Viel Lobbyismus, wenig Fakten: Meinungsmanipulation beim ÖRR

Die Tagesthemen widmen sich der Leihmutterschaft. Mit wenig Fakten und viel Suggestion wird die Bevölkerung selektiv informiert, die Bühne gehört Lobbyisten. Die Kampagne zur Aushebelung des Verbots läuft.

Screenprint: ARD / Tagesthemen

Über ein Drittel der Sendezeit widmen die Tagesthemen am 21. Juli der Leihmutterschaft. Ein Thema, das in Deutschland bislang kaum für Schlagzeilen gesorgt hat, ist durch Jens Spahns PR-Aktion ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt.

Doch der Informationsgehalt dieser dreizehn Minuten ist erschreckend gering, vor allem wenn man bedenkt, dass es sich um ein Thema handelt, das vielen Deutschen mehr oder minder neu sein dürfte.

Diskurslenkung unter dem Deckmantel der Neutralität

Schon die ersten Minuten machen deutlich, dass der ÖRR auch in dieser Sache seinen Informationsauftrag nicht einzulösen gedenkt: Natürlich kommt zuerst ein homosexueller Mann zu Wort, der in den USA zwei Kinder für sich und seinen Partner hat austragen lassen. Eine Leihmutter wird nicht befragt, natürlich auch niemand, der durch Leihmutterschaft geboren wurde. Bereits hier also wird der Zuschauer manipuliert, sein Mitgefühl klar in eine Richtung gelenkt.

Der redaktionelle Kommentar geht ein wenig feiner vor: Aus dem Jahr 1990 sei das Verbot. Subtext: veraltet, nicht auf der Höhe der Zeit. Dass Leihmutterschaft erst seit vierzig Jahren überhaupt als Methode durchgeführt wird – und bereits in dieser kurzen Zeit ein lukratives Business, eine Schattenwirtschaft und einen ganzen Reigen von Skandalen hervorgebracht hat –, erfährt der Zuhörer nicht.

Experten kommen nicht zu Wort, dafür aber der Vorsitzende des deutschen Ethikrats, der im Interview selbst bekennt, mit seinen Abwägungen noch nicht fertig zu sein. Allerdings hat Helmut Frister bereits genug Meinung, um darauf hinzuweisen, dass es einer Doppelmoral gleichkommt, dass Leihmutterschaft verboten ist, aber im Ausland in Anspruch genommen werden kann.

Nur ein Ausweg aus der Doppelmoral? 

Auf die Idee, dass man dieser Doppelmoral auch beikommen könnte, wie Italien das tut, kommt er nicht: Dort steht die im Ausland beauftragte Leihmutterschaft seit 2024 auch für die eigenen Staatsbürger unter Strafe. Das juristische Schlupfloch wurde also geschlossen. Auf Nachfrage hin bleibt im Dunkeln, warum Frister einem konsequenten Verbot nichts abgewinnen kann.

Mit derselben Argumentation könnte man Kinderehen, Zwangsprostitution, weibliche Genitalverstümmelung und unzählige andere Praktiken in Deutschland zur Legalisierung empfehlen: Wenn etwas im Ausland in Anspruch genommen werden kann, muss es in Deutschland erlaubt werden? Logisch!

Mit düsteren Klangwolken unterlegt wird im Investigativ-Duktus darüber informiert, dass Leihmütter im Ausland angeworben werden. Über die Knebelverträge oder die medizinischen Implikationen fällt kein Wort.

Auch hier ein durchschaubarer Subtext, der in den Beiträgen mehrfach ausformuliert wird: In Deutschland könnten wir Leihmutterschaft ethisch verträglich umsetzen. Ein löblicher Gedanke, dessen Umsetzung aber nur dann funktionieren könnte, wenn sich das ethische Problem darauf beschränken würde, dass Frauen als Dienstleistung ihre Körper verkaufen. Eine „Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ adressiert aber nur einen kleinen Teil der ethischen Problematik.

Leihmutterschaft hat viele Dimensionen

So aber funktioniert die Bagatellisierung der Praxis: Anstatt den Gesamtkomplex transparent auseinanderzunehmen und die einzelnen Probleme detailliert und differenziert zu beschreiben, macht man sich – wahrscheinlich größtenteils ohne es zu bemerken – zum Werkzeug der Interessenverbände, die sich für Leihmutterschaft einsetzen: emotionale Rahmung, wenige Fakten und die Suggestion von Expertise.

Dem entspricht, dass auch Frauke Brosius-Gersdorf ihre Ausführungen beisteuern darf: Frauen dürften nicht vor sich selbst geschützt werden, wenn sie zu einer „autonomen“ Entscheidung über ihren Körper kämen.

Wie so oft abwesend in dieser Rechnung: das Kind.

