Kinderrechte im GG: Entmündigung von Eltern – „Lufthoheit“ des Staates über den Kinderbetten

Die Kirchen unternehmen kaum etwas gegen die Entmündigung der "heiligen" Familie - womöglich weil so manche kirchliche Organisation auf zusätzliche staatliche Alimentierung hofft.

© Piron Guillaume

Es ist eine uralte marxistische Vision: Bereits im Kommunistischen Manifest von 1848 wurden die „Aufhebung der Familie“ und die „öffentliche und unentgeltliche Erziehung aller Kinder“ gefordert. Die Familie gilt den Linken seitdem als „Zelle des Faschismus“, die es zu atomisieren galt. Um eine „wirklich menschenwürdige Existenz“ zu finden, sei ein „Ekel vor der existierenden Gesellschaft“ mit ihrer „Entmenschung“, „Dehumanisierung“ und „Unterdrückung“ notwendig. Es gehe um „Befreiung“, auch von dem „Fossil“ Familie, einem „Hort des Reaktionären“ und von Ehe und Zwangsfamilie als „autoritärem Mikrokosmos“. Dagegen sei eine Gruppenfamilie zu etablieren, und es sei ein antiautoritäres Klima zu erzeugen. Die Bezugspersonen sollten jederzeit austauschbar sein.

Die von der GroKo gestartete Initiative, „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen, atmet diesen Geist. TE hat diese Entwicklung wiederholt kritisch aufgegriffen und vor einem neuen „Ermächtigungsgesetz“ und einem Überflüssigmachen der Familie gewarnt.

Das Pikante ist, dass der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD vom 12. März 2019 all die Befürchtungen bestätigt. Unter Punkt „III. Familien und Kinder im Mittelpunkt“ steht auf Seite 21 zu lesen: „Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz:
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wartete – wie vorgesehen – mit einem Entwurf zur Novellierung des Grundgesetzes auf. Basis ist ihr der 237 Seiten umfassende „Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. Oktober 2019.

Konkret ist vorgesehen: Artikel 6 des Grundgesetzes soll neu gefasst bzw. erweitert werden. Dort steht bislang: „(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Und: „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Nun soll das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat neu geregelt werden. In einem neuen Absatz 1a soll festgehalten werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Ein diesmal reales Déjà-vu -Erlebnis? Ja, denn immerhin hatte der damalige SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im November 2002 unmittelbar nach Amtsantritt des Kabinetts Gerhard Schröder II eine „Lufthoheit über Kinderbetten“ gefordert. Wörtlich: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“ Seine Parteigenossin und Familienministerin Renate Schmidt (SPD) hatte schon zuvor (2001) die Devise ausgegeben: „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“

Kirchen – Aufwachen!

Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat eine riesige Lobby – unter den „linken“ Parteien ohnehin, eigenartiger- und antiliberalerweise auch in der FDP. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte dazu: „Sollte die Bundesjustizministerin auf die FDP-Bundestagsfraktion zukommen, werden wir uns konstruktiven Gesprächen über eine Grundgesetzänderung nicht verwehren.“ Vor allem „steht“ eine weitreichende außerparlamentarische „Kinderrechte“-Lobby. Um nur einige zu nennen: Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), Bundeselternrat, linke Lehrergewerkschaften, das internationale Kinderhilfswerk UNICEF, die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. und viele, viele andere mehr. Siehe dazu hier  und hier.

Und die Kirchen? Sie lehnen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz durchaus ab. Sie tun dies aber schlafmützig und zu wenig offensiv. Es reicht nicht, wenn die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Person des Berliner Erzbischofs einmal anmerkt: Das wohl austarierte Verhältnis zwischen Elternrecht und Wächteramt des Staates dürfe nicht verschoben werden. (Erzbischof Koch ist Vorsitzender der BDK-Kommission für Ehe und Familie.) Eindeutig zunächst auch der Deutsche CARITAS-Verband – zumindest auf Bundesebene, nicht immer freilich auf Ortsebene. Ende 2018 erklärte DCV, Georg Cremer, er halte nichts von der Forderung, Kinderrechte müssten ins Grundgesetz. Die Grundrechte von Kindern seien im Grundgesetz enthalten.

