Alter schützt vor „Gender“ nicht

Die Sparkasse konnte zusammen mit Tausenden von Geldinstituten und Behörden aufatmen, hätten sie doch Zigtausende von Formularen einstampfen, zulasten der Lesbarkeit neu fassen und drucken müssen. Kommt jetzt Karlsruhe mit seiner Gender-Schlagseite?

So kann man in Deutschland Gerichte beschäftigen, denn wirkliche Probleme haben wir wohl nicht. Eine 80-jährige bekennende Feministin hat nun bereits in dritter Instanz dagegen geklagt, dass sie von ihrer Sparkasse Formulare ausgehändigt bekommt, in der von „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Sparer“ die Rede ist – nicht aber von „Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Sparerin“. Damit werde sie als Frau „praktisch totgeschwiegen“, meinte die Klägerin. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht hat die Klage soeben abgewiesen (BGH VI ZR 143/17).

Marlies Krämer heißt die streitbare Dame aus dem saarländischen Sulzbach. Sie hat sich jetzt nicht zum ersten Mal feministisch in Szene gesetzt. In den 1990er Jahren erstritt sie einen Pass, in dem sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Nun war die Dame mit ihrem genderistischen Sprachanliegen zunächst vor dem Amtsgericht und dann vor dem Landgericht Saarbrücken gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) war also als Revisionsinstanz am Zug. Er lehnte die Klage ab und begründete sein Urteil wie folgt: Die männliche Formularsprache verstoße nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Mann und Frau gleichberechtigt seien. Die männliche, das Geschlecht verallgemeinernde Form sei hier in den Formularen „geschlechtsblind“. Deshalb sei die Klägerin nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Sparkasse konnte zusammen mit Tausenden von Geldinstituten und Behörden aufatmen, hätten sie sonst doch Zigtausende von Formularen einstampfen und zulasten der Lesbarkeit neu formulieren und drucken müssen.

Hymne gendern: Welcome to Absurdistan.
Wie freilich nicht anders zu erwarten, bekam Marlies Krämer moralischen Rückhalt von verschiedenen Seiten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. deren Leiterin Christine Lüders würdigten den Einsatz der Klägerin. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, bedauerte es, dass der BGH zu keinem anderen Urteil gekommen sei. Der „grüne“ MdB Gerhard Schick ereiferte sich: Dieses Urteil sei einer „unrühmlichen Zeit geschuldet“, als eine Frau als nicht geschäftsfähig kein eigenes Konto habe eröffnen können. Die ewigmorgige Süddeutsche kommentierte am 13. März 2018: “Der BGH verpasst eine Chance auf Fortschritt.“ Noch nichts erfahren haben wir allerdings von den monetären Unterstützern der reifen Feministin. Zumindest darf vermutet werden, dass sie aus gewissen Kreisen Zuwendungen bekam – und weiter bekommt, wenn sie ihre Ankündigung „auf jeden Fall“ wahrmacht, vor das Bundesverfassungsgericht und vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Die Namen der beiden Gerichte sind übrigen auch nicht Gender-gerecht.

Ja, und dann gilt wohl wieder der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Oder in Karlsruhe in der Hand einer gender-gerechten Verfassungsrichterin namens Susanne Baer. Diese Rechtswissenschaftlerin ist 2011 über das Ticket von SPD/Grüne Richterin im Bundesverfassungsgericht geworden. Von 2003 bis 2010 war sie Leiterin des „GenderKompetenzZentrums“ der Humboldt Universität Berlin. Man weiß, dass Frau Baer als Verfassungsrichterin maßgeblich an der Abfassung des BVerfG-Urteils zum „dritten“ Geschlecht beteiligt war. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR2019/16) hatte das Gericht festgestellt, dass das Personenstandsrecht intersexuelle Bürger in ihren Grundrechten verletzte, wenn diese gezwungen würden, ein Geschlecht registrieren zu lassen, das nur „weiblich“ oder „männlich“ kenne.

Da könnte ja noch einiges auf die deutsche Sprache zukommen.

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Kommentare ( 40 )

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Dortmunder
6 Jahre her

Interessant in dem Zusammenhang erscheint mir ob diese Rentnerin die – ob einer für mein Verständnis gewissen sprachlichkognitiven Fehlleistung – grammatikalisches und biologisches Geschlecht nicht zu trennen vermag mit ihrem gerichtlichen Ansinnen nur Handpuppe war oder Wort- und Ideengeber im Hintergrund existieren. Geradezu verschwörungstheoretisch “ irrsinnig“ wäre eine Konstellation bei der aus dem Dunstkreis der höchsten Gerichte der Republik „gesellschaftliches Engagement“ nach dem Gusto höchstpersönlicher „Verquertheiten“ / Ideologien über Seilschaften und Vereine induziert und dann quasi zur Wiedervorlage per Gerichtsentscheidung durchgeurteilt werden würden. Wie würde man so Etwas nennen sollen ?