Dass und wie das Thema von Jens Spahn über die Springer-Presse platziert wurde, zeigt, dass hier gezielt auf eine Mobilisierung der Öffentlichkeit gesetzt werden sollte, die über selektive Empathie zu dem Schluss kommen soll, dass ein Verbot von Leihmutterschaft mitleidlos gegenüber Kinderlosen sei.

Als Schützenhilfe wird die Behauptung in Stellung gebracht, dass ein Verbot die Selbstbestimmung der Frau einschränke. Das ist natürlich ein absurder Vorwurf: Gesellschaft und Zivilisation funktionieren nur unter der Voraussetzung, dass Selbstbestimmung Grenzen hat. Menschenwürde ist nur dann unantastbar, wenn sie auch vom Träger der Würde selbst nicht angetastet werden kann. Doch da das Signalwort Selbstbestimmung kaum je hinterfragt wird, wird automatisch derjenige unter Rechtfertigungsdruck gesetzt, der sich gegen Leihmutterschaft einsetzt.

Allerdings handelt es sich hier nicht um ein spontan aufkeimendes Verlangen nach Leihmutterschaft. Vielmehr erhöhen Interessenvertreter den Druck, seit immer mehr Länder Leihmutterschaft den Kampf ansagen. Um restriktive Legislation zu delegitimieren, positioniert man sich als zu Unrecht eingeschränktes Opfer.

Der ÖRR als Podium für Lobbyverbände 

Jens Landwehr, der im Tagesthemen-Beitrag eingangs Mitgefühl wecken darf, ist Mitglied des Lobbyvereins VFLL (Verein zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland e.V.), der mit der „Feel Community“ Bestelleltern vernetzt und den Kontakt in Politik und Medien hinein etabliert und pflegt. Die Gruppe präsentiert sich auf einschlägigen Messen: Landwehrs Mitstreiter Tobias Deevoght hielt auf der Babywunschmesse Wish for a Baby im Oktober 2025 in Köln einen Vortrag, in dem er Praxistipps dazu gab, wie Deutsche Leihmutterschaft in Anspruch nehmen können: also eine Anleitung zur – legalen – Umgehung deutschen Rechts.

Das Verbot von Leihmutterschaft verlangt Erwachsenen ab, dass sie den Wunsch nach einem Kind nicht um jeden Preis und in jeder Form verwirklichen dürfen. Das ruft intuitiv Verständnis hervor – und damit eben auch unreflektiert Akzeptanz für eine Praktik, die Fruchtbarkeit kommerzialisiert, Kinder zur Ware macht und Fortpflanzung aus der zwischenmenschlichen Bindung löst und auf einen technischen Vorgang reduziert. Eine einseitige Fokussierung auf die Bestelleltern hebelt also rationale Argumente aus.

Die hat unter anderem die Publizistin Birgit Kelle zusammengetragen, die in einem Buch Fakten versammelt zu den Leihmutterschaftsverträgen, den medizinischen Risiken und dem milliardenschweren Geschäftsmodell, das sich als altruistische Liebestat vermarkten lässt. Informationen, die dem Eindruck widersprechen, dass hier lediglich abstrakte – und dadurch in den Augen vieler Menschen per se vernachlässigbare – ethische Aspekte gegen den konkreten, schmerzvollen, „lebensechten“ Kinderwunsch kinderloser Paare stünden. Vom ÖRR interviewt wird Kelle aber nicht.

Selbst wenn man Gegnern der Leihmutterschaft Einseitigkeit vorwerfen wollte, wären sie sicher nicht einseitiger als die Aussagen eines Leihmutterschaftslobbyisten, der selbst mehrere Kinder im Ausland bestellt hat.

Eine Gegenüberstellung würde der Bevölkerung, deren Wissensstand bezüglich dieses Themas eher gering ausfallen dürfte, ermöglichen, sich überhaupt erst eine belastbare Meinung zu bilden.

Das ist die grundlegende Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich allerdings nicht dazu durchringt, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Nicht einmal angesichts eines Themas, das eine Richtungsentscheidung erfordert, die darüber entscheidet, ob Menschenwürde nur demjenigen zukommt, der sie aktiv einfordern kann.


Im Oktober 2025 recherchierte Tichys Einblick auf der Messe „Wish for a baby“ in Köln, auf der widerrechtlich für Leihmutterschaft geworben wird. Lesen Sie mehr zum Thema hier:



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Kommentare ( 2 )

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2 Comments
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AlexR
28 Minuten her

Warum bekommt diese unsägliche Person überhaupt einen Auftritt in dem doch so neutralen ÖRR?

fatherted
41 Minuten her

Wenn das Verbot fällt…dann mit der CDU CSU…..somit wäre Spahn „rehabilitiert“….und dann wird es heißen: Was wollt ihr denn…ist doch legal. Kümmern wir uns lieber um „Meinungsverbrechen“.