Es reicht auch nicht, wenn der Familienbund der Katholiken das Vorhaben pauschal als „populistische Maßnahme“ kritisiert. „Der Staat hält sich raus, die Eltern sind zuständig für die Erziehung der Kinder,“ sagt Michael Brand, stellvertretender Vorsitzender des Familienbunds in Augsburg. Auch das Evangelische Netzwerk Bibel und Bekenntnis befürchtet eine „Aushebelung des Elternrechts“ und der elterlichen Verantwortung, die bereits in der Bibel begründet sei.

Zahlreiche andere kirchliche Organisationen fügen sich dem „kinderrechtlichen“ Mainstream. Die Diakonie der evangelischen Kirche befürwortet eine Grundgesetzerweiterung, ferner stehen „Gewehr bei Fuß“: die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher in Deutschland e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Evang. Familien-Bildungsstätten e.V., die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) , das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW EKD), der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Köln e.V., der Familienbund der Katholiken, Landesverband NRW e.V., das Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, der Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD usw.

Der Bund Deutscher Katholischer Jugend (BDKJ) gibt sich nahezu (kinder-)gewerkschaftlich. Er fordert ein „Recht der Kinder auf Beteiligung“. Ein bayerischer BDKJ-Vertreter meint: „Bisher sind Kinder und Jugendliche vor allem darauf angewiesen, dass ihre Rechte von und durch Erwachsene wahrgenommen werden. Kinder sollen entsprechend ihrer Reife und ihres Alters beteiligt werden, ihre Interessen müssen bei staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Beteiligung heißt Demokratie und die so früh wie möglich zu üben schadet nicht.“

Viele werteorientierte CDU/CSU-Politiker beklagen jedenfalls, fast keine Unterstützung aus den christlichen Kirchen zu erhalten und daher alleine auf weiter Flur in Berlin argumentieren müssen.

Scheitern die Lobby-Egoismen an einer Zwei-Drittelmehrheit?

Man darf über die hintergründigen Motive dieses „Kinderrechte“-Engagements spekulieren: Denn es könnten mit einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes ja auch einige neue, staatlich alimentierte Aufgaben auf die betreffenden Organisationen zukommen.

Abseits solch materialistischer Überlegungen sollte aber durchaus die naiv erscheinende Frage erlaubt sein: Sind Kinder bislang laut Grundgesetz Menschen, für die all die Grundrechte in Artikel 1 bis 19 nicht galten?

Bleibt zu hoffen, dass diese Änderung des Grundgesetzes daran scheitert, dass es im Bundestag und/oder im Bundesrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt.

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Kommentare ( 55 )

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Genco Steins
4 Jahre her

Unter dem Deckmantel von „Kinderrechten“ beschneidet man die Rechte der Eltern – es ist also nicht eine Stärkung, sondern eine Beschneidung von Rechten. Das GG ist der richtige Ort dafür – ist es doch eher ein Diktat unerhörter Frechheiten, Fremdbestimmung und Rechtsbeugungen. Es sollte generell mal eine Diskussion stattfinden, in der die Grenzen der Einflußnahme des Staates auf das Privatleben u. die Freiheitsrechte der Bürger definiert werden. Die Schutz-Rechte in klein-klein dürfen diese höheren Rechte nicht tangieren.

Andreas aus E.
4 Jahre her

Keinen.

Andreas aus E.
4 Jahre her

Die Kinder werden dann – um ihres Wohles willens – allesamt beim WDR-Kinderchor angemeldet, werden in Schulen mit Haltung (Gegen Rassismus und rechte Gewalt!) von Xenophobie geheilt und geeignete Kader zur nächsten Runde Teddybärwurf eingeteilt.

Brauchbare Exemplare (besser: Exemplarinnen) können dann Mufln, nächster Schub ist mit Frühlingsgefühlen anmarschierend, in Phasen der Traumatisierung wegen sexueller Notstände helfen, beim Speed-Dating im Pfarrhaus, der Rest hüpft gegen das Nazisauomaklima.

Skadi
4 Jahre her

Es hatte wohl schon früher jemand erkannt, dass Kinder sich sehr gut formen lassen. So werden sie früh und besser indoktriniert, weil die Kinder dann in der Pubertät schon auf Linie laufen. Die Eltern werden so in Konfrontation auf die Kids geschickt und müssen das letzten Endes bezahlen. So kann man Familien zerstören.
Ich habe nichts dagegen, wenn der Staat den lieben Kleinen dann aber auch die Verantwortung und die Pflichten, die mit so einem Recht einhergehen, überträgt. Der Staat muss dann auch die Verantwortung für die Kids übernehmen, wenn das Üben nicht so funktioniert.

