Der abgewählte Bundestag soll die Schuldenbremse außer Kraft setzen und das Grundgesetz ändern – während der neu gewählte Bundestag blockiert wird. Stoppt das Bundesverfassungsgericht dieses Vorgehen? Die Tragweite weckt ungute Erinnerungen an das Corona-Verfahren, fürchtet Saskia Ludwig.

Es ist schon ein paar Jahre her, dass sich die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen im Bundeskanzleramt getroffen hat. Thema am Abendbrottisch war damals unter anderem die Corona-Politik – trotz laufender Verfahren am Bundesverfassungsgericht. Den damaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth gibt es auch heute noch in gleicher Funktion: Präsident.
Wenn es nun – wie von mehreren Seiten geäußert – zu einem Eilantrag kommt, um die geplante Sondersitzung des alten Bundestages für die Abstimmung über zusätzliche Schulden in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Lockerung der Schuldenbremse zu stoppen, lautet der Empfänger abermals Stephan Harbarth.
Immerhin war er zuvor neun Jahre selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und des CDU-Bundesvorstands gewesen. Nach dieser Zeit einen persönlichen wie inhaltlichen Bruch zu vollziehen, um nun die Unabhängigkeit als Richter vollends zu erfüllen, bedarf sicher einer großen persönlichen Stärke.
Den Vorwurf der Befangenheit, weil nur Tage nach dem gemeinsamen Essen über die sogenannte Bundesnotbremse zu Corona entschieden wurde, räumten die Verfassungsrichter mit folgender Begründung selbst ab:
„Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche, damit auch das hier fragliche Treffen vom 30. Juni 2021,“ ist „ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund.“
Schließlich seien abstrakte und zeitlose Fragestellungen erörtert worden, ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren. Wenn Richter Harbarth nun wirklich jenen Eilantrag auf den Tisch bekommt, um über die geplante Sondersitzung des alten Bundestages für die Abstimmung über zusätzliche Schulden in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Lockerung der Schuldenbremse zu befinden, ist die Tragweite der Entscheidung gewaltig. Inwieweit darf ein nur noch geschäftsführender Bundestag so weitreichende und bindende Entscheidungen für den neu gewählten, aber noch nicht konstituierten Bundestag treffen?
Die Tragweite ist vergleichbar mit der damaligen Corona-Entscheidung. In deren Folge gab es Impf-Geschädigte, psychisch kranke Kinder und Jugendliche, zerrüttete Familien und Menschen, deren wirtschaftliche Existenz vollständig vernichtet wurden.
Herrn Harbarth als Vertreter der Obersten Gerichtsbarkeit wurde in der Vergangenheit – gerade in Ost-Deutschland – ein starkes Misstrauen entgegengebracht. Wir dürfen gespannt sein, ob sich dieses Misstrauen nach der Entscheidung zum Eilantrag verringert oder noch weiter verstärken wird.
Saskia Ludwig ist seit 2004 Abgeordnete im Landtag Brandenburg. Ludwig war von Juni 2010 bis September 2012 Landesvorsitzende der CDU in Brandenburg und führte vom Januar bis Oktober 2009 sowie vom April 2010 bis September 2012 die CDU-Landtagsfraktion. Von Dezember 2019 bis Oktober 2021 war sie zudem Mitglied des Deutschen Bundestages, dem sie seit der Bundestagswahl 2025 wieder angehört.
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In Richterkreisen ist es ein offenes Geheimnis, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht überwiegend schlecht bis bestenfalls mäßig für ihre Aufgaben qualifiziert sind. Viele der von Ihnen behandelten Rechtsgebiete sind Ihnen aus ihrer früheren beruflichen Laufbahn nicht einmal entferntest bekannt. Während sich Spitzenjuristen viele Jahre in Rechtsgebieten tummeln, bis sie dort als Koryphäen gelten, urteilen Verfassungsgerichts-Richter zT über Rechtsbereiche, von denen sie wenig bis gar keine Ahnung haben. Womit wir bei Herrn Harbarth wären: der Mann hat nun gar keine Ahnung vom Richter-Amt und ist in dieses ausschließlich über eine Partei-Fahrkarte gekommen. Neben seiner offenkundigen Parteigebundenheit muss man nicht viel mehr… Mehr
Eine Erörterung zu einem sehr komplexen Verfahren, insbesondere Neuland. Sehe ich, sekundär keine Problematik, solange Transparenz das ganze Vorgehen trägt.
