie es kommen muss, es ist die deutschtypische Zwangsläufigkeit des Vorhersehbaren, das nicht abgewendet wird, obwohl der Schaden absehbar ist. Es ist Zeit für einen Systemwechsel mit Experten an verantwortlicher Stelle, die wissen, wovon sie reden und entsprechend handeln. Wann endet dieser Wahnsinn ?

C.Meier
6 Jahre her

Kann man hier noch irgendwie mitmischen und reich werden ?
Hätte da noch so´n alten, nun nicht mehr zum fahren erlaubten Diesel, der sich wunderbar als Antrieb für einen Stromgenerator eigenen würde…. ein kleines BlockStrom-Kraftwerk sozusagen. Könnte damit Strom, gleich Gleichstrom, 12Volt, im Dunkelflautefall schnell und unbürokratisch zur verfügung stellen…

Karl Gross
6 Jahre her

Und die Grünen Bauern und Windkraftanlagenbetreiber freuen sich über überhöhte Einspeisevergütingen aus der EEG Umlage. Da freut sich Mutter Merkel wenn es Allen gut geht.

Klaus Böhme
6 Jahre her

Hallo Herr Hennig, wie ist die Situation der Kraftwerke in der Lausutz, die von Vattenfall mit 1,7 Mrd. EUR als Draufgabe nach Teschechien „verkauft“ wurden. Was machte dies für den Käufe lukrativ (außer der Draufgabe). Blockieren die „CO2-Gläübigen Kinder“ auch diese Anlagen. Kann der Betreiber nun mit Vollast Strom nach Tschenchen und teuer an die doofen Deutschen verkaufen wenn dieser dringend gebauccht wird? Stimmen die Gerüchte, dass Pumpspeicherwerke (PSW) bei „negativen“ Strompreisen Geld verdienen indem sie Wasser in das Oberbecken pumpen, um es hinterher an der Turbine vorbei wieder zu Tale zu lassen. Weil für ein PSW mit Stromvernichtung heute… Mehr

Frank Hennig
6 Jahre her
Antworten an  Klaus Böhme

1. Die „Draufgabe“ sind gebildete Rückstellungen für die Rekultivierung, zu der Bergbauunternehmen verpflichtet sind.
2. Ja, „Ende Gelände“ und andere Militante griffen Pfingsten 2016 den Tagebau Welzow und das Kraftwerk Schwarze Pumpe tätlich an.
3. Der Strom von Leag wird deutschlandweit und international vermarktet, es ist immer noch wirtschaftlich. Die Tschechen haben selbst genug Kapazität und schieben oft Strom aus Kernkraft und Kohle nach Bayern.
4. Solche Praktiken kann man nicht ausschließen, ob es tatsächlich stattfindet, weiß ich nicht. Der Leerlauf von Industrieanlagen hätte den gleichen Effekt.

Klaus Böhme
6 Jahre her

Hallo Herr Hennig, wie ist die Situation der Kraftwerke in der Lausutz, die von Vattenfall mit 1,7 Mrd. EUR Draufgabe nach Teschechien „verkauft“ wurden. Was machte dies für den Käufe lukrativ (außer der Draufgabe). Blockieren die „CO2-Gläübigen Kinder“ auch diese Anlagen. Kann der Betreiber nun mit Vollast Strom nach Tschenchen und teuer an die doofen Deutschen verkaufen wenn dieser dringend gebauccht wird? Stimmen die Gerüchte, dass Pumpspeicherwerke (PSW) bei „negativen“ Strompreisen Geld verdienen indem sie Wasser in das Oberbecken pumpen, um es hinterher an der Turbine vorbei wieder zu Tale zu lassen. Weil für ein PSW mit Stromvernichtung heute ggf.… Mehr

Hermann Pesch c/o Dießbacher
6 Jahre her

da fällt mir dazu nur ein Gedicht von Wilhelm Busch (19, Jhd.) ein, das wir in meiner
Volksschulzeit in den 50er Jahren des letzten Jhd. gelehrt bekamen:

Aus der Mühle schaut der Müller,
der so gerne mahlen will,
stiller wird der Wind und stiller,
und die Mühle stehet still.

So ist`s immer, wie ich finde,
ruft der Müller voller Zorn,
hat man Korn so fehlts am Winde,
hat man Wind so fehlts am Korn.

hjh skeptisch
6 Jahre her

..es fehlt vor allem am Verstand der verantwortlichen Politiker!!!
Die sind vor allem damit beschäftigt ihren eigene Machterhalt zu verhandeln und automatische Diätenerhöhungen einzustreichen.
Armes Deutschland!