Dr. Mephisto von Rehmstack
4 Jahre her

Wieviel Kinder hat Frau Schmidt (Ex KBW), denen sie Liebe gegeben hat?

Jasmin
4 Jahre her

Interessant dürfte werden, ob sich Menschen eines anderen Kulturkreis auf die Einmischung des Staates in die Erziehung gefallen lassen. Ich denke nicht, und das ist sicher auch nicht die Intention des Gesetzgebers. In meiner Jahrzehnte währenden Tätigkeit beim Jugendamt waren ausländische Kinder und Jugendliche deutlich unterrepräsentiert. Selbst die Schulen, die sonst jeden Kleinkram als Gefährdung gesehen haben, hielten sich bei auffälligen muslimischen Kindern zurück. Man „müsse ja die Religion und Kultur im Elternhaus berücksichtigen.“ Will sagen, was Kindeswohl ist, wurde vom Gesetzgeber nie definiert, sondern von der Justiz, und da kam die persönliche Sicht des jeweiligen Richters zum tragen. Und… Mehr

Unterfranken-Pommer aus Bayern
4 Jahre her
Antworten an  Jasmin

In den Genuss der Einmischung des Besten Staates Aller Zeiten auf Teutschem Boden werden voraussichtlich nur Bio-Deutsche mit unbunten Nazi-Vorfahren kommen.

Gerdt Novak
4 Jahre her
Antworten an  Jasmin

Ihr Gedanke war auch meine erste Assoziation zum Thema.

MrTruth
4 Jahre her

Da kann ich nur zustimmen. Das ist das Erkennungszeichen den Sozialismus schlecht hin. Er braucht immer neue Feindbilder oder Opfer um die er sich kümmern kann. In keinem Staat der Welt hat der Sozialismus oder deren Derivate ohne Feindbilder funktioniert. In den harten Formen arbeitet man mit Feindbildern in der soften modernen Form wie bei uns, mit Opfern.

Und das ganze funktioniert äußerst manipulativ. Man gaukelt dem Mensch vor, man würde sich für etwas gutes einsetzen um dessen Gunst und Akzeptanz zu gewinnen. In Wirklichkeit geht es aber nur um Machterhalt und Unterdrückung.

Luzifer
4 Jahre her

Die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ beginnt doch heute schon in den Kitas. Fortführend in der Grundschule und den Hauptschulen. Realschulen und noch mehr Gymnasien haben weniger Nährboden für Indoktrinierung.
Mindestens 90% der Lehrer sind dem linksgrünen Spektrum zugetan und üben mit ihrer Indoktrinierung bei den kleinsten schon ihre „Lufthoheit“ aus.
Wohl dem, der seine Kinder in Privatschulen schicken kann.

Slawek
4 Jahre her

Norwegen ist kein beliebtes Einwanderungsland, selbst unter Europäern, weil sie zu gerne den Eltern die Kinder wegnehmen. Soweit ich mich entsinne die Krankheitsgeschichte der Eltern und oder Armut seien da ausschlaggebend.

Keine Ahnung, was die GroKo da plant und warum ausgerechnet jetzt. Der Punkt ist jedoch, wie schon der Artikel sagt, es wird entwürdigend für alle Eltern. Mit der Politik ist das so, wie ein Gesetz dann in Dienstanweisungen aussieht und wie es umgekrempelt wird, hat nichts mehr mit den Botschaften und Versprechungen der Politiker zu tun. Es trifft einen hinterrücks.

jevgeni
4 Jahre her
Antworten an  Slawek

Zitat: „Keine Ahnung, was die GroKo da plant und warum ausgerechnet jetzt.“

Ein möglicher Grund: maximalen Schaden anrichten solange man noch an den Hebeln der Macht ist und sich das Treiben noch vom Steuerzahler bezahlen läßt.

Sonny
4 Jahre her

Auf den ersten Blick erscheint es gut, die Grundrechte von Kindern im Gesetz zu verankern. Auf den zweiten und dritten Blick jedoch erkennt man, welch Schindluder damit getrieben werden kann.
Der zweite und dritte Blick wird in Deutschland von den meisten Teilen der Bevölkerung gar nicht wahrgenommen, Medien sei Dank.
Und das ist das wahre Problem.