Nichts gegen ihren Optimismus, der aber einiges abverlangt um es nachvollziehen zu können bei der Bande, die sich trifft aber nicht über den Urlaub zu plauschen sondern wie man sich vorsichtig annähern kann um das Ansinnen durchzubringen und wenn alle Stricke reißen wird es abgelehnt wegen Formfehlern und man ist selbst raus und hat dem Herrn gedient und das ist Demokratie auf Gutsherren-Art und hat mit Rechtssprechung nichts mehr zu tun, wenn es so angelegt ist, daß es egal in welche Richtung seine Wirkkraft verfehlt.
Dann müssten sie die Unrechtmäßigkeit beweisen und mit allen Rechtsmitteln verfolgen. Oder anders, es einfach ertragen.
„Schließlich seien abstrakte und zeitlose Fragestellungen erörtert worden, ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren.“
Für einigermaßen intelligente Adressaten, die sich auch nicht so sehr als Befehlsempfänger sehen, ist das viel besser geeignet, sie mit der zu beachtenden Position des Gegenübers vertraut zu machen und damit gründlich einzunorden, als ein paar von den läppischen „konkreten Bezügen zu anhängigen Verfahren“.
…sei kein geeigneter Grund.
Aha, aber eine Begründung dafür ist natürlich nicht nötig.
Wie immer, wenn sich die Führer selbst legitimieren…
Wer als ehemaliger CDU-ler in einem Fall entscheiden soll, bei dem es um wichtige Vorteile zugunsten einer CDU-Regierung geht, ist befangen. Basta Jeder neutrale Jurist kann es nicht anders sehen. Im Übrigen ist es eins zu eins vergleichbar mit der jüngsten Justizposse aus Berlin, wo ein Richter, der zuvor für zwei NGO’s tätig war, über Klagen genau dieser NGO’s gegen Musk’s X entschieden hatte und sich in dem Fall nicht für befangen hielt. Das sah ein übergeordneter Richter dann allerdings deutlich anders und das zurecht. Harbarth soll nun aber als jemand, der zuvor für die CDU tätig war über einen… Mehr
Wernn Richter sich ausserhalb des Gerrichtes mit einer Partei treffen:
„Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung“
ist dasschlicht Krimineller Prozessbetrug und Rechtsbeugung.
Das ist mindestens ein Abstimmungsprozess. Ist der legal oder illegal?
Genossen im Geiste brauchen kein ausführliches Protokoll, da reicht ein „Prost“ und „zum Wohl“.
Früher hat mal einer gesagt, der Freisler wird es schon richten und man könnte annehmen, daß da auch Gespräche in trauter Gemeinsamkeit in der Reichskanzlei stattgefunden haben um eigene Interessen durchzusetzen, denn das waren auch Abhängige des Systems und warum soll es heute anders sein.
Ach ne, meine schlimmste Befürchtung scheint sich zu bestätigen. Harbath ist bisher bereits mit ausschließlich parteilichen und geradezu skandalösen Richtersprüchen aufgefallen und er wird es wieder tun und damit den erneuten Nachweis erbringen, eben genau das Gegenteil von unbefangen zu sein. Mit der abstrusen Argumentation eines Winkeladvokaten wird er seinem potenziellen CDU Kanzler keinerlei Steine im den Weg legen, das GG zu schleifen und damit die gewaltigste Verschuldung der deutschen Geschichte auf den Weg zu bringen!
Ein Präsident mit CDU Parteibuch. Mehr Unabhängigkeit geht wohl nicht mehr. Bin auf das Urteil und vor allem auf die Begründung gespannt.