nhamanda
6 Jahre her

Bei dem Genderismus wurde eine wichtige Frage leider noch nicht gestellt – obwohl sie so bedeutend ist, dass sie die Grundfesten dieser Welt erschüttern könnte: Warum war Jesus eigentlich kein Mädchen und/oder dunkelhäutig? Warum wurde – nennen wir es „das Ding Gottes“ – nicht in Asien oder Australien geboren oder Afrika oder Europa? Warum in Galiläa oder Judäa (je nach Auslegung….) Ist das Christentum eine Religion, die den Kern der Diskriminierung in sich trägt – und das in vielerlei Hinsicht? Von höchster Stelle legitimiert. Von ganz oben. Gut – da werden viele nicken…. Aber hinein in die Gegenwart Hier mass… Mehr

Themrrroc
6 Jahre her

1) Es sein angemerkt, dass Frau Baer in ihrer Zeit als Professor (sic!) nichts aber auch gar nichts geleistet hat.
2) man wird erst erwachsen, wenn es jemanden gibt, der wichtiger ist, als man selbst: Kinder. Frau Baer ist adoleszent. Imho.
3) bei diesem „Fall“ steht zumindest der Verdacht im Raum, dass die Klägerin ge“castet“ wurde. Also, dass der Fall konstruiert und dann eine passende „Betroffene“ gesucht wurde. Konstruirt vom Dunstkreis von Frau Baer.

Bummi
6 Jahre her

Man hofft nur auf eine biologische Lösung bei so viel Borniertheit.

Gerhard R.
6 Jahre her

Warum kümmern sich die Feministinnen nicht um die wirklichen Probleme der Frauen in Deutschland? Warum gibt es keine Demonstrationen gegen die zahlreichen Vergewaltigungen und Morde durch importierte Verbrecher? Selbst am Tag der Frau habe ich davon nichts gehört.

Emmanuel Precht
6 Jahre her

Nun muss man sich vor Augen halten: Von 10 Befragten, zufällig ausgesuchten Personen die man fragt, wissen 8 nicht was Gender bedeutet. Einfach mal ausprobieren. Z.B. auf dem Wochenmarkt oder beim Discounter. Eher nicht im Bioladen, da ist sehr „spezielles“ Publikum.
Wohlan…

Anne
6 Jahre her
Antworten an  Emmanuel Precht

Genau diese Unwissenheit ist aber das Gefährliche. Die meisten Befragten glauben nämlich nur, dass es allein die sogenannte Gleichberechtigung von Mann und Frau geht.

Tedesco_In_Carinthia
6 Jahre her

Die neuen fünf Sinne in Deutschland:

– Unsinn*In
– Schwachsinn*In
– Irrsinn*In
– Blödsinn*In
– Wahnsinn*In

(bereits gegendert)

Vera
6 Jahre her
Antworten an  Tedesco_In_Carinthia

diese fünf Sinne helfen Deutschland . . .
auf dem Weg nach Absurdistan

Mario
6 Jahre her
Antworten an  Tedesco_In_Carinthia

Aber nicht korrekt. Richtig müsste es heißen.
neutral = Unsinn
weiblich = Unsinnin
männlich = Unsinner

Wie auch bei Bäcker, Bäckerin und Bäckerer…

Helmut Bühler
6 Jahre her

Es würde mich nicht wundern, wenn aus Verfassungsgerichtskreisen höchstselbst diese depperte Rentnerin finanziert würde. Wie man den Urteilen der jüngsten Zeit deutlich anmerkt ist das Verfassungsgericht in höherem Moralauftrag unterwegs und sieht sich offensichtlich nicht mehr als Hüterin einer lästigen Verfassung. Da ist es doch sehr bedauerlich, dass man nicht direkt Politik machen kann und warten muss, bis Probleme an einen herangetragen werden. Unerträglich! Vor allem, wenn niemand die dringlichkeit erkennt und klagt. Zum Glück ist es nicht schwer, irgendwelche Strohrentnerinnen zu finden, die gerne bereit sind (und ihrer Vita nach ein kleines Zubrot gut brauchen können), ein beklopptes Anliegen… Mehr

Ostfale
6 Jahre her
Antworten an  Helmut Bühler

Passt gallws enau Herr Bühler, nur muß es m.E. heissen:“………..,damit die einzig wahre Instanz dann i h r e n wegweisenden Spruch fällen kann.

Helmut Bühler
6 Jahre her
Antworten an  Ostfale

Danke …. war in Eile und habe gepfuscht.

Herbert Wolkenspalter
6 Jahre her

Dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das große „Sie“ als Anrede für Erwachsene infragezustellen, das zu aller Übertreibung auch für einzelne Personen den majestätischen Plural verlangt!

Welches Pronomen ist eigentlich für die „sonstigen“ Geschlechtlichen vorgesehen? „Er“ und „sie“ sind vergeben. Also „es“? Toll, dass unsere schöne Sprache auf alles vorbereitet ist.

Urbanus
6 Jahre her

…und das Leben bietet so viel mehr, sogar mit 80. Der alten Dame würde ich Platon, Spinoza, Kant, Bibel Lektüre vorschlagen. Dann wenn sie das alles durch hat, als Krönung kann sie den Rosenkranz beten. Das ist wirklich was anarchisches und nicht Gender. Gender ist nur eine Masche.